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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel

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  #1  
Alt 30.08.2013, 09:34
Benutzerbild von Sea Ray 18
Sea Ray 18 Sea Ray 18 ist offline
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Standard Warum sind tragbare Funkgeräte im Binnenverkehr verboten?

Habe mal eine Fragen an die "Funkexperten" unter euch.

Kann mir jemand erklären warum auf Kleinfahrzeugen (kleiner als 20m) der Betrieb von tragbaren Funkgeräten an Bord NICHT gestattet ist??

Ist das mal wieder der Deutsche Amtsschimmel der hier laut wiehert, oder gibt es hierfür eine logische und nachzuvollziehende Begründung?

Sage schon mal vielen Dank für die Antworten.

Gruß
Alexander
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  #2  
Alt 30.08.2013, 09:38
Benutzerbild von Flybridge
Flybridge Flybridge ist offline
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Standard

Sie sind nicht verboten, weil sie mobil sind, sie sind verboten, weil sie keine Zulassung haben.
__________________
Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


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  #3  
Alt 30.08.2013, 10:10
Benutzerbild von Robert67
Robert67 Robert67 ist offline
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1.800 Danke in 836 Beiträgen
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Weil D mal wieder was anders machen muss wie die anderen.

In NL und B sind Handgurken mit ATIS kein Problem.
Also kann es an der Zulassung eigentlich nicht hängen.
__________________
Gruss
Robert
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  #4  
Alt 30.08.2013, 10:12
Benutzerbild von GoldWing
GoldWing GoldWing ist offline
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7.282 Danke in 3.566 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von Flybridge Beitrag anzeigen
Sie sind nicht verboten, weil sie mobil sind, sie sind verboten, weil sie keine Zulassung haben.
__________________
Gruß Gerd

Der beste Beweis für Mißtrauen ist:
Der Blitzableiter auf der Kirchturmspitze.
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  #5  
Alt 30.08.2013, 10:20
Benutzerbild von billi
billi billi ist gerade online
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Zitat:
Zitat von Flybridge Beitrag anzeigen
... sie sind verboten, weil sie keine Zulassung haben.
Das ist nicht richtig.
Es gibt Mobile Funkgeräte die eine Zulassung haben.

Diese dürfen nur im Verkehrskreis "Funkverkehr an Bord" auf Berufsschiffen eingesetzt werden.

Warum mobile Funkgeräte nicht zugelassen sind habe ich bereits mit der WAPO bei uns in Germersheim dikutiert und mit dem Ehrenpresidänten des Landesverbandes Motorsport Rheinland-Pfalz.

Beide konnten mir keine Begründung geben.
__________________
Gruß Volker
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http://www.msv-germersheim.de

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  #6  
Alt 30.08.2013, 10:43
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Der entsprechende Paragraph ist noch nicht gestrichen worden. Das ist schon alles.
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  #7  
Alt 30.08.2013, 12:03
Benutzerbild von huebi
huebi huebi ist gerade online
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Wie kann man eigentlich erkennen, welcher Gerätetyp verwendet wird?

Außer natürlich bei einer direkten Kontrolle an Bord.
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen
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  #8  
Alt 30.08.2013, 12:11
Verbraucheranwalt Verbraucheranwalt ist offline
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Weil der Gesetzgeber ein Depp ist.

Gruß
Chris
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  #9  
Alt 30.08.2013, 12:19
Benutzerbild von billi
billi billi ist gerade online
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Naja bis der Gesetzgeber ein Gesetz ändert zu gunsten aktueller Technik ist diese schon wieder obsolet.
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Gruß Volker
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  #10  
Alt 30.08.2013, 13:45
Benutzerbild von ghaffy
ghaffy ghaffy ist offline
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Weil neben einer Handgurke am Kleinfahrzeug die klassischen BSH-konformen Lampen nicht mehr so zierlich und anmutig wirken würden.
__________________
Gruss Andreas

------------------
Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem.
(Karl Valentin)
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  #11  
Alt 31.08.2013, 13:03
bachbleamle bachbleamle ist offline
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Zitat:
Zitat von Sea Ray 18 Beitrag anzeigen
Habe mal eine Fragen an die "Funkexperten" unter euch.

