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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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Themen-Optionen |
#1
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Funkgerät legal ???
Hallo,
ein Stegnachbar betreibt ein Handfunkgerät ( See ) ohne die erforderliche Berechtigung. War beim Bootskauf mit dabei. O-Ton: " ich höre ja nur mit, das kriegt keiner mit und senden tu ich nie ". Hm, sendet dieses Gerät nicht irgend eine Kennung wenn es eingeschalten ist ?? Legal ist das doch bestimmt nicht, oder Mir persönlich ist es Wurscht was er macht. Reines technisches Interesse meinerseits. Vielen Dank vorab Gruß Peter.
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Die Leute, die niemals Zeit haben, tun am wenigsten Georg Christoph Lichtenberg deutscher Physiker und Schriftsteller * 01.07.1742, † 24.02.1799 |
#2
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Eine Seefunkgerät, egal ob Handfunke oder Festeinbau, sendet keine Kennung. Erst wenn ein DSC-Ruf abgesetzt wird erscheint was auf dem Display.
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Gruss Vestus |
#3
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Aber es darf nicht eingeschaltet sein, wenn kein Funkschein da ist.
Zumindest in unserem Revier verstehen die da keinen Spaß.
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Gruß Markus |
#5
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.......... du weißt nicht wie groß der Typ ist
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Die Leute, die niemals Zeit haben, tun am wenigsten Georg Christoph Lichtenberg deutscher Physiker und Schriftsteller * 01.07.1742, † 24.02.1799 |
#6
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Auf See darf es nicht mal an Bord sein wenn kein Lappen da ist.
Hab aber noch nie gehört dass Backskisten oder Schapps deswegen durchsucht wurden.
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Gruss Vestus |
#7
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Dann duck Dich und halt die Klappe !
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#8
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Schick Willy.
Das ist nicht legal aber unwahrscheinlich daß sie ihm draufkommen solange er nicht sendet. |
#9
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Zitat:
das ist und bleibt der Denunziant. August Heinrich Hoffmann von Fallersleben |
#10
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Zitat:
Dieser Satz wird gern von Leuten benutzt, die Dreck am Stecken haben....und viele andere fühlen sich einfach gut und erhaben dabei, ihn ebenfalls zu nutzen. Nimm mal an, irgendein Dreckschüppengesicht zerkratzt in dunkler Nacht deine Karre oder dein Boot, ist derjenige, der diesen Menschen anzeigt dann ein Denunziant oder ein wichtiger Zeuge? Oder gilt das nur für Taten die gegen bestehende Vorschriften oder Gesetze verstoßen, hier das Fernmeldegesetz? Willy |
#11
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Wo kein Kläger, da kein Richter. Er stört bzw. schädigt ja niemanden mit seiner Handfunke, also so what.
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Viele Grüße Stefan
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#12
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Zitat:
Also ich sehe keinen Sinn darin diesen Stegnachbarn anzuzeigen nur weil er den Wetterbericht abhört. Und glaubt mir, wenn ick in Seenot wäre und so eine Kiste in Reichweite habe, och wenn ick keen Schein hätte, würde ick versuchen einen Notruf abzusetzen. Die zu erwartende Strafe kann nicht höher sein als das Leben.
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Gruß Hotte |
#13
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Zitat:
Ich hoffe es war kein Moralapostel in der Nähe der gleich eine Anzeige in Betracht gezogen hat. |
#14
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Ist doch klasse, wenn einer was schreibt, wo man so richtig den guten Kerl raushängen lassen kann, oder? So sind die Menschen, immer sinds nur die Anderen, die böses tun und ehrbare Bürger anzeigen wollen.......man selbst kann hier wieder zeigen, wie edel die eigene Gesinnung doch ist.
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#15
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Hier mal eine Frage aus dem Katalog zum Seeschein:
Welche verkehrsrechtliche Verpflichtung hat ein Fahrzeugführer nach § 3 der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO), dessen Fahrzeug mit einer UKW-Funkanlage ausgerüstet ist? 1. Er ist verpflichtet, die Funkanlage während der Fahrt in Betrieb zu halten und alle sein Fahrzeug betreffenden Mitteilungen im Schiffslogbuch festzuhalten. 2. Er ist verpflichtet, bei verminderter Sicht regelmäßig seinen Schiffsnamen und seine Position der Verkehrszentrale mitzuteilen. 3. Er ist verpflichtet, bei der Nutzung einer UKW-Funkanlage im Besitz des entsprechenden Funkzeugnisses zu sein. 4. Er ist verpflichtet, die von der Verkehrszentrale gegebenen Verkehrsinformationen und -unterstützungen abzuhören und zu berücksichtigen. >>>>>> Hinweis: Die dritte Antwort wäre garantiert falsch.
