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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 28.07.2013, 12:16
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Standard Trailer ohne Papiere - wie bekomme ich den wieder zugelassen u. getüf't ?

Hallo Zusammen - Was muss ich machen, wenn ich einen Trailer ohne Papiere, Zulassung u. TÜF wieder Verkehrstauglich machen will ? Und was würd mich das in etwa Kosten?

Gruß Kai
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  #2  
Alt 28.07.2013, 12:24
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Hast du ggf. noch das alte Kennzeichen, mit dem der Hänger schon mal zugelassen war?

Wenn ja, bei der Zulassungstelle einen neuen Brief beantragen. Dann mit Kurzzeitkennzeichen mit dem Hänger zum TÜV, dann zur Zulassungsstelle und neuen Schein erstellen lassen.

Wenn nein, mit Kurzzeitkennzeichen zum TÜV, dort Vollabnahme, dann zur Zulassungsstelle und neuen Brief erstellen lassen und neuen Schein.

Kosten kannst du beim TÜV/DEKRA usw. erfragen, ebenso bei der Zulassungsstelle.
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Liebe Grüße Lalao0 - Hartwig
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  #3  
Alt 28.07.2013, 12:32
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Ausserdem brauchst du dann einen Kaufvertrag oder einen Besitznachweis in irgendeiner Art.

Ich hab das Spiel schon mal durch und hab den Trailer nicht gekauft,weil der Vorbesitzer nicht ermittelt werden konnte.

Gruss
Andreas
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  #4  
Alt 28.07.2013, 14:02
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Ohne Eigentumsnachweis braucht man eine Unbedenklichkeitsbescheinigung.....zumindest war es früher so, die Polizei sollte Dir da weiter helfen. Wenn möglich Bilder vom Typenschild, Fahrgestellnummer, Hersteller werden dazu sicher benötigt.

Viel Erfolg
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  #5  
Alt 28.07.2013, 21:23
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Erstmal Danke für den schnellen Rat !!!
Kann ich einen Trailer ohne Zulassung, mit Kurzkennzeichen benutzen, um mein Boot zum Wasser zu fahren o. vom Wasser zum Winterstand ( ca. 10km ) ?
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  #6  
Alt 28.07.2013, 21:43
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Hi,

habe ich grad hinter mir. Keine Papiere aber noch zugelassen, HU 2004 abgelaufen.

Wenn zugelassen, ist die Zulassungsstelle, bei der er zugelassen ist, zuständig. In meinem Fall konnte ich die beiden Dienststellen, eine recht weit weg und meine hier, motivieren, sich zu verständigen und da ging es auf dem kleinen Dienstweg.
Ich durfte mit dem alten Kennzeichen zur HU fahren, abgeholt habe ich ihn mit einem Kurzzeitkennzeichen. (Kost soviel wie 4 Jahre normale Versicherung, daher ist es sinnig, ihn nach der Zulassung zu versichern, weil der Betrag angerechnet wird)

Erforderlich oder zumindest nützlich sind ein Kaufvertrag und die Bescheinigung einer Polizeidienststelle, dass er nicht zur Fahndung ausgeschrieben ist.

Ist der Trailer nicht mehr zugelassen, braucht es die Bescheinigung vom Hersteller, der auch eine Betriebserlaubnis erstellen kann, damit geht man dann zur Zulassung.

Gruß
Willy
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  #7  
Alt 28.07.2013, 23:47
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Zitat:
Zitat von wehmy Beitrag anzeigen
Erstmal Danke für den schnellen Rat !!!
Kann ich einen Trailer ohne Zulassung, mit Kurzkennzeichen benutzen, um mein Boot zum Wasser zu fahren o. vom Wasser zum Winterstand ( ca. 10km ) ?
ja das geht ist aber sehr kostspielig wenn du Pech hast
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  #8  
Alt 29.07.2013, 08:29
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Zitat:
Zitat von wehmy Beitrag anzeigen
Kann ich einen Trailer ohne Zulassung, mit Kurzkennzeichen benutzen, um mein Boot zum Wasser zu fahren o. vom Wasser zum Winterstand ( ca. 10km ) ?

Moin,

nein das darfst Du nicht, den Trailer darfst Du mit Kurzzeitkennzeichen auf Öffentlichen Straßen bewegen aber nur den Trailer also ohne Ladung (Boot).

Gruß
Stephan
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  #9  
Alt 29.07.2013, 09:18
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Zitat:
Zitat von StephanK14 Beitrag anzeigen
Moin,

nein das darfst Du nicht, den Trailer darfst Du mit Kurzzeitkennzeichen auf Öffentlichen Straßen bewegen aber nur den Trailer also ohne Ladung (Boot).

Gruß
Stephan
Unsere Zulassung meinte, die Schupos würden es als eine Einheit ansehen. Die Frage stellte sich mir auch, entweder mit HU von 2004 ohne Papiere, oder mit Kurzzeitkennzeichen die 120 Kilometer trailern.

Ich war auf dem Rückweg sogar bei der Polizeidienststelle, wegen der Bescheinigung bezüglich der möglichen Fahndung nach dem Ding. Auch dieser Beamte sah kein Problem. Natürlich habe ich auch die Versicherung vorher informiert.

Information ist immer wichtig, es sind fast immer Menschen, mit denen man vernünftig reden kann, so man denen nicht blöde kommt.

Gruß
Willy
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  #10  
Alt 29.07.2013, 09:33
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Moin,

also ich hatte mal ein ähnliches Problem. Zulassungstelle meinte ich darf mit Kurzzeitkennzeichen Boot und Trailer abholen aus Zeebrügge, kurz vor der Deutschen Grenze kam die Kelle der Rennleitung. Konnte mich damals gut rausreden und durfte auch weiterfahren, in Deutschland kam nochmal die Rennleitung mit dem Hinweis nur der Trailer sei durch das Kennzeichen Versichert, nicht die Güter die geladen sind.

Es kommt wohl immer darauf an was für ein Polizist dich anhält.

Gruß
Stephan
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  #11  
Alt 29.07.2013, 10:42
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Mach ich jedes Jahr. Polizei ist mir schon x-mal hinterher gefahren. Interessiert keine Sau. Dürfen tust du es wahrscheinlich nicht. Meine Zulassungstelle hat es mir auf schriftliche Nachfrage aber auch nicht verboten. Das ist wie mit den roten Kennzeichen. Da wird auch alles mögliche gemacht, weil kein Ordnungshüter den richtigen Durchblick hat.
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  #12  
Alt 02.08.2013, 09:14
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Ist wie immer, solange nix passiert ist alles gut. Aber wenn doch hast vielleicht ein Problem. Ich würde schon versuchen den Trailer anzumelden, oder gegen einen zulassungsfähigen tauschen.
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Gruß Martin

Ein Kleiderschrank ist ein Möbelstück in dem Frauen die nichts anzuziehen haben ihre Kleider aufbewahren.
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