Kann mir jemand erklären warum auf Kleinfahrzeugen (kleiner als 20m) der Betrieb von tragbaren Funkgeräten an Bord NICHT gestattet ist??

Ist das mal wieder der Deutsche Amtsschimmel der hier laut wiehert, oder gibt es hierfür eine logische und nachzuvollziehende Begründung?

Sage schon mal vielen Dank für die Antworten.

Gruß
Alexander
Deine Schiffsfunke ist auf Dein Schiff zugelassen. (Frequenzzuteilung)
Beim Amateurfunk ist die Frequenzzuteilung auf den Funker mit Amateurfunklizenz bezogen.

Gehst Du mit Deiner Handfunke ins Binnenland, also zu weit von Deinem Schiff weg, betreibst Du illegalen Amateurfunk wenn Du keine Amateurfunklizenz hast.

Dagegen hat natürlich der Amateurfunkverband etwas.

Eddi
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  #12  
Alt 31.08.2013, 13:26
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Gerd-RS Gerd-RS ist offline
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Zitat:
Zitat von bachbleamle Beitrag anzeigen
Deine Schiffsfunke ist auf Dein Schiff zugelassen. (Frequenzzuteilung)
Beim Amateurfunk ist die Frequenzzuteilung auf den Funker mit Amateurfunklizenz bezogen.

Gehst Du mit Deiner Handfunke ins Binnenland, also zu weit von Deinem Schiff weg, betreibst Du illegalen Amateurfunk wenn Du keine Amateurfunklizenz hast.

Dagegen hat natürlich der Amateurfunkverband etwas.

Eddi
Das ist ja nun völliger Blödsinn: Amateurfunk findet auf völlig anderen Frequenzen / Frequenzbändern statt, als Schiffsfunk, egal ob Binnen- oder
Seefunk. Insofern sollte (und ist) das den Amateurfunkern und ihrem Verband völlig wurscht sein.

Gruss


Gerd
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  #13  
Alt 31.08.2013, 14:11
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Sea Ray 18 Sea Ray 18 ist offline
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Wie ich schon vermutet habe, liegt die Antwort auf meine Frage im Bereich "Juristische Geschmackssache" und möglichweise sind verschiedene Antworten zutreffend.

Von daher können wir den Trööt schließen.

Nochmals vielen Dank an alle, die auf meine Frage geantwortet haben.

Gruß
Alexander
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  #14  
Alt 31.08.2013, 15:07
bachbleamle bachbleamle ist offline
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Zitat:
Zitat von Gerd-RS Beitrag anzeigen
Das ist ja nun völliger Blödsinn: Amateurfunk findet auf völlig anderen Frequenzen / Frequenzbändern statt, als Schiffsfunk, egal ob Binnen- oder
Seefunk. Insofern sollte (und ist) das den Amateurfunkern und ihrem Verband völlig wurscht sein.

Gruss


Gerd
Nö, der Amateurfunker kann mit seiner Lizenz, so er sie mittels bestandener Amateurfunkprüfung erhalten hat, funken auf welchen Frequenzen er auch will.

Nur, deren Verband ist das eben nicht egal, wenn ein Nichtamateurfunker ohne Amateurfunkerrufzeichen und ohne Prüfung mit angehängter Prüfungsgebühr und ohne Amateurfunkschulung mit angehängter Kursgebühr und ohne die laufenden jährlichen Beiträge in der Gegend herumfunkt.

Herumfunken kann jeder der imstande ist, die Sendetaste zu drücken.
Vorbedingung ist eben die Berechtigung, daß er das darf, nicht daß er das kann.

Und eben dieser kleine Unterschied hält die Verbände am Leben.

