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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel

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  #26  
Alt 31.08.2013, 18:07
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Nö, ist es nicht. Es gibt ein Urteil, nicht vom AG Hintertupfingen, welches besagte das BOS u.a. die technischen Möglichkeiten haben ihre Nachrichten zu verschlüsseln, wenn sie es nicht machen, sind sie selber schuld.

Bei Bedarf suche ich es gern raus.
Mag sein, Vestus, ich weiss es definitiv nicht. Und eigentlich ist es auch völlig uninteressant. Ich brauche keinen "Scanner", weil es mir überhaupt nicht in den Sinn käme, alle möglichen Funkdienste abzuhören.

Genauso wenig interessiert mich im Grunde der Amateurfunk. Es mag ja toll sein, Rufzeichen bzw. Empfangs-/Gesprächsbestätigungen aus aller Welt zu sammeln. Aber es ist doch nichts aufregend Neues an dieser uralten, analogen Funktechnik. Andere sammeln Briefmarken.

Ich nutze Funk immer nur dann, wenn es Sinn macht und ich was wichtiges mitzuteilen oder zu fragen habe. In der Luft, um Freigaben für bestimmte Lufträume etc. anzufordern oder, wenn erforderlich, eine Positionsmeldung abzugeben. Das geht im Luftverkehr nicht per Handy.

Auf dem Boot habe ich die Funke eigentlich nur als Sicherheits-Backup.
Oder wenn man mit zwei Booten unterwegs ist, zur Abstimmung während der Fahrt untereinander.

Alles andere rund um das Thema "Funk" ist mir (fast) egal. Allgemeine Kommunikation findet doch heute per Telefon oder via Internet (beispielsweise hier) viel einfacher, störungsfreier und damit besser statt.

Analoger Sprechfunk ist eigentlich eine Technik von Vorgestern, die nur noch in sehr wenigen und speziellen Anwendungsbereichen Sinn macht.



Gruss


Gerd
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  #27  
Alt 31.08.2013, 18:09
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Zitat:
Zitat von 123 Beitrag anzeigen
Funkscanner darf jedermann kaufen, besitzen und benutzen. Die ehemals bestehenden Beschränkungen sind inzwischen alle verschwunden. Geblieben ist das Abhörverbot von Funksprüchen, deren Adressat man nicht ist.

Ja - und genau deshalb, weil das Abhören von Funksprüchen, deren Adressat man nicht ist, verboten ist, verbietet sich auch die Benutzung eines Scanners. Oder glaubst Du wirklich, über den Scanner einen Funkspruch aufnehmen zu können, der für Dich bestimmt wäre?

Gruss


Gerd
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  #28  
Alt 31.08.2013, 18:11
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Hi!
Ich bin im Besitz einer Amateurfunklizenz (Rufzeichen DL6UK).
Ich darf Geräte und Zubehör selbst bauen, gekaufte Geräte nach meinem Gutdünken umbauen und erweitern und ich darf Antennen, auch Richtantennen bauen und betreiben, und zwar mit einer Ausgangsleistung von 750W Sendeleistung am Gerät.
Natürlich darf ich nicht auf x-beliebigen Frequenzen Funkbetrieb machen, sondern nur auf den Amateurfunkbändern. Einige Frequenzbänder teilt sich der Amateurfunkdienst mit anderen Funkdiensten. Z. Bsp. LPD-Funkgeräte mit 10mW Sendeleistung. auf dem 70cm Band, wobei ich als Funkamateur nicht Kontakt aufnehmen darf mit den LPD-Leuten, Babyphonen etc., natürlich mit Ausnahme von Notfällen.

Insofern ist die Behauptung, Funkamateure können beliebig irgendein Frequenzband/Frequenz benutzen natürlich unsinnig. Jedoch muss ich dafür sorgen, dass meine Ausendungen störungsfrei sind, gegebenenfalls geeignete Filter verwenden, dass z.B. der Fernsehempfang meines Nachbarn nicht gestört ist.

