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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 06.02.2013, 17:27
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Standard Einmalzahlung an LVA, früher in Rente Fragen

Ich habe gelesen dass man mit einer Einmalzahlung an die Rentenversicherer früher in Rente kann.
Durch die Einmalzahlung vermeidet man Abzüge bei der Rente.

Weiß einer ob es da Altersgrenzen gibt
Also könnte ein 20 jähriger theoretisch sofort in Altersrente wenn er Summe X auf einmal an die Rentenvers. zahlt

Gibt es da Faustformeln für die Höhe der Zahlungen an die LVA, im Verhältnis zu der zu beziehenden Rente

Welche Regeln gelten da und wer weiß etwas

Bitte keine Diskussionen über Sinn und Unsinn,
bitte keine Diskussionen über sinnhaftigkeit des Rentensystems,
bitte einfach nur auf obiges Bezug nehmen
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Gruß 45meilen

In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative
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  #2  
Alt 06.02.2013, 17:30
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Ich weiß nur das ich am liebsten alles in unsere Penka gezahlt hätte und nix an den Verein

Und ich kenne nur die Regel 45 Jahre und dann ohne Abzug ab dem 65.
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Gruss Gerd
Zeit heilt nicht die Wunden....man gewöhnt sich nur an den Schmerz.....
Wer driftet... braucht kein Kurvenlicht!
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  #3  
Alt 06.02.2013, 17:32
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Zitat:
Zitat von Audiot_8p Beitrag anzeigen
Ich weiß nur das ich am liebsten alles in unsere Penka gezahlt hätte und nix an den Verein

Und ich kenne nur die Regel 45 Jahre und dann ohne Abzug ab dem 65.

Genau die Diskussion hat hier rein gar nix zu suchen
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  #4  
Alt 06.02.2013, 17:33
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Vielleicht klärt der nachstehende Link für dich die Sachlage.

http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&...41934586,d.bGE

ansonsten freue ich mich jetzt schon über das Stammtischwissen das noch kommt
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Alt 06.02.2013, 17:34
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Zitat:
Zitat von lalao0 Beitrag anzeigen
Vielleicht klärt der nachstehende Link für dich die Sachlage.

http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&...41934586,d.bGE

ansonsten freue ich mich jetzt schon über das Stammtischwissen das noch kommt

Leider nein
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  #6  
Alt 06.02.2013, 17:38
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Zitat:
Zitat von 45meilen Beitrag anzeigen
Ich habe gelesen dass man mit einer Einmalzahlung an die Rentenversicherer früher in Rente kann.
Durch die Einmalzahlung vermeidet man Abzüge bei der Rente.

Weiß einer ob es da Altersgrenzen gibt mindestalter 60
Also könnte ein 20 jähriger theoretisch sofort in Altersrente wenn er Summe X auf einmal an die Rentenvers. zahlt NEIN

Gibt es da Faustformeln für die Höhe der Zahlungen an die LVA, im Verhältnis zu der zu beziehenden Rente Eingezahlte Beiträge werden in Entgeldpunkte umgerechnet. Daraus wird dann die Rentenhöhe ermittelt

Welche Regeln gelten da und wer weiß etwas

Bitte keine Diskussionen über Sinn und Unsinn,
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siehe oben
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Alt 06.02.2013, 17:41
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UUps
da war ich wohl zu ungeduldig

Danke

Aber warum nicht unter 60

Eigentlich danach dann doch nur eine Frage der Summe
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  #8  
Alt 06.02.2013, 17:54
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Bildzeitung vom 2. Februar
Frührente, wie geht das!
Wer ohne Verlust in die Frührente gehen will, muss dafür einen einmaligen Betrag bezahlen und bekommt dann ab dem Ruhestand die volle Rente.
Beispiel:
Wer heute eine Rente von 1000 € erwartet und mit 62 statt mit 65 Jahren aufhört zu arbeiten, verliert monatlich 108 Euro bis ans Lebensende.
Doch mit einer Einmalzahlung von 27775 Euro an die Rentenkasse sichert man sich die volle Rente, 1000 Euro statt 892 Euro.
Nach 21 Jahren macht sich der Ausgleich bezahlt. Bei 26 Jahren Rentenbezug liegt der Vorteil bei 6500 €.
Das lohnt sich für alle die, die ein langes Leben erwarten.