Eddi
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  #15  
Alt 31.08.2013, 15:33
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Zitat:
Zitat von bachbleamle Beitrag anzeigen
Nö, der Amateurfunker kann mit seiner Lizenz, so er sie mittels bestandener Amateurfunkprüfung erhalten hat, funken auf welchen Frequenzen er auch will.
Das ist nun Blödsinn hoch zwei. Die Amateurfunkbänder/-frequenzen sind festgelegt. Die See-/Binnenfunkfrequenzen gehören nicht dazu. Von BOS rede ich erstmal gar nicht.
__________________
Gruss Vestus
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  #16  
Alt 31.08.2013, 16:01
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Das ist nun Blödsinn hoch zwei. Die Amateurfunkbänder/-frequenzen sind festgelegt. Die See-/Binnenfunkfrequenzen gehören nicht dazu. Von BOS rede ich erstmal gar nicht.

Sorry, es ist richtig, dass er auf bestimmten Frequenzen nicht herumquaken darf, mithören schon, dafür muss er Stillschweigen geloben.

Eddi
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  #17  
Alt 31.08.2013, 16:03
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Zitat:
Zitat von bachbleamle Beitrag anzeigen
Nö, der Amateurfunker kann mit seiner Lizenz, so er sie mittels bestandener Amateurfunkprüfung erhalten hat, funken auf welchen Frequenzen er auch will.

Nur, deren Verband ist das eben nicht egal, wenn ein Nichtamateurfunker ohne Amateurfunkerrufzeichen und ohne Prüfung mit angehängter Prüfungsgebühr und ohne Amateurfunkschulung mit angehängter Kursgebühr und ohne die laufenden jährlichen Beiträge in der Gegend herumfunkt.

Herumfunken kann jeder der imstande ist, die Sendetaste zu drücken.
Vorbedingung ist eben die Berechtigung, daß er das darf, nicht daß er das kann.

Und eben dieser kleine Unterschied hält die Verbände am Leben.

Eddi

Ich will Deine Kompetenz ja nicht anzweifeln.

Aber ich besitze Funksprechzeugnisse für Flugfunk (AZF) und Seefunk (Beschränkt gültiges Betriebszeugnis für Funker I).

Was den Schiffsfunk angeht, bin ich mir nicht ganz sicher - aber wenn sich irgendein Amateurfunker, selbst "versehentlich" auf Flugfunkfrequenzen
"herumtreiben" sollte und dabei erwischt wird, bekommt er massiven Ärger und verliert im Zweifelsfall seine Amateurfunk-Lizenz.

Den Amateurfunkern sind nach meinem Wissen ganz bestimmte, genau definierte Frequenzbänder zugewiesen. Hingegen sind andere Frequenzbänder absolut nur für die entsprechenden Nutzergruppen (Flugfunk, Polizei, Militär etc.) reserviert und freigegeben.

Es ist definitiv nicht so, dass Amateurfunker herumfunken können, wo immer sie wollen.


Gruss


Gerd
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  #18  
Alt 31.08.2013, 16:26
bachbleamle bachbleamle ist offline
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Zitat:
Zitat von Gerd-RS Beitrag anzeigen
Ich will Deine Kompetenz ja nicht anzweifeln.

Aber ich besitze Funksprechzeugnisse für Flugfunk (AZF) und Seefunk (Beschränkt gültiges Betriebszeugnis für Funker I).

Was den Schiffsfunk angeht, bin ich mir nicht ganz sicher - aber wenn sich irgendein Amateurfunker, selbst "versehentlich" auf Flugfunkfrequenzen
"herumtreiben" sollte und dabei erwischt wird, bekommt er massiven Ärger und verliert im Zweifelsfall seine Amateurfunk-Lizenz.

Den Amateurfunkern sind nach meinem Wissen ganz bestimmte, genau definierte Frequenzbänder zugewiesen. Hingegen sind andere Frequenzbänder absolut nur für die entsprechenden Nutzergruppen (Flugfunk, Polizei, Militär etc.) reserviert und freigegeben.