Nichtsdestotrotz sind Funkamateure stets Diejenigen, die ersten Kontakt in entlegene Katastrophengebiete herstellen (können), wenn sonstige Infrastruktur z.B. bei einem Erdbeben völlig zerstört ist.

Ein befreundeter Funkamateur aus Karlsruhe fing vor Jahren einmal einen Notruf auf einem Kurzwellen-Amateurfunkband auf. Eine Hochsee-Segelyacht trieb motorlos mit gebrochen Masten vor Indonesien irgendwo Richtung Riffe. Er reagierte sofort und - wenn ich mich recht erinnere, konnte ein amerikanisches Schiff die Besatzung retten.

Scanner darf ich als Kontrollempfänger natürlich betreiben.
__________________
Gruß
Heiko-L
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  #29  
Alt 31.08.2013, 18:16
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Zitat:
Zitat von 123 Beitrag anzeigen
...Geblieben ist das Abhörverbot von Funksprüchen, deren Adressat man nicht ist.
Also praktisch darf man garnichts abhören außer Radio, Fernsehen, CB/PMR/Amateurfunk und Wetter.
(außer man ist eben der Adressat)
www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__89.html
__________________
Gruss Andreas

------------------
Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem.
(Karl Valentin)
www.albin25.eu
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  #30  
Alt 31.08.2013, 18:20
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Zitat:
Zitat von Gerd-RS Beitrag anzeigen
Oder glaubst Du wirklich, über den Scanner einen Funkspruch aufnehmen zu können, der für Dich bestimmt wäre?
Scanner decken z.B. auch die Rundfunkbänder LW, MW, KW und UKW ab. Außerdem kann man mit ihnen die zulassungsfreien Funkbänder CB, PMR, LPD und Freenet, diverse ISM-Bänder, sowie natürlich den Amateurfunk abhören. Zum reinen Hören des Amateurfunks ist keine Lizenz erforderlich.
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  #31  
Alt 31.08.2013, 18:21
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Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen
Also praktisch darf man garnichts abhören außer Radio, Fernsehen, CB/PMR/Amateurfunk und Wetter.
(außer man ist eben der Adressat)
www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__89.html
Ja. Das geht sogar soweit, dass man als rechtmäßiger Betreiber einer Seefunkstelle keinen fremden Schiff-Schiff-Verkehr mithören darf.
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  #32  
Alt 31.08.2013, 18:26
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Zitat:
Zitat von Gerd-RS Beitrag anzeigen
Alles andere rund um das Thema "Funk" ist mir (fast) egal.
Mir auch. Da ich mich aber geweigert habe das deutsche SRC zu machen, war ich zwangsläufig gezwungen mich mit der Thematik etwas mehr auseinanderzusetzen.

Roger over piep.
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Gruss Vestus
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  #33  
Alt 01.09.2013, 11:29
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Zitat:
Zitat von Gerd-RS Beitrag anzeigen
Hallo Eddi,

zum Thema ATIS und "Mithören" hat Vestus ja schon was geschrieben. Sobald ein Amateurfunker merkt, dass er "versehentlich" eine Frequenz abhört, die für ihn absolut nicht freigegeben ist, hat er diese sofort wieder zu verlassen. Tut er es nicht, begeht er sogar eine Straftat. Natürlich gilt wie überall: Wo kein Kläger, ist kein Richter.

Übrigens: Amateurfunker haben in der Regel keine "zusammengebastelte" Funkstelle, sondern nutzen sehr gute (und teure) Amateurfunkgeräte.

Der Besitz sogenannter "All-Band-Scanner" ist in Deutschland zwar erlaubt, deren Benutzung ist allerdings - soweit ich es weiss - nach wie vor verboten, es sei denn, man wäre Amateurfunker.

Was soll denn eigentlich am Erwerb einer Amateurfunklizenz so schwierig sein? Sicher: Vor den Erfolg einer bestandenen Prüfung haben auch hier die Götter den Schweiß gesetzt. Aber das gilt für alle möglichen "Scheine" und Lizenzen in Deutschland - vom "grünen Abitur" (Jagdschein) über die
Sportbootführerscheine bis hin zum "Allgemein gültigen Funksprechzeugnis für den Flugfunkdienst".

