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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

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  #26  
Alt 28.03.2013, 20:08
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http://www.boote-magazin.de/aktuell/...is/a41653.html


hier steht was von der acht jahre regelung.

mus ich mir bei meinem boot bj 79 6m auch gedanken machen??

meine mal was gelesen zu haben von unter 7,5 metern wäre frei, aber finde die seite nicht mehr.
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  #27  
Alt 28.03.2013, 20:10
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Boot älter als acht Jahre? Abwarten!

Aber warum empfehlen wir die Billig-Einfuhr zurzeit nur Eignern, deren Boote am 1. Juli nicht älter sind als acht Jahre? Weil die Möglichkeit besteht, dass Kroatien noch vor dem Beitrittsdatum ein Gesetz verabschiedet, das Booten, die am 1. Juli älter sind als acht Jahre, vollständige Steuerfreiheit gewährt. Dies entspräche Artikel 410 der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie der EU und entspräche auch dem Verfahren, das alle Beitrittsländer jüngeren Datums, beispielsweise auch Slowenien, angewendet haben.


Die Signale für die Anwendung der "Acht-Jahre-Regelung" sind durchaus positiv. So weist die kroatische Handelskammer Ende Januar in einem Schreiben an den ADAC auf den Entwurf des Finanzministeriums zu einem neuen Mehrwertsteuergesetz hin, in dem in Artikel 138 explizit ausgeführt wird, dass Boote, die zum Zeitpunkt des Beitritts älter sind als acht Jahre, von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer befreit bleiben. Die Handelskammer geht davon aus, dass das entsprechende Gesetz bis Ende März verabschiedet werden könnte.


Deshalb empfehlen wir Eignern von Booten, deren Inbetriebnahme vor dem 1. Juli 2005 lag, ruhig zu bleiben und sich nicht panisch in die"Schnäppcheneinfuhr" zu flüchten. Ihre Chancen, nach dem 1. Juli 2013 gar keine Einfuhrabgaben zu zahlen, stehen gut. Auch wenn das neue Mehrwertsteuergesetz Ende März noch nicht bekannt sein sollte, besteht keine Terminnot: Die tatsächliche Nachversteuerung muss nicht bis zum 31. Mai durchgeführt worden sein. Entscheidend ist, dass die entsprechenden Anträge zur Nachversteuerung und Umflaggung bis zum 31. Mai gestellt sein müssen!
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  #28  
Alt 28.03.2013, 20:15
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und das hier

Wer ist von der Nachversteuerung betroffen?

Nach der Richtlinie 92/111/EWG des Rates vom 14. Dezember 1992, der sogenannten „Besenrichtlinie“, die am 1. Januar 1993 in Kraft trat, wurde bestimmt, dass für Wasserfahrzeuge, die vor dem 1. Januar 1985 in Betrieb genommen wurden, die Versteuerung grundsätzlich vorauszusetzen sei. In Staaten, die der EU erst später beigetreten sind, galt für die Steuerfreiheit von Altfahrzeugen der EU-Eintrittstermin abzüglich 8 Jahre. Für Yachten, die nur in Kroatien eingesetzt werden sollen, gilt die sogenannte "Acht-Jahre-Regelung" (siehe nachfolgenden Punkt).
Betroffen sind auch Eigner, für deren Yacht zwar die Mehrwertsteuer bezahlt, aber mehr als 3 Jahre außerhalb der EU war (z.B. in Kroatien lag).


Was bedeutet die "Acht-Jahre Regelung"?
Boote, die vor dem 01.07.2005 in Betrieb genommen wurden, müssen laut der kroatischen Handelskammer in Kroatien nicht nachversteuert werden. Die Regelung würde auch der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie der EU Artikel 410 (2) (a) entsprechen, die besagt "....kein Steuertatbestand ist gegeben, wenn der Zeitraum zwischen der ersten Inbetriebnahme des Fahrzeugs und dem Beitritt zur Europäischen Union mehr als 8 Jahre beträgt".

Am 18.02.2013 bestätigte die EU Kommission in einem Schreiben an den ADAC, dass sich auch Kroatien an die von der EU vorgegebene Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie nach EU-Eintritt am 01.07.2013 halten muss: "Concerning the applicable regime for boats older than 8 years, Article 410 (2) (a) of Directive 2006/112/EC (VAT Directive) specifies that when the date of first entry into service of the boat was more than eight years before the accession to the European Union, VAT is not chargeable".


Letztlich muss dies jedoch nach unserer Kenntnis national, also im kroatischen Parlament, vermutlich in Form eines Gesetzes verabschiedet werden.

http://www.adac.de/reise_freizeit/wa...cePageId=58446
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  #29  
Alt 28.03.2013, 21:40
fly1311 fly1311 ist offline
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Zitat:
Zitat von jeenns Beitrag anzeigen
Boot älter als acht Jahre? Abwarten!

Deshalb empfehlen wir Eignern von Booten, deren Inbetriebnahme vor dem 1. Juli 2005 lag, ruhig zu bleiben und sich nicht panisch in die"Schnäppcheneinfuhr" zu flüchten. Ihre Chancen, nach dem 1. Juli 2013 gar keine Einfuhrabgaben zu zahlen, stehen gut. Auch wenn das neue Mehrwertsteuergesetz Ende März noch nicht bekannt sein sollte, besteht keine Terminnot: Die tatsächliche Nachversteuerung muss nicht bis zum 31. Mai durchgeführt worden sein. Entscheidend ist, dass die entsprechenden Anträge zur Nachversteuerung und Umflaggung bis zum 31. Mai gestellt sein müssen!
Danke für die Info!

