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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Hi Leutz,
![]() was braucht man um mit einem 5,6m Motorboot zugelassen zu werden, auf einem Brandenburger See ??? Licht ? Rettungswesten ? usv. mehr ? |
#2
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Den Ausweis über das Kleinfahrzeugkennzeichen.
Der Rest regelt sich über die Binnenschifffahrtsverordnung , die Verordnung über die Landeswasserstrassen etc. Gruß Bernd |
#3
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Danke
![]() Hast mir ein gutes Stück weitergeholfen ! |
#4
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Spass beiseite, also eigentlich brauchst nur den Kaufvertrag, etwas Geld (<20 € glaub ich ) und dann gehst mit deinem Personalausweis zum WSA. Eine eigentliche Abnahme erfolgt in dem Sinne als Privatboot nicht. Wenn Du natürlich nachts ohne Licht angehalten wirst, ein Besatzungsmitglied bei Sturm über Bord ohne Weste geflogen ist ... usw. , na das hast du ja sicher beim Sportbootführerschein alles gelernt
![]() Gruß Bernd |
#5
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![]() Zitat:
![]() ![]() Mache ihn aber in einem Monat. Habe gefragt weil ich das Boot noch lackieren will und noch so einpaar restaurationen durchführen will. Nich das ich dann was vergesse =) |
#6
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![]() Zitat:
erzähl etwas mehr über das boot und die geplanten restaurationsarbeiten. zum begriff "brandenburger seen" solltest du auch etwas mehr sagen. meinst du die einzelnen seen oder die als *schiffahrtsstrassen geltenden? bei den einzelseen, insbesondere den kleineren, ist meist nur menschenkraft. windkraft oder elektroantrieb zulässig. Zitat:
ein feuerlöscher ist bei booten mit antrieb durch verbrennungsmotor lt. landeswasserstrassengesetz vorgeschrieben. ob das nun auch für bundeswasserstrassen im land brandenburg so ist hab ich noch immer nicht verstanden. das mitführen eines paddels sollte auch bei nem kleineren motor- oder windgetrieben boot kein problem sein. mehr zum thema findest du hier im forum mit der suchfunktion " land* AND brandenburg " oder hier http://www.lbv.brandenburg.de/fahrzeuganforderungen.htm und ausführlicher (komplette verordnung im *.pdf format) beim link "landesschiffahrtsverordnung" have fun le loup
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www.oldieboote.de - der treffpunkt für das klassische motorboot mit wartburg, trabant, P70, lada, skoda oder auch modernem motor und dessen eigner/eignerinnen . |
#7
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hi, einen Feuerlöscher mußt du in Brandenburg auf Budeswasserstr. nicht mitführen. Die Landesschifffahrtsverordnung weicht stellenweise von der BinSchStrO ab, auf Bundeswasserstrassen in Brandenburg gilt aber die BinSchStrO. Die Landesschiffahrtsverordnung soll angepasst werden.
Grußn katibert |
#8
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![]() Zitat:
das ist schon seltsam fährst du die dahme zu berg und bei Prieros weiter geradeaus richtung Gross Köris / Teupitz musste keinen feuerlöscher an bord haben. biegst du bei Prieros links ab gilt die Dahme als landeswasserstrasse und must den feuerlöscher an bord haben. die frage einer spendenzahlung wird also vom ort der kontrolle in einem bereich von 500 meter entschieden. egal, nen feuerlöscher an bord eines mit verbrennungsmotor angetriebenen bootes zu haben ist immer die richtige entscheidung. vermute aber, das 90 bis 99% der angelkähne mit aussenborder auf den brandenburgischen landeswasserstrassen da ein ausrüstungsdefizit haben. le loup
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#9
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![]() Zitat:
Habs aber schon ersteigert (ebayer ![]() Ich erzähle euch dann gerne wie ich es machen will und schreibe dazu ein bebildertes Tagebuch zu Restauration ![]() |
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