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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 09.06.2013, 08:22
Moby Moby ist offline
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Standard Angeln im Reffenthal

Braucht zum Angeln vom Boot aus im Reffenthal einen Angelschein oder sowas? Wer kennt sich aus?
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  #2  
Alt 09.06.2013, 09:39
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Ja natürlich.
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  #3  
Alt 09.06.2013, 09:45
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Immer!!!
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  #4  
Alt 09.06.2013, 10:14
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Zitat:
Zitat von Moby Beitrag anzeigen
Braucht zum Angeln vom Boot aus im Reffenthal einen Angelschein oder sowas? Wer kennt sich aus?
In der Regel brauchst du sogar drei Scheine : Fischerprüfungszeugnis -> Fischereischein -> Fischereierlaubnisschein

Gruß, Ralf
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  #5  
Alt 09.06.2013, 10:20
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alaska alaska ist offline
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Zitat:
Zitat von Jeveraner Beitrag anzeigen
In der Regel brauchst du sogar drei Scheine : Fischerprüfungszeugnis -> Fischereischein -> Fischereierlaubnisschein

Gruß, Ralf
...und den SBF Binnen.
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  #6  
Alt 09.06.2013, 17:29
Moby Moby ist offline
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Zitat:
Zitat von Jeveraner Beitrag anzeigen
In der Regel brauchst du sogar drei Scheine : Fischerprüfungszeugnis -> Fischereischein -> Fischereierlaubnisschein

Gruß, Ralf
Hallo Ralf,
wie kommt man denn an die Dinger ran? Was ist der Unterschied zwischen Fischereischein und Fischereierlaubnisschein?
Gruß Peter
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  #7  
Alt 09.06.2013, 17:42
rainer1962 rainer1962 ist offline
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und die erweiterte Fischereierlaubnis fürs Boot....
Fischereischein ist so ein grün Blauer Schein mit Passbild, quasi der Führerschein den bekommst Du nur wenn du ne Prüfung abgelegt hast. Die hast du augenscheinlich nicht gemacht, sonst wüsstest du das....Den Erlaubnisschein kann man damit dann erwerben (z.b. Fishermans Partner in Speyer, beim SFVerband Speyer oder in sonstigen dafür vorgesehenen Ausgabestellen meist Angelgeschäfte, dort bekommst du diese Erlaubnisschein und die erweiterte Erlaubniskarte fürs Bootsangeln....
Den Jahresfischereischein braucht man ab 16 Jahre...vorher bekoommt man einen Jugendschein, der ist gelb, damit darf man nur in Begleitung eines Anglers fischen der den jahresfischereischein in Blau-grün mit Prüfung erworben hat....
Komme nicht auf die Idee ohne zu fischen, gerade im Reffental wird stark kontrolliert und das kann richtig teuer werden und man muss mit einer Anzeige wegen Fischfrevel und schwarzfischens (Wilderei) rechnen....
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  #8  
Alt 09.06.2013, 17:46
rainer1962 rainer1962 ist offline
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Zitat:
Zitat von alaska Beitrag anzeigen
...und den SBF Binnen.
nur ab 15 PS....
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  #9  
Alt 09.06.2013, 17:47
Moby Moby ist offline
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Zitat:
Zitat von rainer1962 Beitrag anzeigen
nur ab 15 PS....
Den habe ich. Sonst aber leider nichts.
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  #10  
Alt 09.06.2013, 17:49
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billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von rainer1962 Beitrag anzeigen
nur ab 15 PS....

ne das Reffenthal gehört zum Rhein und da ist ab 5 PS Führerscheinpflicht
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  #11  
Alt 09.06.2013, 17:53
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Wieviel Aufwand und Zeit ist so ein blauer Schein und wo macht man den?
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  #12  
Alt 09.06.2013, 19:21
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Jeveraner Jeveraner ist offline
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Das Fischerprüfungszeignis habe ich in einem Crashkurs beim hiesigen Angelverein gemacht, 4 Wochen jeden Di., Do. und So, jeweils 3 Std. Gekostet hat das ca. 100 €. Manche Angelvereine bieten aber auch Kurse über die Wintermonate an, mit Prüfung im Frühjahr.

