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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo Gemeinde,
ich hab nen 7,5 Tonner LKW, Ladefläche 6m. Boot würde 3m inkl. Anker überstehen. In ner LKW - Fahrschule wurde mir gesagt, der überstand könne so lang sein wie man mag, einzig und allein, am Ende muss ne ordentliche Beleuchtung sein. Also wie z.b. die Lichtleiste von nem Bootstrailer. Unterfahrschutz (Stoßtange) alles egal. Stimmt das so? Das Boot steht sicher, auch mit 3 m Überstand, also Ladungssicherung wär o.k. Es würd so von Deutschland über Österreich und Slowenien nach Kroatien gehn. Gruß Michael |
#2
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Aus Verkehrsportal.de:
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) I. Allgemeine Verkehrsregeln §22 Ladung (1) Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten. (2) Fahrzeug und Ladung dürfen zusammen nicht breiter als 2,55 m und nicht höher als 4 m sein. Fahrzeuge, die für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, dürfen, wenn sie mit land- oder forstwirtschaflichen Erzeugnissen oder Arbeitsgeräten beladen sind, samt Ladung nicht breiter als 3 m sein. Sind sie mit land- oder forstwirtschaftlichen Erzeugnissen beladen, dürfen sie samt Ladung höher als 4 m sein. Kühlfahrzeuge dürfen nicht breiter als 2,6 m sein. (3) Die Ladung darf bis zu einer Höhe von 2,5 m nicht nach vorn über das Fahrzeug, bei Zügen über das ziehende Fahrzeug hinausragen. Im Übrigen darf der Ladungsüberstand nach vorn bis zu 50 cm über das Fahrzeug, bei Zügen bis zu 50 cm über das ziehende Fahrzeug betragen. (4) Nach hinten darf die Ladung bis zu 1,5 m hinausragen, jedoch bei Beförderung über eine Wegstrecke bis zu einer Entfernung von 100 km bis zu 3 m; die außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung zurückgelegten Wegstrecken werden nicht berücksichtigt. Fahrzeug oder Zug samt Ladung darf nicht länger als 20,75 m sein. Ragt das äußerste Ende der Ladung mehr als 1 m über die Rückstrahler des Fahrzeugs nach hinten hinaus, so ist es kenntlich zu machen durch mindestens eine hellrote, nicht unter 30 x 30 cm große, durch eine Querstange auseinandergehaltene Fahne, ein gleich großes, hellrotes, quer zur Fahrtrichtung pendelnd aufgehängtes Schild oder einen senkrecht angebrachten zylindrischen Körper gleicher Farbe und Höhe mit einem Durchmesser von mindestens 35 cm. Diese Sicherungsmittel dürfen nicht höher als 1,5 m über der Fahrbahn angebracht werden. Wenn nötig (§ 17 Abs. 1), ist mindestens eine Leuchte mit rotem Licht an gleicher Stelle anzubringen, außerdem ein roter Rückstrahler nicht höher als 90 cm. (5) Ragt die Ladung seitlich mehr als 40 cm über die Fahrzeugleuchten, bei Kraftfahrzeugen über den äußersten Rand der Lichtaustrittsflächen der Begrenzungs- oder Schlußleuchten hinaus, so ist sie, wenn nötig (§ 17 Abs. 1), kenntlich zu machen, und zwar seitlich höchstens 40 cm von ihrem Rand und höchstens 1,5 m über der Fahrbahn nach vorn durch eine Leuchte mit weißem, nach hinten durch eine mit rotem Licht. Einzelne Stangen oder Pfähle, waagerecht liegende Platten und andere schlecht erkennbare Gegenstände dürfen seitlich nicht hinausragen.
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#3
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zusammenfassend:
Überstand max 1,5m wenn du aber deinen LKW so abänderst und dies Eintragen läst, dass dieser 3m Länger ist sollte es kein Problem sein. Allerdings stell ich es mir schwierig vor den LKW zu verlängern und eine Betriebserlaubnis zu bekommen. ![]()
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]()
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#4
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![]() Zitat:
Aber rein theoretisch würde ja auch eine 1,5m Verlängerung ausreichen. Gruß Jörg
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#5
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Vielleicht an den LKW noch einen leeren Anhänger dran, dann hängt das Boot nicht drüber raus. Wäre das dann legal ?
Gruss Rudi
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#6
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Wenn das Boot 3m länger ist wie der Lkw schwenkt das Heck, also Boot, in Kurven genauso ob mit 3m, 1,5m oder garkeiner Verlängerung.
Gruß Uli07
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#7
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boist du sicher ?
