boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Alles was schwimmt! > Allgemeines zum Boot



Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

Antwort
 
Themen-Optionen
  #1  
Alt 05.09.2005, 11:07
Benutzerbild von Don P
Don P Don P ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 20.07.2005
Ort: Nordhessen
Beiträge: 7.465
2.651 Danke in 2.040 Beiträgen
Standard Kajüte abschließen?

Hallo,

letzte Woche hatten wir wieder nächtliche "Besucher" an Bord unserer
Boote.
Es wurde u. A. eine verschlossene Kajütentür zerstört.
Ich habe immer geraten,diese nicht zu verschließen und keine wertvollen Gegenstände an Bord zu lassen.
In diesem Zusammenhang wurde die Frage gestellt,ob die Versicherung verlangt,daß die Tür verschlossen ist.

Vielleicht hat jemand Erfahrungen gemacht und kann dazu etwas sagen.

mfg
Don P
Mit Zitat antworten top
  #2  
Alt 05.09.2005, 11:11
Benutzerbild von Flybridge
Flybridge Flybridge ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 14.04.2005
Ort: zw. K und D
Beiträge: 9.237
Boot: Merry Fisher 645
25.069 Danke in 8.987 Beiträgen
Standard

Das kommt darauf an, ob die Police in ihren Bedingungen den einfachen Diebstahl oder nur den Einbruchdiebtsahl versichert.

Bei offener Kajütentür liegt kein Einbruchdiebstahl vor.
__________________
Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


Mit Zitat antworten top
  #3  
Alt 05.09.2005, 12:58
Benutzerbild von blaue-elise
blaue-elise blaue-elise ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 26.03.2003
Ort: Quickborn bei Hamburg
Beiträge: 2.891
Boot: Rocca "Plan B" und Regal 6.8 Ventura
7.802 Danke in 1.884 Beiträgen
Standard

Da hat Micha recht. Wenn ein Schloss vorhanden ist, wird man aber keine Versicherungsleistung für gestohlene Dinge beanspruchen können, da man nicht abgeschlossen hat. Das wäre nun wirklich grob fahrlässig. Man kann ja auch nicht sein Auto nicht abschließen, weil man Angst vor einem aufgrbrochenen Schloss hat und dann Geld verlangen, wenn es geklaut wurde...

Der "einfache Diebstahl" beschränkt sich in der Regel auf an Deck befindliche, mit dem Boot verbundene oder verzurrte Teile.

@ Don P
Deine Idee mit dem nicht Abschließen der Kajütentür, macht aber nur Sinn, wenn dadurch dann auch wirklich nichts gestohlen wird, auch nicht das komplette Boot. Oft wird tatsächlich nur nach wertvollen Gegenständen gesucht, dann wäre es eventuell hilfreich, wenn auch sehr riskant.

Gruß
Norman
Mit Zitat antworten top
  #4  
Alt 05.09.2005, 13:09
Benutzerbild von Don P
Don P Don P ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 20.07.2005
Ort: Nordhessen
Beiträge: 7.465
2.651 Danke in 2.040 Beiträgen
Standard

Hallo,

wann ist es Einbruch?
Meiner Meinung nach bereits,wenn z.B. das Verdeck geöffnet worden ist.
Muß ich zuhause außer der Eingangstür auch noch Wohnzimmer etc abschließen?

Es geht dabei auch nicht um das Schloß,sondern um die,gerade bei älteren
Booten,kaum zu ersetzende Tür.(Schaden im vorliegenden Fall ca. 2000€)

Es wurde aus keinem Boot etwas entwendet,weil wir nichts wertvolles mehr im Boot lassen.Eingebaute Radios sind wohl nicht lohneswert.
Nur die eine verschlossene Tür machte die Täter neugierig.

mfg
Don P
Mit Zitat antworten top
  #5  
Alt 05.09.2005, 13:12
Benutzerbild von blaue-elise
blaue-elise blaue-elise ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 26.03.2003
Ort: Quickborn bei Hamburg
Beiträge: 2.891
Boot: Rocca "Plan B" und Regal 6.8 Ventura
7.802 Danke in 1.884 Beiträgen
Standard

Einbruch ist es nur bei einer gewaltsamen Öffnung, wie das Wort "...bruch" schon vermuten lässt.
Wenn bei Dir zuhause jemand mit einem Nachschlüssel einsteigt ist es z.B. kein Einbruch.
Einfaches Verdecköffnen fällt da wohl eher unter "Bootsfriedensbruch".

Die Tür wird auch bei "nur" Vandalismus oder versuchtem Einbruch von der Kasko ersetzt (abzüglich der SB).

Hier gilt es also nur um eine Vermeidung der jeweiligen SB und da muss sich jeder selbst überlegen, ob einem das Risiko am Ende auf einem größeren Schaden sitzen zu bleiben, das wert ist.

