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  #1  
Alt 26.01.2013, 09:54
Mitglied_48671
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Standard Zulassung von neuem Sportanhänger

Hallo,

gestern habe ich meinen neuen Ohlmeier-Trailer mit grünen Kennzeichen zugelassen. Trotz einer schriftlichen " Handlungsanweisung" für die Verfahrensweise bei einer Zulassung mit COC-Papieren, war die Sachbearbeiterin offensichtlich überfordert.

Nach langem hin und her, ethlichen Rückfragen bei mir, ihren Kollegen und ihrem Vorgeseztem und mehreren Telefonaten, habe ich schlussendlich die Zulassung bekommen. Mir wurde ein Fahreugschein ausgehändigt und meine neuen grünen Kennzeichen mit einer zweijährigen TÜV-Plakette beklebt.

Was mich allerdings stutzig macht ist, dass ich keinen Fahrzeugbrief bekommen habe
Sie hat mir nur auf einer freien Stelle auf der "EG-Übereinstimmungsbescheinigung für vollständige Fahrzeuge" das Kennzeichen und mich als Halter hingeschmiert und das ganze mit Datum, Unterschrift und Siegel versehen.

Ist das eine übliche Verfahrensweise und wenn ja, was passiert, wenn ich den Anhänger verkaufe. Wird dann der neue Halter ebenfalls auf die Bescheinigung geschmiert
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  #2  
Alt 26.01.2013, 10:23
horstj horstj ist offline
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Hallole,
mit "überfordert" kann man so und so sehen. Grüne Nummern sind in Bezirken, bei denen nicht gerade ein großer Verband wie DRK Fahrzeuge registriert oder ein großer Hafen ist einfach selten. War halt neu für die jeweilige Bearbeiterin.

Fahrzeugbrief gibt es schon lange nicht mehr (nicht gewußt). Zula Teil II wird bei grüner Nummer nicht ausgestellt. Der Halter wir auf der Betriebserlaubnis notiert. Auch auf der Zula Teil II ist meist nur Platz für 2 Haltereintragungen, danach wird neu ausgestellt. Wird bei der Betriebserlaubnis ähnlich sein. Nur sind die nicht Formulare nicht normiert.

Soweit also alles korrekt.

Wenn der Trailer NEU zugelassen wurde kann er allerdings TÜV für 3 Jahre bekommen.
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  #3  
Alt 26.01.2013, 10:26
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Crownline765 Crownline765 ist offline
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Hallo Kai,

für Bootstrailer werden keine Fahrzeugbriefe oder Zulassungsbescheinigng Teil II erstellt.
Die Betriebserlaubnis und/oder das COC Papier sind ausreichend.

Die Drei Jahres Plakette zur HU erhalten nur PKW und Anhänger bis 750kg ZGG.

Die Eintagung der Halterdaten ist von Zulassungsbehörde zu Zulassungsbehörde unterschiedlich. Bei uns wird das Deckblatt der ZB Teil I an die BE getackert und mit einem Siegel "dokumentecht" verbunden.

So muss es dann auch bei Verkauf mit dem weiteren Haltereintrag gemacht werden, da dann auch kein Platz für Eintragungen mehr da ist.
__________________
Gruß
Enno
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  #4  
Alt 26.01.2013, 10:27
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Crownline765 Crownline765 ist offline
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Ups! horstj war schneller
__________________
Gruß
Enno
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  #5  
Alt 26.01.2013, 10:29
horstj horstj ist offline
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Zitat:
Zitat von Crownline765 Beitrag anzeigen

Die Drei Jahres Plakette zur HU erhalten nur PKW und Anhänger bis 750kg ZGG.
Ah, genau. Da war ich mir nicht mehr sicher, warum das nur teilweise geht.
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  #6  
Alt 26.01.2013, 10:33
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Crownline765 Crownline765 ist offline
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Yep!