So wie Du hier über den Amateurfunkverband herziehst und wenn Du meinst, die Amateurfunklizenz zu erwerben sei "schwierig", nehme ich mal an, Du bist da mal durchgefallen?

Noch etwas: Ich bin Fluglehrer. Um in Deutschland eine Privatpilotenlizenz zu erwerben, benötigt man (von Ausnahmen abgesehen) auch ein entsprechendes Funksprechzeugnis. Ich schicke meine Schüler grundsätzlich vor Beginn der praktischen Ausbildung (denn aber deren Beginn kostet es richtig Geld) erst einmal in einen Lehrgang für das Funksprechzeugnis. Und ich habe es immer wieder erlebt, dass Kandidaten schon während des Funk-Lehrganges "hingeschmissen" haben, weil ihnen die ganze Theorie zu schwierig erschien. Für mich ist das eine wunderbare "natürliche Auslese". Deine These, eine "zweckgebundene" Funklizenz zu erwerben, sei leichter, als das Amateurfunkzeugnis, kann ich auch aufgrund dieser Erfahrungen absolut nicht teilen.

Gruss


Gerd
Hallo Gerd,
Du schreibst ja nix Neues, ist ja alles mehr oder weniger richtig.
Ja, ich bin vor 18 Jahren mal durchgefallen durch diese Prüfung und das ist damals nicht sauber gelaufen weils einfach ums Geld ging.
Das ist aber eine andere Sache, ich hätte nur 3 Wochen später zur Nachprüfung gemusst und hätte ihn dann bekommen. Allerdings hätte ich dann anstatt 80 DM Prüfungsgebühr 320 DM bezahlen müssen. Am gleichen Termit hat mein damals 12-jähriger Sohn teilgenommen und der hat, wie alle anderen "jungen" Teilnehmer seine C-Lizenz bekommen und wir Alten durch die Bank weg eben nicht.

Ich habe eine wirklich guten Bekannten, der in dieser Prüfungskommission immer noch sitzt und mit ihm betreibe ich diese Hobby eben auch, mit der Einschränkung dass ich nicht "funken" darf aber wenn wir mit dem Mond als Reflektor herummachen, wird eh nichts gesprochen.

Ich verteufle nicht die Amateurfunker, im Gegenteil. Schlimm sind die Verbände.
Wenn ich hier lese wie es manchem geht der zuhause lernt und dann zur Prüfung geht und durchrasselt, dann liegt auch oft der Verdacht nahe, dass er seine Kursgebühren eben über die zweite und dritte Prüfungsgebühr nachzahlt. Auch hier gehts nur ums Geld.

Wirklich schwierig ist die Amateurfunkerprüfung nicht, sie ist technisch anspruchsvoller und natürlich auch mit manchem Unfug gespickt, aber sie ist ohne weiteres machbar.

Ich bin auch nicht gegen die ganzen Funkscheine, im Gegenteil. Man fährt auch nicht Auto ohne Führerschein.

Ich wundere mich auch nicht darüber, wenn die ganzen Vorschriften immer rigider werden, da sind teilweise auch die User mit dran schuld.
Würde sich jeder an die Regeln halten, wäre manches nicht nötig aber dies ist nichts anderes als ein frommer Wunsch.

Und genau vor diesem Hintergrund sehe ich die Frage des TE

Eddi

Geändert von bachbleamle (01.09.2013 um 11:37 Uhr)
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  #34  
Alt 01.09.2013, 12:00
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Zitat:
Zitat von 123 Beitrag anzeigen
Scanner decken z.B. auch die Rundfunkbänder LW, MW, KW und UKW ab. Außerdem kann man mit ihnen die zulassungsfreien Funkbänder CB, PMR, LPD und Freenet, diverse ISM-Bänder, sowie natürlich den Amateurfunk abhören. Zum reinen Hören des Amateurfunks ist keine Lizenz erforderlich.
Es ist zwar keine Lizenz erforderlich - aber wie Du selbst richtig schreibst, ist das Abhören von jeder Funk-Kommunikation, die nicht an Dich, sondern an Dritte gerichtet ist, verboten.

