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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#21
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Ja, bei einem Auto-Händler in Frankfurt. Das Ganze lief über e-bay, den eigentlichen Verkäufer hab ich nie zu Gesicht bekommen.
Der Händler sagte mir, dass er nach Rumänien gereist ist, auf sämtliche Briefe, die ich alle über den Händler an den Verkäufer geschickt habe (die Adresse habe ich nicht), gab es keine Reaktion. Die Unterschiede zwischen der Artikelbeschreibung und seinem tatsächlichen Zustand waren so immens, dass es sich ganz klar um Betrug handelt. Mit allen möglichen legalen und illegalen Tricks habe ich versucht den Wohnort herauszufinden (Google, klicktel, Adressdatenbanken)- ohne Erfolg. Inzwischen hab ich das Boot restaurieren lassen und hab einen neuen Motor und mich kümmert es nicht mehr so. Ich weiß aber noch, dass ich damals sehr sauer war (auch auf mich). Ich kaufe jetzt nur noch Boote die im Wasser liegen und probe gefahren werden können. Lass den Kopf nicht hängen und mach das Beste draus. Gruß Don |
#22
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Tja, da haste wirklich in die Schei... gegriffen.
In meinen Augen hast Du zwei gravierende Fehler gemacht. Der erste: bei ebay ersteigert - würde ich nie und nimmer machen - jedenfalls nicht bei einem Boot. Erstens halte ich nix davon mit gefakten Mitgliedern zu steigern und zweitens kaufst Du dann (meistens) die Katze im Sack. Zwieter Fehler: KAUFE NIE OHNE PROBEFAHRT. Selbst wenn der Zeitpunkt schlecht war (Winter) dann verschiebe den Kauf aufs Frühjahr. Ich habe im Oktober mein Boot gekauft, nicht weil ich noch im letzten Jahr fahren wollte, sondern, weil ich im Winter Zeit hatte zu basteln. Habe mir mit meinem Vater mehrere Boote angesehen und probegefahren. So auch beim Kauf in Düsseldorf. Dabei war es auch wichtig zu sehen, wie der Motor im KALTEN Zustand anspringt. Zudem hat mir noch Dirk (Bayliner 1802) seine Hilfe angeboten und ist im Hafen vorbeigekommen, um ein Auge drauf zu werfen. Fazit, mit 6 Augen sieht man besser. Und wenn Du Dir genügend Zeit mit der Besichtigung nimmst, entdeckst Du vielleicht die eine oder andere Macke. Und diese Zeit hast Du bei Ebay meistens leider nicht. Was hilfts bei Dir.... Ich würde zuerst versuchen, die Firma (der ebay-Verkäufer) zu kontaktieren. Wenn die sich dummstellen, dann mal zum Anwalt gehen (hoffentlich bist du versichert). Ansonsten viel Glück beim Motorentausch...
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Viele Grüße Uwe ![]() --------------------------------------------------------- Du hast nur dies eine Leben. Wenn's vorbei ist, ist's vorbei. (Die Ärzte) |
#23
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Ich hab mein Boot bei ebay gesehen und hab dem Verkäufer ein Angebot gemacht, das weit unter seinem Tiefstangebot lag.
Zusätzlich wollt ich das Boot vorher anschauen und probefahren. Hat geklapt, ich habs bekommen. Grüsse aus der Zentralschweiz Christian
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Wer in diesem Posting ein Rechtschreibfehler entdeckt, darf ihn behalten. |
#24
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Sorry, aber ich denke hier kann man Ebay keine Schuld einräumen und jetzt nach einen Rechtsanwalt zu schreien und von Betrug zu reden ist für mich auch daneben.
