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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

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  #1  
Alt 09.07.2016, 20:46
Benutzerbild von jociza
jociza jociza ist offline
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Standard Unfall auf einem Kroatischen Fährschiff

Hallo Kroatienfreunde

Auf einer Küstenfähre kam es wegen einer geöffneten Türe an einem Auto der Nachbarreihe, die sich bei der Ausfahrt an der Lichtleiste eines Bootstrailers verfing, zu einem Unfall.

Schaden : Die Autotüre wurde komplett überdehnt , Türfangband gerissen und Türe fast rausgerissen.
Beim Bootstrailer Lichtleiste und Halterung verbogen , teilweise gerissen .



Ohne eine Wertung , wer hier Schuld hat .

Nachdem dann am Festland die Polizei gerufen wurde , waren die Unfallbeteiligten doch erstaunt, daß nicht die Verkehrspolizei diesen Unfall aufnehmen wird , sondern die " Seepolizei" ( verm. Luka Kapitano)zuständig ist.

Nun zu meiner Frage an Kroatien-Kenner :

Gibt es auf Schiffsfähren eigene Verkehrsregelungen , oder andere Verhaltensregeln als an Land.
Wo kann man eine " Schifffahrtsordnung" für Fähren erhalten ?
Müssen Türen bei beginnender Ausfahrt definitiv geschlossen bleiben ?
Müssen die Anweisungen des Schiffspersonal befolgt werden ?
USW...usw...

An informativen Antworten wäre ich sehr interessiert...DANKE
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Hoffentlich wird es nicht so schlimm,wie es schon ist .
( K. Valentin )
Gruß Josef
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  #2  
Alt 10.07.2016, 10:39
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kornatix kornatix ist offline
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Standard

Für alles, was auf See passiert, auch auf der Fähre, ist tatsächlich die Wasserschutzpolizei zuständig. Da das Parkdeck einer Fähre kein öffentlicher Verkehrsraum ist, gilt dort nicht das Verkersrecht, sondern das Zivilrecht bzw. es gelten die Beförderungsbedingungen des Fährenbetreibers. Bei der Jadrolinija hängen diese (natürlich nur auf kroatisch) in den größeren Ticket-Büros aus, nicht in allen.

In den Beförderungsbedingungen der Jadrolinija steht lediglich, dass alle Passagiere nach dem Einparken das Parkdeck zu verlassen und sich auf das Passagierdeck zu begeben haben; in der Praxis kümmert sich aber niemand darum, ob man aussteigt oder im Wagen sitzen bleibt. Ob man vor dem Aussteigen anderen das Einparken ermöglichen muss oder ob man erst aussteigen darf, wenn alles steht, ist nirgends geregelt.

Im Falle eines Schadens wird die Polizei sich auf den Austausch der Personalien der Beteiligten beschränken und sie auf den Zivilrechts-Klageweg verweisen, das heißt: wenn z.B. jemand die Autotür öffnet, während ein anderer an ihm vorbei fährt und dadurch ein Schaden entsteht, dann stellt sich die Frage: ist der "Türöffner" schuld, weil er nicht aufgepasst hat oder ist der "Vorbeifahrer" schuld, weil er rechtzeitig anhalten und dem "Türöffner" das Aussteigen hätte ermöglichen müssen?

Können sich die Beteiligten nicht über die Schuldfrage einigen, müsste ggf. der Zivilrechtsweg beschritten werden (Klage auf Schadenersatz), wobei ich mir nicht anmaße zu sagen, wer hier Recht bekommen würde; das kommt auf die Umstände des Einzelfalls an.
__________________
Pozdrav,
Gerd

Boot-Fahren ist die teuerste Art, unbequem zu reisen.
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  #3  
Alt 10.07.2016, 12:50
blackmolly blackmolly ist offline
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Zitat:
Zitat von jociza Beitrag anzeigen
Hallo Kroatienfreunde



Ohne eine Wertung , wer hier Schuld hat . ...


Müssen Türen bei beginnender Ausfahrt definitiv geschlossen bleiben ?
Müssen die Anweisungen des Schiffspersonal befolgt werden ?
USW...usw...

