![]() |
|
Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
![]() |
|
Themen-Optionen |
#1
|
|||
|
|||
![]()
Braucht zum Angeln vom Boot aus im Reffenthal einen Angelschein oder sowas? Wer kennt sich aus?
|
#2
|
||||
|
||||
![]()
Ja natürlich.
__________________
Gruß vom Oberrhein. ![]() |
#3
|
|||
|
|||
![]()
Immer!!!
|
#4
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
Gruß, Ralf |
#5
|
|||||
|
|||||
![]() Zitat:
![]()
__________________
Gruß vom Oberrhein. ![]()
|
#6
|
|||
|
|||
![]() Zitat:
wie kommt man denn an die Dinger ran? Was ist der Unterschied zwischen Fischereischein und Fischereierlaubnisschein? Gruß Peter |
#7
|
|||
|
|||
![]()
und die erweiterte Fischereierlaubnis fürs Boot....
Fischereischein ist so ein grün Blauer Schein mit Passbild, quasi der Führerschein den bekommst Du nur wenn du ne Prüfung abgelegt hast. Die hast du augenscheinlich nicht gemacht, sonst wüsstest du das....Den Erlaubnisschein kann man damit dann erwerben (z.b. Fishermans Partner in Speyer, beim SFVerband Speyer oder in sonstigen dafür vorgesehenen Ausgabestellen meist Angelgeschäfte, dort bekommst du diese Erlaubnisschein und die erweiterte Erlaubniskarte fürs Bootsangeln.... Den Jahresfischereischein braucht man ab 16 Jahre...vorher bekoommt man einen Jugendschein, der ist gelb, damit darf man nur in Begleitung eines Anglers fischen der den jahresfischereischein in Blau-grün mit Prüfung erworben hat.... Komme nicht auf die Idee ohne zu fischen, gerade im Reffental wird stark kontrolliert und das kann richtig teuer werden und man muss mit einer Anzeige wegen Fischfrevel und schwarzfischens (Wilderei) rechnen.... |
#8
|
|||
|
|||
![]() |
#9
|
|||
|
|||
![]() |
#10
|
||||
|
||||
![]() ne das Reffenthal gehört zum Rhein und da ist ab 5 PS Führerscheinpflicht
__________________
Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#11
|
|||
|
|||
![]()
Wieviel Aufwand und Zeit ist so ein blauer Schein und wo macht man den?
|
#12
|
||||
|
||||
![]()
Das Fischerprüfungszeignis habe ich in einem Crashkurs beim hiesigen Angelverein gemacht, 4 Wochen jeden Di., Do. und So, jeweils 3 Std. Gekostet hat das ca. 100 €. Manche Angelvereine bieten aber auch Kurse über die Wintermonate an, mit Prüfung im Frühjahr.
Mit dem Fischerprüfungszeugnis bin ich dann zum Ordnungsamt, dort gibt es auf Antrag den Jahresfischereischein (35 €). Bis zur Ausstellung hat es ca. 10 Werktage gedauert. In Niedersachsen gibt es den Jahresfischereischein auf Lebenzeit (dafür ist dann aber auch ein polizeiliches Führungszeignis fällig, macht 18 € extra). In anderen Bundesländern ist der Jahresfischereischein jedoch nur meist begrentzt gültig (1, 3 o. 5 Jahre ?). Niedersachsen bildet da eine lobenswerte Ausnahme. Hab gehört das manche Bundesländer sogar alle paar Jahre eine Wiederholung der Fischerprüfung verlangen, bevor der Fischereischein verlängert wird. Mit dem Fischereischein kann man dann in Angelläden, bei Angelvereinen usw. eine Gast-, Tages-, Wochen-, oder Monts-, Urlauber-, Fischerereierlaubniskarte, oder eine ganzjährige Vereinsmitgliedschaft, erwerben. Das Problem ist eigentlich, dass jedes Gewässer an irgendjemanden verpachtet ist, und derjenige erteilt einem letztendlich die Fischereierlaubnis. Es kommt halt immer darauf an wo man angeln möchte. Zum Angeln in der nieders. Nordsee braucht man z.B. keinen Fischereischein, da reicht die Vorlage des Fischerprüfungszeignisses und des Personalausweises, aber in Bremen, Schleswig-Holstein usw. braucht man ihn. In Schleswig-Holstein fällt sogar auch noch eine zusätzliche Fischereiabgabe an (10€), zusätzlich zum Fischererlaubnisschein. Die Rechtsgrundlage in Sachen Angeln ist leider Ländersache, also von Bundesland zu Bundesland zuweilen sehr unterscheidlich, und sie ist ein ziemliches Durcheinander, das muss man sich von Ort zu Ort schlau machen, welche Regeln / Vorschriften dort gerade gelten. Aber um die drei oben genannten Scheine kommst du nicht herum. Schwarzangeln ist Wilderei und wird entsprechend geahndet, das kann sehr, sehr teuer werden. Mal ganz abgesehen von der Anzeige, des Gewässerpächters ..., wenn man sich dabei erwischen läßt, dann hat man dann gleich mehrere Verfahren an der Backe. Gruß, Ralf
|
#14
|
||||
|
||||
![]()
Die wollen doch alle nur unser Bestes, unser sauer verdientes Geld.
