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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 30.03.2013, 08:29
Hundfortuna Hundfortuna ist offline
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Standard Papiere , Unterlagen zum Boot ?

Hallo zusammen

Ich brauche mal euer Wissen!!

Wir sind dabei ein Boot zu Kaufen.
Es ist Bj. 1994
Bei einem verkauf- also Besitzer Wechsel- gehören welche Unterlagen zum
Boot? Gibt es einen " Bootsschein " oder ähnliches der zum Boot gehört
( Auto - KFZ Brief ) ? Unser Verkäufer hat die Unterlagen
der Zulassung beim WSA. Es macht mich etwas stutzig das es bei einem Kauf sehr wenig Papiere gibt und das in Deutschland
Einen Kaufvertrag und Rechnungen, Bedienanleitungen usw. haben wir natürlich. Aber echt kein ------Bootsbrief......

Gruss Klaus
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  #2  
Alt 30.03.2013, 10:03
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Einen Bootsbrief oder etwas vergleichbares gibt es nicht.

Die WSA-Anmeldung müsste der Verkäufer dem WSA zurückgeben.

Du solltest darauf achten, einen Nachweis über den rechtmäßigen Besitz des Bootes zu bekommen, z.B. den Kaufvertrag des bisherigen Eigners.

Und ganz wichtig: Einen Nachweis über die gezahlte Mehrwertsteuer.

Interessant wären natürlich noch technische Unterlagen, z.B zum Motor und weiteren verbauten Komponenten, Schaltplan u.ä..
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Gruß Heinz-Dieter
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  #3  
Alt 30.03.2013, 10:44
Hundfortuna Hundfortuna ist offline
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Hallo h-d

Hallo Heinz-Dieter

Danke für die Antwort.
Das heist also der Kaufvertrag und das Boot selbst
ist der einzigste Nachweis das ich der Rechtmäßige
Eigentümer bin?

Gruss Klaus
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  #4  
Alt 30.03.2013, 11:01
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Zitat:
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Hallo h-d

Hallo Heinz-Dieter

Danke für die Antwort.
Das heist also der Kaufvertrag und das Boot selbst
ist der einzigste Nachweis das ich der Rechtmäßige
Eigentümer bin?

Gruss Klaus
Ja.

Die alte Bootsregistrierung (egal ob WSA, IBS, etc.) kannst du übernehmen und auf dich umschreiben lassen (dann bleibt das Kennzeichen am Boot. ), mußt du aber nicht!

Manchmal gibt es einen Bootsbrief wie bei einem Auto. Hatte ich von 16 Booten aber nur einmal
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Viele Grüße
Thomas
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  #5  
Alt 30.03.2013, 11:16
Warmwasserpaddler Warmwasserpaddler ist offline
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Hallo Klaus,
Wie ich meine gekauft habe, habe ich auch nur Papiere vom Trailer bekommen...und fur die Anmeldung beim WSA habe ich den handschriftlichen Kaufvertrag vorgelegt...den ich schnell auf ein Blatt Papier gekritzelt habe..und das hat gereicht.
Nun habe ich so was ähnliches wie ein "KFZ Schein" war am Anfang ein wenig komisch...aber das ist scheinbar so...
Ich glaube auf dem Wasser hat der Amtsschimmel mit seiner Genauigkeit noch kein Standbein..na ja Pferde können auch nicht so gut schwimmen...
__________________
Es Grüßt Uwe.K. aus U.
Mir geht es gut....wenn ich besser klagen könnte wäre ich Rechtsanwalt geworden...
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  #6  
Alt 30.03.2013, 12:03
Hundfortuna Hundfortuna ist offline
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Hallo bootsfreunde

Hallo Thomas
Danke für die Antwort.

Wenn ich es richtig verstanden habe, kann ich die bestehende
Anmeldung auf mich umschreiben lassen und bin dann an der alten
Anmeldestelle eingetragen und alles ist gut.
Oder aber der alte Eigentümer gibt diese zurück meldet somit das Boot ab.
Dann könnte ich das Boot in meiner Nähe ( WSA Duisburg ) neu Anmelden.
Liege ich da richtig?
#4

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  #7  
Alt 30.03.2013, 13:09
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Zitat:
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Hallo h-d

Hallo Heinz-Dieter

Danke für die Antwort.
Das heist also der Kaufvertrag und das Boot selbst
ist der einzigste Nachweis das ich der Rechtmäßige
Eigentümer bin?