Wo ist eigentlich festgelegt, dass der Antrag zur Umflaggung bis 31. Mai gestellt sein muss? Die Versteuerung funktioniert auch ohne Abmeldung der bisherigen Registration und ohne diesen Antrag. Und wenn ich zB. zu Ende Mai versteuere, brauche ich doch nur einen Monat abwarten, und dann ab Juli ganz normal meine bisherige EU Registrierung weiternutzen.

Die meisten werden doch vermutlich ohnehin ab Juli wieder umregistrieren, um den hohen Gebühren und den strengen Vorschriften zu entgehen (vor allem für Yachten > 12m). Oder gibt es irgendein gesetzliches Risiko, d.h. dass man irgendwann später nachweisen müsste, dass das Boot für zumindest eine kurze Zeit in Kroatien registriert war, um irgendwelchen Sanktionen zu entgehen?
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  #30  
Alt 29.03.2013, 06:13
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Zitat:
Zitat von fly1311 Beitrag anzeigen
Danke für die Info!

Wo ist eigentlich festgelegt, dass der Antrag zur Umflaggung bis 31. Mai gestellt sein muss? Die Versteuerung funktioniert auch ohne Abmeldung der bisherigen Registration und ohne diesen Antrag. Und wenn ich zB. zu Ende Mai versteuere, brauche ich doch nur einen Monat abwarten, und dann ab Juli ganz normal meine bisherige EU Registrierung weiternutzen.

Die meisten werden doch vermutlich ohnehin ab Juli wieder umregistrieren, um den hohen Gebühren und den strengen Vorschriften zu entgehen (vor allem für Yachten > 12m). Oder gibt es irgendein gesetzliches Risiko, d.h. dass man irgendwann später nachweisen müsste, dass das Boot für zumindest eine kurze Zeit in Kroatien registriert war, um irgendwelchen Sanktionen zu entgehen?
Nun ich sinnieren mal nur so: Ich könnte mir vorstellen, dass nur jene Waren, für deren Benutzung eine Registrierung erforderlich ist, (z. B. Fahrzeuge, Boote), diese nur dann beim Beitritt eines Staates zur EU zur Gemeinschaftsware werden, wenn diese tatsächlich vor dem Beitritt in diesem Land ordnungsgemäß registriert waren.
Wäre das nicht so, wäre dem Glücksspielgedanken Tür und Tor geöffnet. Zum Beispiel Kroatien: Ich kaufe im Jänner 2013 20 gebrauchte Boote in den USA, lasse sie mir nach Kroatien liefern, stelle sie ins Zolllager und zahle 5% Mwst. und 1,7% Zoll. Ich lasse diese NICHT registrieren, und verkaufe sie dann nach dem 30. Juni 2013 zu jenem Preis, in dem 19, 20 oder 25% Mwst und 8% Zoll enthalten sind. Ein gutes Geschäft. Ob das die anderen Mitgliedstaaten akzeptieren oder besser gesagt - ob das im Sinne der EU-Regeln ist - bleibt dahingestellt. Aber wie bereits gesagt: Meine Überlegung muß ja nicht stimmen und ich weiß auch leider nicht, in welchem Gesetz derartige Regelungen enthalten sein könnten.
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Alt 29.03.2013, 08:29
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Zitat:
Zitat von Emotion1 Beitrag anzeigen
Nun ich sinnieren mal nur so: Ich könnte mir vorstellen, dass nur jene Waren, für deren Benutzung eine Registrierung erforderlich ist, (z. B. Fahrzeuge, Boote), diese nur dann beim Beitritt eines Staates zur EU zur Gemeinschaftsware werden, wenn diese tatsächlich vor dem Beitritt in diesem Land ordnungsgemäß registriert waren.
Wäre das nicht so, wäre dem Glücksspielgedanken Tür und Tor geöffnet. Zum Beispiel Kroatien: Ich kaufe im Jänner 2013 20 gebrauchte Boote in den USA, lasse sie mir nach Kroatien liefern, stelle sie ins Zolllager und zahle 5% Mwst. und 1,7% Zoll. Ich lasse diese NICHT registrieren, und verkaufe sie dann nach dem 30. Juni 2013 zu jenem Preis, in dem 19, 20 oder 25% Mwst und 8% Zoll enthalten sind. Ein gutes Geschäft. Ob das die anderen Mitgliedstaaten akzeptieren oder besser gesagt - ob das im Sinne der EU-Regeln ist - bleibt dahingestellt. Aber wie bereits gesagt: Meine Überlegung muß ja nicht stimmen und ich weiß auch leider nicht, in welchem Gesetz derartige Regelungen enthalten sein könnten.
Das macht sicher Sinn.
Auf der anderen Seite, ich habe das auch mit einem Kroatischen Dienstleister und mit meiner Versicherung diskutiert, und beide haben gemeint, dass das kein Problem ist, solange ich das Boot in dieser Zeit nicht benutze. Die derzeitige Registrierung in einem EU Land würde zwar mit der Einfuhr nach Kroatien Ihre Gültigkeit verlieren (automatisch, ohne Kündigung), es wäre aber nicht notwendig die Kroatische Registrierung zu machen. Boot liegt "unregistriert" in der Marina, ist aber weiter voll versichert, und wenn es nicht benutzt wird während dieses einen Monats, sollte das niemanden interessierten. Aber ob das stimmt? Sieht nach einem Thema für Rechtsanwälte aus...
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Alt 30.03.2013, 11:30
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Thema Umflaggen:
http://www.boote-forum.de/showthread...41#post3052241
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