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  #1  
Alt 20.01.2013, 15:50
Benutzerbild von redbullcarsten
redbullcarsten redbullcarsten ist offline
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Ich muss mein vor kurzem gekauftes Boot anmelden und frage mich nun was da am ehesten Sinn macht...
Das Boot hat einen IBS auf den Namen des Vorbesitzers und auch die entsprchende Nummer am Heck. Der "alte" Eigner hatte das Boot an jemanden verkauft, der es aber nicht gefahren hat und von dem ich es dann gekauft habe, somit steht im Kaufvertrag auch ein anderer Name als im IBS. Könnte es da nun Probleme mit dem neuen IBS geben (ich soll ja zum Antrag die Kopie vom Kaufvertrag legen)? Ich hatte auch überlegt beim WSA Anzumelden, aber dafür muss ich doch auch beim ADAC Abmelden oder?
Ist es richtig das eine Zulassung beim WSA z.B. in Kroatien oder Polen usw Proble geben könnte?? Mein überwiegendes Revier ist zwar der Rhein, Main und auch Holland aber man will ja auch mal in den Urlaub...
Ich hoffe ich habe nun nicht alle total verwirrt !?!
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CARPE DIEM
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  #2  
Alt 20.01.2013, 17:11
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Hallo Carsten,
also das oft angeführte Argument die Anmeldung beim WSA führt im Ausland zu Problemen kann ich nicht unterstreichen. Bin in Italien, da gabs noch nie Probleme. Warum auch? Stelle Dir mal vor, die lassen Dich mit Deinem Auto und der Zulassung Deiner Gemeinde nicht einreisen nur weil Du nicht beim ADAC bist....
Eine offiziellere Zulassung wie von einer deutschen Behörde wirst Du nicht bekommen.
Also, ich sehe keinen Grund den IBS fortzuführen.
Also ich würde das Boot beim ADAC abmelden. Dann zum WSA, dort müsste es sich ja problemlos anmelden lassen. Du hast ja anscheinend alle Papiere. Die alte Nummer vom Boot entfernen, neue Nummer anbringen....und nie wieder dran denken im Sinne irgendwelcher wiederkehrender Gebühren oder dgl.
Viele Grüße
Jürgen
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  #3  
Alt 20.01.2013, 19:26
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Hallo Jürgen,
stimmt eigentlich, so dachte ich mir das auch. Ich hatte deshalb auf der Boot in Düsseldorf extra nochmal nachgefragt beim WSA aber eben die sagten mir das es unter Umständen evtl Probleme geben könnte da der OBS ja auch als Eigentumsnachweis gelten würde ...
Ich denke genauso werde ich das machen. Ich werde gleich Morgen beim ADAC abmelden und beim WSA Anmelden.
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CARPE DIEM
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  #4  
Alt 20.01.2013, 22:30
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das Geld fürs abmelden kannst du dir sparen,
die ADAC Zulassung verfällt von alleine wenn sich der Eigner nicht mehr meldet
es reicht dann, wenn du die Nummer nicht mehr benutzt
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
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  #5  
Alt 20.01.2013, 22:35
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Überprüft denn das WSA nicht die Nummer vom Boot, ob die schon irgenwo zugelassen ist?
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  #6  
Alt 20.01.2013, 22:47
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Standard IBS oder WSA

Lade Dir mal das Anmeldeformular vom WSA runter, dann siehst Du, daß es keine Probleme gibt.
Bisherige Kennzeichen hatte Dein Boot keine und gut.


viele Grüße Gunter
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  #7  
Alt 20.01.2013, 22:50
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Ok prima, dann werd ich das Morgen mal in Angriff nehmen.
Ich danke euch
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CARPE DIEM
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  #8  
Alt 20.01.2013, 23:26
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WSA ist gut und reicht fast immer. Außer wenn Du in Frankreich die Küsten befahren willst. Dann braucht Du zusätzlich ein Flaggenzertifikat.
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Grüße von Horst
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  #9  
Alt 20.01.2013, 23:31
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Offiziell braucht man zum WSA Kennzeichen noch den Internationalen Fahrterlaubnisschein damit es im Ausland gültig ist.
In Ungarn hätte ich 2012 ohne ihn Probleme bekommen.
Allerdings ist dieser kostenlos aber leider auf auf max. 1 Jahr beschränkt zu erhalten. Antrag zumailen lassen, ausfüllen und unterschreiben und zurückmailen.
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  #10  
Alt 21.01.2013, 00:00
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Zitat:
Zitat von redbullcarsten Beitrag anzeigen
Überprüft denn das WSA nicht die Nummer vom Boot, ob die schon irgenwo zugelassen ist?
nein, das würde auch voll ins leere laufen
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  #11  
Alt 21.01.2013, 07:18
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Offiziell braucht man zum WSA Kennzeichen noch den Internationalen Fahrterlaubnisschein damit es im Ausland gültig ist.
In Ungarn hätte ich 2012 ohne ihn Probleme bekommen.
Allerdings ist dieser kostenlos aber leider auf auf max. 1 Jahr beschränkt zu erhalten. Antrag zumailen lassen, ausfüllen und unterschreiben und zurückmailen.
So wie ich diese Seite des WSA Regensburg deute, ist der Internationale Fahrterlaubnisschein nur für grenzüberschreitende Fahrten auf der Donau außerhalb Deutschlands und Österreichs erforderlich.

Also nicht etwa generell für Fahrten im Ausland. Insofern stellt das also (ähnlich wie das Flaggenzertifikat für Frankreichs Küsten) eine Ausnahme von der Regel dar, dass man im europäischen Ausland schon mit dem WSA-Kennzeichen allein überall fahren darf.
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Grüße von Horst
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  #12  
Alt 21.01.2013, 07:55
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Zitat:
Zitat von hyman Beitrag anzeigen
So wie ich diese Seite des WSA Regensburg deute, ist der Internationale Fahrterlaubnisschein nur für grenzüberschreitende Fahrten auf der Donau außerhalb Deutschlands und Österreichs erforderlich.
Wenn, dann wäre er nur auf der Donau gültig.
Allerdings wurde mein WSA Kennzeichen auch beim einklarieren auf der Theiß von Serbien nach Ungarn moniert und durch die Vorlage war dann alles klar.
Zumindest in der ungarischen Aufstellung der akzeptierten deutschen Bootspapiere stand klar bei WSA nur in Verbindung mit diesem Papier. Im Papier steht auch nichts von einer Einschränkung außer der zeitlichen.

Daß es kaum irgendwo Problem geben wird ist mir auch klar, ich war letztes Jahr aber froh dieses kostenlose Papier dabei gehabt zu haben.
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  #13  
Alt 21.01.2013, 08:01
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Weder IBS noch WSA, ich halte das Flaggenzertifikat für das einzig sinnvolle.

Online beim BSH beantragen, einmalig 75.-€ zahlen für acht Jahre Gültigkeit und zwar ohne Einschränkung weltweit.

Gruß, Micha
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  #14  
Alt 21.01.2013, 08:29
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Hallo Micha,

im Prinzip hast Du recht. WSA-Ausweis und -Kennzeichen reicht halt meist und man muss auch nicht an eine Verlängerung denken...
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Grüße von Horst
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