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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Liebe Gemeinde,
ich bin drauf und dran eine 2006er Bavaria 27 gebraucht zu kaufen. Der verkäufer möchte unbedingt Barzahlung. Bei einem Betrag von knapp 60T€ finde ich das irgendwie komisch.. Ist das bei den Betragen üblich? Gibt es alternativen? Danke für Euer Feedback! Julian |
#2
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Warum nicht, ich sehe da für den Käufer kein Prohblem, ob der Verkäufer das nicht auf seinem Konto erscheinen lassen will ist seine Entscheidung
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Gruß Jörg |
#3
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Hallo Julian,
willst Du direkt beim Eigner kaufen? Oder ist da ein Vermittler dazwischen? Findet das in Deutschland statt? Oder wo? Also bei 60 000€ bar auf die Hand wäre ich sehr vorsichtig, Bei Überweisung hast Du noch Möglichkeiten den Geldfluß zu verfolgen. Für die Fachleute hier im Forum solltest Du o.g. Punkte besser noch angeben. Hier bekommst Du schon einige Antworten. Was Du daraus dann für Dich an Ergebnissen und Entschlüssen ziehst, ist dann Deine Sache. Es gibt z. B. die Möglichkeit, daß auf dem Boot eine Art Hypothek liegt. Dann gehört das Boot der Bank. Der Eigner ist dann mit Deinem Geld weg und das Boot ist auch weg. Aber da werden sich sicher noch einige ![]() Ich hätte es besser auch vorher getan. Liebe Grüße Gaby |
#4
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Eigentlich ja, z. B. ein "bestätigter Bundesbank-Scheck". Aber der VK will vielleicht aus irgendwelchen Gründen nicht über seine Bank vor Ort...
In manchen Ländern, z. B. Italien, wäre eine Barzahlung in der Höhe streng verboten. W
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Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag: keine Sau
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#5
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Normalerweise ist Barzahlung bei Übergabe die gängige Praxis beim Gebrauchtbootkauf.
In einigen Ländern (z. B. Holland) werden teure Boote oft mit Hypotheken belastet (wie oben bereits beschrieben). Daher auf jeden Fall im Kaufvertrag einen Passus wie diesen vermerken: "Der Verkäufer versichert, dass er alleiniger Eigentümer ist und ihm keine Schiffsgläubigerrechte am erkauften Gebrauchtboot bekannt sind. Sollen dennoch derartige Rechte gegenüber dem Käufer geltend gemacht werden, hat der Verkäufer den Käufer von diesen Ansprüchen frei zu halten und alle dieserhalb entstehenden Kosten zu tragen und vorzuschießen." Weiterhin lasse dir bei solch einem jungen und teuren Boot die Kaufrechnung (zumindest in Kopie geben) geben, damit du den Nachweis der Umsatzsteuerzahlung hast. Hierzu kannst du sicherheitshalber folgenden Satz in den Kaufvertrag einbringen (wird von den unterschiedlichen Behörden im In- und Ausland zwar nicht immer anerkannt, aber im Bedarfsfall kannst du notfalls vom Verkäufer diesen Nachweis einfordern): "Der Verkäufer versichert ferner, dass er oder ein früherer Eigentümer bei dem erstmaligen Erwerb oder bei der Einfuhr in einen EU-Mitgliedstaat für das Gebrauchtboot und die Ausrüstung Zölle und gesetzliche Mehrwertsteuer gezahlt haben." Die CE-Konformitätserklärung natürlich nicht vergessen ![]() Und im Kauvertrag auf jeden Fall festhalten, dass der Verkäufer das Geld in bar erhalten hat (der DMYV möchte z. B. für den IBS auch den Nachweis, dass der Verkäufer das Geld erhalten hat). Zu den Alternativen: ihr könnt auch einen Notar als Treuhänder beauftragen, welcher wie dann beim Immobilienerwerb den Kauf Zug um Zug abwickelt.
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Viele Grüße Thomas
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#6
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Moin,
das mit dem "der Verkäufer versichert ... " ist ja sicherlich richtig, aber wenn er dieses fälschlicher Weise versichern würde, dann ist das Geld weg und das Boot evtl. auch noch (falls er es - warum auch immer - gar nicht verkaufen durfte). und dann kann man nur auf dem Juristischen Wege sein Geld - wegen Betrugs o.ä. - versuchen zurück zu bekommen. Und wenn das Bargeld dann "verschwunden" ist ......? Wobei ich jetzt auch nicht wüßte, bei welchen Stellen man sich da - ohne Anwalt - verbindlich erkundigen kann. Evtl. wenn dort eingetragen beim Schifffahrtsregoister?
