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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #1  
Alt 22.01.2013, 09:19
Beamer4711 Beamer4711 ist offline
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Standard Grünes Kennzeichen - Versicherungspflicht?

Hallo zusammen,
wollte heute morgen meinen neunen (gebrauchten) Bootstrailer anmelden - wurde aber von der Zulassungsstelle abgewiesen, da ich keine evB-Nummer hätte; mein Hinweis der Trailel sei Steuer-und Versicherungsfrei (da im Betrieb über KFZ versichert) wurde abgeschmettert: ich hätte ja einen Fahrzeugbrief, ansonsten würde ich eine Betriebserlaubnis benötigen.... und der Anhänger wäre beim Vorbesitzer auch versichert gewesen ( ..kann ich aus den Papieren nirgends entnehmen...)
Gibt es irgenwo eindeutige Informationen hierüber?

Danke für Eure Infos......
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  #2  
Alt 22.01.2013, 09:37
Benutzerbild von kroeni
kroeni kroeni ist offline
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Standard

Im Brief muss Sportgeräteträger stehen!
Es gibt auch Bootstrailer die nicht als Sportgeräteträger eingetragen sind, diese dürfen dann auch zweckentfremdet werden und müssen Haftpflichtversichert sein.
__________________
Gruß

René


Am Ende wird alles gut. Und wenn es nicht gut ist, ist es noch nicht das Ende!
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  #3  
Alt 22.01.2013, 09:40
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Flybridge Flybridge ist offline
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Standard

Wenn du einen Brief hast, wird der Trailer kein Sportgeräteanhänger sein, und vorher ein schwarzes Kennzeichen gehabt haben?

Was steht denn im Brief drin? Kfz-Anhänger oder Sportanhänger?
__________________
Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


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  #4  
Alt 22.01.2013, 09:41
JohnB JohnB ist offline
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Mögen die Dachauer nicht.

Einschlägig ist die Fahrzeugzulassungsverordung: http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/index.html

§3 (2) (e) FZV regelt, dass Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten keiner Zulassung
bedürfen = grünes Kennzeichen ohne Steuer- und Versicherungspflicht.

Man KANN sie auf Antrag zulassen = schwarze Nummer. Vielleicht hat der Vorbesitzer das
gemacht, es bindet jedoch nicht.

Du brauchst allerdings einen Beleg, dass Du einen "Spezialanhänger zur Beförderung von
Sportgeräten" hast. Was steht denn in den Papieren?
__________________
Beste Grüße

John
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  #5  
Alt 22.01.2013, 09:47
Zodiak Zodiak ist offline
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Die schwarze Nummer hat auch jede Menge Vorteile.

Du darfst bei der Urlaubsfahrt allen möglichen Krempel im Boot Verstauen,
auch das Gepäck, soweit im Rahmen des zul. Gewichtes. Mit grüner Num-
mer darfst Du das nicht, weil es dann Steuerhinterziehung wäre. Manche
bevorzugen deshalb die steuer- und versicherungspflichtige Zulassung mit
schwarzem Kennzeichen.
__________________
Viele Grüße, TOM
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  #6  
Alt 22.01.2013, 09:53
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alaska alaska ist offline
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Ich käme nie auf die Idee jeden Krempel in meinem Boot zu verstauen
und Urlaubs- bzw. Reisegepäck darf auch auf dem Boot liegen.
Hatten wir schon zur Genüge diskutiert.
__________________
Bald wieder vom Oberrhein.
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  #7  
Alt 22.01.2013, 09:58
Beamer4711 Beamer4711 ist offline
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Hallo John,
es steht SDAH F. Sportgeräte Bootstransporter in den Papieren -
Grüße
Udo
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  #8  
Alt 22.01.2013, 10:02
JohnB JohnB ist offline
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Das passt.