Mit dem Fischerprüfungszeugnis bin ich dann zum Ordnungsamt, dort gibt es auf Antrag den Jahresfischereischein (35 €). Bis zur Ausstellung hat es ca. 10 Werktage gedauert. In Niedersachsen gibt es den Jahresfischereischein auf Lebenzeit (dafür ist dann aber auch ein polizeiliches Führungszeignis fällig, macht 18 € extra). In anderen Bundesländern ist der Jahresfischereischein jedoch nur meist begrentzt gültig (1, 3 o. 5 Jahre ?). Niedersachsen bildet da eine lobenswerte Ausnahme. Hab gehört das manche Bundesländer sogar alle paar Jahre eine Wiederholung der Fischerprüfung verlangen, bevor der Fischereischein verlängert wird.

Mit dem Fischereischein kann man dann in Angelläden, bei Angelvereinen usw. eine Gast-, Tages-, Wochen-, oder Monts-, Urlauber-, Fischerereierlaubniskarte, oder eine ganzjährige Vereinsmitgliedschaft, erwerben. Das Problem ist eigentlich, dass jedes Gewässer an irgendjemanden verpachtet ist, und derjenige erteilt einem letztendlich die Fischereierlaubnis. Es kommt halt immer darauf an wo man angeln möchte. Zum Angeln in der nieders. Nordsee braucht man z.B. keinen Fischereischein, da reicht die Vorlage des Fischerprüfungszeignisses und des Personalausweises, aber in Bremen, Schleswig-Holstein usw. braucht man ihn. In Schleswig-Holstein fällt sogar auch noch eine zusätzliche Fischereiabgabe an (10€), zusätzlich zum Fischererlaubnisschein.

Die Rechtsgrundlage in Sachen Angeln ist leider Ländersache, also von Bundesland zu Bundesland zuweilen sehr unterscheidlich, und sie ist ein ziemliches Durcheinander, das muss man sich von Ort zu Ort schlau machen, welche Regeln / Vorschriften dort gerade gelten. Aber um die drei oben genannten Scheine kommst du nicht herum. Schwarzangeln ist Wilderei und wird entsprechend geahndet, das kann sehr, sehr teuer werden. Mal ganz abgesehen von der Anzeige, des Gewässerpächters ..., wenn man sich dabei erwischen läßt, dann hat man dann gleich mehrere Verfahren an der Backe.

Gruß, Ralf
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  #13  
Alt 09.06.2013, 19:56
Moby Moby ist offline
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Deutschland wie es leibt und lebt!!!
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  #14  
Alt 09.06.2013, 20:07
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Jeveraner Jeveraner ist offline
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Zitat:
Zitat von Moby Beitrag anzeigen
Deutschland wie es leibt und lebt!!!
Die wollen doch alle nur unser Bestes, unser sauer verdientes Geld.

In Niedersachsen war es früher mal soooo einfach:

Gang mit Vaddern zum Ordungsamt, 5 o. 10 DM abgedrückt, und dafür den 1-jährigen Jahresfischereischein bekommen (ganz ohne Prüfungszeugnis etc.)

Das ganze hat man dann zwei Jahre wiederholt und im vierten Jahr gab es den Jahresfischereischein auf Lebenszeit von ganz alleine.

Mehr brauchte man nicht zum legalem Angeln.

Heute muss man erst 'nen Prüfungszeugnis ablegen, wo man dann so sinnvolle Dinge lernt, dass man z.B. keine Stichlinge angeln darf ....

Gruß, Ralf

Geändert von Jeveraner (09.06.2013 um 20:12 Uhr)
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  #15  
Alt 09.06.2013, 20:23
lummelahti lummelahti ist offline
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Ich glaube, ich lebe im Paradies auf Erden!!!

Das einzigste was du hier zum Angeln brauchst ist eine Angel!

Grüße aus der finnischen Seenplatte
Frank


Geändert von lummelahti (09.06.2013 um 21:19 Uhr) Grund: Buchstabe vergessen
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  #16  
Alt 10.06.2013, 04:18
rainer1962 rainer1962 ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
ne das Reffenthal gehört zum Rhein und da ist ab 5 PS Führerscheinpflicht
Im Reffental brauchst du keinen Fs bis 15ps......
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  #17  
Alt 10.06.2013, 05:31
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billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von rainer1962 Beitrag anzeigen
Im Reffental brauchst du keinen Fs bis 15ps......
wie kommst du darauf ?
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  #18  
Alt 10.06.2013, 10:26
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Zitat:
Zitat von rainer1962 Beitrag anzeigen
Im Reffental brauchst du keinen Fs bis 15ps......
wieso nicht ? Das Reffental ist doch ein befahrbarer (Alt-)Rheinarm, daher Führerschein ab 5 PS.
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Die Methode, mit einem Holzboot ein kleines Vermögen zu machen, setzt voraus, daß man vorher ein Großes hatte ...
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  #19  
Alt 10.06.2013, 10:29
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Zitat:
Zitat von rainer1962 Beitrag anzeigen
Im Reffental brauchst du keinen Fs bis 15ps......
Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
wie kommst du darauf ?
Zitat:
Zitat von thomas020370 Beitrag anzeigen
wieso nicht ? Das Reffental ist doch ein befahrbarer (Alt-)Rheinarm, daher Führerschein ab 5 PS.
ich denke Rainer wird uns bald aufklären warum im Reffenthal nicht die Rheinschiffahrtspolizeiverordnung gelten sollte
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  #20  
Alt 10.06.2013, 13:44
rainer1962 rainer1962 ist offline
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Zitat:
§ 3a Fahrerlaubnispflicht auf dem Rhein


