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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 21.01.2013, 16:59
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Admiral
 
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Standard Bootzugmaschine LKW oder PKW - welche vor/Nachteile

Hallo,
suche Hilfe bei folgendem Fakt:

Neues Auto Pickup Doppelkabiner von Ford
Gesamtmasse 3200kg
Fahrzeugschein/Brief steht LKW
Versteuerung nach PKW 624,- (bzw. Fahrzeugart = sonstiges Fahrzeug)

Schlüssele ich diesen nun um zum PKW, dann kostet das Gutachten ca. € 800,-

Versicherung bleibt bei bei PKW oder LKW gleich!

Nun meine Frage:

Lohnt der Aufwand sich überhaupt umzuschlüsseln?
Darf ich bei der besteheden LKW Zulassung überhaupt Sonntags fahren?
darf ich Sonntags damit im Ausland fahren (A,IT,SL,HR)?
Wie ist das mit Nachfahrverbot wenn ich das Boot am Haken habe, und mit ca. 6to Gesamtzugmasse unterwegs bin?

Welche Nachteile habe ich ich bei LKW, bzw. Vorteile bei PKW?

Randinfo
Fahrzeug wird nicht gewerblich genutzt
LKW Schein bei mir vorhanden/bei Frau nicht.


Danke für Eure Hilfe
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  #2  
Alt 21.01.2013, 17:14
Benutzerbild von matisbad
matisbad matisbad ist offline
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Standard

Hi
Am Sonntag darst Du mit LKW und Anhänger nicht fahren (zumindest in D)

§ 30
(3) An Sonn- und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren.
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Matthias

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  #3  
Alt 21.01.2013, 17:58
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Standard Bootzugmaschine LKW oder PKW - welche vor/Nachteile

Bezieht sich das auch auf Sportgeräte wie Boot?

Wenn ja, komme ich um die Umschlüsselung wohl nicht herum


iHEF
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  #4  
Alt 21.01.2013, 18:06
Benutzerbild von Tobheil
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Hallo,

800€ für eine Änderung der Fahrzeugart in Pkw, Respekt !! Das ist happig.

Vergleich neben Versicherung vor allem bitte auch mal die Steuer. Pkw nach Hubraum und Abgasnorm, Lkw nach ZGG.

Viel Erfolg

Tobias
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  #5  
Alt 21.01.2013, 18:39
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lalao0 lalao0 ist offline
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Wenn du das Teil umschlüsseln läßt, wird es in der Versicherung bei den meisten Gesellschaften (da PKW und nicht LKW) billiger, dafür in der Steuer teurer. Fahren am Sonntag dürfte wurscht sein, und bgl. deiner Frau kommt es auf das Baujahr (des Führerscheins, nicht deiner Frau) an
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Hier geht´s zum Blog
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Hier kann sinnvoll Geld gespendet werden
https://arche-stendal.de/unterstuetz...fuer-container
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  #6  
Alt 21.01.2013, 18:41
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Anhänger zu Sport und Freizeitzwecken darst du am Sonntag mit dem LKW ziehen. Andere sind leider tabu. Wenn du damit klar kommst meld ihn als LKW an

schönen Gruß Enrico
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  #7  
Alt 21.01.2013, 19:02
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matisbad matisbad ist offline
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Sorry, ich kenne einige die mit Pferdeanhänger und Mitsubishi L200 angehalten wurden.

Durften alle zahlen wenn der L200 als LKW zugelassen war.

Da wäre ich echt vorsichtig.
Wenn Du 100000% ig sicher gehen willst, gehe zur Zulassungstelle - die sollten es wissen
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  #8  
Alt 21.01.2013, 19:04
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Stephan123 Stephan123 ist offline
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Standard AW: Bootzugmaschine LKW oder PKW - welche vor/Nachteile

Mein Pickup wurde einfach nach Aufbau einer Laderaumabdeckung zum Pkw umgeschlüsselt.
Kostenmässig tut sich da nicht wirklich viel.