Lass' im Amt den Chef holen.
__________________
Beste Grüße

John
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  #9  
Alt 22.01.2013, 10:04
Beamer4711 Beamer4711 ist offline
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Hallo Tom,
der hatte auch keine Ahnung - und will die Versicherung - es geht mir hier nicht um die € 40 im Jahr - sondern ums Prinzip....
Ciao
Udo
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  #10  
Alt 22.01.2013, 10:10
Benutzerbild von ro-jog-rr
ro-jog-rr ro-jog-rr ist offline
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Zitat:
Zitat von Beamer4711 Beitrag anzeigen
Hallo Tom,
der hatte auch keine Ahnung - und will die Versicherung - es geht mir hier nicht um die € 40 im Jahr - sondern ums Prinzip....
Ciao
Udo
Abgesehen vom prinzip

40Euro?
Bei der Huk zahle ich für meinen Trailer bis 1t
13,07 Euro pro Jahr für Haftpflicht.
Das würde ich generell machen, denn wenn der Trailer abgekuppelt ist und irgendwas passiert...
__________________
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  #11  
Alt 22.01.2013, 10:15
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von Beamer4711 Beitrag anzeigen
Hallo Tom,
der hatte auch keine Ahnung - und will die Versicherung - es geht mir hier nicht
um die € 40 im Jahr - sondern ums Prinzip....
Ciao
Udo
Er soll sich über die genannte Gesetzesstelle schlau machen. Zur Not hätte
auch der Chef einen Chef.

Manchmal hilft es auch, wenn man eine Behörde auffordert, eine schriftliche
Entscheidung zu geben, die Basis einer Beschwerde oder Klage sein kann (nennt
sich oft "beschwerdefähige Entscheidung"). Dann erkennt man im Amt, dass man
ab jetzt für sein Verhalten gerade stehen muss.

Versichert ist ein Trailer bei einer ordentlichen Bootsversicherung ohnehin - blos ist das
keine Versicherung, die für formell die Zulassung geeignet wäre.
__________________
Beste Grüße

John
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  #12  
Alt 22.01.2013, 10:22
Beamer4711 Beamer4711 ist offline
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..bin morgen wieder dort - werde mich dann nicht so einfach "abspeisen" lassen; Danke für Deine Hinweise,
Viele Grüße
Udo
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  #13  
Alt 22.01.2013, 10:27
Zodiak Zodiak ist offline
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Ausschlaggebend ist die Zweckbestimmung nach dem Willen des Halters.
Bei späterer Zweckumwidmung kann die Steuerfreiheit auch nachträglich
geltend gemacht werden. Bei der Zulassungsstelle arbeitet nicht immer
Personal mit Ahnung. Du kannst entscheiden, welche Zulassungsform Du
für Deinen Bootsanhänger wählst.

Wegen typischem Urlaubs- und Campingzeugs auf dem grünen Trailer hat
es schon entsprechenden Ärger bei Kontrollen gegeben. Hinweise, was in
irgendeinem Internetforum steht, akzeptieren die Beamten während ihrer
Kontrollen nicht.
__________________
Viele Grüße, TOM

Geändert von Zodiak (22.01.2013 um 10:32 Uhr)
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  #14  
Alt 22.01.2013, 12:50
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Zitat:
Zitat von ro-jog-rr Beitrag anzeigen
Abgesehen vom prinzip

40Euro?
Bei der Huk zahle ich für meinen Trailer bis 1t
13,07 Euro pro Jahr für Haftpflicht.
Das würde ich generell machen, denn wenn der Trailer abgekuppelt ist und irgendwas passiert...
Also wenn macht eine Teilkasko sinn, was soll denn sonst mit einen abgekuppellten Trailer passieren, ausser das er sich selbsständig macht! Aber das wäre ja eigenes verschulden und ob die Haftpflicht dafür zahlt?!
__________________
Gruß

René


Am Ende wird alles gut. Und wenn es nicht gut ist, ist es noch nicht das Ende!
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  #15  
Alt 22.01.2013, 13:02
Watercats Watercats ist offline
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Zählt ein Freizeitboot wirklich als Sportgerät? Das glaubt ihr doch nicht ernsthaft? Oder fährst du Rennen damit? Zählt dann auch Camping als Sport? Dann wäre ja der Wohnwagen billiger ....
Wenn ich denen klar mache, dass mein Sport Möbelstemmen wäre, könnte ich dann Umzüge mit dem Anhänger ausführen?

