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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Führerschein in Italien
Hallo,
stimmt es, daß man in Italien (Adria) Mobo bis 40PS Führerscheinfrei fahren darf? Ein Verwander von mir hat dort ein 40PS Boot gemietet und das erzählt. Ich mit meinen Binnenschein hab mich bis heut noch nicht dort hin getraut. Gruß Knubbel
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Schön dass man sich hier gegenseitig hilft. |
#2
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Ja und nein.
Es stimmt, solange Du in Italien zugelassene Boote fährst. Für eigene Boote gelten die Bestimmungen des Heimatlandes, also für Deutschland z.B. Führerscheinpflicht ab 5 PS. Gruß Norman |
#3
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Danke für den hinweis. Gruß Knubbel
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Schön dass man sich hier gegenseitig hilft. |
#4
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Eine Einschränkung habe ich aber noch vergessen: Der Sportbootführerschein ist für das Führen von Wassersportfahrzeugen unter italienischer Flagge (z.B. Charterboote) verpflichtend, wenn die Motorleistung 30 kW (40,8 PS) übersteigt oder wenn, ohne die Motorleistung zu berücksichtigen, mehr als 6 Meilen von der Küste entfernt gefahren wird. Gruß Norman |
#5
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Hallo,
würde das nicht heißen, daß das nur für It. und It. Charterboote gilt? Ist das ein Orginalwortlaut aus einen It. Gesetzblatt? Gruß Knubbel
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Schön dass man sich hier gegenseitig hilft. |
#6
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Aber hier sind zwei Auszüge mit Quellenangaben: Führerscheine / Patente Italien hat Führerscheinpflicht für jedes Revier. Die Führerscheine des Heimatlandes werden anerkannt, sofern sie mit den italienischen Vorschriften übereinstimmen; sie sind an Bord mitzuführen. Beispiele: Küstengewässer = Amtlicher Sportbootführerschein See Binnengewässer = Amtlicher Sportbootführerschein Binnen Das Bodenseeschifferpatent und die Segelscheine werden ebenfalls anerkannt. Im ehemaligen Jugoslawien oder in Kroatien und Slowenien erworbene und ausgestellte Führerscheine werden nicht anerkannt! Für Boote, die unter italienischer Flagge fahren, gelten die italienischen Führerscheinvorschriften. Quelle: Deutscher Motor Yacht Verband Führerscheinbestimmungen Nach unseren Informationen vom Ministerium für Schifffahrt und Verkehr aus Rom, gelten in Italien folgende Führerscheinvorschriften: Ausländische Bootsfahrer – auch Staatsbürger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union – müssen in Italien für ein Boot das nicht unter italienischer Flagge fährt, das nautische Befähigungszeugnis besitzen, das in ihrem Heimatland zum Befahren vergleichbarer Gewässer vorgeschrieben ist. Danach gilt für unter der Flagge der Bundesrepublik Deutschland fahrende Boote folgendes: Küstengewässer Zum Führen von Booten mit Motoren über 3.68 kW (5 PS) ist der Sportbootführerschein "See" erforderlich. Binnengewässer Zum Führen von Booten mit Motoren über 3.68 kW (5 PS) ist der Sportbootführerschein "Binnen" erforderlich. Bis zum 1. April 1989 ausgestellte Motorbootführerscheine für Binnenfahrt A des Deutschen Motoryachtverbandes und Segelscheine A des Deutschen Seglerverbandes mit dem Zusatz "Segelboot mit Hilfsmotor" gelten weiter. Der Sportbootführerschein ist für das Führen von Wassersportfahrzeugen unter italienischer Flagge (z.B. Charterboote) verpflichtend, wenn die Motorleistung 30 kW (40,8 PS) übersteigt oder wenn, ohne die Motorleistung zu berücksichtigen, mehr als 6 Meilen von der Küste entfernt gefahren wird. Quelle: ADAC Sportschiffahrt Gruß Norman |
#7
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Ich bin mir nicht 100% sicher glaube aber zu wissen, dass das I Schiff bis 40 PS nur über einen Jetantrieb verfügen darf.
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Liebe Grüße Willi |
#8
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