Wenn ich ein Boot ersteigere, das erst 1 Monat später abhole, keine Probefahrt, oder Motorlauf und dann als Sahnehäubchen nicht mal einen Vertrag. Dann das Boot ohne ausprobieren ein 1/2 Jahr rumstehen lassen. Wenn es dann nicht funktioniert--nach einen Amwalt schreien--- sorry aber wenn ich Anwalt wäre, würd ich da nichts machen. Läuft doch unter der Rubrik---Lehrgeld bezahlt Robert |
#25
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Hallo Andre,
du meinst diesen Händler in Würzburg-Kürnach, der auch diese griechischen Dinger verkauft? Alles klar..... Dort wollte mein Freund ein Neuboot verkaufen. Ich konnte mich des Eindruckes nicht erwehren, dass es sich um eine Hinterhofklitsche handelt. Der Händler hätte in meinen Augen auch Gebrauchtwagen verhökern können. Ich habe diese Ebay-Angebote eine Zeit lang gesehen. Er hat immer deutlich auf den Komissionskauf hingewiesen. Mich hat das etwas stutzig gemacht. Das würde mich aber nicht jucken, weil das Rechtsgeschäft (über Ebay) zwischen dir und dem Würzburger Händler zustande gekommen ist. Jetzt weiß ich aber nicht ausendig, ob die Ebay AGBs irgendwas zu Komissionsgeschäften sagen.... Nachher sind immer alle schlauer. So ist das auch mit den Freunden, die man dann nicht hat, wenn man sie braucht. Aber das ist ja ein anderes Thema. Ich will jetzt hier auch nicht die Besserwissertour fahren. Aber für die Zukunft. Wenn du etwas kaufts oder verkaufst, solltest du ALLE Unterlagen, die zu diesem Artikel gehören mindestens 1 Jahr aufbewahren. Man weiß nie was kommt und ohne schriftliche Unterlagen hast du in der Beweisführung Probleme. Der Weg zu einem Anwalt ist der richtige. Mit diesem solltest du ausloten können, welche Möglichkeiten du hast. Auf jeden Fall empfehle ich dir - auch wenn die Erfolgsaussichten nicht rosig sein sollten - per Anwaltsschreiben aktiv zu werden. Manchmal bringt es etwas, ein wenig Druck auszuüben. Wenn du keine (rechtliche) Chance haben solltest, würde ich ein faires Angebot machen, um den Verkäufer daran zu beteiligen. Mir ist so etwas auch mal über iiii-bäääääh ersteigert und habe - trotz Ausschluss jeglicher Gewährleistung - einen Teil meines Geldes zurück bekommen. Lass den Kopf nicht hängen, und setze deinen Frust und Ärger in die Energie um, die du benötigst, um den Drecksäcken auf den Pelz zu rücken. CU Micha |
#26
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Wenn diese Autkion nicht mehr online ist, besteht dann nicht die Möglichkeit über ibääää an die Daten zu kommen ??
Weiss es nicht da ich nichts verkaufe oder kaufe über diese vielzitierte Auktions Plattform ![]()
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Gruss Roger Manchmal komme ich mir vor, wie in einem Asterix-Comic. Umzingelt von den Kollegen Denktnix, Machtnix, Weissnix und Kannix... und das Schlimmste ist, ich gehöre auch bald dazu, also Erklärnix, weil das Bringtnix!!! |
#27
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Das schärfste ist doch das Du damit rechnest das bei einem Bootshändler auch Wasser in der Nähe ist. Nun komme ich zu dem - und da ist nix. Aber die Hallen gerammelt voll mit Booten. Gar kein Platz zum Testen. Einen Kaufvertrag habe ich. Der ist auf Briefpapier des Bootshändlers. Da hat er aber auch nochmal reingeschrieben das es ein Komissionsverkauf ist. Ich gebe auch nicht eBay die Schuld sondern eher mir. Aber wie oft habe ich schon gehört - ein Boot kauft man nicht von privat - geh zu einem Händler, da hast Garantie und der weiß auch was er verkauft. Und Nu ??? Zitat:
Ob da AGB´s von eBay eine Rolle spielen weiß ich nicht aber ich denke das es nach BgB geht. Na schaun wir mal. Habe heute noch einen Termin beim RA. Gruß André |
#28
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hallo,
und was ist wenn der händler behauptet das der schaden durch dein fehlerhaftes einwintern im letzten halben jahr entstanden ist ?? ich würde immer daran denken wie die gegenseite versucht sich rauszuwinden. nicht das du noch gutes geld dem schlechten hinterherwirfst. gruß dirk. p.s. wenn du das boot behalten willst wünsche ich dir alles gute damit |
#29
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![]() Zitat:
Na winden wird er sich sowiso und macht er ja auch. Er hat auf mein Schreiben ja schon geantwortet das er mit der Sache nichts zu tun hat. Das Winterfestmachen des Motors hat ja er selbst übernommen und nach seinen Angaben hätte das Boot auch locker im freien stehen können. Hat es aber nicht. Es stand bei mir in der Werkstatt und die ist beheizt. Es gibt auch eine Rechnung von dem Händler über Einkonservierung der Brennräume mit Storageöl und über die Auffüllung von Getriebeöl. Ich habe das Boot aus der Werkstatt direkt zum Wasser gebracht und eingesetzt. Dann neue Batterien eingebaut und gestartet. Der Motor lief so Sche.... das ich nach dem 3. mal so genervt war und alles komplett (Boot und Motor) in die Werkstatt gefahren habe. Das Boot selber ist schon ok. Nur der Motor. Und das hätte er als Händler erkennen und angeben bzw. hinweisen müssen. Du hast wohl den gleichen Bootstyp nur etwas neuer ? Wie bist Du denn motorisiert? Gruß André |
#30
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ja ich habe auch ne 1802 aber bj 99
motor ist ein 90 ps mercury elpto 2t werde aber wahrscheinlich auf einen e-tec umsteigen. gruß dirk |
#31
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Hallo Dirk,
wenn Du umsteigst, sage doch mal bescheid, Dein Motr würde mich interessieren....... |
#32
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werde ich machen.
