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  #1  
Alt 10.06.2013, 09:17
Benutzerbild von Seestern
Seestern Seestern ist offline
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Standard Änderung Frequenzzuteilungsurkunde bei Umzug?

Hallo,
In der Frequenzzuteilungsurkunde der BNetzA steht ja u.a. die Anschrift drin - die ist jetzt mal grade ungültig geworden bei mir, wg. Umzug. Muss ich das ändern lassen, und ist die Änderung eine gebührenpflichtige Änderung zu 65 EUR? Wenn ja, sitze ich das glaube ich mal aus. Was wären die möglichen Konsequenzen?

Hat da jemand Erfahrung mit?
__________________
Andreas
www.bootstechnik.de

alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207
Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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  #2  
Alt 10.06.2013, 13:16
Joggel Joggel ist offline
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Hallo Andreas
Zur zweiten Frage, ich habe mal mein Boot gewechselt. Habe die Funke mitgenommen. Alles bis auf die Bootslänge ist gleich geblieben. Name, Adresse, Anschrift, mußte auch bezahlen.
Gruß Joggel
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  #3  
Alt 10.06.2013, 17:44
ChKolumbus ChKolumbus ist offline
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Zitat:
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Muss ich das ändern lassen, und ist die Änderung eine gebührenpflichtige Änderung zu 65 EUR?
Ja, die Adressänderung ist eine gebührenpflichtige Änderung. Ich habe 2011 nach meinem Umzug die Änderung zahlen müssen und mich besonders darüber geärgert, weil ca. 6 Wochen vorher der Gebührenbescheid über 130 EUR für die Anmeldung gekommen ist, obwohl das Funkgerät zu dem Zeitpunkt bereits 2 1/2 Jahre angemeldet war

(Zum Zeitpunkt der Anmeldung waren die Anmeldegebühren wegen irgendwelchen Neuregelungen ausgesetzt.)

Was passiert wenn du es nicht machst? Keine Ahnung, ich wollte mich für den Fall einer Kontrolle auf keine Diskussionen einlassen müssen ...
__________________
Grüße Christoph

------------------------------------------------------
Kleine Fehler mache ich von Hand, für das große Chaos gibt es Computer!
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  #4  
Alt 10.06.2013, 18:02
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lyrbi lyrbi ist offline
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Zitat:
Zitat von Seestern Beitrag anzeigen
Hallo,
In der Frequenzzuteilungsurkunde der BNetzA steht ja u.a. die Anschrift drin - die ist jetzt mal grade ungültig geworden bei mir, wg. Umzug. Muss ich das ändern lassen, und ist die Änderung eine gebührenpflichtige Änderung zu 65 EUR? Wenn ja, sitze ich das glaube ich mal aus. Was wären die möglichen Konsequenzen?

Hat da jemand Erfahrung mit?
Ja,

musst Du, ist ansonsten wäre es eine Ordnungswidrigkeit, ca. 30 € und danach darfste dann die Urkunde für 65 € ändern lassen

Auskunft erteilt die WSP, ggf. bei einer Kontrolle
__________________
noch einen schönen Tag

Freddy

Mit Seemannsgarn lässt sich keine Hängematte knüpfen.
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  #5  
Alt 10.06.2013, 18:06
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Pffff ich bin seither bestimmt dreimal oderviermal umgezogen....interessiert mich nicht.
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  #6  
Alt 10.06.2013, 18:06
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Moin,

ich bin bei solchen Sachen normalerweise auch sehr pingelig, aber in diesem Fall würde es darauf ankommen lassen.

Was könnte passieren? Eine nette gebührenpflichtige Belehrung i.H.v. €10, wenn überhaupt.
__________________
Gruss Vestus
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  #7  
Alt 10.06.2013, 22:11
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Moin,
als wir von den Niederlanden nach Deutschland umgezogen sind, habe ich nach Rückfrage bei der Netzagentur einen freundlichen Brief von dort bekommen, das meine neue Adresse dort festgehalten wurde, ich aber keine neue Zuteilungsurkunde bekäme, die vorhandene und der Brief wären zusammen aufzubewahren. Keine Gebühren!
War ansonsten bei einer Entenpolizeikontrolle danach mal ganz lustig, der Beamte war ganz fröhlich, das er doch was gefunden hatte, ne Frequenzzuteilung mit ein NL-Adresse. Ich habe ihm, gerade als er richtig Theater machen wollte, dann den Brief der Netzagentur zum lesen gegeben. Der kannte das natürlich auch nicht.
also: einfach mal in HAmburg nachfragen.
gruesse
Hanse
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  #8  
Alt 11.06.2013, 10:12
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Bei mir lief es auch so wie bei Jannie, Änderungswunsch an BundesNetzAgentur und dann kam der nette Brief zurück, mit dem Hinweis, diesen mitzuführen, man hätte intern die Daten geändert und nur die urkunde nicht neu gemacht um Kosten zu sparen...

Grüße

Christian
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  #9  
Alt 11.06.2013, 11:59
Michael G. Michael G. ist offline
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Geht doch! Sogar bei deutschen Behörden! Das lässt einen ja echt hoffen, daß da mal ein Gefühl für Service auftaucht.
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