Grüße, Stephan von unterwegs
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  #9  
Alt 21.01.2013, 19:09
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Und hatten die auch Pferde im Anhänger drin oder haben die ein Umzug mit gefahren???
Fahre selber privat ein Auto was als LKW oder so läuft.

schönen Gruß Enrico
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  #10  
Alt 21.01.2013, 19:13
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barracuda75 barracuda75 ist offline
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ob die Versicherung als LKW oder PKW teurer oder billiger ist, kommt auf die Typenklasse des Fz's und auf deine SF an. Bist du noch oder wieder hoch in den Prozenten (also niedrige SF) lohnt sich meist die LKW Zulassung. Mit steigender SF wächst der Vorteil in der PKW Versicherung. Steuerlich sind beide Zulassungsmethoden gleich, der Haken ist wirklich das Sonn.- und Feiertagsfahrverbot.
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  #11  
Alt 21.01.2013, 19:15
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Auf Beschluss der Verkehrsminister auf ihrer Konferenz am 9. und 10. Oktober 2007 soll die sehr unterschiedliche Genehmigungspraxis der zuständigen Stellen vereinheitlicht werden, indem die Ausnahmegenehmigungspraxis der Straßenverkehrsbehörden an einem bestimmten Katalog ausgerichtet werden soll.[1] Dieser Katalog sieht vor, dass das Sonn- und Feiertagsfahrverbot neben den in der StVO geregelten Ausnahmen allgemein nicht gelten soll für:[2]
  • Zugmaschinen, die ausschließlich dazu dienen, andere Fahrzeuge zu ziehen,
  • Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen mit Hilfsladefläche, deren Nutzlast nicht mehr als das 0,4fache der zulässigen Gesamtmasse beträgt,
  • Fahrzeuge, bei denen die beförderten Gegenstände zum Inventar gehören, wie zum Beispiel Ausstellungs-, Film- und Fernsehfahrzeuge sowie Schaustellerfahrzeuge (auch mit Anhänger),
  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen,
  • Einsatzfahrten von Bergungs-, Abschlepp- und Reparaturfahrzeugen,
  • Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen geführt werden.
Quelle: Wikipedia

schönen Gruß Enrico
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  #12  
Alt 21.01.2013, 19:20
tom115 tom115 ist offline
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Moin
Kann Enrico nur recht geben. Fahre selber einen ( LKW ).
Es gibt keinerlei Probleme,wenn Du das Boot am Hacken hast.
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  #13  
Alt 21.01.2013, 19:27
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Sonntagsfahrverbot:
LKW ohne Anhänger bis 7,5 t Gesamtmasse dürfen jedenfalls.
LKW bis 3,5 t Gesamtmasse plus Anhänger zu Sport- und Freizeitzwecken dürfen in manchen Bundesländern:
http://www.avd.de/startseite/recht-w...fuer-gespanne/

Führerschein ist eine Frage des hzGG: bis 3,5 reicht B.
Mit schwerem Hänger dazu (über 750 kg hzGG) BE.
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Gruss Andreas

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Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem.
(Karl Valentin)
www.albin25.eu
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  #14  
Alt 21.01.2013, 19:38
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Und so schaut das vereinte Deutschland aus

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Von Nord nach Süd oder umgekehrt heißt es fliegen
Hamburg muss auch umfahren werden.

Da wird von Europa geredet und dann so etwas in Deutschland
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Und die √ allen Übels sind die 62


Gruß Henning
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  #15  
Alt 21.01.2013, 23:17
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alaska alaska ist offline
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Lohnt der Aufwand sich überhaupt umzuschlüsseln?Das musst du entscheiden, ob der Vorteil überwiegt.Frag mal hier ob es für den neuen
auch schon etwas gibt.
Darf ich bei der besteheden LKW Zulassung überhaupt Sonntags fahren?Ohne Anhänger ja, mit Anhänger ist es vom Bundesland abhängig.
darf ich Sonntags damit im Ausland fahren (A,IT,SL,HR)?Wenn PKW Zulassung ja. LKW mit Anhänger in Bayern nicht, in Österreich ja da
sowohl Zugfz. und Anhänger jeweils unter 3500kg.
Wie ist das mit Nachfahrverbot wenn ich das Boot am Haken habe, und mit ca. 6to Gesamtzugmasse unterwegs bin?PKW Zulassung kein Problem,
LKW siehe hier
wäre auch eher unproblematisch.
Welche Nachteile habe ich ich bei LKW, bzw. Vorteile bei PKW?
LKW: günstigere Steuer, i.d.R. teurer in der Versicherung
Randinfo
LKW Schein bei mir vorhanden/bei Frau nicht.
alter 3er reicht doch

Wenn es dir nur um die Fahrstrecken für den Urlaub D- HR geht, würde ich mir überlegen ob du das zeitlich nicht gut planen kannst um mit der
"LKW-Zugmaschine" zu fahren.
Prüfe mal welche Fahrzeugklasse angegeben ist...und ob sich deine
Schadstoffklasse beim PKW in eine "gelbe" verschlechtert.