Gruss Rudi
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  #16  
Alt 22.01.2013, 13:02
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von kroeniboot Beitrag anzeigen
[...]Aber das wäre ja eigenes verschulden und ob die Haftpflicht dafür zahlt?!
Der Witz der Haftpflichtversicherung ist es gerade, dass sie bei Verschulden des
Haftungspflichtigen zahlt. Nur so sind Dritte abgesichert.

Teilkasko braucht's bei einer ordentlichen Bootsversicherung auch nicht extra, da das
Diebstahlrisiko dort inkludiert ist.

Zitat:
Zitat von Watercats Beitrag anzeigen
Zählt ein Freizeitboot wirklich als Sportgerät?
Das glaubt ihr doch nicht ernsthaft? [...]
Das ist keine Glaubensfrage, sondern Tatsache. Woher sollten die vielen grünen Trailerkennzeichen
denn sonst kommen?

Zitat:
Zitat von Watercats Beitrag anzeigen
[...] Oder fährst du Rennen damit? [...]
Joggen ist auch ohne Zeitnahme Sport.

Zitat:
Zitat von Watercats Beitrag anzeigen
[...] Zählt dann auch Camping als Sport? [...]
Nein.

Nimm's einfach als eingeführte Definition hin.
__________________
Beste Grüße

John

Geändert von JohnB (22.01.2013 um 13:22 Uhr) Grund: Zitatfehler bereinigt
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  #17  
Alt 22.01.2013, 13:16
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kroeni kroeni ist offline
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Der Witz der Haftpflichtversicherung ist es gerade, dass sie bei Verschulden des
Haftungspflichtigen zahlt. Nur so sind Dritte abgesichert.

Teilkasko braucht's bei einer ordentlichen Bootsversicherung auch nicht extra, da das
Diebstahlrisiko dort inkludiert ist.


Das ist keine Glaubensfrage, sondern Tatsache. Woher sollten die vielen grünen Trailerkennzeichen
denn sonst kommen?


Joggen ist auch ohne Zeitnahme Sport.




Nein.

Nimm's einfach als eingeführte Definition hin.


Das waren zwar nicht alles meine Zitate, aber ich glaube nicht das eine Haftpflichtversicherung zahlt wenn dir über Nacht einer die Feststellbremse löst und die Keile von den Rädern entfernt und dein Anhänger sich selbstständig in den nächsten Zaun bewegt!
__________________
Gruß

René


Am Ende wird alles gut. Und wenn es nicht gut ist, ist es noch nicht das Ende!
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  #18  
Alt 22.01.2013, 13:19
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Zitat:
Zitat von Watercats Beitrag anzeigen
Zählt ein Freizeitboot wirklich als Sportgerät? Das glaubt ihr doch nicht ernsthaft? Oder fährst du Rennen damit? Zählt dann auch Camping als Sport? Dann wäre ja der Wohnwagen billiger ....
Wenn ich denen klar mache, dass mein Sport Möbelstemmen wäre, könnte ich dann Umzüge mit dem Anhänger ausführen?

Gruss Rudi
Es heisst ja auch Sportboot und hierfür benötigt man einen Sportbootführerschein!
__________________
Gruß

René


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  #19  
Alt 22.01.2013, 13:27
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von kroeniboot Beitrag anzeigen
Das waren zwar nicht alles meine Zitate, aber ich glaube nicht das eine Haftpflichtversicherung zahlt wenn dir über Nacht einer die Feststellbremse löst und die Keile von den Rädern entfernt und dein Anhänger sich selbstständig in den nächsten Zaun bewegt!

Sorry, habe die Zitate richtigegestellt. Will Dir nichts unterjubeln.

Zur Haftpflichtversicherung:

1. Deine vorherige Frage ging vom Verschulden des Trailerbenutzers aus. Jetzt
wechselst Du auf KEIN Verschulden.

2. Aber auch dann zahlt die Vers., wenn der böse Bube nicht greifbar ist. Das ist das
Resultat der sog. Gefährungshaftung. Der Gesetzgeber bürdet dem Fahrzeugbenutzer
die Haftung im Zweifelsfall auf, weil der eingefährliches Gerät (Auto etc) betreibt.

3. Du würdest Dich als Zaunbesitzer auch hübsch an denjenigen halten, der den Trailer
abgestellt hat - zu Recht.
__________________
Beste Grüße

John
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  #20  
Alt 22.01.2013, 13:40
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Hi!