(1) Zum Führen eines Sportbootes auf dem Rhein bedürfen Personen ab 16 Jahren keiner Fahrerlaubnis, soweit das Sportboot
  1. keine Antriebsmaschine hat oder
  2. mit einer Antriebsmaschine ausgerüstet ist, deren größte nicht überschreitbare Nutzleistung 3,68 Kilowatt beträgt.
(2) Bei einer größeren Nutzleistung als 3,68 Kilowatt ist für das Führen eines Sportbootes mit Antriebsmaschine auf dem Rhein erforderlich
  1. eine Fahrerlaubnis nach § 2 Absatz 1,
  2. ein Befähigungszeugnis, das den nationalen Vorschriften der Rheinuferstaaten und Belgiens für Binnengewässer entspricht, oder
  3. , soweit der Schiffsführer seinen Wohnsitz nicht im Inland hat und sein Aufenthalt im Geltungsbereich dieser Verordnung nicht länger als ein Jahr andauert,
    1. ein im Staat des Wohnsitzes amtlich vorgeschriebener Befähigungsnachweis für das Führen von Sportbooten auf Binnengewässern oder
    2. ein Internationales Zertifikat im Sinne der Resolution Nr. 40 ECE für die jeweilige Antriebsart, sofern diese Resolution im Wohnsitzstaat angewendet wird.
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung gibt die Staaten nach Satz 1 Nummer 3 Buchstabe b im Verkehrsblatt oder Bundesanzeiger bekannt.
.....die Rheinschiffahrtsverordnung gilt zwar auch in den Neben/Altrheingewässern, aber in der Führerscheinverordnung steht nur der Hauptstrom also der Rhein als Führerscheinpflichtig ab 5 PS drin....Die Führerscheinordnung wiederum übertrumpft die Rheinschiffahrtspolizeiverordnung deshalb Nebenarme 15 PS Hauptstrom 5 PS obs Sinn macht ist ne andere Frage....
Fakt ist dass in den Nebenarmen die 15PS Regelung gem Führerscheinordnung bindend ist.....
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  #21  
Alt 10.06.2013, 13:53
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Zitat:
Zitat von rainer1962 Beitrag anzeigen
.....die Rheinschiffahrtsverordnung gilt zwar auch in den Neben/Altrheingewässern, aber in der Führerscheinverordnung steht nur der Hauptstrom also der Rhein als Führerscheinpflichtig ab 5 PS drin....Die Führerscheinordnung wiederum übertrumpft die Rheinschiffahrtspolizeiverordnung deshalb Nebenarme 15 PS Hauptstrom 5 PS obs Sinn macht ist ne andere Frage....
Fakt ist dass in den Nebenarmen die 15PS Regelung gem Führerscheinordnung bindend ist.....
Deiner Schlussfolgerung kann ich folgen. Ob sie aber richtig ist wage ich zu bezweifeln.
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  #22  
Alt 10.06.2013, 14:17
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Ich kann immer nur "auf dem Rhein" lesen. Von einer Beschreibung in Hauptstrom und Nebenarm, Altrheinarm oder sonstigen Nebengewässern
kann ich nichts finden. Ob deine Interprätation der Verordnung bei einer Kontrolle standhält mag ich doch ebenso sehr bezweifeln.
Oh, das zitieren vergessen......bezog sich auf Beitrag #20
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Gruß Jürgen
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  #23  
Alt 10.06.2013, 14:35
rainer1962 rainer1962 ist offline
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also.....erstens, wers mir nicht glaubt kann gerne bei der Wapo anrufen.....
aber um das ganze etwas zu "untermauern"...
ich bin leidenschaftlicher Angler und als das 15 PS Gesetz rauskam haben die Angler natürlich spekuliert mit 15 PS Böötchen die Angelgewässer zu erreichen. Dieses Thema wurde damals recht rege bei den Anglern erörtert. Ich hatte schon lange eines mt 15 PS natürlich auch den dazugehörigen FS und die Kontrollen diesbezüglich waren am Anfang sehr stark, da sehr viel Gerüchte im Umlauf waren. Jeder wusste was aber keiner wusste was richtiges.... Ich dümpelte in Germersheim und die Wapo kontrollierte mich von wegen Angelkarten. Den FS wollten die nicht sehen, da ich im Hafen war und dort die 15 PS Regelung galt. Die haben mir das bei einem gemütlichen Plausch, ja das gibt es durchaus mit der Wapo, damals so erklärt und die müssen es ja wissen.....
glaubts oder lasst es bleiben, die Händler verkaufen die 15 Ps Boote fürs Reffental, da werden wir in nächster Zeit größere Boote sehen die mangels FS nur mit 15 PS bestückt sind.