Wie weiß ich vorher, ob ich ein langes Leben erwarte.
In diesem Beispiel ist von 2 Jahren bei 27775 Euro die Rede.
Wie viel muss Schraubär jetzt drauflegen, wenn er 10 Jahre früher in Rente gehen möchte.
__________________
Andree

Das Leben ist ein Spiel, man kann gewinnen oder verlieren!
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Alt 06.02.2013, 18:29
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Zitat:
Zitat von 45meilen Beitrag anzeigen

...

Aber warum nicht unter 60

..
Weil die Rente nach dem Umlageprinzip arbeitet. Du zahlst nicht in deine Rente ein, sondern bezahlst den jetzigen Rentenanspruch anderer.

Die EU braucht dich ...

http://www.bmas.de/DE/Themen/Soziale...gsvertrag.html
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Jörg von der (ex)Freibeuter
...

Geändert von Freibeuter (06.02.2013 um 18:38 Uhr) Grund: link geändert
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Alt 06.02.2013, 19:12
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
Weil die Rente nach dem Umlageprinzip arbeitet. Du zahlst nicht in deine Rente ein, sondern bezahlst den jetzigen Rentenanspruch anderer.

Die EU braucht dich ...

http://www.bmas.de/DE/Themen/Soziale...gsvertrag.html

Ist soweit als Schei..hausparole bekannt, aber mathematisch selbst für die LVA schlichtweg falsch und / oder dumm

Rein rechnerisch wäre es für jeden der Parteien ( Rentner / LVA ) klüger ( natürlich nur sofern möglich und gewünscht )
zu sagen selbst der 20 jährige kann schon, wenn die Summe stimmt

( Bei Beamten nebenbei bemerkt kein Problem, aber das Thema würde mich schlichtweg irre werden lassen )
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  #11  
Alt 06.02.2013, 19:25
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Als Angestellter oder selbstständiger Handwerksmeister "darfst" du in das System einzahlen und erhälst daraus deine Leistung. Das wirklich schlimme ist, dass das System den Betrag den du erhälst permanent verändern kann. Siehe auch das Thema Berufsunfähigkeit / Erwerbsunfähigkeit. Vergiß aber nicht, dass die RVA auch deine Rehamaßnahmen (ehemals Kur) bezahlt.

Beamte bekommen nach Ende Ihrer Dienstzeit das Gehalt weiter bezahlt, zahlen darauf auch andere Steuersätze wie Rentner. Komischwerweise will während der Erwerbsphase keiner Beamter werden, wegen der schlechteren Bezahlung, aber wenn´s dann zur Rente kommt .....

Ich bin übrigens selbständig und kein Beamter.
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Alt 06.02.2013, 20:31
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Zitat:
Zitat von 45meilen Beitrag anzeigen
Ist soweit als Schei..hausparole bekannt, aber mathematisch selbst für die LVA schlichtweg falsch und / oder dumm
...[/SIZE]

Warum?


IMHO
Der Staat ist verpflichtet eine Nachhaltigkeitsrücklage für Rentenausgaben zu bilden. Diese beträgt ca. das 1,5 fache der Monatsausgabe. Wird die Höchstrücklage nach §158 SGB VI überschritten, wird der Beitragssatz gesenkt oder analog dazu erhöht.
Nicht ob, sondern wann das Umlageverfahren auf die EU ausgeweitet wird, ist die Frage.

Oder sehe ich das verkehrt?
PS
Leute die -mit gutem Gehalt- über 45 Jahre eingezahlt haben (die ganze industrielle Facharbeiterschaft), sind absolute Goldhelme und werden bestimmt nicht so einfach frei gelassen, da sie die Rentenkasse richtig klingeln lassen.

Was allgemeines zum Thema:
http://www.ichwillrente.net/fileadmi...en-Rechner.pdf
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Jörg von der (ex)Freibeuter
...

Geändert von Freibeuter (06.02.2013 um 20:36 Uhr) Grund: Link eingefügt
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Alt 07.02.2013, 09:59
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Meine Frau konnte noch mit 60 in Rente weil vor Stichtag geboren, natürlich mit 18 Prozent Abzug.
Die Auzgleichszahlung für die volle Rente wäre so hoch gewesen das erst bei rund 80 Jahren Plus Minus Null und dann in die Gewinnzone heraus gekommen wäre.
Frage einfach Deinen Rentenzahler was Du löhnen sollst, den Rest dann selbst ausrechnen,

gruss dieter
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Die Birne klar und unten dicht, mehr braucht ein alter Rentner nicht,
hier gibts Musik von meinen Friends
http://www.youtube.com/results?searc....1.kRWm8KtlxIE
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