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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Hallo zusamen,
ich habe eine rechtliche Frage bezüglich der Anmeldung von Eigenbau-Motorbooten. Kann man in ein selbstgebautes z.B. Holzboot jedwelchen Motor einbauen, den man will? Oder muss man da zu einem bestimmten "Boots-TÜV", der den Motor / Antrieb abnimmt? Ich beziehe das z.B. auf Boote, die "zweckentfremdete" Motoren von Autos, LKWs etc. eingebaut haben bzw. mit selbstgebauten Motoren herumfahren, bzw. die Amerikaner mit ihren V8-Rennbooten :-o Wäre das bei uns zulässig, mit so einem Boot auf jeweiligem Gewässer zu fahren? (vorausgesetzt man hält sich an die Geschwindigkeiten und hat das Boot beim WSA angemeldet) Vielen Dank und Gruß Joh
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Sie föhnt die Lockenwelle, er frönt der Nockenwelle. - Mit dem Wissen wächst der Zweifel |
#2
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Hallo Joh
Auf dem Bodensee da gibt es eine eigene Abnahme für Motor und Ausrüstung usw. Alle anderen Bundeswasserstraßen kannst du mit deiner WSA Zulassung befahren. Ich hab auch einen Lkw Motor drin, wie so viele Verdränger.
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Servus Willi
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#3
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Grundsätzlich gibt es bei uns kein Gesetz und keine Vorschrift, die die Motorisierung von Sportbooten begrenzen. Und das ist gut so und soll auch so bleiben!
Eine Badewanne mit 100 PS-Außenborder wird die Waschpo wahrscheinlich mit dem Hinweis auf Gefährdung anderer aus dem Verkehr ziehen, genauso wie ein Hausboot-Floß mit 3 PS-Quirl. Das WSA fragt normalerweise bei der Anmeldung nicht nach der Sicherheit der Bootsausrüstung. Mit Erwerb Deines Führerscheins hast Du aber gelernt, das Du für die Sicherheit Deines Bootes selbst verantwortlich bist. Eine Versicherung wird spätestens im Schadensfall Möglichkeiten suchen, die Zahlungen einzuschränken. In anderen Ländern kann es aber durchaus ganz anders aussehen.
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen ![]()
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#4
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Genau, so zum Beispiel im Land Bayern.
Auf den bayerischen Seen gibt es TÜV, diverse Bestimmungen u. a. zur Abgasnorm und zum Teil Leistungsobergrenzen. Es kommt also immer drauf an wo Du Dein Selbstbau-Boot zulassen willst. W |
#5
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Bei uns in Kapfelberg nähe Kelheim fährt ein ganzer Biergarten auf dem Wasser, kein Spaß, ein Eigenbau aus Alu mit einer kleinen Gartenhütte und einer Terrasse ein echter Biergarten, ka das ist bestimmt 10 Meter lang und hat nen 150 PS AB dran.
Wäre doch schade wenn man sowas nicht mehr sehen würde :P |
#6
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Biergarten mit Gartenhütte und Terrasse ?
![]() Jetzt sag blos die Gartenhütte ist auch noch voll unterkellert !?! W |
#7
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Ne leider nicht aber ich mach mal ein Foto wenn ich wieder im Hafen bin :P
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#8
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#9
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![]() Zitat:
Der Bodensee ist internationales Gewässer mit eigenen Regeln, das ist klar.
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen ![]() |
#10
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Freilich.
Ammersee, Würmsee u.s.w. W |
#11
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Wie hoch sind denn da die Bestechungsgelder?
![]() ![]() Oder anders gefragt, sorry für O.T.: Darf ich mit meinem kleinen Verdränger und 25-PS-Mercury (Bodenseetauglich) auf dem Ammersee mal eine Woche oder zwei rumfahren?
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen ![]() |
#12
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Da brauchts keine Bestechungsgelder, die Nutzungsgebühren der Schlösser- und Seenverwaltung sind teuer genug.
Meinst Du mit "bodenseetauglich" das der 25-PS-Mercury der Abgasnorm BSO 1 oder BSO 2 entspricht ? Das wäre schon mal ein Schritt zur Urlaubsmotorbootlizenz am Ammersee - die aber trotzdem nicht zu bekommen sein wird. Leicht geht es mit einem Segel- oder Elektromotorboot. W Geändert von Warmduscher (15.04.2013 um 21:22 Uhr)
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#13
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Hallo zusammen.
Ich war heute beim WSA weil ich meinen neuen AB eintragen ließ. Dann habe ich gleich mal gefragt, wie das mit den Eigenbauten aussieht... Die Dame meinte "naja, machen se mal ein Bild von ihrem Boot und bringen es dann zur Zulassung mit, dann tragen wir das so ein und sie dürfen fahren". So wie es aussieht, gibt es da keine großen Vorschriften. Ich habe dann z.B. auch das Beispiel gebracht, mit einem "Rüttelplattenmotor" (als Beispiel...) ein Böötchen anzutreiben. Sie sieht darin kein Problem. Steht denn die Washpo mit dem WSA in Widerspruch? So wie es sich anhört habe ich das Gefühl, dass alles was zugelassen ist, noch lange nicht gefahren werden darf?! Gruß
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#14
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Wie gesagt, es kommt drauf an wo "da" ist.
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#15
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Gastlizenzen. 5-Jahreszulassungen brauchen am Ammersee 1-2 Jahre Wartezeit, am Starnbergersee 12-13 Jahre. Für E-Motoren gibt es am Ammersee Urlaubslizenzen. Zuständig ist das LRA LL.
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Beste Grüße John
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#16
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Keine Sorge wenn die von hübi genannte Badewanne eine WSA Zulassung hat und schwimmt , gibt es daran nichts auszusetzen.
Die ist mit 100 PS manövrierfähiger wie die meisten Wohnfloße.
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Servus Willi |
#17
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#18
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Unterschätze das nicht bzw. freue Dich nicht zu früh. Die Vorschriften für Sportboote auf bayerischen Seen sind ein Vorreiter für andere Gewässer. Es ist nur eine Frage wann und wie es umgesetzt wird.
W |
#19
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Servus Willi |
#20
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Mal von den speziellen Seen abgesehn, kannst du dir alles an Motoren an dein Boot ran oder reinbauen egal ob Diesel, Benzin, Gas, Elektro, (Nuklear bin ich mir nicht sicher).
Du kannst auch so nen grossen Windkraftmotor einbauen, die überall aufm Land oder auch im Meer stehen, die machen bestimmt auch genug Wind um damit fahren zu können. Letztendlich trägst du die Verantwortung für die Verkehrssicherheit von deinem Boot!
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Gruß Andy - Mission Craft Racoon 430 mit Yamaha 40 PS 6h4 - Schlauchbootfahren is´ wie wenn de fliechst ![]() |
#21
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Aha. Hast Du schon mal was von einer Europäischen Sportbootrichtlinie gehört ?
Da könnte ich stundenlang kalt duschen und der Verdrängerwilli kiloweise rohe und gebratene Mäuse verputzen - es wird am Weg dieser Richtlinie kaum etwas ändern. W |
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