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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel

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  #1  
Alt 13.10.2002, 20:13
Benutzerbild von boatman
boatman boatman ist offline
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Standard Was darf ich hiermit funken?

Hallo,

was darf meine bessere Hälfte eigentlich ab dem neuen Jahr mit diesem Schein noch Funken? Gemacht wurde er 1994.

Wir möchten gerne ein Seefunkgerät haben. Und was passiert, wenn ich mal alleine fahre. Ich habe mal gehört, dass es eine Mithörpflicht auf See gibt. Darf ich dann überhaupt alleine fahren?
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Gruß, Thomas
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  #2  
Alt 13.10.2002, 20:33
John John ist offline
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hallo thomas,

auf einem unter schweizer flagge laufenden boot dürfte deine holde damit alles funken. ausser den dsc-knopf drücken. das müsste sie dann halt durchstehen, wie ein richtiger kapitän und mit wehenden fahnen, an deck stehend den seemannstod erleiden. die arme.
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  #3  
Alt 13.10.2002, 22:19
Benutzerbild von Volker
Volker Volker ist offline
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Hallo boatman,

meines Erachtens ist das ein nach wie vor gültiges amtliches Dokument, das nur in der äußeren Form (ähnlich dem alten grauen Führerschein, der ja auch immer noch gültig ist) inzwischen geändert worden ist und das besagt, dass man damit
- Sprechfunk
- nur auf Ukw
- in deutscher Sprache (es gibt da 2 Klassen, bei dem anderen ist Funk-englisch mit dabei)

führen darf.
Digitalfunk und auf anderen Wellen rumfunken darfst Du damit nicht - wobei es im echten Notfall Sch...egal ist, ob du ne Lizenz hast oder nicht

Natürlich kannst Du auch ohne Funkgerät rumfahren - eine Mithörpflicht besteht m. E. nicht und wenn Du nicht funkst, brauchste zum hören auch keinen Schein. das Gerät muß allerdings angemeldet sein.

Gruß

Volker
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  #4  
Alt 13.10.2002, 22:36
Benutzerbild von Cyrus
Cyrus Cyrus ist offline
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Zitat von Thomas I. aus dem alten boote-magazin Forum...

Heil Dir, oh großer Teilewächter... )

... was Dir passiert, wenn Du ohne UKW-Sprechfunkzeugnis am funken am bist, weiß ich nicht. Aber was Dir passieren KANN, wenn Du erwischt (oder denunziert) wirst, ist:

- Du wirst zu einer Strafe von DM 5.000,- verdonnert, weil Du gegen das Fernmeldegeheimnis verstößt (so geschehen einem Stegnachbarn, der die Funke angeschaltet hatte, nur 'um mal mitzuhören'. Die zufällig im Schlauchboot vorbeifahrende WaschPo bekam dies mit und kontrollierte sogleich Zulassungsurkunde und Sprechfunkzeugnis. Letzteres war aber nicht vorhanden...)

- Du zahlst DM 800,- wg. Vertoßes gegen die Funkdisziplin, weil Du ohne Zeugnis garnicht weißt, was das ist. Andere Funkteilnehemer fühlten sich dadurch genervt und schicken Dir die Behörden auf den Hals. Im Wiederholungsfalle wird Dir eine noch weit höhere Strafe, der Verlust der Zulassungsurkunde und die Konfiszierung des Gerätes angedroht (so geschehen vor 4 Jahren dem Eigner einer Charteryacht bei uns im Hafen).

Also mein Rat: Wenn UKW-Funke, dann hol Dir die Zulassungsurkunde und mach das 'Beschränkt gültige Betriebszeugnis für Funker' so lange das noch so einfach geht!

Gruß
Thomas I.
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  #5  
Alt 13.10.2002, 23:16
Benutzerbild von tosa
tosa tosa ist offline
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Zitat:
Zitat von Cyrus
Also mein Rat: Wenn UKW-Funke, dann hol Dir die Zulassungsurkunde und mach das 'Beschränkt gültige Betriebszeugnis für Funker' so lange das noch so einfach geht!

Gruß
Thomas I. [/i]
Hi Cyrus,

was heißt denn einfach und bis wann noch :?: :?:

cu Tom
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  #6  
Alt 13.10.2002, 23:28
hexer hexer ist offline
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nur noch in diesem jahr, dann werden aus bisher einer prüfung, zwei.
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  #7  
Alt 13.10.2002, 23:39
Benutzerbild von Cyrus
Cyrus Cyrus ist offline
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Zitat:
Zitat von tosa
Zitat:
Zitat von Cyrus
Also mein Rat: Wenn UKW-Funke, dann hol Dir die Zulassungsurkunde und mach das 'Beschränkt gültige Betriebszeugnis für Funker' so lange das noch so einfach geht!

