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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel

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  #1  
Alt 29.07.2013, 17:43
Peter. Peter. ist offline
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Standard Funkgerät legal ???

Hallo,
ein Stegnachbar betreibt ein Handfunkgerät ( See ) ohne die erforderliche Berechtigung. War beim Bootskauf mit dabei.
O-Ton: " ich höre ja nur mit, das kriegt keiner mit und senden tu ich nie ".
Hm, sendet dieses Gerät nicht irgend eine Kennung wenn es eingeschalten ist ??
Legal ist das doch bestimmt nicht, oder
Mir persönlich ist es Wurscht was er macht. Reines technisches Interesse meinerseits.

Vielen Dank vorab

Gruß
Peter.
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Die Leute, die niemals Zeit haben, tun am wenigsten
Georg Christoph Lichtenberg
deutscher Physiker und Schriftsteller
* 01.07.1742, † 24.02.1799
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  #2  
Alt 29.07.2013, 17:51
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Eine Seefunkgerät, egal ob Handfunke oder Festeinbau, sendet keine Kennung. Erst wenn ein DSC-Ruf abgesetzt wird erscheint was auf dem Display.
__________________
Gruss Vestus
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  #3  
Alt 29.07.2013, 17:53
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Aber es darf nicht eingeschaltet sein, wenn kein Funkschein da ist.
Zumindest in unserem Revier verstehen die da keinen Spaß.
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Gruß Markus
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  #4  
Alt 29.07.2013, 17:55
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Tu deine Bürgerpflicht und erstatte Anzeige.

Bist du ein Mann der Tat, nimm es ihm weg und wirf es in die See.

Willy
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  #5  
Alt 29.07.2013, 17:58
Peter. Peter. ist offline
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Zitat:
Zitat von Giligan Beitrag anzeigen
Tu deine Bürgerpflicht und erstatte Anzeige.

Bist du ein Mann der Tat, nimm es ihm weg und wirf es in die See.

Willy
.......... du weißt nicht wie groß der Typ ist
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  #6  
Alt 29.07.2013, 17:59
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Auf See darf es nicht mal an Bord sein wenn kein Lappen da ist.

Hab aber noch nie gehört dass Backskisten oder Schapps deswegen durchsucht wurden.
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Gruss Vestus
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  #7  
Alt 29.07.2013, 18:00
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Fred Fred ist offline
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Zitat:
Zitat von Peter. Beitrag anzeigen
.......... du weißt nicht wie groß der Typ ist
Dann duck Dich und halt die Klappe !
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Gruß Fred
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  #8  
Alt 29.07.2013, 18:01
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wolf b. wolf b. ist offline
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Zitat:
Zitat von Peter. Beitrag anzeigen
.......... du weißt nicht wie groß der Typ ist
Schick Willy.

Das ist nicht legal aber unwahrscheinlich daß sie ihm draufkommen solange er nicht sendet.
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  #9  
Alt 29.07.2013, 19:25
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Juisas Juisas ist offline
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Zitat:
Zitat von Giligan Beitrag anzeigen
Tu deine Bürgerpflicht und erstatte Anzeige.

Bist du ein Mann der Tat, nimm es ihm weg und wirf es in die See.

Willy
Der größte Lump im ganzen Land,
das ist und bleibt der Denunziant.

August Heinrich Hoffmann von Fallersleben
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  #10  
Alt 29.07.2013, 20:59
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Giligan Giligan ist offline
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Zitat:
Zitat von Juisas Beitrag anzeigen
Der größte Lump im ganzen Land,
das ist und bleibt der Denunziant.

August Heinrich Hoffmann von Fallersleben

Dieser Satz wird gern von Leuten benutzt, die Dreck am Stecken haben....und viele andere fühlen sich einfach gut und erhaben dabei, ihn ebenfalls zu nutzen.