Gruß
Norman
Mit Zitat antworten top
  #6  
Alt 05.09.2005, 13:29
Benutzerbild von Paul Petersik
Paul Petersik Paul Petersik ist offline
Ehrenmitglied
 
Registriert seit: 26.08.2004
Ort: Hopfenland Hallertau
Beiträge: 3.571
Boot: Whitby 42
1.388 Danke in 630 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von blaue-elise
Einbruch ist es nur bei einer gewaltsamen Öffnung, wie das Wort "...bruch" schon vermuten lässt.
Wenn bei Dir zuhause jemand mit einem Nachschlüssel einsteigt ist es z.B. kein Einbruch.
Das kann so nicht ganz stimmen.
"Nach § 243 StGB liegt ein EINBRUCHDIEBSTAHL dann vor, wenn der Täter zur Ausführung des Diebstahls in ein Gebäude, eine Wohnung, einen Dienst- oder Geschäftsraum oder in einen anderen umschlossenen Raum einbricht, einsteigt, mit einem falschen Schlüssel oder einem anderen nicht zur ordnungsgemäßen Öffnung bestimmten Werkzeug eindringt oder sich in dem Raum verborgen hält."

Servus
Paul
Mit Zitat antworten top
  #7  
Alt 05.09.2005, 14:00
Benutzerbild von Flybridge
Flybridge Flybridge ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 14.04.2005
Ort: zw. K und D
Beiträge: 9.237
Boot: Merry Fisher 645
25.069 Danke in 8.987 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Paul Petersik
Zitat:
Zitat von blaue-elise
Einbruch ist es nur bei einer gewaltsamen Öffnung, wie das Wort "...bruch" schon vermuten lässt.
Wenn bei Dir zuhause jemand mit einem Nachschlüssel einsteigt ist es z.B. kein Einbruch.
Das kann so nicht ganz stimmen.
"Nach § 243 StGB liegt ein EINBRUCHDIEBSTAHL dann vor, wenn der Täter zur Ausführung des Diebstahls in ein Gebäude, eine Wohnung, einen Dienst- oder Geschäftsraum oder in einen anderen umschlossenen Raum einbricht, einsteigt, mit einem falschen Schlüssel oder einem anderen nicht zur ordnungsgemäßen Öffnung bestimmten Werkzeug eindringt oder sich in dem Raum verborgen hält."

Servus


Paul
Gem. B.L.: Einbruch -> im Sinne der versicherungstechnischen Bestimmungen.
Mit Zitat antworten top
  #8  
Alt 05.09.2005, 14:15
Benutzerbild von blaue-elise
blaue-elise blaue-elise ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 26.03.2003
Ort: Quickborn bei Hamburg
Beiträge: 2.891
Boot: Rocca "Plan B" und Regal 6.8 Ventura
7.802 Danke in 1.884 Beiträgen
Standard

Paul, das mit dem Nachschlüssel stimmt doch. Einzige Ausnahme ist Raub (nicht Diebstahl) des richtigen Schlüssels. Aber OK, das mit dem "Bruch" habe ich zu plastisch darstellen wollen, um auf diesen Unterschied hinzuweisen.
Sogar bei Dir steht mit einem "falschen" Schlüssel. Nur ist Dein Auszug ist aus dem Strafgesetzbuch. Das ist leider oft bei weitem nicht das selbe.
Bei Dir (StGB) geht es darum den Täter zu bestrafen und nicht darum, dem Opfer eine Entschädigung zu zahlen. Hierfür gelten die jeweiligen Versicherungsbedingungen des entsprechenden Vertrags als Grundlage.
Habe dazu mal ein Beispiel beigefügt.


Allgemeine Hausratversicherungsbedingungen (VHB 92)
§ 5 Einbruchdiebstahl; Raub
1. Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn der Dieb
a. in einen Raum eines Gebäudes einbricht, einsteigt oder mittels falscher Schlüssel oder anderer nicht zum ordnungsgemäßen Öffnen bestimmter Werkzeuge eindringt;
ein Schlüssel ist falsch, wenn seine Anfertigung für das Schloss nicht von einer dazu berechtigten Person veranlasst oder gebilligt worden ist;
der Gebrauch falscher Schlüssel ist nicht schon dann bewiesen, wenn feststeht, dass versicherte Sachen abhandengekommen sind;
b. in einem Raum eines Gebäudes ein Behältnis aufbricht oder falsche Schlüssel oder andere nicht zum ordnungsgemäßen Öffnen bestimmte Werkzeuge benutzt, um es zu öffnen;
c. aus der verschlossenen Wohnung Sachen entwendet, nachdem er sich dort eingeschlichen oder verborgen gehalten hatte;
d. in einem Raum eines Gebäudes bei einem Diebstahl angetroffen wird und eines der Mittel gemäß Nr. 2 anwendet, um sich den Besitz gestohlener Sachen zu erhalten;
e. in einem Raum eines Gebäudes ein Behältnis mittels richtiger Schlüssel öffnet, die er - auch außerhalb der Wohnung - durch Einbruchdiebstahl oder Raub an sich gebracht hat;
f. in einen Raum eines Gebäudes mittels richtiger Schlüssel eindringt, die er - auch außerhalb der Wohnung - durch Raub oder ohne fahrlässiges Verhalten des berechtigten Besitzers durch Diebstahl an sich gebracht hat.


