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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

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  #1  
Alt 04.08.2005, 16:44
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Standard Führerschein in Italien

Hallo,

stimmt es, daß man in Italien (Adria) Mobo bis 40PS Führerscheinfrei fahren darf?
Ein Verwander von mir hat dort ein 40PS Boot gemietet und das erzählt.
Ich mit meinen Binnenschein hab mich bis heut noch nicht dort hin getraut.

Gruß Knubbel
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Schön dass man sich hier gegenseitig hilft.
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  #2  
Alt 04.08.2005, 16:52
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Ja und nein.

Es stimmt, solange Du in Italien zugelassene Boote fährst.
Für eigene Boote gelten die Bestimmungen des Heimatlandes, also für Deutschland z.B. Führerscheinpflicht ab 5 PS.

Gruß
Norman
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  #3  
Alt 04.08.2005, 17:15
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Zitat:
Zitat von blaue-elise
Ja und nein.

Es stimmt, solange Du in Italien zugelassene Boote fährst.
Für eigene Boote gelten die Bestimmungen des Heimatlandes, also für Deutschland z.B. Führerscheinpflicht ab 5 PS.

Gruß
Norman
Mein Gott - wer denkt sich nur solche Bestimmungen aus.

Danke für den hinweis.

Gruß Knubbel
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  #4  
Alt 04.08.2005, 18:39
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Zitat:
Zitat von knubbel
Mein Gott - wer denkt sich nur solche Bestimmungen aus.
Das Ministerium für Schifffahrt und Verkehr in Rom.

Eine Einschränkung habe ich aber noch vergessen:
Der Sportbootführerschein ist für das Führen von Wassersportfahrzeugen unter
italienischer Flagge
(z.B. Charterboote) verpflichtend, wenn die Motorleistung 30 kW (40,8
PS) übersteigt oder wenn, ohne die Motorleistung zu berücksichtigen, mehr als 6 Meilen von
der Küste entfernt gefahren wird
.



Gruß
Norman
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  #5  
Alt 05.08.2005, 06:01
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Hallo,

würde das nicht heißen, daß das nur für It. und It. Charterboote gilt?
Ist das ein Orginalwortlaut aus einen It. Gesetzblatt?

Gruß Knubbel
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  #6  
Alt 05.08.2005, 06:20
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Zitat:
Zitat von knubbel
Hallo,

würde das nicht heißen, daß das nur für It. und It. Charterboote gilt?
...
Ja, habe ich doch schon geschrieben:
Zitat:
Zitat von blaue-elise
...Es stimmt, solange Du in Italien zugelassene Boote fährst.
Für eigene Boote gelten die Bestimmungen des Heimatlandes, also für Deutschland z.B. Führerscheinpflicht ab 5 PS.
Zitat:
Zitat von knubbel
...Ist das ein Orginalwortlaut aus einen It. Gesetzblatt?
Nein, das Original ist auf italienisch und das kann ich leider nicht lesen.
Aber hier sind zwei Auszüge mit Quellenangaben:

Führerscheine / Patente

Italien hat Führerscheinpflicht für jedes Revier. Die Führerscheine des
Heimatlandes werden anerkannt, sofern sie mit den italienischen Vorschriften
übereinstimmen; sie sind an Bord mitzuführen.
Beispiele:
Küstengewässer = Amtlicher Sportbootführerschein See
Binnengewässer = Amtlicher Sportbootführerschein Binnen
Das Bodenseeschifferpatent und die Segelscheine werden ebenfalls
anerkannt.
Im ehemaligen Jugoslawien oder in Kroatien und Slowenien erworbene
und ausgestellte Führerscheine werden nicht anerkannt!
Für Boote, die unter italienischer Flagge fahren, gelten die italienischen
Führerscheinvorschriften.
Quelle: Deutscher Motor Yacht Verband

Führerscheinbestimmungen

Nach unseren Informationen vom Ministerium für Schifffahrt und Verkehr aus Rom, gelten in
Italien folgende Führerscheinvorschriften:
Ausländische Bootsfahrer – auch Staatsbürger eines Mitgliedstaates der Europäischen
Union – müssen in Italien für ein Boot das nicht unter italienischer Flagge fährt, das
nautische Befähigungszeugnis besitzen, das in ihrem Heimatland zum Befahren
vergleichbarer Gewässer vorgeschrieben ist.
Danach gilt für unter der Flagge der Bundesrepublik Deutschland fahrende Boote folgendes:
Küstengewässer
Zum Führen von Booten mit Motoren über 3.68 kW (5 PS) ist der Sportbootführerschein
"See" erforderlich.
Binnengewässer
Zum Führen von Booten mit Motoren über 3.68 kW (5 PS) ist der Sportbootführerschein
"Binnen" erforderlich. Bis zum 1. April 1989 ausgestellte Motorbootführerscheine für
Binnenfahrt A des Deutschen Motoryachtverbandes und Segelscheine A des Deutschen
Seglerverbandes mit dem Zusatz "Segelboot mit Hilfsmotor" gelten weiter.
Der Sportbootführerschein ist für das Führen von Wassersportfahrzeugen unter
italienischer Flagge (z.B. Charterboote) verpflichtend, wenn die Motorleistung 30 kW (40,8
PS) übersteigt oder wenn, ohne die Motorleistung zu berücksichtigen, mehr als 6 Meilen von
der Küste entfernt gefahren wird.
Quelle: ADAC Sportschiffahrt

Gruß
Norman
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  #7  
Alt 05.08.2005, 18:34
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Ich bin mir nicht 100% sicher glaube aber zu wissen, dass das I Schiff bis 40 PS nur über einen Jetantrieb verfügen darf.
__________________
Liebe Grüße
Willi
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  #8  
Alt 06.08.2005, 14:24
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Zitat:
Zitat von Gummiente
Ich bin mir nicht 100% sicher glaube aber zu wissen, dass das I Schiff bis 40 PS nur über einen Jetantrieb verfügen darf.
Stimmt nicht - jedes Boot bis 40PS ist frei - darunter motorisierte Boote werden normalerweise auch nicht kontrolliert...
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