Damit verbietet sich also das Abhören der Amateurfunkbänder für einen nicht lizensierten Funker, denn er kann dort ja auch keine Nachricht an sich erwarten. Insofern ist die Benutzung dieser All-Band-Scanner mindestens in diesen bestimmten Funk-Bändern nicht zulässig. Ob man damit Radio hören darf? Ich weiss es nicht. Früher war es definitiv bereits verboten, einen Scanner betriebsbereit zu halten - also die Batterie einzulegen.


Gruss



Gerd
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  #35  
Alt 01.09.2013, 12:02
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Zitat:

Nichtsdestotrotz sind Funkamateure stets Diejenigen, die ersten Kontakt in
entlegene Katastrophengebiete herstellen (können), wenn sonstige Infrastruktur
z.B. bei einem Erdbeben völlig zerstört ist.





Ein befreundeter Funkamateur aus Karlsruhe fing vor Jahren einmal einen
Notruf auf einem Kurzwellen-Amateurfunkband auf. Eine Hochsee-Segelyacht trieb
motorlos mit gebrochen Masten vor Indonesien irgendwo Richtung Riffe. Er
reagierte sofort und - wenn ich mich recht erinnere, konnte ein amerikanisches
Schiff die Besatzung retten.


Das sind die wirklich sinnvollen und wichtigen Funktionen, die Amateurfunker heute noch wahrnehmen. Dafür gebührt diesen Leuten Dank und Anerkennung!

Gruss


Gerd
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  #36  
Alt 01.09.2013, 12:20
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Zitat:
Zitat von Gerd-RS Beitrag anzeigen
Damit verbietet sich also das Abhören der Amateurfunkbänder für einen nicht lizensierten Funker, denn er kann dort ja auch keine Nachricht an sich erwarten.
Der Amateurfunk ist seit jeher vom Abhörverbot ausgenommen gewesen und ist es auch heute noch:

Zitat:
§ 89 Abhörverbot, Geheimhaltungspflicht der Betreiber von Empfangsanlagen

Mit einer Funkanlage dürfen nur Nachrichten, die für den Betreiber der Funkanlage, Funkamateure im Sinne des Gesetzes über den Amateurfunk vom 23. Juni 1997 (BGBl. I S. 1494), die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind, abgehört werden. [...]
Du bist doch Fluglehrer und machst Deinen Schüler gegenüber vielleicht auch Aussagen zu Funkthemen. Halte Dich daher bitte auf dem laufenden. In der letzten Zeit hat hier eine erstaunlich weitgehende Liberalisierung stattgefunden. Einerseits entlang der EU-Richtlinie, andererseits aufgrund der Digitalisierung diverser Funkdienste, aufgrund derer viele Bänder brachliegen ("digitale Dividende"). Das hier hat sich inzwischen auch erledigt:

Zitat:
Zitat von Gerd-RS Beitrag anzeigen
Insofern ist die Benutzung dieser All-Band-Scanner mindestens in diesen bestimmten Funk-Bändern nicht zulässig. Ob man damit Radio hören darf? Ich weiss es nicht. Früher war es definitiv bereits verboten, einen Scanner betriebsbereit zu halten - also die Batterie einzulegen.
Und zwar schon seit 2006, wenn ich mich richtig erinnere.
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  #37  
Alt 01.09.2013, 13:15
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Gut, binnen sollte ATIS eingestellt sein, kann man aber auch abschalten. See - neverever, ausser DSC auf 70.
ATIS nach meinen info nur fur die "Basel ubereinstemmungs Lander" (Rheinufer) und Sollte mann nicht abschalten können.