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#7
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Ich würde auch mal darüber nachdenken, welches Risiko du eingehst, wenn Du mit 60.000 € in bar durch die Weltgeschichte reist. Mein letztes Boot habe ich auch in Holland gekauft. Vor Ort habe ich die Papiere geprüft, und dann meiner Bank telefonisch den Auftrag zu einer Blitzüberweisung gegeben. Das Geld war dann innerhalb kürzester Zeit auf dem Konto des Maklers.
Ich persönlich würde bei einer solchen Forderung vom Kauf Abstand nehmen,weil es mir einfach zu unseriös wäre. |
#8
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![]() Zitat:
aber wenn doch ein Boot mit "Afrikageld" bezahlt würde, dann dürfte dass ja jetzt beim Verkauf nicht "durch die Papiere gehen" - obwohl Juristisch fragwürdig, kann ich das durchaus nachvollziehen..... |
#9
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Vielen Dank für die vielen Antworten! Das ist ja der wahnsinn!
Der kauf soll in Deutschland stattfinden und samtliche unterlagen und kaufvertraege (original von 2006) und kaufvrtrag aus 2012 vom jetzigen eigner liegen vor. Bezahlung soll nach ubergabe und pruefung durch einen von mir beauftragten sachverständigen stattfinden. Weiter stehen o.g. Punkte im vertrag. Was haltet ihr denn vom preis? Boot ist gut gepflegt, voll ausgestattet, penta d4 260 mit 550h, keine schäden, süsswasser. Danke, Euer Julian |
#10
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Ich wäre da sehr sehr vorsichtig.
Wie schon gesagt, erstmal das Risiko, mit so viel Geld durch die Lande zu fahren. Dann kein vernünftiger Nachweis der Bezahlung und außerdem könnte es ja sein, daß dann mal das Finanzamt kommt und Dir Beihilfe zur Geldwäsche oder etwas ähnliches andichtet- bei der Summe ! Also : vorher am besten bei einem Notar nach legalen einfachen Möglichkeiten nachfragen zu einer Bezahlungsweise, die Dich absichert und die auch für den Verkäufer akzeptabel und sicher ist. P.S. Jetzt habe ich Deinen Beitrag gelsen, den Du gleichzeitig mit mir reingesetzt hast. Hört sich schon recht serös an. Ihr findet bestimmt eine Lösung !
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. . Herzliche Grüße von Jutta
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#11
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Bei Gebrauchwagen hat es in letzter Zeit bei vereinbarter Barzahlung einige Raubüberfälle gegeben. Da wird inzwischen vor gewarnt. Also - mindestens ein paar stämmige Begleiter zum Transfer mitnehmen. Die können auch gleich Zeugen für die erfolgte Übergabe sein.
Rumpfnummer am besten auch vorher mit Deiner Versicherung diskutieren. Dann - Personalien eineindeutig erfassen. Z.B. Ausweisnummer. Selber den Ausweis anschauen und die Nummer etc. im Vertrag eintragen. Noch besser ist eine Kopie, die in Deinem Beisein auf einem Kopierer angefertigt wird (keine, die ohne dein Beisein gephotoshopt wurde). Das Bild im Ausweis mit dem Aussehen des Verkäufers vergleichen - gehört der Ausweis zum Verkäufer? Ist das Bild auf der Kopie zu erkennen? Dann - Rumpfnummer am Boot, im Vertrag und die vorher mit der Versicherung diskutierte nochmal vergleichen. Dann - kann ein "Andenkenfoto" von Käufer und Verkäufer beim Händeschütteln sicherlich nicht schaden. Fotografieren sollten Deine Begleiter also auch können. Dann - ruhig noch ein paar weitere Info über den Verkäufer "sammeln", z.B. Kennzeichen des Autos, mit dem er angereist ist, irgendwo notieren. Und trotz all dieser Aspekte: A fool and his money are easily parted. Am besten gefällt mir der Vorschlag weiter oben, über einen von Dir ausgewählten Notar zu gehen. Die sind Profis bei solchen Themen. Zusätzlich vor Kauf Abklärung mit Deiner Versicherung. Du wirst 60 kEUR nicht einfach abschreiben können, Barzahlung bei solchen Beträgen ist eigentlich unüblich und würde nennenswerten Aufwand zum Schutz nicht nur Deines Geldes vor Übergabe, des 100 % nachvollziehbaren Eigentumstransfers unter sicherem Ausschluß aller Rechte Dritter, sondern bei diesen Beträgen auch Deiner körperlichen Unversehrtheit erfordern. Geändert von Hesti (29.05.2013 um 23:15 Uhr) |
#12
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Abseits aller Dinge, die so oder so abgeglichen gehören (Rumpfnr. u.a.), ist es einerlei ob Du die Kohle überweist oder bar bezahlst, im Falle eines Schmus
