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  #1  
Alt 21.06.2013, 08:46
olly63 olly63 ist offline
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Standard CE-Konformitätserklärung für GRAND RANGER R380

Hallo,
ich habe ein gebrauchtes Schlauchboot der Marke Grand, Typ Ranger R 380, j. 2005, gekauft. Bei den Unterlagen war keine CE-Konformitätserklärung dabei. Der Verkäufer weiß gar nicht, wie die aussehen soll und ob er überhaupt eine hatte...
Hat hier vielleicht jemand eine für ein Grand Ranger R380, die er mir mal einscannen und zuschicken könnte, damit ich dem Verkäufer zeigen kann, wie die aussieht.


Viele Grüße aus Hamburg,

Olly
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  #2  
Alt 21.06.2013, 08:53
Benutzerbild von Grauer Bär
Grauer Bär Grauer Bär ist offline
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Hallo Olly,

war das Boot schon einmal in Deutschland angemeldet ? Dann würde es ausreichen die Zulassung auf deinen Namen umzuschreiben.

Ich kenne (auch im Schlauchboot Forum) keinen Grand Ranger Fahrer.
Alternativ kannst du einmal bei einem Grand Händler anfragen...(Nautikpro) das könnte aber mit Kosten verbunden sein.
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Gruß, der mit dem Bären tanzt, Stefan
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  #3  
Alt 21.06.2013, 08:56
olly63 olly63 ist offline
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Hallo Grauer Bär,

vielen Dank für deine Antwort. Ja, das Boot war schon in D zugelassen. Ich habe es auch schon beim WSA umgemeldet. Das war kein Problem.
Aber die CE-Konformitätserklärung muss man ja eigentlich immer dabei haben, wird angeblich sogar von der Wasserschutzpolizei kontrolliert, oder?

Gruß, Olly
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  #4  
Alt 21.06.2013, 09:08
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Zitat:
Zitat von Grauer Bär Beitrag anzeigen
Hallo Olly,

war das Boot schon einmal in Deutschland angemeldet ? Dann würde es ausreichen die Zulassung auf deinen Namen umzuschreiben.

[...]
Das ist, mit Verlaub, Unsinn.

Im Detail gerade nebenan diskutiert:
http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=183333

Zitat:
Zitat von olly63 Beitrag anzeigen
Hallo Grauer Bär,

vielen Dank für deine Antwort. Ja, das Boot war schon in D zugelassen. Ich habe es auch schon beim WSA umgemeldet. Das war kein Problem.
Aber die CE-Konformitätserklärung muss man ja eigentlich immer dabei haben, wird angeblich sogar von der Wasserschutzpolizei kontrolliert, oder?

Gruß, Olly
Glück gehabt, die Umschreibung hätte ohne die Urkunde nicht klappen dürfen.
Und richtig, die zur Plakette passende Urkunde muss im Original mitgeführt werden. Hinsichtlich CE ist die Waschpo aber zumindest hier im Binnenwesten ziemlich entspannt.
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Andreas
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alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207
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  #5  
Alt 21.06.2013, 09:18
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Zitat:
Zitat von Seestern Beitrag anzeigen
Und richtig, die zur Plakette passende Urkunde muss im Original mitgeführt werden. Hinsichtlich CE ist die Waschpo aber zumindest hier im Binnenwesten ziemlich entspannt.
Gibt es dafür eine Rechtsgrundlage ?
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Gruß
Wolfgang
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  #6  
Alt 21.06.2013, 09:33
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Zitat:
Zitat von olly63 Beitrag anzeigen
Hallo Grauer Bär,

vielen Dank für deine Antwort. Ja, das Boot war schon in D zugelassen. Ich habe es auch schon beim WSA umgemeldet. Das war kein Problem.
Aber die CE-Konformitätserklärung muss man ja eigentlich immer dabei haben, wird angeblich sogar von der Wasserschutzpolizei kontrolliert, oder?

Gruß, Olly
Boot ohne Problem beim WSA umgemeldet was will er mehr ?

ich bin letztes Jahr 3x von der Wasserschutzpolizei kontrolliert worden, eine CE Bescheinigung wollte aber keiner sehen

Mußte die schon mal jemals einer von euch bei einer Kontrolle zeigen ?
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  #7  
Alt 21.06.2013, 09:44
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ich habs schon mal in einem anderen Thröt gefragt aber leider ist keiner drauf eingegangen.