Ich denke viel ist gerät abhängich:
Meine RS82 sendete ATIS in River (= Innen) und MMSI in INT (= aussen) stand.
Kann ich einfach nicht abschalten.
Ohne ATIS funktioniert das gerat normal, ohne MMSI auch, aber ausserhalb die DSC funktion.

Über die handfunkgeräter algemein:
Ich habe, neben die RS82 ein Raymarine Handy (in NL sind die Handies erlaubt, gegeben sie mussen ATIS senden).
Meine erfahrung: Erwarte nicht zu viel davon, eigentlich nur sinnvoll um die schleuse/brucke auf zu rufen, zb wenn mann am steg herum lauft.
Die sendeleistung ist nur 0.5W, nur 16 kann auf 5W
Hatte mal versucht auf IJsselmeer die meldpost an zu rufen, ohne erfolg.
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Rob

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  #38  
Alt 01.09.2013, 13:40
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Zitat:
Zitat von RobG_NL Beitrag anzeigen
ATIS nach meinen info nur fur die "Basel ubereinstemmungs Lander" (Rheinufer) und Sollte mann nicht abschalten können.

Doch, kann man, zumindest wenn es eine Kombianlage ist. Umschalten von ATIS auf DSC, und schon wird keine Kennung mehr übertragen, auch keine MMSI.

An alle Zeigefingererheber: Dies ist keine Aufforderung zum ungesetzlichen Handeln.
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Gruss Vestus
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  #39  
Alt 01.09.2013, 16:27
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Ist ja richtig spannend hier die ganzen Antworten zu lesen . Nur konnte ich in keiner einzigen Antwort eine genau Erklärung finden was eigentlich gefragt wurde
helmut
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  #40  
Alt 01.09.2013, 16:35
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Zitat:
Zitat von doncamillo01 Beitrag anzeigen
. Nur konnte ich in keiner einzigen Antwort eine genau Erklärung finden was eigentlich gefragt wurde
helmut
Na, dann mach doch mal.
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  #41  
Alt 01.09.2013, 16:44
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Zitat:
Zitat von doncamillo01 Beitrag anzeigen
Ist ja richtig spannend hier die ganzen Antworten zu lesen . Nur konnte ich in keiner einzigen Antwort eine genau Erklärung finden was eigentlich gefragt wurde
helmut
naja was willst du hören.
Es ist verboten und damit Basta.

Das Verbot ist so alt, dass vermutlich kaum mehr jemand eine Begründung kennt.

Frag doch mal direkt beim DMYV an oder beim Ministerium.
vielleicht können die dir eine fundierte Antwort geben.
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  #42  
Alt 01.09.2013, 17:37
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Zitat:
Zitat von huebi Beitrag anzeigen
Wie kann man eigentlich erkennen, welcher Gerätetyp verwendet wird?

Außer natürlich bei einer direkten Kontrolle an Bord.
Auf meine Frage habe ich auch noch keine Antwort gefunden
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  #43  
Alt 01.09.2013, 18:20
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Zitat:
Zitat von 123 Beitrag anzeigen


Du bist doch Fluglehrer und machst Deinen Schüler gegenüber vielleicht auch Aussagen zu Funkthemen. Halte Dich daher bitte auf dem laufenden. In der letzten Zeit hat hier eine erstaunlich weitgehende Liberalisierung stattgefunden. Einerseits entlang der EU-Richtlinie, andererseits aufgrund der Digitalisierung diverser Funkdienste, aufgrund derer viele Bänder brachliegen ("digitale Dividende"). Das hier hat sich inzwischen auch erledigt:
Die Aussagen, die ich Flugschülern gegenüber zum Thema "Funk" mache, beziehen sich grundsätzlich nur auf den Flugfunk. Und das auch nur "am Rande", denn die eigentliche Ausbildung zum Flugfunkzeugnis erfolgt stets in besonderen Lehrgängen, die in den Vereinen hierzulande meist von Mitarbeitern (Fluglotsen) der DFS (Deutsche Flugsicherung) abgehalten werden.