Nimm mal an, irgendein Dreckschüppengesicht zerkratzt in dunkler Nacht deine Karre oder dein Boot, ist derjenige, der diesen Menschen anzeigt dann ein Denunziant oder ein wichtiger Zeuge?

Oder gilt das nur für Taten die gegen bestehende Vorschriften oder Gesetze verstoßen, hier das Fernmeldegesetz?

Willy
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  #11  
Alt 29.07.2013, 21:08
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Stejome Stejome ist offline
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Wo kein Kläger, da kein Richter. Er stört bzw. schädigt ja niemanden mit seiner Handfunke, also so what.
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Viele Grüße
Stefan
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  #12  
Alt 29.07.2013, 21:21
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Kaptian Sparrow Kaptian Sparrow ist offline
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Zitat:
Zitat von Giligan Beitrag anzeigen
Dieser Satz wird gern von Leuten benutzt, die Dreck am Stecken haben....und viele andere fühlen sich einfach gut und erhaben dabei, ihn ebenfalls zu nutzen.

Nimm mal an, irgendein Dreckschüppengesicht zerkratzt in dunkler Nacht deine Karre oder dein Boot, ist derjenige, der diesen Menschen anzeigt dann ein Denunziant oder ein wichtiger Zeuge?

Oder gilt das nur für Taten die gegen bestehende Vorschriften oder Gesetze verstoßen, hier das Fernmeldegesetz?

Willy
........bei der Nutzung des Gerätes wird aber keiner verletzt belästigt oder geschädigt !!!!! also warum Anscheixen ?

Also ich sehe keinen Sinn darin diesen Stegnachbarn anzuzeigen nur weil er den Wetterbericht abhört.
Und glaubt mir, wenn ick in Seenot wäre und so eine Kiste in Reichweite habe, och wenn ick keen Schein hätte, würde ick versuchen einen Notruf abzusetzen.
Die zu erwartende Strafe kann nicht höher sein als das Leben.
__________________
Gruß Hotte
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  #13  
Alt 29.07.2013, 21:27
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Zitat:
Zitat von Giligan Beitrag anzeigen
Dieser Satz wird gern von Leuten benutzt, die Dreck am Stecken haben....und viele andere fühlen sich einfach gut und erhaben dabei, ihn ebenfalls zu nutzen.

Nimm mal an, irgendein Dreckschüppengesicht zerkratzt in dunkler Nacht deine Karre oder dein Boot, ist derjenige, der diesen Menschen anzeigt dann ein Denunziant oder ein wichtiger Zeuge?

Oder gilt das nur für Taten die gegen bestehende Vorschriften oder Gesetze verstoßen, hier das Fernmeldegesetz?

Willy
Ich hoffe Du setzt die gleichen moralischen Maßstäbe, die Du hier verbreitest auch bei Dir an. Hast Du Dich schon mal selber angezeigt, weil Du 5 km/h in der Stadt zu schnell unterwegs warst oder im Halteverbot geparkt hast.
Ich hoffe es war kein Moralapostel in der Nähe der gleich eine Anzeige in Betracht gezogen hat.
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  #14  
Alt 29.07.2013, 21:37
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Ist doch klasse, wenn einer was schreibt, wo man so richtig den guten Kerl raushängen lassen kann, oder? So sind die Menschen, immer sinds nur die Anderen, die böses tun und ehrbare Bürger anzeigen wollen.......man selbst kann hier wieder zeigen, wie edel die eigene Gesinnung doch ist.
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  #15  
Alt 29.07.2013, 21:47
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havelmike havelmike ist offline
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Hier mal eine Frage aus dem Katalog zum Seeschein:

Welche verkehrsrechtliche Verpflichtung hat ein Fahrzeugführer nach § 3 der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO), dessen Fahrzeug mit einer UKW-Funkanlage ausgerüstet ist?


1. Er ist verpflichtet, die Funkanlage während der Fahrt in Betrieb zu halten und alle sein Fahrzeug betreffenden Mitteilungen im Schiffslogbuch festzuhalten.