Kann sich die Versicherung vielleicht bei einem Schaden (Brand durch technischen defekt oder vergleichbares) aufgrund der fehlenden CE rausreden ?
sozusagen Fehlende CE = kein Versicherungschutz
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Gruß Volker
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  #8  
Alt 21.06.2013, 09:52
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Zitat:
Zitat von kaceka Beitrag anzeigen
Gibt es dafür eine Rechtsgrundlage ?
Ein WSV-Merkblatt dazu, dass den Sachverhalt schon ziemlich ausführlich wiedergibt. Darin u.a.:

http://www.wsa-ko.wsv.de/schifffahrt...erklaerung.pdf

Zitat:
Die Wasserschutzpolizeien sind berechtigt. das Vorhandensein dieser CE-Kennzeichnung und der Konformitätserklärung Im Rahmen des schifffahrtspolizeilichen Vollzugs gemäß § 4a Abs. 1 i.V.m. § 124 Nr. 3 der Binnenschiffsuntersuchungsordnung zu kontrollieren und gegebenenfalls als Ordnungswidrigkeit zu ahnden.
Da steht nichts von "Original". Ich finde auf Anhieb keine einschlägige Quelle, erinnere mich aber noch gut daran, dass ich das mal irgendwo gelesen habe.

Ergänzend aus der 10. ProdSV dazu:

Zitat:
§ 3 Voraussetzungen für die Bereitstellung auf dem Markt
(1) Sportboote und Wassermotorräder dürfen nur dann auf dem Markt bereitgestellt und entsprechend ihrer Zweckbestimmung in Betrieb genommen werden, wenn
1. a) diese mit der CE-Kennzeichnung nach § 7 des Produktsicherheitsgesetzes und der Kennnummer der notifizierten Stelle - bei Beteiligung dieser Stelle an der Fertigungskontrolle - versehen sind und
b) diesen eine schriftliche Konformitätserklärung mit den Angaben nach Nummer 2 des Anhangs XV der Richtlinie 94/25/EG beigefügt ist, wodurch der Hersteller oder sein im Europäischen Wirtschaftsraum niedergelassener Bevollmächtigter bestätigt, dass
aa) das Sportboot oder das Wassermotorrad den Sicherheitsanforderungen des § 2 entspricht und
bb) die in Artikel 8 der Richtlinie 94/25/EG vorgeschriebenen Verfahren der EG-Konformitätsbewertung eingehalten sind und
2. diesen vom Hersteller oder seinem im Europäischen Wirtschaftsraum niedergelassenen Bevollmächtigten ein Handbuch nach Anhang I Teil A Nr. 2.5 der Richtlinie 94/25/EG in deutscher Sprache beigefügt ist.
und
Zitat:
§ 5 Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 39 Absatz 1 Nummer 7 Buchstabe a des Produktsicherheitsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 3 Abs. 1, 2, 3 oder 4 ein Sportboot, ein Wassermotorrad, ein unvollständiges Boot, ein Bauteil oder einen Antriebsmotor auf dem Markt bereitstellt.
(2) Ordnungswidrig im Sinne des § 7 Abs. 1 des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 4a Abs. 1 mit einem Sportboot am Verkehr teilnimmt.


Demzufolge wäre schon das Angebot eines CE-pflichtigen Bootes ohne CE im eBay eine Ordnungswidrigkeit.
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Andreas
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Alt 21.06.2013, 09:57
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Zitat:
Zitat von Grauer Bär Beitrag anzeigen
Boot ohne Problem beim WSA umgemeldet was will er mehr ?

ich bin letztes Jahr 3x von der Wasserschutzpolizei kontrolliert worden, eine CE Bescheinigung wollte aber keiner sehen

Mußte die schon mal jemals einer von euch bei einer Kontrolle zeigen ?
Sie ist bei mir Teil der Unterlagen inkl. Frequenzzuteilungsurkunde, und die CE-Plakette haben sie letztes Jahr bei mir kontrolliert. Das kann aber daran liegen, dass ich sie mit dem unaufgeforderten Rüberreichen der Urkunde erst drauf gebracht habe.
Eine Rechtsgrundlage zur Kontrolle und Ahndung habe ich ja gerade zitiert.

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
ich habs schon mal in einem anderen Thröt gefragt aber leider ist keiner drauf eingegangen.

Kann sich die Versicherung vielleicht bei einem Schaden (Brand durch technischen defekt oder vergleichbares) aufgrund der fehlenden CE rausreden ?
sozusagen Fehlende CE = kein Versicherungschutz
Das sehe ich nicht (aber das ist jetzt Meinung, nicht Wissen).
Zum einen lassen sich auch problemlos Eigenbauten versichern. Zum anderen müsste die Versicherung den Nachweis führen, dass der Schaden bei CE-Konformität nicht hätte entstehen können. Den Versicherungsschutz riskiert man m.E. daher nicht.
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