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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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Themen-Optionen |
#1
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MWSt-Kontrolle bei 15 Jahre alten Schiff
Bei der Vielzahl der Forumsmitglieder müsste ja irgendwer dabei sein, welcher mit einem 15 Jahre alten Schiff schön tatsächlich Probleme mit dem Mehrwertsteuernachweis hatte.......da das Finanzamt mehr als 7 Jahre alte MWSt-Rechnungen sowieso nicht mehr nachkontrollieren kann....interessiert es bei älteren Schiffen auch keinen.......ich möchte jetzt aber keine Paragraphenreiter sonder Bootseigner mit praktischer Erfahrung hören......viele Geschichten existieren ja meist nur vom Hörensagen...
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#2
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Hallo,
ich finde es schon Interessant das das Thema Mehrwertsteuer für Boote immer wieder auftaucht. Ob das Thema nun bei Finanzamt oder Zoll auf der Tagesordnung steht weis ich nicht. Ich bin der Meinung wer viel Fragt bekommt viele Antworten, von Behörden nicht immer die die man gerne hätte. Im Zweifel wollen die immer nur dein Bestes (€). Ich kenne keinen der schon mal von offizieller Seite zu diesem Thema befragt wurde. Mein Rat ist das Thema schön flach halten und die Behörden nicht auf dumme Ideen zu bringen, also Schublade auf Thema rein und abschließen. Gruß Andreas
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#3
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Hallo,
behördlicherseits kann ich nichts dazu beitragen. Habe jedoch vor ca. 3 Jahren ein Boot aus Frankreich gekauft und auf dem Landweg nach Slowenien bringen lassen. Ging über Schweiz, Deutschland, Österreich. Den Spediteur hat der MWSt. Nachweis sehr interessiert, da er ja durch die Schweiz musste, also raus aus der EU und wieder rein. Ohne Nachweis hätte er nicht transportiert. Ob er es dann tatsächlich gebraucht hat weiss ich nicht. Gruss Michi |
#4
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Ich meine, der Mwst. Nachweis hat ja nicht immer nur etwas mit EU oder Nicht-EU zu tun...?
Einen Mwst.-Nachweis für sein Boot sollte man ja glaub ich idealerweise immer vorlegen können, oder? Leider, und ich hoffe, dass wird mir dieses Jahr in HR nicht zum Problem, besitze ich als Drittbesitzer für mein Baujahr 1995' keinen Nachweis... :-( Gruß harri
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!Grüße Harri! |
#5
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Gibt es denn hier nicht ein Mitglied, das beim Finanzamt arbeitet?
Es wäre schon interessant zu wissen, ab wann eine versäumte Steuerzahlung verjährt ist. Meine Frage richtet sich nicht nur auf die Mehrwertsteuer sondern auch auf andere Steuern. Und bitte jetzt ausnahmsweise mal keine Finanzamtswitze!
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen |
#6
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Bei meinem gebraucht gekauften Boot wurde damals vom Erstbesitzer die Mwst. bezahlt...nur leider hab ich jetzt 17 Jahre später trotzdem keinen Nachweis darüber!
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!Grüße Harri! |
#7
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Zitat:
Strafrechtlich 5 Jahre, bezüglich Nachforderung 10 Jahre. Das Problem beim Boot ist die Frage, wann die Steuerschuld entstand. Der Poot kann ja uralt, aber erst gestern nach 4-jähriger Abwesenheit zurück in die EU verbracht worden sein. Die Verjährung tritt deshalb beim Boot meist nie ein.
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Beste Grüße John
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#8
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Ist das bei allen Steuerarten so?
Mir geht es um die Kirchensteuer. Lach nicht, aber in der Öffentlichkeit will ich das nicht erzählen.
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen |
#9
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Ich arbeite leider 50% FÜR das Finanzamt!
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#10
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Zitat:
Probleme hatte ich noch nicht. An der Grenze Hr - Slo in Bregana wollte der Slowenische Zöllner schon mal die Papiere vom Boot sehen. Ich hab alle Rechnungen vom Kauf (Boot, Trailer, Notmotor ect.) als Kopie dabei. Er hat alle peinlichst genau angeschaut aber nichts zu bemängeln gefunden. Das war vor drei Jahren. Mein Boot Bj. 1979, 3ter Besitzer, Nachweis ist ein Formular "Kaufvertrag für ein gebrauchtes KfZ". von 1988. Die Slowenischen Zöllner wollten schon oft was von mir wissen, z.B.: Hast Du Pistole Wieviel Personen im Boot ect.
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MfG Walter |
#11
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Finanzamt ist unwichtig,
der Zoll kontrolliert, auch in D ohne Grenzübertritt, der Zoll möchte die Rechnung sehen und auch wenn das Boot älter als 15 Jahre ist. http://www.boote-magazin.de/test_tec...en/a39989.html
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Gruß Axel wir sind anerkannte Führerschein-Ausbildungsstätte - Mitglied im DMYV www.wyce.de www.dmyv.de Geändert von Antaris (21.02.2013 um 14:47 Uhr) |
#12
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Zitat:
Vor dem lieben Gott verjährt nichts. Vor seinem Bodenpersonal nach 5 Jahren.
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Beste Grüße John
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#13
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Zitat:
Unser Ratgeber im aktuellen Heft kümmert sich um folgende Punkte:
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!Grüße Harri!
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#14
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Zitat:
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#15
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Zitat:
http://dejure.org/gesetze/AO/169.html
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Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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#16
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Zitat:
Gruß Dieter
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#17
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Wenn in Deutschland nachweislich einer jemals Mwst für ein Boot bezahlt hat, das älter als 10 Jahre war, kriegt er von mir eine Kiste Sekt! Das sind doch alles nur Märchen.
Genau wie bei dem Transit durch die Schweiz: die kontrollieren, ob das was rein geht, auf der anderen Seite wieder raus geht und sonst garnichts.
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#18
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Zitat:
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#19
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Zitat:
"Die Festsetzungsfrist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die Steuer entstanden ist ...." Wenn ein Boot in die Eu hineingebracht wird, beginnt die Festsetzungsfrist - es sei denn das Boot war nachweislich a) bereits EU-versteuert und b) nicht länger als 3 Jahre weg. Wer a) nicht nachweisen kann, muss damit belegen können, dass das Boot in den letzten 10 Jahren nie aus der EU raus war, d.h. dass die Festsetzungsfrist nicht in den letzten 10 Jahren (erneut) begann. Und kontrolliert wurde in der Vergangenheit in deutschen Häfen: http://old.segeln-magazin.de/aktuell...D=2417&class=6
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Beste Grüße John
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