Das hat sich auch durch die EU weder in der StVZO noch in der FZV verändert

__________________
Gruß
Enno
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  #7  
Alt 26.01.2013, 10:46
Mitglied_48671
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Da bin ich schon mal beruhigt, dachte schon mir würde ein zweiter Besuch bei der Zust nicht erspart bleiben.

Das mit den "nur" 2 Jahren TÜV bei über 750 zGG hat man mir auch gesagt. Mein Hänger hat ein zGG von 3500 kg, also alles im grünen Bereich.

Danke für die Hinweise, also scheint alles normal gelaufen zu sein
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  #8  
Alt 26.01.2013, 12:34
Bergischer Löwe Bergischer Löwe ist offline
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[QUOTE=Crownline765;2969972]

für Bootstrailer werden keine Fahrzeugbriefe oder Zulassungsbescheinigng Teil II erstellt.

Gilt das nur für neue Trailer oder auch bei An-und Ummeldung eines gebrauchten?

Ich hab noch beides für meinen Trailer.

Gruss
Andreas
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  #9  
Alt 26.01.2013, 14:51
Klampen Kaiser Klampen Kaiser ist offline
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Hallo Kai,

wenigstens hast Du ihn zugelassen bekommen!
Bei meiner ersten Zulassung nagelneuer OHLMEIER 1300 für eine Taros, wurde ich
am StvA Mettmann von A nach B geschickt und dann wieder nach Hause.
Wäre "Chefsache" so eine Sportanhänger Zulassung. Musste sämtiche Papiere da lassen und auf Rückruf warten. Einen Tag später dann der Anruf und ich wieder zum StvA, hat dann alles funktioniert!
EIN JAHR SPÄTER: Fortsetzung:
NAGELNEUER OHLMEIER, diesmal 1800 für meine Stingray, wieder Rätselraten am Amt.
Man wollte mir die Zulassung verweigern weil irgendeine Unbedenklichkeitsbescheinigung fehlt??? Vom StVA bei Ohlmeier angerufen, Herr Ohlmeier persönlich mit der Sachbearbeiterin gesprochen, dann hat er sich den Leiter vom Amt geben lassen, SO EIN DUSSELIGES STVA HÄTTE ER NOCH NIE ERLEBT.
Ergebnis: Anhängerpapiere wurden akzeptiert, ABER ich musste eine EINKAUFSRECHNUNG des Trailers vorlegen, warum konnte man mir ncht erklären.
Es gibt aber keiner Rechnung vom Anhänger, NUR eine GESAMTRECHNUNG BOOT UND TRAILER mit einem GESAMTPREIS!! Egal, ich musste nach Hause, die original Rechnung von BOOT mit Trailer besorgen und dann hat man mir den Anhänger zugelasen.
Ein Freund hat mir jetzt erzählt, mit Pferdeanhängern ist es genauso kompliziert!
Eigentlich ein Irrsinn, die müssen doch wissen als Sachbearbeiter wie so ein
Sportanhänger zugelsassen wird?
LG
Timo
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  #10  
Alt 26.01.2013, 15:14
Mitglied_48671
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Zitat:
Zitat von Klampen Kaiser Beitrag anzeigen
Hallo Kai,