(wenn das Boot belastet ist zB) bist Du so oder so der Depp. Die Eigentumsfrage ist ja vollkommen losgelöst von der Form der Bezahlung - eine ordentliche Quittung "Betrag x erhalten von / am / für / Unterschrift" ist für den Bezahlnachweis völlig ausreichend. Als Verkäufer suche ICH mir aus wie ich die Mäuse haben will und wenn das jemandem nicht gefällt, dann wird der halt nicht mein Käufer - so einfach ist das. Zudem gibt es eine ganze Reihe von Möglichkeiten weswegen er das so haben will, die allesamt ohne das winzigste Fitzelchen von Gefahr für Dich sind: Er ist Bargeldfetischist, lebt in Scheidung, möchte dem FA keinen Hinweis geben, hat eine Pfändung auf seinen Konten und und und. Geht den Käufer alles nix an und unterliegt freier Entscheidung, beidseits: Vom VK wie er es haben will und vom Käufer ob er damit einverstanden ist. Wenn es Dir zu mulmig ist mit soviel Kies rumzulaufen gibt's auch noch eine Möglichkeit: Suche Dir ein beliebiges Geldinstitut aus und überweise es zur Barabhebung durch Dich (!) dorthin - das geht auch mit Western Union ganz gut. Dann gehst das Boot angucken und wenn alles passt latscht ihr gemeinsam zur Bank, dort wird der Vertrag dann unterzeichnet, Du lässt Dir das Geld auszahlen und drückst es gegen Quittung dem VK noch in der Bank in die Hand - fertig. Das ganze unnötige und teuere Gesums mit Notar und Anderkonto usw wird ihn kaum interessieren, sonst würde er ja nicht Bares wollen. Bares hat den Vorteil dass es kaum verfolgbar und reichlich anonym ist, beides sind Attribute, die auf "Notar" nur sehr spärlich zutreffen... ![]()
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...::: Gruß, Erik :::... ![]() - commeo ergo sum! - Es muss nicht immer alles Sinn machen.
Oft reicht es schon wenn es Spaß macht. |
#13
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Ich sage: Nur BARES ist WAHRES
![]() Wenn man das ganze am Schluss macht, also nach Besichtigung, Probefahrt, richtiger Vertrag und was man da noch alles macht, dann spricht doch nichts dagegen Bares gegen die Wahres, also Boot zu tauschen. Ich würde das nie anders machen, gleichgültig ob ich als Käufer oder als Verkäufer auftrete.
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Beste Grüsse aus der Schweiz Tom ![]() https://www.boote-forum.de/album.php?albumid=7315 |
#14
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Hallo Julian,
grundsätzlich spricht nichts gegen die Barzahlung. Leider häufen sich in letzter Zeit nicht nur Betrügereien, sondern Überfälle auf Personen, die mit diesem Bargeld dann auf dem Weg von A nach B sind. Beruflich sind mir diese bekannt geworden und ich möchte dich warnen. Eine Bargeldübergabe kann auch auf einer Bank am Übergabeort erfolgen, wohin du das Geld vorher transferierst. Auf keinen Fall mit dem Geld durch die Lande reisen. Jeder ehrliche Käufer wird gegen dieses Prozedere nichts einzuwenden haben. Bei einer direkten Bankabhebung hat er auch noch die Sicherheit bankgeprüftes Geld zu erhalten - und kein Falschgeld. Gruß HansH
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#15
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habe am Rande auch irgend-was gehoert - hast Du dazu eine Quelle (in welcher Sprache auch immer) ?
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8 (Acht) Milliarden Konsumenten ... ![]() ![]() |
#16
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Nein, das ist absolut unüblich und würde ich auch ablehnen.
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#17
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So unüblich ist das gar nicht. .
Und er hat doch sogar einen Gutachter bestellt. Der prüft auch normalerweise die Papiere. Original Abrechnung mit Ust liegt vor. Kaufvertrag vom letzten Besitzerwechsel auch . Da ist doch alles in Butter. Ob der Preis marktgerecht ist wird der Sachverständige auch sagen können. Die Verkaufsbörsen kannst du auch selbst durchforsten. Um Aussagen zum Preis machen zu können benötigt man alle Daten von Boot und Motor vom Zubehör und der Navigationsausstattung. Dazu dann viele Bilder. Manche Boote sind nach 5 Jahren so zerratzt wie andere in 20 Jahren und umgekehrt.
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Viele Grüße Thomas |
#18
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Ich würde auch nur Bares nehmen. Allerdings würde ich auch mit dem Käufer zur Bank fahren, um das Geld dort in Empfang nehmen. Die Idee finde ich gut.