Ich bringe meinen Schülern dann allerdings in der Praxis den richtigen Umgang mit dem Funkgerät bei.

Das alles hat aber nun wirklich nichts mehr mit der Frage zu tun, die der TE hier aufgemacht hat und die bisher niemand - ich auch nicht - so recht beantworten konnte.

Gruss


Gerd
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  #44  
Alt 01.09.2013, 21:45
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Doch, kann man, zumindest wenn es eine Kombianlage ist. Umschalten von ATIS auf DSC, und schon wird keine Kennung mehr übertragen, auch keine MMSI
Ist denn ja Gerät abhangig, denn meiner RS82 sendet in INT das MMSI mit.
Habe es mahl versucht om die ATIS code zu testen und die Poste angerufen, und die bestätigte .... mein MMSI nummer.
Gerat stand auf INT, nach umschaltung auf RIVER wurde ATIS code bestatigt.
Und ohne programmierung des MMSI konnte ich nur senden, aber nicht die DSC functionen nutzen.
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Rob

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  #45  
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Hallo Gerd,

wie Du sehr richtig festgestellt hast, konnte bisher niemand meine eigentliche Frage eindeutig beantworten. Ist auch nicht soooo wichtig. Mich hat halt nur mal interessiert, ob es einen nachvollziehbaren Grund für diese Regelung (keine Handfunke im Binnenbereich) gibt. Offensichtlich ist aber eine klare Anwort auf diese Frage nicht ganz einfach.

Gruß
Alexander
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  #46  
Alt 02.09.2013, 07:40
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Ich denke, das in der Berufsschifffahrt Einbaugeräte Vorschrift sind. Damit ist sichergestellt, das Handfunken nur als 2. Geräte Verwendung finden. Bei Sportbooten ist dies nicht der Fall und damit die Handfunke halt verboten.
__________________
Gruss Thomas,

Glück und Zufriedenheit sind keine greifbaren Dinge; sie sind der Nebeneffekt von Leistung. Ray Kroc
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  #47  
Alt 02.09.2013, 09:03
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Ich denke, bei uns in D + Ö versteht sich die "Obrigkeit" eben zT immer noch als solche und unterstellt den "Untertanen" mal sicherheitshalber, dass sie nur Unsinn im Sinn haben.
Einen sachlichen Grund kann es imho nicht geben, denn die Binnenschifffahrt ist in Belgien oder NL oder UK oder gar jenseits des Atlantiks noch nicht zusammengebrochen, obwohl dort Handgeräte erlaubt sind. Staatsstreiche, die mittels UKW-Handgurken ausgelöst oder unterstützt wurden, halten sich dort auch in Grenzen. Staatsgeheimnisse, die wegen einer liberalen Handgurken-Regelung, an die unbefugte Öffentlichkeit dringen könnten, werden im Allgemeinen nicht über den Binnenschifffahrtsfunk verkündet.

Ich kann mich noch an meine Kindheit erinnern: In Italien konnte man an jeder Ecke um einen Pappenstiel WalkieTalkies (CB) kaufen, bei uns in Ö war CB-Funk noch jahrelang verboten, weil -- tja, warum, weiß keiner.

Funk ist mal grundsätzlich James Bond und Spionage. Davor muss der Staat sich schützen.
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Gruss Andreas

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Alt 02.09.2013, 12:35
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Ich denke, bei uns in D + Ö versteht sich die "Obrigkeit" eben zT immer noch als solche und unterstellt den "Untertanen" mal sicherheitshalber, dass sie nur Unsinn im Sinn haben.
Einen sachlichen Grund kann es imho nicht geben, denn die Binnenschifffahrt ist in Belgien oder NL oder UK oder gar jenseits des Atlantiks noch nicht zusammengebrochen, obwohl dort Handgeräte erlaubt sind. Staatsstreiche, die mittels UKW-Handgurken ausgelöst oder unterstützt wurden, halten sich dort auch in Grenzen. Staatsgeheimnisse, die wegen einer liberalen Handgurken-Regelung, an die unbefugte Öffentlichkeit dringen könnten, werden im Allgemeinen nicht über den Binnenschifffahrtsfunk verkündet.