2. Er ist verpflichtet, bei verminderter Sicht regelmäßig seinen Schiffsnamen und seine Position der Verkehrszentrale mitzuteilen.

3. Er ist verpflichtet, bei der Nutzung einer UKW-Funkanlage im Besitz des entsprechenden Funkzeugnisses zu sein.

4. Er ist verpflichtet, die von der Verkehrszentrale gegebenen Verkehrsinformationen und -unterstützungen abzuhören und zu berücksichtigen.

>>>>>> Hinweis: Die dritte Antwort wäre garantiert falsch.
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Grüße aus dem Havelland........Mike
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  #16  
Alt 29.07.2013, 21:49
diri diri ist offline
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Immer das selbe,
Alle denken nur an sich,
ich bin der Einzige, der an mich denkt,

gruss dieter
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Die Birne klar und unten dicht, mehr braucht ein alter Rentner nicht,
hier gibts Musik von meinen Friends
http://www.youtube.com/results?searc....1.kRWm8KtlxIE
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  #17  
Alt 29.07.2013, 21:55
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lebch lebch ist offline
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Wenn jemand überfallen und zusammengeschlagen wird, wenn Leute im öffentlichen Verkehr angepöbelt und bedroht werden, wenn älteren Personen die Tasche entrissen wird, dann schauen alle (die aller meisten) weg. Dann gelten die Schlagwörter wie Zivilcourage und Bürgerpflicht nicht.

Ich versuche Beispiele aufzuzeigen, wo entweder Personen an Laib und Leben bedroht sind oder wo Privateigentum von unbeteiligten beschädigt und/oder gestohlen wird.

Bei anderen Bagatellen wie Falschparkieren gibt es aber genügen Privat-Polizisten. Irgendwie interessant die Entwicklung der Gesellschaft, für mich auch beängstigend.


Bei diesem Beispiel der Handfunke geht es ja um eine Ordnungswidrigkeit, eine echte Gefahr stellt ja diese Handfunke für die Umgebung nicht dar. Mindestens ich würde mich als Bootsnachbar durch diese Handfunke nicht bedroht fühlen.

Wo ist denn das Problem.
__________________
Richard

En Gruess vom Bodensee
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  #18  
Alt 29.07.2013, 22:00
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Zitat:
Zitat von lebch Beitrag anzeigen
Bei diesem Beispiel der Handfunke geht es ja um eine Ordnungswidrigkeit, eine echte Gefahr stellt ja diese Handfunke für die Umgebung nicht dar. Mindestens ich würde mich als Bootsnachbar durch diese Handfunke nicht bedroht fühlen.

Wo ist denn das Problem.
Es gibt kein Problem, mann kann aber eines daraus machen. Denke doch nur an Elekrosmog.
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Grüße aus dem Havelland........Mike
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  #19  
Alt 29.07.2013, 22:02
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lebch lebch ist offline
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Zitat:
Zitat von havelmike Beitrag anzeigen
Es gibt kein Problem, mann kann aber eines daraus machen. Denke doch nur an Elekrosmog.
Nö, da er ja nur empfängt und nicht sendet erzeugt doch die Handfunke keinen Elektrosmog, mindestens nicht mehr als ein normaler Transistor-Radio.
__________________
Richard

En Gruess vom Bodensee
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  #20  
Alt 29.07.2013, 22:06
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Kaptian Sparrow Kaptian Sparrow ist offline
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Zitat:
Zitat von havelmike Beitrag anzeigen
.......Denke doch nur an Elekrosmog.
den gibt es auch wenn der nicht mit dem Gerät den Funk abhört.....
Er könnte aber mit der Antenne den Stegnachbarn ein Auge ausstechen, dafür braucht er auch keinen Funkschein wenn das Gerät aus bleibt, ist dann aber wieder illegal
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Gruß Hotte
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  #21  
Alt 29.07.2013, 22:09
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Stephan-HB Stephan-HB ist offline
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Zitat:
Zitat von YoungStar Beitrag anzeigen
Aber es darf nicht eingeschaltet sein, wenn kein Funkschein da ist.
Zumindest in unserem Revier verstehen die da keinen Spaß.
Es darf, um genau zu sein, nichtmal an Bord sein. Womit die Frage unseres TE klar als "es ist nicht Legal" beantwortet wäre. Es darf so ein Teil zwar besitzen, also nicht an Bord!, aber nicht benutzen-auch nicht einschalten.