Es ist definitiv nicht so, dass Amateurfunker herumfunken können, wo immer sie wollen.


Gruss


Gerd
Deshalb hab ich das ja auch berichtigt mit dem Herumfunken.

Der Amateurfunker beginnt mit seinem persönlichen Rufzeichen als Legitimation.

In der Regel ist das auch so und jetzt fängt das Problem schon an.
Seine zusammengebastelte Funkstelle sendet eben keine automatische Kennung aus, deshalb ist es schwierig mit der Zurückverfolgerei.
Anders ist das mit der Kennungssenderei der Schiffsfunkstellen, die schicken diese Kennung schon automatisch.

Wenn einer meint er müsse Dir im Flugzeug auf Deiner Frequenz mit Unfug die Zeit vertreiben, dann wird er wohl vorher sein Rufzeichen nicht verraten.

Wenn aber einer nur mithört und danach über das gehörte berichtet (Behördenfunk usw) dann verstösst er gegen seine Schweigepflicht.

Von der Technik her hat er alle Möglichkeiten auf jede Frequenz zu kommen aber er muss sich auch immer sicher sein was er auf welcher Frequenz anstellen kann wenn er sich danebenbenimmt.

Dies ist auch mit ein Grund, weshalb diese Lizenz schwieriger zu bekommen ist als andere zweckgebundene Lizenzen.

Eddi
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  #19  
Alt 31.08.2013, 16:27
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Zitat:
Zitat von bachbleamle Beitrag anzeigen
Sorry, es ist richtig, dass er auf bestimmten Frequenzen nicht herumquaken darf, mithören schon, dafür muss er Stillschweigen geloben.

Eddi
Jetzt biste schon bei hoch drei. Scanner sind inzwischen auch für Hans Wurst erlaubt.

Das versehentliche Mithören wird geduldet, das gezielte Abhören nichtöffentlicher Frequenzen ist eine Straftat, TKG §§ 88, 89, 148.

Geloben kannste bei der Bundeswehr.
__________________
Gruss Vestus
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  #20  
Alt 31.08.2013, 16:30
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Zitat:
Zitat von bachbleamle Beitrag anzeigen
Anders ist das mit der Kennungssenderei der Schiffsfunkstellen, die schicken diese Kennung schon automatisch.
Wer hat dir denn diesen Mist erzählt? Gut, binnen sollte ATIS eingestellt sein, kann man aber auch abschalten. See - neverever, ausser DSC auf 70.
__________________
Gruss Vestus
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  #21  
Alt 31.08.2013, 16:35
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Wer hat dir denn diesen Mist erzählt? Gut, binnen sollte ATIS eingestellt sein, kann man aber auch abschalten. See - neverever, ausser DSC auf 70.
Wie war das nochmal in dem anderen Trööt mit den Prüferfragen, ob man nun sein Rufzeichen durchsprechen muss oder nicht?

Eddi
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  #22  
Alt 31.08.2013, 16:45
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<= den hast du aber gesehen, oder? Zuhause heisst das "Rufnummernunterdrückung".
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Gruss Vestus
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  #23  
Alt 31.08.2013, 18:30
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Zitat:
Zitat von bachbleamle Beitrag anzeigen
Deshalb hab ich das ja auch berichtigt mit dem Herumfunken.

Der Amateurfunker beginnt mit seinem persönlichen Rufzeichen als Legitimation.

In der Regel ist das auch so und jetzt fängt das Problem schon an.
Seine zusammengebastelte Funkstelle sendet eben keine automatische Kennung aus, deshalb ist es schwierig mit der Zurückverfolgerei.
Anders ist das mit der Kennungssenderei der Schiffsfunkstellen, die schicken diese Kennung schon automatisch.

Wenn einer meint er müsse Dir im Flugzeug auf Deiner Frequenz mit Unfug die Zeit vertreiben, dann wird er wohl vorher sein Rufzeichen nicht verraten.