Ich kann mich noch an meine Kindheit erinnern: In Italien konnte man an jeder Ecke um einen Pappenstiel WalkieTalkies (CB) kaufen, bei uns in Ö war CB-Funk noch jahrelang verboten, weil -- tja, warum, weiß keiner.

Funk ist mal grundsätzlich James Bond und Spionage. Davor muss der Staat sich schützen.

Meine vage Idee, warum Handfunken in der Sportschifffahrt nicht erlaubt sind, geht in eine ähnliche Richtung - ist aber anders begründet:

Die "Obrigkeit" hat beim Erlass der entsprechenden Verordnung vor Olims Zeiten vermutlich angenommen, dass es den Sport-Skippern an der notwendigen Funkdisziplin fehlt. Ob das Letztere stimmt, mag jeder für sich beantworten. Jedenfalls gab es damals gewiss noch keine Handfunke, die ATIS oder MMSI mitgesendet hätte und deshalb wären "Übeltäter" mit Handgurken und mangelnder Funkdisziplin nicht zu ermitteln gewesen. Also wurden Handgurken erst mal verboten.

Nun haben einmal erlassene Gesetze und Verordnungen in Deutschland eine sehr, sehr lange Halbwertzeit, wenn da niemand auf die Idee kommt, mal kräftig an längst überholten Dingen zu rütteln. Ja - und wer sollte das in diesem Fall schon tun? Unsere Verbände?! Wäre ja schön....

Gruss


Gerd
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  #49  
Alt 02.09.2013, 12:59
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von Gerd-RS Beitrag anzeigen
Meine vage Idee, warum Handfunken in der Sportschifffahrt nicht erlaubt sind, geht in eine ähnliche Richtung - ist aber anders begründet:

Die "Obrigkeit" hat beim Erlass der entsprechenden Verordnung vor Olims Zeiten vermutlich angenommen, dass es den Sport-Skippern an der notwendigen Funkdisziplin fehlt. Ob das Letztere stimmt, mag jeder für sich beantworten. Jedenfalls gab es damals gewiss noch keine Handfunke, die ATIS oder MMSI mitgesendet hätte und deshalb wären "Übeltäter" mit Handgurken und mangelnder Funkdisziplin nicht zu ermitteln gewesen. Also wurden Handgurken erst mal verboten.

Nun haben einmal erlassene Gesetze und Verordnungen in Deutschland eine sehr, sehr lange Halbwertzeit, wenn da niemand auf die Idee kommt, mal kräftig an längst überholten Dingen zu rütteln. Ja - und wer sollte das in diesem Fall schon tun? Unsere Verbände?! Wäre ja schön....

Gruss


Gerd
Handgurken mit ATIS gibts seit der Einführung von ATIS da dies auf Binnenschiffen genauso vorgeschrieben wurde.
Und dort sind ja Handfunkgeräte erlaubt im Verkehrskreis "interner Funkverkehr"
Wegen der fehlenden Funkdisziplin wurde ja ATIS eingeführt. Da wurden Kochrezepte via funk übertragen usw.
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  #50  
Alt 02.09.2013, 13:05
diri diri ist offline
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Zitat von huebi Beitrag anzeigen
Auf meine Frage habe ich auch noch keine Antwort gefunden
Was meinst Du genau mit Gerätetyp?
Hersteller, grosse, kleine, Handgurken, fest eingebaute usw., viel Sendeleistung, wenig Sendeleistung?
Oder andersrum, welche nicht erlaubte hast Du,
ich hab ne ganze Menge, natürlich ohne mitgesendeter Kennung, sonst kennt mich ja jeder, werden natürlich nicht benutzt, liegen nur rum,

gruss dieter
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hier gibts Musik von meinen Friends
http://www.youtube.com/results?searc....1.kRWm8KtlxIE

Geändert von diri (02.09.2013 um 13:14 Uhr)
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