Gruß
Thomas I. [/i]
Hi Cyrus,

was heißt denn einfach und bis wann noch :?: :?:

cu Tom
Ich habe keine Ahnung...

Aber lies mal hier:

http://www.boote-magazin.de/cgi-bin/...w&10970&p1&695
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  #8  
Alt 14.10.2002, 12:03
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ventum ventum ist offline
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Ich meine, dass Holger in vollem Umfang Recht hat.
Bis auf DSC ist damit alles möglich, und im Ernstfall darf auch ohne entspr. Schein die DSC-Taste gedrückt werden. Das ist dann auf jeden Fall gerechtfertigt, weil Rettung der Beachtung solcher Ordnungsvorschriften natürlich vorgeht.
Strenggenommen darf ein DSC-Funkgerät von jemandem, der die entsprechende Prüfung nicht hat, nicht in Betrieb genommen werden. Das gilt auch für das blosse Hören. Ich halte es für eine unsinnige Regelung, auch das reine Mithören zu untersagen, weil jeder, der ch 16 abhört oder auf DSC (ch 70) geschaltet ist, einen erheblichen Beitrag für die Sicherheit auf See leistet.
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Gruss,
Helmut

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  #9  
Alt 14.10.2002, 14:18
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boatman boatman ist offline
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Seh ich genauso Helmut,

aber das sind unsere deutschen Vorschriften.

Derjenige der die Gesetze macht, kann sich wohl nicht vorstellen, dass aus zeitlichen Gründen nicht beide Bootsfahrer den Quetschenschein machen. Ich mußte damals zur Bundeswehr.

Sollte unser Boot jetzt mit einer Funke ausgerüstet werden, darf ich das Boot nicht mehr allein fahren, wenn der Funk an ist?! Ich darf also für deinen Westerscheldebeitrag nicht erreichbar sein?

Also ist man genötigt für viel Geld den Schein nachzumachen. Fazit: 1 mal nachvollziehbar für den Schein gelöhnt und zusätzlich einmal Abzocke fürs Amt.

Darum: Habe mich heute angemeldet und besuche am Mittwoch zum ersten mal den Kurs!!!

Und dann kann/darf ich nicht nur schreiben, sondern gelte auch als offizielle Sabbeltasche die nach Forums-Wimpeln sucht!!!!
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Gruß, Thomas
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  #10  
Alt 14.10.2002, 14:22
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Zitat:
Zitat von boatman
Sollte unser Boot jetzt mit einer Funke ausgerüstet werden, darf ich das Boot nicht mehr allein fahren, wenn der Funk an ist?! Ich darf also für deinen Westerscheldebeitrag nicht erreichbar sein?
Ohhh noch viel schlimmer Du darfst kein Betriebsfertiges Funkgerät an Bord haben!
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  #11  
Alt 14.10.2002, 14:50
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Z-man Z-man ist offline
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Also jetzt noch mal zu mitschreiben:
1. Ich darf also kein Gerät an Bord haben was nicht zugelassen ist?
2. Darf ich auch nicht mithören wenn alle Tasten bis auf die Nottaste
lahmgelegt sind ?
3. Nützt mir das auch nicht ,wenn ich das Mike abreiße und verstecke?
4. Kriege ich überhaupt die Postzulassung wenn ich kein Funkzeugniss
besitze?
5. Sind Strafen bis zu 5000.- Euro bei erwischen von der Wapo drinne?
6. WO STEHT DAS; IN WELCHEM GESTZESBLATT ??
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Gruß Thomas
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Derjenige, der sagt:"Es geht nicht", der soll den nicht stören, der`s gerade tut.
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  #12  
Alt 14.10.2002, 15:05
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Rauti Rauti ist offline
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Also wenn ich mich recht erinnere brauchte ich zur Zuteilung der Frequenzurkunde für meine Seefunkstelle keinen Nachweis über ein Sprechfunkzeugniss sehrwohl jedoch den Schiffsnahmen. Das heisst das Funkgerät musste auf diesem Schiff fest eingebaut sein und ich bin der Errichter dieser Funkstelle.