1. Steuer für Hänger: je angefangene 200kg zul. Gesamtgewicht: 7,50 € im Jahr.

2. Haftpflicht befriedigt berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte ab.

3. Beschwerdefähige Entscheidung ist in der Praxis nicht zu gebrauchen. Wann meint Ihr entscheiden die Verwaltungsgerichte??? Ha, ha

4. Der Behörde solange mit freundlichem Zureden, Dienstaufischtsbeschwerde, Petition und weiß der Geier alles auf die Nerven gehen, bis sie es geschnallt hat.

Viele Grüße
blondini
__________________
viele Grüße
Blondini

(Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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  #21  
Alt 22.01.2013, 13:47
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Zitat:
Zitat von kroeniboot Beitrag anzeigen
Das waren zwar nicht alles meine Zitate, aber ich glaube nicht das eine Haftpflichtversicherung zahlt wenn dir über Nacht einer die Feststellbremse löst und die Keile von den Rädern entfernt und dein Anhänger sich selbstständig in den nächsten Zaun bewegt!
Was Du glaubst und was Fakt ist deckt sich offensichtlich nicht.

Nimm es einfach zur Kenntnis dass es so ist !
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Gruß Fred
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  #22  
Alt 22.01.2013, 13:54
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barracuda75 barracuda75 ist offline
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Was Du glaubst und was Fakt ist deckt sich offensichtlich nicht.

Nimm es einfach zur Kenntnis dass es so ist !

Warum kann John die These von Rene vernünftig beantworten und du nicht Hat Rene dir was getan oder warum musst du ihm so ans Bein pinkeln.

Evtl. hast du den Spruch auch einfach mal, berechtigter Weise, von jemand anderen vor den Kopf gekloppt bekommen und wollstest ihn nun auch mal einsetzten.
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Gruß Marco ....... Sent from my Composter using Tabaktalk ......................................... Gott schütze uns vor Sturm und Wind und Booten die gechartert sind
Vögeln soll man 3 mal täglich Wasser geben
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  #23  
Alt 22.01.2013, 15:34
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Fred Fred ist offline
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Ach Marco .......

Suche einfach weiter !
__________________
Gruß Fred
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  #24  
Alt 22.01.2013, 18:03
Atze-BB Atze-BB ist offline
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Zitat:
Zitat von Watercats Beitrag anzeigen
Zählt ein Freizeitboot wirklich als Sportgerät? Das glaubt ihr doch nicht ernsthaft? Oder fährst du Rennen damit? Zählt dann auch Camping als Sport? Dann wäre ja der Wohnwagen billiger ....
Wenn ich denen klar mache, dass mein Sport Möbelstemmen wäre, könnte ich dann Umzüge mit dem Anhänger ausführen?

Gruss Rudi
Also diese Trailer mit der grünen Nummer "sind Bauartbedingt nur für den Transport bestimmter Sportgeräte geeignet" .

Das gibt es bei Bootstrailern, Motorradanhängern, Pferdeanhänger usw..... (ja Pferde sind Sportgeräte, diese sind manchmal auch defekt (Krankheit) bzw zerstört (Tot) , unsere Gesetze sind da knallhart und bieten kein Schlußfloch).

Transportierst du etwas anderes als das wofür der Trailer zugelassen ist liegt sofort der Tatbestand der Steuerhinterziehung und Führen eines Fahzeugs ohne Zulassung an.

Die grüne Nummer hat Vorteile und Nachteile.

Schöne Grüße Atze
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  #25  
Alt 23.01.2013, 08:55
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udow udow ist offline
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Moin!

Ich habe heute meinen Trailer umgemeldet.....

Die Dame bei der Zulassungsstelle wollte folgendes von mir haben:
- Fahrzeugschein
- Betriebserlaubnis ( grüner Bogen mit den Daten wie im Brief )
- Perso
- Geld

Und dann hat sie noch gefragt ob der Trailer über das Zugfahrzeug oder extra versichert wird...... ich sagte, übers Zugfahrzeug...... Sie sagte: OK! kein Problem!

Das Ganze hat fünf Minuten gedauert und war völlig problemlos !


Grüße!
Udo
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