wenigstens hast Du ihn zugelassen bekommen!
Bei meiner ersten Zulassung nagelneuer OHLMEIER 1300 für eine Taros, wurde ich
am StvA Mettmann von A nach B geschickt und dann wieder nach Hause.
Wäre "Chefsache" so eine Sportanhänger Zulassung. Musste sämtiche Papiere da lassen und auf Rückruf warten. Einen Tag später dann der Anruf und ich wieder zum StvA, hat dann alles funktioniert!
EIN JAHR SPÄTER: Fortsetzung:
NAGELNEUER OHLMEIER, diesmal 1800 für meine Stingray, wieder Rätselraten am Amt.
Man wollte mir die Zulassung verweigern weil irgendeine Unbedenklichkeitsbescheinigung fehlt??? Vom StVA bei Ohlmeier angerufen, Herr Ohlmeier persönlich mit der Sachbearbeiterin gesprochen, dann hat er sich den Leiter vom Amt geben lassen, SO EIN DUSSELIGES STVA HÄTTE ER NOCH NIE ERLEBT.
Ergebnis: Anhängerpapiere wurden akzeptiert, ABER ich musste eine EINKAUFSRECHNUNG des Trailers vorlegen, warum konnte man mir ncht erklären.
Es gibt aber keiner Rechnung vom Anhänger, NUR eine GESAMTRECHNUNG BOOT UND TRAILER mit einem GESAMTPREIS!! Egal, ich musste nach Hause, die original Rechnung von BOOT mit Trailer besorgen und dann hat man mir den Anhänger zugelasen.
Ein Freund hat mir jetzt erzählt, mit Pferdeanhängern ist es genauso kompliziert!
Eigentlich ein Irrsinn, die müssen doch wissen als Sachbearbeiter wie so ein
Sportanhänger zugelsassen wird?
LG
Timo
Hallo Timo,

kann ich nachfühlen. Bei mir das selbe in grün! Die wollten auch einen Kaufbeleg vom Trailer, den ich nur in Form der Gesamtrechnung zusammen mit dem Boot hatte. Darin war der Trailer auch nur am Rande erwähnt. Die Dame wollte auch noch einen Nachweis, dass der Trailer über die Bootsversicherung versichert wurde. Bin nur froh, dass ich das erwartet habe und die ganzen Unterlagen dabei hatte.
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  #11  
Alt 26.01.2013, 20:21
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Zitat:
Zitat von Bulgai Beitrag anzeigen
Sie hat mir nur auf einer freien Stelle auf der "EG-Übereinstimmungsbescheinigung für vollständige Fahrzeuge" das Kennzeichen und mich als Halter hingeschmiert und das ganze mit Datum, Unterschrift und Siegel versehen.
Da wäre ich schnurstracks zum Chef vons janze gelatscht und hätte mich beschwert: ich möchte keine beschmierten Papiere, die soll das gefälligst ordentlich raufschreiben.
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  #12  
Alt 26.01.2013, 20:33
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Triton05 Triton05 ist offline
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....oh, je; ihr erlebt ja Sachen. Bei unserer Zulassungsstelle hatte ich mit den neuen Papieren von Ohlmeier überhaupt keine Probleme. Da ganze ging ruck zuck. Anscheinend ist das auch von der Kompetenz der einzelnen Mitarbeiter abhängig. Nur bekam ich dann anschließend nach ca. 1 Woche einen Brief von der Zollbehörde; die wollte eine Bescheinigung über mein " Molkereifahrzeug " weil diese auch auf grüner Nummer fahren. Man hatte wohl in der Zulassung ein Häkchen falsch gesetzt. Ja, so kannns kommen
__________________
Gruß Hans-H.
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  #13  
Alt 26.01.2013, 21:25
Mitglied_48671
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Eigentlich sollte man erwarten können, dass die Leute ihr "Handwerk" verstehen.

Zumindest sollte ich wissen, wo ich mich informieren bzw. die Verfahrensweise nachlesen kann. Mir wäre es peinlich, wenn der "Kunde" mir sagen muß, wie ich meinen Job zu erledigen habe.
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Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #14  
Alt 01.12.2013, 21:51
Eirene II Eirene II ist offline
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Hallo beisammen,
da ich dieses Thema gelesen habe und hier welche sich gut auskennen wollte ich mein Problem einfach mal mit anhängen. Hier meine frage:

Beim Kauf einer BM Jolle (Holland) war im Preis auch der Anhänger ohne Papiere.

In Holland haben (brauchen) die Anhänger bis 750kg keine Papiere. Aussage Verkäufer.

Hier meine Fragen:
1.) Bekomme ich den Anhänger überhaupt in Deutschland als Sport Anhänger zugelassen?
Wenn ja wie.