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Bald wieder vom Oberrhein.
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  #16  
Alt 22.01.2013, 05:49
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barracuda75 barracuda75 ist offline
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wie kommt ihr denn nur alle da drauf, das er mit der LKW Zulassung weniger Steuern bezahlen muss? Bei dem Auto ist das steuermäßig total Hupe, wie der angemeldet ist, die Steuer bleibt gleich!
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  #17  
Alt 22.01.2013, 06:17
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Hallo Ralf,

alles kein Problem, baue dir auf die Pritsche ein Kinderkarussell dann haste ein Schaustellerfahrzeug und bist auf der sicheren Seite

Gruß Klaus
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Gruß Klaus

Rotwein sieht man(n) nicht bei der Blutprobe.

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  #18  
Alt 22.01.2013, 06:24
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Zitat:
Zitat von barracuda75 Beitrag anzeigen
wie kommt ihr denn nur alle da drauf, das er mit der LKW Zulassung weniger Steuern bezahlen muss? Bei dem Auto ist das steuermäßig total Hupe, wie der angemeldet ist, die Steuer bleibt gleich!
weil Ladefläche kürzer als Fahrgastraum
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Gruß FriLu

Wir leben nur einmal, aber diesmal machen wir alles richtig.


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  #19  
Alt 22.01.2013, 06:27
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ist aber bei mir eh nicht.

Die billigere Steuer werde ich nicht bekommen - das ist mir klar


Nur noch mal zur Veständigung

Ich schwanke zwischen LKW Zulassung und PKW Zulassung
z Zt. LKW Zulassung.


Meiner Frau ist das peinlich mit einem LKW durch die City zu fahren
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  #20  
Alt 22.01.2013, 06:30
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barracuda75 barracuda75 ist offline
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Zitat:
Zitat von Frilu Beitrag anzeigen
weil Ladefläche kürzer als Fahrgastraum

richtig

Es soll aber noch die Möglichkeit geben, wenn man das Fz auf über 2,8to zgG auflastet. Da soll er auch als PKW nach LKW versteuert werden (früher war das mal allgein gültig). Aber das ist wohl heutzutage eher ermässenssache des jeweiligen Finanzbeamten, zumindest habe ich da noch nichts aktuell allgemein gültiges gesehen.
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  #21  
Alt 22.01.2013, 06:32
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Zitat:
Zitat von Style Beitrag anzeigen
ist aber bei mir eh nicht.

Die billigere Steuer werde ich nicht bekommen - das ist mir klar


Nur noch mal zur Veständigung

Ich schwanke zwischen LKW Zulassung und PKW Zulassung
z Zt. LKW Zulassung.


Meiner Frau ist das peinlich mit einem LKW durch die City zu fahren

denn nochmal langsam

Steuer: bei beiden Varianten gleich
Versicherung: kommt auf deine SFK und auf die TK des Autos an, muss man durchrechnen
Nachteil LKW: Sonn und Feiertagsfahrverbot
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  #22  
Alt 22.01.2013, 06:34
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Zitat:
Zitat von Style Beitrag anzeigen
ist aber bei mir eh nicht.

Die billigere Steuer werde ich nicht bekommen - das ist mir klar


Nur noch mal zur Veständigung

Ich schwanke zwischen LKW Zulassung und PKW Zulassung
z Zt. LKW Zulassung.


Meiner Frau ist das peinlich mit einem LKW durch die City zu fahren
Bei der Umschlüsselung ändert sich doch nicht die Optik des Fahrzeuges, oder hast Du den Fahrzeugschein, natürlich vergrößert, in Kopie an den Bracken hängen.

Gruß Klaus
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Rotwein sieht man(n) nicht bei der Blutprobe.

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  #23  
Alt 22.01.2013, 06:47
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Klaus... da zählt Gefühl und Emotion

-- Weiber halt
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  #24  
Alt 22.01.2013, 06:59
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Klaus... da zählt Gefühl und Emotion

-- Weiber halt
Das ist gefährlich, pass nur auf das Du nicht vor lauter Gefühl & Emotionen noch in der "Muckibude" landest
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  #25  
Alt 22.01.2013, 07:13
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Ich hatte auch lange hin und her überlegt und lasse meinen als LKW zugelassen.

Steuer ändert sich nicht
Bei meiner Versicherung ändert sich ebenfalls nix da eh supergünstig
Fahrverbot mache ich mir wenig Gedanken drüber obwohl ich ständig was am Haken habe...
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so long, der Thomas...

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