In Niedersachsen war es früher mal soooo einfach: Gang mit Vaddern zum Ordungsamt, 5 o. 10 DM abgedrückt, und dafür den 1-jährigen Jahresfischereischein bekommen (ganz ohne Prüfungszeugnis etc.) Das ganze hat man dann zwei Jahre wiederholt und im vierten Jahr gab es den Jahresfischereischein auf Lebenszeit von ganz alleine. Mehr brauchte man nicht zum legalem Angeln. Heute muss man erst 'nen Prüfungszeugnis ablegen, wo man dann so sinnvolle Dinge lernt, dass man z.B. keine Stichlinge angeln darf .... ![]() Gruß, Ralf Geändert von Jeveraner (09.06.2013 um 20:12 Uhr) |
#15
|
|||
|
|||
![]()
Ich glaube, ich lebe im Paradies auf Erden!!!
Das einzigste was du hier zum Angeln brauchst ist eine Angel! Grüße aus der finnischen Seenplatte Frank Geändert von lummelahti (09.06.2013 um 21:19 Uhr) Grund: Buchstabe vergessen |
#16
|
|||
|
|||
![]()
Im Reffental brauchst du keinen Fs bis 15ps......
|
#17
|
||||
|
||||
![]()
wie kommst du darauf ?
__________________
Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#18
|
||||
|
||||
![]() ![]()
__________________
Die Methode, mit einem Holzboot ein kleines Vermögen zu machen, setzt voraus, daß man vorher ein Großes hatte ... |
#19
|
|||||
|
|||||
![]() Zitat:
![]()
__________________
Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]()
|
#20
|
|||
|
|||
![]() Zitat:
Fakt ist dass in den Nebenarmen die 15PS Regelung gem Führerscheinordnung bindend ist..... |
#21
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
__________________
Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#22
|
||||
|
||||
![]()
Ich kann immer nur "auf dem Rhein" lesen. Von einer Beschreibung in Hauptstrom und Nebenarm, Altrheinarm oder sonstigen Nebengewässern
kann ich nichts finden. Ob deine Interprätation der Verordnung bei einer Kontrolle standhält mag ich doch ebenso sehr bezweifeln. Oh, das zitieren vergessen......bezog sich auf Beitrag #20
__________________
Gruß Jürgen ![]() |
#23
|
|||
|
|||
![]()
also.....erstens, wers mir nicht glaubt kann gerne bei der Wapo anrufen.....
aber um das ganze etwas zu "untermauern"... ich bin leidenschaftlicher Angler und als das 15 PS Gesetz rauskam haben die Angler natürlich spekuliert mit 15 PS Böötchen die Angelgewässer zu erreichen. Dieses Thema wurde damals recht rege bei den Anglern erörtert. Ich hatte schon lange eines mt 15 PS natürlich auch den dazugehörigen FS und die Kontrollen diesbezüglich waren am Anfang sehr stark, da sehr viel Gerüchte im Umlauf waren. Jeder wusste was aber keiner wusste was richtiges.... Ich dümpelte in Germersheim und die Wapo kontrollierte mich von wegen Angelkarten. Den FS wollten die nicht sehen, da ich im Hafen war und dort die 15 PS Regelung galt. Die haben mir das bei einem gemütlichen Plausch, ja das gibt es durchaus mit der Wapo, damals so erklärt und die müssen es ja wissen..... glaubts oder lasst es bleiben, die Händler verkaufen die 15 Ps Boote fürs Reffental, da werden wir in nächster Zeit größere Boote sehen die mangels FS nur mit 15 PS bestückt sind. P.S. als Rhein wird der Hauptstrom bezeichnet alles andere sind Rheinnebengewässer ![]() |
#24
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
Das must du theoretisch mit dem Hafenmeister ausmachen was dort für ein Führerschein gefordert wird. Die Hafengesellschaft bestimmt die Regeln bei uns im Hafen. Die Polizei überwacht nur die von der Stadt und der Hafengesellschaft gemachten Regeln. Ich habe auch schon ein Holländisches Schiff angezeigt weil die beatzung bei uns Waserski gefahren ist. Die Wasserschutz hat die Anzeige aufgenommen und der Hafenmeister hat sich bei mir nochmal explizit erkundigt. Er hat dann dem Kapitän Hafenverbot erteilt, da dies nicht der erste Vorfall war. Das Schiff kommt nun mit einer anderen Besatzung zu uns in den Hafen.
__________________
Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#25
|
|||
|
|||
![]()
Volker das mit dem Hafen mag ja sein,
ich habe das Beispiel nur geschildert weil dort das Gespräch mit der Wapo zustande kam und die mir das so erklärt haben und wenn wir dabei sind, das Reffental ist im eigentlichen Sinne nur ein Kiesabbbaugebiet und kein Altrhein im eigentlichen Sinn. Es ist auch völlig wurscht was wem wie gehört und unter welche Verordnungen was fällt. Die Wapo hat mir es so erklärt und somit ist das Reffental, der Berghäuser, der Otterstädter und die anderen Nebengewässer bis 15 Ps frei. Der Knackpunkt ist scheints die formulierung mit"auf dem Rhein". Welches Gewässer welcher Gemarkung gehört scheint völlig egal zu sein. Rufe doch einfach mal germersheim Wapo an oder frage Deine FS-Ausbilder in Deinem Verein.... |
![]() |
|
|