Wenn den Guten jemand erwischen sollte, bekommt er seine passende Quittung. Da geht es dann auch nicht nur darum, dass er es benutzt hat, sondern auch, dass es überhaupt nicht angemeldet war.
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"Das immer wieder Schwierige im Leben ist nicht so sehr, andere zu beeinflussen und zu ändern -
am schwierigsten ist es, sich entsprechend den Bedingungen, mit denen man konfrontiert wird, selbst zu ändern."
Nelson Mandela
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  #22  
Alt 29.07.2013, 22:12
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Zitat:
Zitat von lebch Beitrag anzeigen


Bei diesem Beispiel der Handfunke geht es ja um eine Ordnungswidrigkeit, eine echte Gefahr stellt ja diese Handfunke für die Umgebung nicht dar. Mindestens ich würde mich als Bootsnachbar durch diese Handfunke nicht bedroht fühlen.

Wo ist denn das Problem.
Ich konstruiere mal eins: Durch unsachgemäße Bedienung (der Besitzer ist ja nicht ausgebildet) kann ein Dauersenden auf Kanal16 ausgelöst werden, dadurch wird der Funkverkehr in mehreren Meilen Umkreis gestört und die Auslösung eines Notrufs eines anderen Teilnehmers verhindert,
Siggi
P.S.: Das Szenario mit dem Dauersenden ist übrigens gar nicht so selten
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  #23  
Alt 29.07.2013, 22:16
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Stejome Stejome ist offline
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Da bei der Ausbildung zu einem Funkschein aber nicht alle Geräte am Markt mit ausgebildet werden, kann dieser Fall auch bei einem mit allen Scheinen und zugelassener Funke passieren.

P.S. Ich nutze übrigens einen Funkscanner, der kann nicht senden und somit kann dieser Fall auch nicht passieren.
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Viele Grüße
Stefan
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  #24  
Alt 29.07.2013, 22:17
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Sehe ich auch so. Das Verbot von Handfunkgeräten binnen ist nicht nachvollziehbar und eine Gefahr für Leib und Leben. Sendet eigentlich die Binnenhandfunke auch eine ständige Kennung?

Gruß
Chris
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  #25  
Alt 29.07.2013, 22:25
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Kaptian Sparrow Kaptian Sparrow ist offline
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Zitat:
Zitat von marsvin Beitrag anzeigen
Ich konstruiere mal eins: Durch unsachgemäße Bedienung (der Besitzer ist ja nicht ausgebildet) kann ein Dauersenden auf Kanal16 ausgelöst werden, dadurch wird der Funkverkehr in mehreren Meilen Umkreis gestört und die Auslösung eines Notrufs eines anderen Teilnehmers verhindert,
Siggi
P.S.: Das Szenario mit dem Dauersenden ist übrigens gar nicht so selten
ohhh ha,

der hört nur ab wie kann er denn da den kanal 16 blockieren und wer sagt Dir, nur weil er kein Schein hat, das er nicht mit dem Gerät umgehen kann???

Es soll noch sehr erfahrene Menschen geben die Jahrelang (vor der Gesetzgebung) ne Funke hatten und auch heute noch besitzen und plötzlich, nur weil sie kein Schein haben, stellen sie sich zu dumm an das Teil zu bedienen.....leuchtet voll ein
__________________
Gruß Hotte
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