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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #51  
Alt 05.09.2005, 12:25
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Hi Pit,

danke, das dachte ich mir auch. Aber lesen konnte ich das so nirgends.
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  #52  
Alt 05.09.2005, 12:40
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Zitat:
Zitat von wolf b.
.......
Einiges hat mich wirklich überrascht:
Muß ich ein Ölkontrollbuch führen?
schau mal hier
http://www.lbv.brandenburg.de/fahrzeuganforderungen.htm

Zitat:
ohne CE Kennzeichnung. Wo bleiben die Ausnahmen bei älteren Booten?
die sind doch schon längst in verkehr gebracht

le loup
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  #53  
Alt 05.09.2005, 12:42
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Ja erstmalig. Aber bei jedem Verkauf bringe ich doch ein gebrauchte Boot wieder "in Verkehr". Oder sehe ich da was falsch?
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  #54  
Alt 05.09.2005, 13:13
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Gruß Frank
Mein Vater lehrte mich immer erst das instandsetzen, später dann die Nutzung ... Danke, Väterchen

http://www.boote-forum.de/image.php?type=sigpic&userid=2079&dateline=1175421  811 http://www.boote-forum.de/showthread.php?p=1860996#post1860996
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  #55  
Alt 05.09.2005, 13:32
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Zitat:
Zitat von wolf b.
Ja erstmalig. Aber bei jedem Verkauf bringe ich doch ein gebrauchte Boot wieder "in Verkehr".

es wurde bereits "in verkehr" gebracht

eigentlich wollte ich die suchfunktion empfehlen
aber die will heute nicht so recht

die definition des begriffes "in verkehr bringen" erschien hier innerhalb der letzten zwei wochen.

le loup
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  #56  
Alt 05.09.2005, 17:18
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Also ich sehe das auch so wie le loup. Die älteren Boot betrifft das nicht.
Hier müßte sog. "Bestandsschutz gelten.

Aber ich komm mit den Bußgeldern nicht klar.
Die Spannen sind mir da zu groß.
Wenn der Beamte mal nen guten Tag hat haste Glück, wenn
ja wenn nicht......


Gruß
Thomas
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-Grüße Thomas-
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  #57  
Alt 05.09.2005, 18:58
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Zitat:
Zitat von le loup
Danke. Gilt das nur für Brandenburg?

Warum brauchts beim Innenborder Ölkontrollbücher und beim Außenborder nicht? Ein entsprechend großer AB ist doch auch quasi fest Installiert. Wenn ich einen Ölwechsel mache, gebe ich das Altöl dort ab, wo ich das neue kaufe (bei mir die Kfz-Werkstatt). Da kriege ich keinen Nachweis.

Gelten diese Regelungen auch bei inem Törn, der durch Brandenburg führt?

Sorry wegen den dummen Fragen, aber das will mir nicht in den Kopf.
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  #58  
Alt 05.09.2005, 21:32
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Zitat:
Zitat von wolf b.
Zitat:
Zitat von le loup
Danke. Gilt das nur für Brandenburg?

Warum brauchts beim Innenborder Ölkontrollbücher und beim Außenborder nicht? Ein entsprechend großer AB ist doch auch quasi fest Installiert. Wenn ich einen Ölwechsel mache, gebe ich das Altöl dort ab, wo ich das neue kaufe (bei mir die Kfz-Werkstatt). Da kriege ich keinen Nachweis.

Gelten diese Regelungen auch bei inem Törn, der durch Brandenburg führt?

Sorry wegen den dummen Fragen, aber das will mir nicht in den Kopf.
mir auch nicht
vielleicht hilft googeln mit den suchworten "behördenwillkür" oder "behördenwahnsinn"

le loup
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  #59  
Alt 06.09.2005, 10:20
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Zitat:
Zitat von wolf b.
Zitat:
Zitat von le loup
Danke. Gilt das nur für Brandenburg?
Ja, und nur auf den schiffbaren Gewässern des LANDES Brandenburg, also nicht auf den BUNDES-Wasserstraßen.

Die Binnenschiffsuntersuchungsordnung gilt NICHT für Schiffe unter 20m Länge, wie sind also die meisten unserer Boote auszurüsten
bzw. wo ist das geregelt fragt sich
Lutz
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