Wenn aber einer nur mithört und danach über das gehörte berichtet (Behördenfunk usw) dann verstösst er gegen seine Schweigepflicht.

Von der Technik her hat er alle Möglichkeiten auf jede Frequenz zu kommen aber er muss sich auch immer sicher sein was er auf welcher Frequenz anstellen kann wenn er sich danebenbenimmt.

Dies ist auch mit ein Grund, weshalb diese Lizenz schwieriger zu bekommen ist als andere zweckgebundene Lizenzen.

Eddi

Hallo Eddi,

zum Thema ATIS und "Mithören" hat Vestus ja schon was geschrieben. Sobald ein Amateurfunker merkt, dass er "versehentlich" eine Frequenz abhört, die für ihn absolut nicht freigegeben ist, hat er diese sofort wieder zu verlassen. Tut er es nicht, begeht er sogar eine Straftat. Natürlich gilt wie überall: Wo kein Kläger, ist kein Richter.

Übrigens: Amateurfunker haben in der Regel keine "zusammengebastelte" Funkstelle, sondern nutzen sehr gute (und teure) Amateurfunkgeräte.

Der Besitz sogenannter "All-Band-Scanner" ist in Deutschland zwar erlaubt, deren Benutzung ist allerdings - soweit ich es weiss - nach wie vor verboten, es sei denn, man wäre Amateurfunker.

Was soll denn eigentlich am Erwerb einer Amateurfunklizenz so schwierig sein? Sicher: Vor den Erfolg einer bestandenen Prüfung haben auch hier die Götter den Schweiß gesetzt. Aber das gilt für alle möglichen "Scheine" und Lizenzen in Deutschland - vom "grünen Abitur" (Jagdschein) über die
Sportbootführerscheine bis hin zum "Allgemein gültigen Funksprechzeugnis für den Flugfunkdienst".

So wie Du hier über den Amateurfunkverband herziehst und wenn Du meinst, die Amateurfunklizenz zu erwerben sei "schwierig", nehme ich mal an, Du bist da mal durchgefallen?

Noch etwas: Ich bin Fluglehrer. Um in Deutschland eine Privatpilotenlizenz zu erwerben, benötigt man (von Ausnahmen abgesehen) auch ein entsprechendes Funksprechzeugnis. Ich schicke meine Schüler grundsätzlich vor Beginn der praktischen Ausbildung (denn aber deren Beginn kostet es richtig Geld) erst einmal in einen Lehrgang für das Funksprechzeugnis. Und ich habe es immer wieder erlebt, dass Kandidaten schon während des Funk-Lehrganges "hingeschmissen" haben, weil ihnen die ganze Theorie zu schwierig erschien. Für mich ist das eine wunderbare "natürliche Auslese". Deine These, eine "zweckgebundene" Funklizenz zu erwerben, sei leichter, als das Amateurfunkzeugnis, kann ich auch aufgrund dieser Erfahrungen absolut nicht teilen.

Gruss


Gerd
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Alt 31.08.2013, 18:47
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Zitat:
Zitat von Gerd-RS Beitrag anzeigen

Der Besitz sogenannter "All-Band-Scanner" ist in Deutschland zwar erlaubt, deren Benutzung ist allerdings - soweit ich es weiss - nach wie vor verboten, es sei denn, man wäre Amateurfunker.

Nö, ist es nicht. Es gibt ein Urteil, nicht vom AG Hintertupfingen, welches besagte das BOS u.a. die technischen Möglichkeiten haben ihre Nachrichten zu verschlüsseln, wenn sie es nicht machen, sind sie selber schuld.

Bei Bedarf suche ich es gern raus.
__________________
Gruss Vestus
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Alt 31.08.2013, 19:06
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Funkscanner darf jedermann kaufen, besitzen und benutzen. Die ehemals bestehenden Beschränkungen sind inzwischen alle verschwunden. Geblieben ist das Abhörverbot von Funksprüchen, deren Adressat man nicht ist.
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