Gruss Klaus
Ja.
Ich würde mir aber auch noch den alten Kaufvertrag vom Vorbesitzer (also den, wo er das Boot gekauft hat) aushändigen lassen.
__________________
Gruß Heinz-Dieter
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  #8  
Alt 30.03.2013, 17:01
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Zitat:
Zitat von Hundfortuna Beitrag anzeigen
Hallo bootsfreunde

Hallo Thomas
Danke für die Antwort.

Wenn ich es richtig verstanden habe, kann ich die bestehende
Anmeldung auf mich umschreiben lassen und bin dann an der alten
Anmeldestelle eingetragen und alles ist gut.
Oder aber der alte Eigentümer gibt diese zurück meldet somit das Boot ab.
Dann könnte ich das Boot in meiner Nähe ( WSA Duisburg ) neu Anmelden.
Liege ich da richtig?
#4
Hallo Klaus,

ja. Kannst du so machen.

Gibt sogar noch weitere Möglichkeiten.
Du kannst auch den bestehenden Bootsausweis vom WSA mitnehmen und das Boot bei deinem WSA in Duisburg zulassen. Dort gibst du den alten Bootsausweis dann ab und die teilen es dem anderen WSA mit.

Vergleiche aber, ob der Eigner im Bootsausweis auch der Verkäufer ist, welcher im Kaufvertrag steht (nicht der Cousin oder sonst wer)
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Viele Grüße
Thomas
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  #9  
Alt 30.03.2013, 17:06
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Zitat:
Zitat von h-d Beitrag anzeigen
Ja.
Ich würde mir aber auch noch den alten Kaufvertrag vom Vorbesitzer (also den, wo er das Boot gekauft hat) aushändigen lassen.

Schadet natürlich nicht. Ist aber für den Eigentumsnachweis bzw. die Umschreibung nicht erforderlich.

Wenn es wie hier beschrieben einen Bootsausweis vom WSA gibt ist es auf keinen Fall erforderlich, wenn der Verkäufer mit dem Eigner gemäß Bootsausweis übereinstimmt.
__________________
Viele Grüße
Thomas
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  #10  
Alt 30.03.2013, 23:04
Hundfortuna Hundfortuna ist offline
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Boot: Bayliner 2655 SB
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Danke an alle für euren Rath.
Wenn das Boot sich dann in kürze am Niederrhein befindet,
werde ich euch dann darüber Informieren.

Gruss Klaus
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  #11  
Alt 31.03.2013, 09:35
Mart Mart ist offline
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Nicht ganz unwichtig die CE papiere !! Eu regel.....
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  #12  
Alt 31.03.2013, 09:58
Verdrängerwilli Verdrängerwilli ist offline
Alm-Öhi
 
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Zitat:
Zitat von Mart Beitrag anzeigen
Nicht ganz unwichtig die CE papiere !! Eu regel.....
Dann zeig mir mal die Regel, bei Bj. 1994 und hat schon eine WSA Zulassung
__________________
Servus Willi
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  #13  
Alt 31.03.2013, 11:56
Mart Mart ist offline
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Hast recht, erst ab 1998 ist CE
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  #14  
Alt 31.03.2013, 12:23
Benutzerbild von Warmduscher
Warmduscher Warmduscher ist offline
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Zitat:
Zitat von Hundfortuna Beitrag anzeigen
Gibt es einen " Bootsschein " oder ähnliches der zum Boot gehört
Es gibt z. B. den internationalen Bootsschein (IBS) aber auch der ist nicht mit dem KFZ Brief vergleichbar, da befristet und nicht überall notwendig.

Beim Boot kommts bez. Papiere drauf an wo es zugelassen war und wo es zugelassen werden soll.