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Grüße aus dem Havelland........Mike |
#16
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Immer das selbe,
Alle denken nur an sich, ich bin der Einzige, der an mich denkt, gruss dieter
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- Die Birne klar und unten dicht, mehr braucht ein alter Rentner nicht, hier gibts Musik von meinen Friends http://www.youtube.com/results?searc....1.kRWm8KtlxIE |
#17
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Wenn jemand überfallen und zusammengeschlagen wird, wenn Leute im öffentlichen Verkehr angepöbelt und bedroht werden, wenn älteren Personen die Tasche entrissen wird, dann schauen alle (die aller meisten) weg. Dann gelten die Schlagwörter wie Zivilcourage und Bürgerpflicht nicht.
Ich versuche Beispiele aufzuzeigen, wo entweder Personen an Laib und Leben bedroht sind oder wo Privateigentum von unbeteiligten beschädigt und/oder gestohlen wird. Bei anderen Bagatellen wie Falschparkieren gibt es aber genügen Privat-Polizisten. Irgendwie interessant die Entwicklung der Gesellschaft, für mich auch beängstigend. Bei diesem Beispiel der Handfunke geht es ja um eine Ordnungswidrigkeit, eine echte Gefahr stellt ja diese Handfunke für die Umgebung nicht dar. Mindestens ich würde mich als Bootsnachbar durch diese Handfunke nicht bedroht fühlen. Wo ist denn das Problem.
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Richard En Gruess vom Bodensee |
#18
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Es gibt kein Problem, mann kann aber eines daraus machen. Denke doch nur an Elekrosmog.
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Grüße aus dem Havelland........Mike |
#19
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Nö, da er ja nur empfängt und nicht sendet erzeugt doch die Handfunke keinen Elektrosmog, mindestens nicht mehr als ein normaler Transistor-Radio.
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Richard En Gruess vom Bodensee |
#20
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den gibt es auch wenn der nicht mit dem Gerät den Funk abhört.....
Er könnte aber mit der Antenne den Stegnachbarn ein Auge ausstechen, dafür braucht er auch keinen Funkschein wenn das Gerät aus bleibt, ist dann aber wieder illegal
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Gruß Hotte |
#21
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Zitat:
Wenn den Guten jemand erwischen sollte, bekommt er seine passende Quittung. Da geht es dann auch nicht nur darum, dass er es benutzt hat, sondern auch, dass es überhaupt nicht angemeldet war.
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"Das immer wieder Schwierige im Leben ist nicht so sehr, andere zu beeinflussen und zu ändern - am schwierigsten ist es, sich entsprechend den Bedingungen, mit denen man konfrontiert wird, selbst zu ändern." Nelson Mandela
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#22
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Zitat:
Siggi P.S.: Das Szenario mit dem Dauersenden ist übrigens gar nicht so selten |
#23
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Da bei der Ausbildung zu einem Funkschein aber nicht alle Geräte am Markt mit ausgebildet werden, kann dieser Fall auch bei einem mit allen Scheinen und zugelassener Funke passieren.
P.S. Ich nutze übrigens einen Funkscanner, der kann nicht senden und somit kann dieser Fall auch nicht passieren.
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Viele Grüße Stefan
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#24
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Sehe ich auch so. Das Verbot von Handfunkgeräten binnen ist nicht nachvollziehbar und eine Gefahr für Leib und Leben. Sendet eigentlich die Binnenhandfunke auch eine ständige Kennung?
Gruß Chris |
#25
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Zitat:
der hört nur ab wie kann er denn da den kanal 16 blockieren und wer sagt Dir, nur weil er kein Schein hat, das er nicht mit dem Gerät umgehen kann??? Es soll noch sehr erfahrene Menschen geben die Jahrelang (vor der Gesetzgebung) ne Funke hatten und auch heute noch besitzen und plötzlich, nur weil sie kein Schein haben, stellen sie sich zu dumm an das Teil zu bedienen.....leuchtet voll ein
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Gruß Hotte
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