An informativen Antworten wäre ich sehr interessiert...DANKE
Lieber Jociza
diese beiden Fragen stellst Du aber jetzt nicht im Ernst?
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  #4  
Alt 10.07.2016, 13:41
Bodo 1 Bodo 1 ist offline
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Wenn ich sehe wie die Volldeppen bei der Ausfahrt um jeden Platz kämpfen als ginge es um Leben und Tot , dann haben die selber schuld . Wer dort eine Tür aufmacht hat nicht mehr alle Sinne zusammen . So fängt der Urlaub schon gut an , aber ich war der erste der von der Fähre gekommen ist .......
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  #5  
Alt 10.07.2016, 14:39
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jociza jociza ist offline
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Zitat:
Zitat von kornatix Beitrag anzeigen
In den Beförderungsbedingungen der Jadrolinija steht lediglich, dass alle Passagiere nach dem Einparken das Parkdeck zu verlassen und sich auf das Passagierdeck zu begeben haben; in der Praxis kümmert sich aber niemand darum, ob man aussteigt oder im Wagen sitzen bleibt. Ob man vor dem Aussteigen anderen das Einparken ermöglichen muss oder ob man erst aussteigen darf, wenn alles steht, ist nirgends geregelt.

Im Falle eines Schadens wird die Polizei sich auf den Austausch der Personalien der Beteiligten beschränken und sie auf den Zivilrechts-Klageweg verweisen, das heißt: wenn z.B. jemand die Autotür öffnet, während ein anderer an ihm vorbei fährt und dadurch ein Schaden entsteht, dann stellt sich die Frage: ist der "Türöffner" schuld, weil er nicht aufgepasst hat oder ist der "Vorbeifahrer" schuld, weil er rechtzeitig anhalten und dem "Türöffner" das Aussteigen hätte ermöglichen müssen?

Können sich die Beteiligten nicht über die Schuldfrage einigen, müsste ggf. der Zivilrechtsweg beschritten werden (Klage auf Schadenersatz), wobei ich mir nicht anmaße zu sagen, wer hier Recht bekommen würde; das kommt auf die Umstände des Einzelfalls an.
Herzlichen Dank Gerd für Deine Antwort .

Mittlerweile hab ich auf Anfrage in HR erfahren , daß beim erreichen
der Anlegestelle alle Passagiere das Deck verlassen und alle Türen geschlossen sein müssen um ein reibungsloses und sicheres ausfahren zu ermöglichen .

Mal schaun , ob ich das noch schriftlich bestätigt bekomme .


Hvala und Bog
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Gruß Josef
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  #6  
Alt 10.07.2016, 19:33
Andrei Andrei ist offline
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Hi,

wenn das Trailergespann sich vorwärts bewegt hat, so liegt die Schuld alleine beim Türaufreißer, denn der Fahrer des Trailergespanns hat die geschlossene Tür schon längst passiert, als die unachtsam aufgerissen wurde und in der Lichtleiste sich verfing.

Gruß,
Andrei
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  #7  
Alt 11.07.2016, 18:39
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kornatix kornatix ist offline
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Zitat:
Zitat von Andrei Beitrag anzeigen
Hi,

wenn das Trailergespann sich vorwärts bewegt hat, so liegt die Schuld alleine beim Türaufreißer, denn der Fahrer des Trailergespanns hat die geschlossene Tür schon längst passiert, als die unachtsam aufgerissen wurde und in der Lichtleiste sich verfing.

Gruß,
Andrei
So sehe ich das auch - aber Recht haben und Recht bekommen ist zweierlei! Wie man hört - bestätigen kann ich das nicht - nutzen die kroatischen Versicherungen jedes Schlupfloch, um sich vor Zahlungen an Ausländer zu drücken, weil: welcher Ausländer würde schon eine Versicherung in Kroatien verklagen?
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Pozdrav,
Gerd

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Geändert von kornatix (11.07.2016 um 18:46 Uhr)
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Alt 11.07.2016, 19:18
UliH UliH ist offline
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...aber vielleicht sind die beiden Unfallbeteiligten Ausländer....dann gibt es keine kroat. Versicherungsbeteiligung
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