W
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  #15  
Alt 26.04.2013, 09:22
Dahl Dahl ist offline
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Standard Noch eine Frage zum Eigentumswechsel und -nachweis

Moin,
ich hänge mich mal an dieses Posting an, denn ich habe auch eine Frage zum Eigentumswechsel eines Bootes.
Welche Eigentumsnachweise sind erforderlich, die ich von einem privaten Verkäufer eines Bootes erhalten sollte?
Ich habe eine Segelyacht, BJ. 1985, Liegeplatz Ostsee, gekauft. Kaufvertrag gemacht, jetzt war Übergabetermin. Boot ist OK. Vereinbart war im Vertrag, alle Papiere müssen übergeben werden, also auch der vorherige Kaufvertrag.
Mir wurde allerdings nur ein kopieähnlich aussehender Kaufvertrag aus 2008 übergeben, der damals zwischen einer Yachtmakler-Firma und dem Voreigner erstellt wurde. Diese rVertrag ist ausgesprochen mangelhaft ausgefüllt (z.B. fehlt die Baunummer des Bootes) und es fehlen die dort genannten Anlagen mit der Ausrüstungsliste. Dazu fehlt auf dem damaligen Kaufvertrag sogar die Unterschrift des Käufers. Mehrwertsteuer ist nicht benannt und nicht ausgewiesen.
Das Boot war beim Voreigner allerdings bei Pantaenius versichert, und es hat eine Frequenzzuteilung von der BNetzAgentur.
Welche Einschätzung habt Ihr?
Gruß
Dahl
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  #16  
Alt 26.04.2013, 09:36
Picasso61 Picasso61 ist offline
Lieutenant
 
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Boot: Bayliner 2855
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Standard Naja!!!

Also man liest doch, ob hier im Forum oder sonst wo im Netz eine Menge über Bootsverkäufe und Ihre Tücken. Wenn beim Übergabetermin, nicht alle vereinbarten Dinge erfüllt werden, mindestens mal Kohle zurückhalten.
Wenn der Verkäufer schon seine Unterlagen nicht in Ordnung hat, ist das Boot auch nicht ordentlich gepflegt etc...( meistens ) Ich hätte es dann dagelassen.
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  #17  
Alt 26.04.2013, 09:49
Benutzerbild von trixi1262
trixi1262 trixi1262 ist offline
Ehrenmitglied
 
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769 Danke in 520 Beiträgen
Standard

Guten morgen,Allerseits !
Ich habe beim Kauf meines kleinen Kajütbootes die Originalen Papiere des WSAs erhalten, wo der Name und die Adresse des Verkäufers festgehalten war.
Nun, die Adresse stimmte nicht mehr, da er keine Lust hatte, nach Umzug wieder Umschreiben zu lassen.
In den Papieren waren noch Hersteller,Bootstyp, Baujahr, Wasserverdrängung und der Ex-Motor eingetragen.
Dann mit dem Kaufverträgen von Boot und Motore zum WSA gegangen und umgemeldet.
CE gibts bei Baujahr 1967 nicht !
__________________
Lg Alfons

Geht nicht, gibts selten !
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  #18  
Alt 26.04.2013, 09:52
Benutzerbild von Phantom-Matze
Phantom-Matze Phantom-Matze ist offline
Fleet Admiral
 
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Boot: Phantom 21 YamahaV-Max300
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Hab von meinem alten noch einen Bootspass liegen,wo ich besondere Ausstattung/Merkmale usw eintragen konnte.Das wäre evtl für die Versicherung ganz nett,aber für mich als Käufer ziemlich unwichtig.
__________________
Gruß,Matze
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  #19  
Alt 26.04.2013, 10:57
Dahl Dahl ist offline
Deckschrubber
 
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Ort: Rheinland
Beiträge: 2
0 Danke in 0 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von Picasso61 Beitrag anzeigen
...Wenn der Verkäufer schon seine Unterlagen nicht in Ordnung hat, ist das Boot auch nicht ordentlich gepflegt etc...( meistens ) Ich hätte es dann dagelassen.
... ist auch nicht alles topp ... kann aber leider vorkommen, bei Leuten die wg. Krankheit zwei Jahre nix gemacht haben und so vernünftig sind, jetzt aus Altersgründen aufzuhören.

Nun halt mein Posting in diesem geschätzten Forum.

Gruß
Dahl
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