2.) Der Anhänger wird eigentlich nur für die Fahrten von der Halle zum Kran benutzt (ca. 800m über die Straße).
Kann ich in Holland als Deutsche Besitzer (Anhänger) einfach wie die Holländer das gleiche Nummernschild vom Zugfahrzeug dranmachen und dann von A nach B fahren.

Danke für eure Hilfe.

Jörg aus NRW.
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  #15  
Alt 01.12.2013, 22:19
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ralfschmidt ralfschmidt ist offline
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Hallo Eirene II,
wenn der Trailer technisch Fit ist kann man eine Vollabnahme machen lassen, dafür gibt es beim TÜV eine extra Fachabteilung du bist dann als Hersteller eingetragen und bekommst eine neue Fahrgestellnummer
leichter wäre es natürlich wenn es den Hersteller noch gibt und der die eine eine BE schicken könnte

zu 2 solange du nicht erwischt wirst kannst du alles machen, anders kann man deine Frage nicht beantworten
__________________
Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
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  #16  
Alt 02.12.2013, 08:04
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Zitat:
Zitat von Bulgai Beitrag anzeigen
Eigentlich sollte man erwarten können, dass die Leute ihr "Handwerk" verstehen.

Zumindest sollte ich wissen, wo ich mich informieren bzw. die Verfahrensweise nachlesen kann. Mir wäre es peinlich, wenn der "Kunde" mir sagen muß, wie ich meinen Job zu erledigen habe.
Richtig !!!

grüne Kennzeichen gibt es ja nicht nur bei Sportgeräteträgern (Trailern) sonder auch in der Landwirtschaft, oder bei manchen Einsatzfahrzeugen

auch wenn nicht überall Häfen sind, aber Landwirtschaft z.B. gibt es überall
__________________

Grüße aus dem Frankenland
*** Heike von der Sommer-Crew***
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  #17  
Alt 02.12.2013, 08:47
horstj horstj ist offline
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Zitat:
Zitat von Eirene II Beitrag anzeigen
2.) Der Anhänger wird eigentlich nur für die Fahrten von der Halle zum Kran benutzt (ca. 800m über die Straße).
Kann ich in Holland als Deutsche Besitzer (Anhänger) einfach wie die Holländer das gleiche Nummernschild vom Zugfahrzeug dranmachen und dann von A nach B fahren.
Wenn Dein Zugwagen in Holland zugelassen und versichert ist, ja.
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  #18  
Alt 02.12.2013, 10:01
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bootsfreunde.com bootsfreunde.com ist offline
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Rufzeichen oder MMSI: ohne
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Hallo Eirene II,

als Konkretisierung zu den Ausführungen von Ralf.

Der TÜV (nicht Dekra, GTÜ oder so) muss ein "Gutachten zur Erteilung einer Betriebserlaubnis" erstellen.

Danach muss noch die eigentliche TÜV-Untersuchung nach § 21 StVZO/§14 FZUIV erfolgen.

Wenn bei euch wie z. B. bei uns in Hessen bereits die neusten EU-Verordnungen (§13 EG-FGV) angewendet werden, dann muss vom TÜV noch eine Rechtsakte angelegt werden, die du dann mit dem Gutachten und dem Untersuchungsbericht zu deiner Genehmigungsbehörde sendest (je Bundesland gibt es nur eine). Diese erteilt dann die Betriebserlaubnis.

An deiner Stelle würde ich nach einem Typenschild am Trailer suchen (z. B. Freewheel, Ribar, etc.) und dann den Hersteller kontaktieren. Bei Freewheel habe ich 60,50 € für eine BE bezahlt. Damit dann zum Tüv eine TÜV-Untersuchung nach § 21 StVZO und anschl. zur Zulassungsstelle. Man erspart sich dann das Zeit raubende und auch doppelt so teure Gutachten zur Erteilung der BE.
__________________
Viele Grüße
Thomas
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