Gruß
Norman
Mit Zitat antworten top
  #9  
Alt 05.09.2005, 14:27
Benutzerbild von le loup
le loup le loup ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 09.10.2003
Ort: berlin
Beiträge: 2.249
52 Danke in 32 Beiträgen
le loup eine Nachricht über ICQ schicken
Standard

Zitat:
Zitat von blaue-elise
.....Hierfür gelten die jeweiligen Versicherungsbedingungen des entsprechenden Vertrags als Grundlage.
Habe dazu mal ein Beispiel beigefügt.


Allgemeine Hausratversicherungsbedingungen (VHB 92)
§ 5 Einbruchdiebstahl; Raub
.............
Gruß
Norman
wäre es nicht besser wenn hier die bedingungen zur sportboot-kasko zitiert werden?

le loup
__________________
www.oldieboote.de - der treffpunkt für das klassische motorboot mit wartburg, trabant, P70, lada, skoda oder auch modernem motor und dessen eigner/eignerinnen

.
Mit Zitat antworten top
  #10  
Alt 05.09.2005, 14:34
Benutzerbild von blaue-elise
blaue-elise blaue-elise ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 26.03.2003
Ort: Quickborn bei Hamburg
Beiträge: 2.891
Boot: Rocca "Plan B" und Regal 6.8 Ventura
7.802 Danke in 1.884 Beiträgen
Standard

Wolfgang, erstens sind die nahezu überhaupt nicht miteinander vergleichbar und zweitens ist das bei einer "vernünftigen" Versicherung über die Allgefahrendeckung sowieso versichert.
Einzige Ausschlussmöglichkeit wäre hier Vorsatz, oder die "grobe Fahrlässigkeit", die ja gegeben ist, wenn man ein vorhandenes Schloss einfach nicht benutzt.

Gruß
Norman
Mit Zitat antworten top
  #11  
Alt 05.09.2005, 15:14
Benutzerbild von Don P
Don P Don P ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 20.07.2005
Ort: Nordhessen
Beiträge: 7.465
2.651 Danke in 2.040 Beiträgen
Standard

Hallo zusammnen,

im Prinzip bin ich jetzt nicht wesentlich schlauer als vorher.

Fazit nach den abgegebenen Meinungen:

Kajütentür mit Schloß - abschließen.

Da bleibe ich doch lieber bei meiner Methode: Tür offen,und ein Schild
an den Kühlschrank "Kalte Getränke hier entnehmen" und hoffe,daß
nichts zerstört wird.

mfg
Don P
Mit Zitat antworten top
  #12  
Alt 05.09.2005, 15:21
Benutzerbild von blaue-elise
blaue-elise blaue-elise ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 26.03.2003
Ort: Quickborn bei Hamburg
Beiträge: 2.891
Boot: Rocca "Plan B" und Regal 6.8 Ventura
7.802 Danke in 1.884 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Don P
Hallo zusammnen,

im Prinzip bin ich jetzt nicht wesentlich schlauer als vorher.
...
Das ist aber jetzt nicht unsere Schuld.
Die Antwort auf Deine Frage hattest Du doch nach 4 Minuten.
Zitat:
Zitat von Don P
In diesem Zusammenhang wurde die Frage gestellt,ob die Versicherung verlangt,daß die Tür verschlossen ist.

Vielleicht hat jemand Erfahrungen gemacht und kann dazu etwas sagen.
...
Ja, verlangt sie.

Solange innen nichts geklaut oder beschädigt wird, spricht aber auch nichts gegen Deine Lösung.

Gruß
Norman
Mit Zitat antworten top
  #13  
Alt 05.09.2005, 15:29
Benutzerbild von Don P
Don P Don P ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 20.07.2005
Ort: Nordhessen
Beiträge: 7.465
2.651 Danke in 2.040 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von blaue-elise
Ja, verlangt sie.
Das ist doch endlich eine klare Aussage.

Vielen Dank.

Don P
Mit Zitat antworten top
Antwort


Themen-Optionen

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 13:52 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.