Ein Seeschiff muss bei Vorhandensein eines Funkgerätes dieses betriebsbereit d.h. eingeschaltet halten. (Hab ich aus dem Kursus)

Daraus folgere ich, das ich das Ding nicht ausbauen und woanders einbauen darf, (Erlöschen der Frequenzurkunde) der Skipper aber über eine Funklizenz verfügen muss, weil er das Gerät einschalten muss (zumindest im Seebetrieb)

irgendwie merkwürdig das Ganze
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Gruss Thomas,

Heute isst man Fisch mit Stäbchen, früher war der Fisch das Stäbchen.
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  #13  
Alt 14.10.2002, 15:15
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ventum ventum ist offline
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Es ist zwischen der Genehmigung einer Seefunkanlage und deren Betrieb zu unterscheiden.

Ziemlich verständlich erklärt ist das Ganze unter
www.regtp.de/gesetze/start/fs_04.html
und dann mit der Suchfunktion (linke Leiste ganz unten) Seefunk eingeben...
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Gruss,
Helmut

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  #14  
Alt 14.10.2002, 15:25
Segelwilly
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die sind mit ihren Funkanlagen rigeros! Auf dem Dienstgelände der Telekom wurden, als sie noch Post hieß, alle Funkgeräte, (CB - Funk), die KEINE Zulassung hatten aus den Privatwagen der Mitarbeiter entfernt und eingezogen! Außerdem wurde ein saftiges Bußgeld wegen "Betreibens einer Funkstelle ohne Genehmigung" erteilt.
Daran hat sich nichts geändert, wenn die Behörde nun auch Regulierungsbehörde heisst.

Ich finde, das gerade im Schiffsfunk ein Ausbildungsstandart unbedingt vonnöten ist. Bedenke, DU hast einen Notfall und Chaoten oder einfach nur Unkundige blockieren die Kanäle.

Gruß Willy

PS. mach den "Lappen", ich habs auch geschafft...
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  #15  
Alt 14.10.2002, 15:27
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Zitat:
Zitat von Rautenberg
...

Ein Seeschiff muss bei Vorhandensein eines Funkgerätes dieses betriebsbereit d.h. eingeschaltet halten. (Hab ich aus dem Kursus)

Daraus folgere ich, das ich das Ding nicht ausbauen und woanders einbauen darf, (Erlöschen der Frequenzurkunde) der Skipper aber über eine Funklizenz verfügen muss, weil er das Gerät einschalten muss (zumindest im Seebetrieb)

irgendwie merkwürdig das Ganze
Tja, und damit darf ich MEIN Schiff nicht mehr fahren!
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Gruß, Thomas
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  #16  
Alt 14.10.2002, 15:29
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Zitat:
Zitat von Z-man
...

2. Darf ich auch nicht mithören wenn alle Tasten bis auf die Nottaste
lahmgelegt sind ?
3. Nützt mir das auch nicht ,wenn ich das Mike abreiße und verstecke?
Und so kompliziert will ich das nicht haben, deswegen: ab Mittwoch ist Abzocke Kurs bei mir!
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Gruß, Thomas
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  #17  
Alt 14.10.2002, 15:55
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Zitat:
Zitat von boatman
Tja, und damit darf ich MEIN Schiff nicht mehr fahren!
Wieso das denn nicht?
Aus Deiner Antwort schliesse ich, daß Du ein GMDSS-Gerät (DSC-Funke) an Bord hast, oder? Und daß es Dir im Moment noch am Schein fehlt?

Schalte es getrost schon ein (Anstiftung zu einer Ordunungswidrigkeit ist nicht strafbar... ), auch wenn Du die DSC-Ausbildung noch nicht hast und sende damit nicht im GMDSS-Bereich (es sei denn, es liegt ein echter Seenotfall vor). Für den analogen (Normal-)Betrieb reicht das "alte" Sprechfunkzeugnis doch!

Das Posting von Willy bezieht sich auf die Genehmigung der Seefunkstelle; diese Genehmigung kann jeder beantragen, auch wenn er nicht "scheinbarer" Funker ist. In Betrieb nehmen darfst Du das Ding dann strenggenommen nur mit der entsprechenden Qualifikation für Funker, und "Inbetriebnahme" ist schon das Anschalten.
Aber gegen bloßes Mithören wird keiner ernsthaft etwas haben, da das Sprechfunkzeugnis ja vorhanden ist.

Hast Du Dir die Homepage der RegTP schon angesehen? Da sind einige Telnummern genannt, wo Du eingehendere Infos bekommst.
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Helmut

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  #18  
Alt 14.10.2002, 16:24
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Hallo Helmut,

ich wollte mich eigentlich nur vorher mal informieren. Wie bereits geschrieben, werde ich den Schein machen. Zur Zeit sind wir funktechnisch noch offline. Aber ab der nächsten Saison, soll es ja auch an die Ostsee gehen.