P.S. als Rhein wird der Hauptstrom bezeichnet alles andere sind Rheinnebengewässer bzw. Häfen
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  #24  
Alt 10.06.2013, 15:03
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Zitat:
Zitat von rainer1962 Beitrag anzeigen
also.....erstens, wers mir nicht glaubt kann gerne bei der Wapo anrufen.....
aber um das ganze etwas zu "untermauern"...
ich bin leidenschaftlicher Angler und als das 15 PS Gesetz rauskam haben die Angler natürlich spekuliert mit 15 PS Böötchen die Angelgewässer zu erreichen. Dieses Thema wurde damals recht rege bei den Anglern erörtert. Ich hatte schon lange eines mt 15 PS natürlich auch den dazugehörigen FS und die Kontrollen diesbezüglich waren am Anfang sehr stark, da sehr viel Gerüchte im Umlauf waren. Jeder wusste was aber keiner wusste was richtiges.... Ich dümpelte in Germersheim und die Wapo kontrollierte mich von wegen Angelkarten. Den FS wollten die nicht sehen, da ich im Hafen war und dort die 15 PS Regelung galt. Die haben mir das bei einem gemütlichen Plausch, ja das gibt es durchaus mit der Wapo, damals so erklärt und die müssen es ja wissen.....
glaubts oder lasst es bleiben, die Händler verkaufen die 15 Ps Boote fürs Reffental, da werden wir in nächster Zeit größere Boote sehen die mangels FS nur mit 15 PS bestückt sind.

P.S. als Rhein wird der Hauptstrom bezeichnet alles andere sind Rheinnebengewässer bzw. Häfen
im Germersheimer Hafen gilt nicht die Rheinschiffahrtspolizeiverordnung und auch nicht die Führerscheinverordnung. Das ist ein Städtisches Privatgewässer.
Das must du theoretisch mit dem Hafenmeister ausmachen was dort für ein Führerschein gefordert wird. Die Hafengesellschaft bestimmt die Regeln bei uns im Hafen.
Die Polizei überwacht nur die von der Stadt und der Hafengesellschaft gemachten Regeln.
Ich habe auch schon ein Holländisches Schiff angezeigt weil die beatzung bei uns Waserski gefahren ist.
Die Wasserschutz hat die Anzeige aufgenommen und der Hafenmeister hat sich bei mir nochmal explizit erkundigt.

Er hat dann dem Kapitän Hafenverbot erteilt, da dies nicht der erste Vorfall war.
Das Schiff kommt nun mit einer anderen Besatzung zu uns in den Hafen.
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  #25  
Alt 10.06.2013, 15:16
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Volker das mit dem Hafen mag ja sein,
ich habe das Beispiel nur geschildert weil dort das Gespräch mit der Wapo zustande kam und die mir das so erklärt haben und wenn wir dabei sind, das Reffental ist im eigentlichen Sinne nur ein Kiesabbbaugebiet und kein Altrhein im eigentlichen Sinn.
Es ist auch völlig wurscht was wem wie gehört und unter welche Verordnungen was fällt. Die Wapo hat mir es so erklärt und somit ist das Reffental, der Berghäuser, der Otterstädter und die anderen Nebengewässer bis 15 Ps frei. Der Knackpunkt ist scheints die formulierung mit"auf dem Rhein". Welches Gewässer welcher Gemarkung gehört scheint völlig egal zu sein. Rufe doch einfach mal germersheim Wapo an oder frage Deine FS-Ausbilder in Deinem Verein....
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