Das wenn das Boot nicht über die Ladekante ragt schwenkt es wie das Heck. Es ist dann entfernung x vonm Drehpunkt der hinterachse wenn das boot drei meter drüber rausteht schwenkt das ende einen Weiteren weg dfer durch einen größern Drehradius x+3m beschrieben wird.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]()
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#8
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Kein Problem den LKW so eingetragen zu bekommen, hab ich schon mal gemacht. Dauert ne halbe Stunde und Länge, Gewicht alles neu eingetragen. Ich will nur den Rahmen nicht verlängern, weil dann ist er eben nur noch als Boots LKW zu gebrauchen. Mit Überstand, Bordwand runter, Boot rauf, haben fertig. Und so ne Rahmenverlängerung wiegt auch wieder und wir brauchen doch jedes Kg Gewicht und ich hab nicht vor deswegen abzunehmen ;) |
#9
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![]() Zitat:
Das Ausschwenken bleibt sich gleich und iss ma auch egal, wird ja kein Baustellenfahrzeug ;) |
#10
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![]() Zitat:
aber in Österreich ein Problem, da Zahl ich die GO Gebühr nach Achsen ;) |
#11
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![]() mfg Martin
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#12
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![]() Zitat:
Gruss Rudi |
#13
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Moin,
die 1,5m Überstand zählen ab den Rückleuchten, also einfach die Rückleuchten soweit nach hinten setzen das nur noch 1,5m über die Leuchten hinnaus stehen. Das sieht man auch häufig bei Abrollcontainer LKW die eine verschiebare lichleiste haben um verschieden lange Container aufzunehmen. Gruß Henning
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#14
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Zumindest in D kein Thema:
Ich habe damals als ich mein Boot geholt habe beim Straßenverkehrsamt angerufen und die haben mir die nötige Ausnahmegenehmigung sogar zur Tanke unterwegs gefaxt. Hat keine 50 Euro gekostet und konnte hinterher bezahlt werden. Bilder sind da: http://www.boote-forum.de/showthread...60#post1780260 Für die anderen Länder würde ich mal den Adac fragen. Grüße
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Marco, ![]() Ich bin so wie ich bin, die einen kennen mich und die anderen können mich... ![]()
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#15
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![]() Zitat:
wenn das ok wär, würd ichs schon machen. aber iss das ok ? |
#16
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ja das ist die Frage, wer kann da für alle Länder gemeinsam Auskunft geben. Das scheiß Meer muss schon schön sein, wenn man sich all das antut! ;) |
#17
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![]() Zitat:
Nur Rückleuchten ohne Unterfahrschutz ohne Rahmen ? Hmm?
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#18
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find ich gut! Sorry, dass ich`s geschrieben hab. |
#19
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![]() Zitat:
Wenn die Rückleuchte verschiebbar ist, dann steht das auch in den Papieren drin. Das heißt im Umkehrschluss das man die Rückleuchten nicht einfach weiter nach hinten legen kann/darf. Und schon gar nicht weit über die Fahrzeugmaße hinaus. Grüße
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Marco, ![]() Ich bin so wie ich bin, die einen kennen mich und die anderen können mich... ![]()
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#20
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Um die verschiedenen Länder abzudecken, benötigst Du die Auskünfte der jeweiligen Verkehrsbehörde. 3,5m Überstand auf Langstrecke ohne Begleitfahrzeug und ohne Sondergenehmigungen mit Auflagen habe ich noch nicht gesehen.
Cheers, |
#21
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Bei mir steht im Schein unter Bemerkungen:
"zu Ziff. 18: Länge wahlweise 9400 bis 10350". Wenn man die erlaubten 1500mm addiert, ergibt das ges. 11850mm, was bei mir paßt. Die hintere Stoßstange gilt bei mir als Unterfahrschutz und ist etwa bei 8m. Der Überstand zur Stoßstange beträgt also 3,85m. Die Lichtleiste läßt sich bis 9,4m einschieben. Die eingetragene wahre Länge des LKW zu Ziff. 18 beträgt 8,5m. Das hat der TÜV so eingetragen und damit war ich in Kroatien. Alles bestens. yello |
#22
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Boah ... das ist ja echt der Hammer. Hast du mal die Achslasten gewogen, kann mir nicht vorstellen das das passt.
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Gruss - Peter Man sollte dem Leib etwas gutes bieten, damit die Seele Lust hat darin zu wohnen ![]() |
#23
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![]() Zitat:
Das Boot könnte ich ohne Weiteres um einen halben Meter verschieben, um die Achslasten auszutarieren (Schwerpunkt liegt 0,5 m vor der HA). Gruß, yello |
#24
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![]() Zitat:
Haben die nichts gesagt bei 8,1to und 7,5to in den Papieren ? Hast du denn auch einen passenden Führerschein für >7,5 to
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Gruss - Peter Man sollte dem Leib etwas gutes bieten, damit die Seele Lust hat darin zu wohnen ![]() |
#25
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Hat keinen interessiert. Die Führerscheinklasse bezieht sich auf das z.GG im Fahrzeugschein und nicht auf das tatsächliche Gewicht. Damit ist das Fahren mit Überladung eine Ordnungswidrigkeit und du zahlst nur wg. der Überladung. In diesem Fall wären das 8,67% gewesen und somit 10€ Strafe (in D). Damit kann ich leben.
yello
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