Die vorliegende Situation - es geht ums generelle, nicht um eine spezielle Art des Funkens:

D. hat Schein.
T. hat Boot.
Frage: Darf T. fahren wenn Funke im Betrieb, auch ohne D. an Bord?

gesammelte Information: Zulassung durch D. kein Problem. Fahren mit D. auch kein Problem. Fahren nur T. geht nicht, da auf See Mithörpflicht. Diese ist aber ohne Schein verboten.

Oder habe ich alles falsch verstanden?

Werde ich ja jetzt im Kurs lernen. Die Internetseite habe ich mir angeschaut. Die gehen aber von anderen Ausgangssituationen aus. An die dort genannten Rufnummern habe ich mich noch nicht gewandt. Auch ist es bestimmt nicht verkehrt, den Schein zu haben. Sonst muss ich nachher wieder viel zu lange Erklären unter welchen Ausnahmebedingungen ich das Gerät eingeschaltet haben darf.

Brauche außerdem auch mal wieder was um meine Zellen auf Trapp zu bringen!
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Gruß, Thomas
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  #19  
Alt 14.10.2002, 16:34
hexer hexer ist offline
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ich glaub so einfach ist das nicht. was ist zum beispiel wenn ich ein boot charter? da hab ich fast immer ukw funk an bord. das wird aber auch nicht vor der übergabe ausgebaut. in holland heist es dann ganz einfach: nur hören und im notfall senden.
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  #20  
Alt 14.10.2002, 16:39
Benutzerbild von Cyrus
Cyrus Cyrus ist offline
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Zitat:
Zitat von hexer
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  #21  
Alt 14.10.2002, 16:53
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ventum ventum ist offline
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Zitat:
Zitat von boatman
...
D. hat Schein.
T. hat Boot.
Frage: Darf T. fahren wenn Funke im Betrieb, auch ohne D. an Bord?

gesammelte Information: Zulassung durch D. kein Problem. Fahren mit D. auch kein Problem. Fahren nur T. geht nicht, da auf See Mithörpflicht. Diese ist aber ohne Schein verboten.

Oder habe ich alles falsch verstanden?
Hallo Thomas,
"Fahren nur T." geht.
Die "Mithörpflicht" fällt in den Bereich "seemännische Sorgfalt"; wenn Dir mangels Schein die Inbetriebnahme untersagt ist, darfst Du aber dennoch das Boot fahren, weil die seemännische Verpflichtung nur den zum Funken Berechtigten trifft.
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  #22  
Alt 14.10.2002, 17:36
Segelwilly
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man darf nicht einmal eine Funke an Bord haben, die "mit wenigen handgriffen Betriebsbereit zu machen ist" !
Willy
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  #23  
Alt 14.10.2002, 18:04
hexer hexer ist offline
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Zitat:
Zitat von Cyrus
Zitat:
Zitat von hexer
ich glaub so einfach ist das nicht. was ist zum beispiel wenn ich ein boot charter? da hab ich fast immer ukw funk an bord. das wird aber auch nicht vor der übergabe ausgebaut. in holland heist es dann ganz einfach: nur hören und im notfall senden.
Bekommt man in Deutschland ein Charterboot, ohne Funkschein?
wenn rügen noch deutsch ist, dann ja )
ich kann mir allerdings vorstellen das für charterboote wieder ausnahmeregelungen greifen.
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  #24  
Alt 14.10.2002, 18:53
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boatman boatman ist offline
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Hallo Helmut,

ich würde da dem Willy zustimmen. Das ist eigentlich auch so bei uns im Hafen bekannt. Funke darf da sein, aber nicht am Strom angeschlossen sein. Es reicht nicht einmal, dass die Stromleitung durch die Sicherungsschalter getrennt ist.

Dennoch mag sein, dass der Volksmund mal wieder phantasiert. Lass mich deswegen ja auch belehren!
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Gruß, Thomas
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  #25  
Alt 14.10.2002, 19:05
Benutzerbild von Rauti
Rauti Rauti ist offline
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Zitat:
Zitat von boatman
...dass die Stromleitung durch die Sicherungsschalter getrennt ist...
Um da noch einen "drauf zu setzen"

nach unserem Ausbilder darf zwischen Funke und Batterie nur die Sicherung sitzen, aber kein weiterer Schalter.
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Gruss Thomas,

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