er läuft jetzt super, deshalb bin ich noch etwas zögerlich. optisch sieht er aus wie neu. Geändert von Bayliner 1802 (26.11.2007 um 08:54 Uhr) |
#33
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Hallo Dirk,
hast du die Zündung einstellen lassen, oder wieso läuft der wieder rund?
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#34
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Hallo !
Du kannst den Händler nur kriegen, wenn er nicht nachweißen kann das es Komisionsgeschäft war. Erst mal musst Du an den eigentlichen Besitzer ran, dieser sollte doch nachweißen können, daß er das Boot schon ein Weile besessen hat. Und nicht der Freund vom Händler ist der nur seinen Namen für diese Geschäfte angibt. Sollte das nicht zu machen sein, würde ich dem Händler ein Angebot der Kostenbeteiligung machen. Wenn er wirklich Dreck am Stecken hat lässt er sich darauf ein. MfG Michael
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#35
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![]() Zitat:
er läuft super ! ein freund hat ne 22er formula mit einem 7,4l innenborder. der braucht ne ganze ecke länger bis er aus dem wasser ist. nur die laufkultur und der geruch stören mich sehr. habe jetzt den verbrauch ermittelt: ca. 140 km auf dem rhein gefahren ( druchschnitt 3/4 gas ) und danach 59l getankt. ist ok, oder ?? gruß dirk |
#36
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Hört sich gut an,
ich verbrauche so um die 3/4 Liter pro km bei 4 Pers. Besatzung. Aber der richtige Härtetest kommt jetzt erst im Urlaub. ![]()
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Viele Grüße Uwe ![]() --------------------------------------------------------- Du hast nur dies eine Leben. Wenn's vorbei ist, ist's vorbei. (Die Ärzte) |
#37
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Hallo Du Unglücksrabe,
als Jurist sehe ich den Fall nicht ganz so hoffnungslos wie einige hier im Forum. Da lassen sich schon eine ganze Menge Anspruchsgrundlagen gegen den Händler finden (nur das dürfte erfolgreich sein). Laß Dich bitte von den "Hobbyjuristen" (bitte nicht übel nehmen) nicht mutlos machen. Ein einigermaßen engagierter Kollege (es muß kein Experte für "Internetrecht" sein, denn damit hat das ganze nichts zu tun) müßte in der Lage sein, Dir zu helfen. Also: Kopf hoch und den Anwalt Deines Vertrauens um Hilfe bitten. Herzliche Grüße Peter |
#38
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HI!
Da ich auch Boote sowohl als Händler, als auch über Kommission verkaufe folgendes: In beiden Fällen muss es einen Vertrag geben, wo beide Vertragspartner angeführt sein MÜSSEN. (zweiseitiges Vertagsgeschäft) Im einen Fall ist der Händler der Vertragspartner und bürgt wenn nichts anderes vereinbart zumindest nach den gesetzlichen Bestimmungen. Beim Kommissionsgeschäft muss am Vertrag der Vorbesitzer als Vertragspartner angeführt sein. Er haftet auch wie z.B. bei arglistiger Täuschung, Mangelrüge, usw....... |
#39
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Hallo KW4420,
6500 EUR kostet der 3.0 Motor inc.Antrieb und Transum, nur der Motor etwa 4500 EUR in neu, wenn die rechtliche Sache geklärt ist würde ich es mal bei Kegel versuchen http://www2.kegel.de/sonder/motoren.htm
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. ![]() Bertrand Russell |
#40
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Hallo,
Zitat:
MfG. Normen |
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