Gruß Matthias |
#19
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Zum Thema Barzahlung: ist bei dieser Summe doch keine große Sache. Durchaus üblich, es werden auch teurere Boote oder Autos bar bezahlt.
Zum Thema D4 260: den haben wir auch, das Boot ist auch aus 2006 (mit EW 2007). Unser Motor hat 170 Betriebsstunden, das Objekt Deiner Begierde hat also schon einiges hinter sich. Dringend die Bälge prüfen, die müssen lt. Volvo ohnehin nach sieben Jahren gewechselt werden. Die kosten zwar nur Kleingeld, aber der Antrieb muß herunter, und das kostet. Zweitens die Hydraulikschläuche der Trimmung: unsere sind mal eben so geplatzt, und beim Austausch stellt sich heraus, das sie total marode waren. Vermutlich ein Konstruktionsfehler an den 2006er Schläuchen, so die Werkstatt. Vovo Penta baut inzwischen andere Schläuche. Ein Schlauch kostet zwar nur knapp 200 Euro, aber auch hier ist der Einbau das Problem. Also genau hinschauen. Grüße Matthias.
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#20
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Hallo zusammen,
noch einmal vielen Dank für die zahlreichen Hinweise und Tipps. Wir haben kurzfristig ein Anderkonto bei einem Rechtsanwalt und Notar eingerichtet. Kostenpunkt 300€, dafür bestimmt der sicherste Weg. Beste Grüße, Julian PS: Folgende Möglichkeiten gibt es grundsätzlich neben dem Anderkonto: -Beglaubigter Bundesbankscheck: Kosten ca. 100 € Bearbeitungszeit 2-4 Banktage -Barüberweisung an ortsansässige Bank (relevant für direktbankkunden ohne filialnetz): Kosten ca. 75€ , Bearbeitungszeit 2-4 Banktage -Blitzüberweisung: Gutschrift am selben Tag auf das Empfängerkonto wenn bis 1030 angewiesen Kosten ca. 25€ Geändert von JulianS (30.05.2013 um 18:08 Uhr) |
#21
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Stimmt, 50 Mille sind ja quasi Portokasse
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#22
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Ohne Bargeld gibs bei mir weder Boot noch Auto!-Summe ist dabei egal
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Gesundheit ist die langsamste Art zu sterben ![]() |
#23
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![]() Zitat:
Das geht in die richtige Richtung. Wer überprüft den rechtmäßigen Verkauf und die Lastenfreiheit des Objektes? Wenn der Vorbesitzer jetzt Bargeld sehen möchte, unterstellen wir ihm doch einfach mal, dass hier Geld "gewaschen" werden soll. Gibt es einen gültigen Original-Beweis zur entrichteten USt. bei jeder Transaktion? Bestehe auch jetzt auf eine Rechnung, eine Kopie des PA und mache Fotos von Euch bei der Übergabe. Das ist aber Alles auch schon gesagt worden. (Der Lerneffekt kommt durch Wiederholung zu Stande.)
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Beste Grüße, Alex ![]() Geändert von Ostfriesen (30.05.2013 um 18:23 Uhr) |
#24
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Hallo zusammen,
da ihr schon so gut geholfen habt, hier noch einmal ein paar Punkte zur Ausstattung: Bavaria 27 Sport Diesel 183,82 kW (250,00 PS) Z-Antrieb VOLVO PENTA D4 260 DIESEL Diesel (550 h) Teak komplett, Kühlschrank el., Kühlschrank 2ter, GPS, Kompass, Kartenplotter, Echolot, Cabriopersenning, Ganzpersenning, Landanschluss, Batterieladegerät, Scheibenwischer, Suchscheinwerfer el. verstellbar, 2 Anker, Bug-Ankerwinde el., Lenzpumpe, Badeplattform integriert, Seereling, Warmwasseranlage, Heckdusche warm/kalt, Bugstrahlruder, Feuerlöscher-Anlage, Sonnenpolster auf Vorschiff, Polsterbezüge Leder, Hecktür zur Badeplattform, Geräteträger, Trimmklappen el./hydr., Heizung, CD-Player, Polsterbezüge, Cockpittisch, Unterwasseranstrich, Badeleiter, Druckwasseranlage, WC manuell + Waschbecken + Dusche Fotos müssen scheinbar noch vom Moderator freigegeben werden. Vielen Dank für Eure Kommentare und weiteren Hinweise, Euer Julian |
#25
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Einfach auf "Antworten" drücken und dann über "Anhänge verwalten" hochladen und "Antworten". Dann sind die Bilder da ![]()
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Viele Grüße Thomas |
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