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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #1  
Alt 06.04.2009, 15:38
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Standard 4,4 Tonnen trailern?

Hallo,
was kann man denn tun wenn das Boot mit Trailer 4,4 to wiegt?
Andere Anhängerkupplung und Bremsen, oder ist da gar nichts zu machen und man muß einen LKW kaufen?

Gruß Ingo
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  #2  
Alt 06.04.2009, 15:40
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Kugelkopf ist bei 3,5 t Schluss, die einzige Ausnahme ist der neue Nissan Patrol, der darf 3,6. Ansonsten hilft nur Maulkupplung und Luftdruckbremse. Und natürlich ein adäquates Zugfahrzeug.

Gruß Ecki
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Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an.
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  #3  
Alt 06.04.2009, 15:45
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...legal kannst du lediglich das Boot um 900 kg leichter machen, wenn du mit Pkw trailern willst.

Evtl. kannst du mit ein paar ganz großen Ami Pick-up´s und einem entsprechenden Trailer, aber da kannst du auch gleich einen Lkw anschaffen..
__________________
Grüße Ingo

...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...

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  #4  
Alt 06.04.2009, 15:48
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Tank leer, Antriebe abschrauben, Anker, Polster, Leinen Geschirr, alles raus und in ein zweiten Wageen, dann kommst du eventuell auf 3,5 To.
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mit sportlichem Gruß
Hendrik
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  #5  
Alt 06.04.2009, 15:57
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Und Motor, Flybridge und Verglasung in einen dritten Wagen ....mal im Ernst, für einen einmaligen Transport ist das vielleicht eine brauchbare Lösung, aber wenn ich jedesmal den halben Urlaub brauche, um mein Bootspuzzle zu komplettieren und wieder zu zerlegen und mit einem Autokorso unterwegs bin, dann ist es wohl ne bessere Idee, gleich für ein paar Tausender einen Bootstransporter anzuschaffen. Bei der Bootsgröße machen die paar Mücken den Kohl auch nicht mehr fett!

Gruß Ecki
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  #6  
Alt 06.04.2009, 16:29
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Zitat:
Zitat von IngoNRW Beitrag anzeigen
Hallo,
was kann man denn tun wenn das Boot mit Trailer 4,4 to wiegt?
Andere Anhängerkupplung und Bremsen, oder ist da gar nichts zu machen und man muß einen LKW kaufen?

Gruß Ingo

Also es soll leute geben die auch damit fahren.... wenns ne kurze strecke wäre ich würds machen wenns meins wäre
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Grüße..... ALEX


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  #7  
Alt 06.04.2009, 16:39
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das machen doch alle Crownlinefahrer so...

Nee mal im Ernst ..Es gibt auch die Möglichkeit manche Zugfahrzeug auf Druckluftbremse umzurüsten.Dann hast Du eine Maulkupplung.Entsprechend muß der Trailer umgerüstet werden. Allerdings bist (hast) Du dann eine Zugmaschine und fällst unter das Sonntagsfahrverbot..
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Gruß Thomas S

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  #8  
Alt 06.04.2009, 16:42
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auf der straße - hilft nur unimog oder ähnliches als zugfahrzeug. - denk mal an die bremsen vom jeep wenn er mehr als doppelt so viel zusätzlich abbremsen soll wie er selbst wiegt.
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Grüsse von Spree und Schwielochsee - Norbert

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  #9  
Alt 06.04.2009, 18:14
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Also ist es wohl günstiger einen gebrauchten LKW zu kaufen. Problem ist nur das die Familie dann streikt mit so einer Karre in den Urlaub zu fahren. Obwohl geht bestimmt schneller als mit Trailer.

Gruß Ingo
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  #10  
Alt 06.04.2009, 18:24
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Bei 4,4 to wird das mit einem 7,5 to Lkw aber mehr als knapp, Trailer abziehen geht vielleicht gerade noch so.
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  #11  
Alt 07.04.2009, 09:03
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Ein Freund von mir hat einen alten Chevrolet Suburban zu verkaufen, Baujahr 1988 oder so. Das Teil ist in silber-blauer Zweifarblackierung und benötigt insgesamt etwas Kosmetik, ist aber technisch in Ordnung. Er steht schon seit länferem abgemeldet auf dem Hof und hat meines Wissens den alten GM-Riesen-Diesel V8 drin.

Und jetzt kommt der Hammer: das Teil hat eine Druckluft-Bremsanlage und eingetragene 8 t Zuglast mit Rockinger-Kupplung!

Soll mit frischem Tüv irgendwas um die 6 Mille kosten.

Wäre vielleicht eine Alternative für jemanden, der entweder selber basteln kann oder aber das Teil restaurieren lässt. So eine Zuglast würde man heute nie wieder eingetragen bekommen.

Besten Gruss

Mike
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  #12  
Alt 07.04.2009, 09:07
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Hab´ein Foto gefunden... hier isser...
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  #13  
Alt 07.04.2009, 09:20
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am 7.5 t LKW darf ich doch 12 t anhänger dranbammeln - mit dem normalen PKW führerschein ... wo ist das problem ? wegen maut könnte man den LKW ja um ne tonne ablasten

der suburban ist natürlich klasse !
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  #14  
Alt 07.04.2009, 12:02
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Zitat:
Zitat von v8mike Beitrag anzeigen
Hab´ein Foto gefunden... hier isser...
Danke, aber nicht so eine Bastelkarre. Das Angebot an 7,5 To LKW mit Pritschen ist ja riesig, einfach Aufnahmen für das Boot drauf und fertig.
Zu dem PKW käme ja auch noch der Trailer. Das wäre dann doppelt so teuer wie direkt einen LKW kaufen. Hat aber auch noch Zeit. Fahre erst mal in Holland mit dem Boot.

Gruß Ingo
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  #15  
Alt 07.04.2009, 12:41
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Zitat:
Zitat von jaka-bubi Beitrag anzeigen
am 7.5 t LKW darf ich doch 12 t anhänger dranbammeln - mit dem normalen PKW führerschein ... wo ist das problem ? wegen maut könnte man den LKW ja um ne tonne ablasten

der suburban ist natürlich klasse !
12t lediglich? Nur, wenn Du schon über 50 bist, oder? Ich bin noch ein bisschen grün hinter den Ohren und darf 18t dranhängen, hat mir die Tante letzte Woche bei der Führerscheinausgabe gesagt.

Gruß,
Ulrich
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  #16  
Alt 07.04.2009, 12:44
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neee ... 7,5 + 12 = 18,5 ....

und über 50 dann jahrlich zum arzt.

CE 79 ist die klasse die man dafür hat im neuen schein
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  #17  
Alt 07.04.2009, 12:52
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Ah.. ja richtig. Dann hatte ich das falsch im Kopf behalten. Dann war das 18,5t Gesamtgewicht des Gespanns bis zum Alter von 50, danach reduziert sich das auf 12t - es sei denn, man geht zum Arzt. Richtig?

Gruß,
Ulrich
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  #18  
Alt 07.04.2009, 12:58
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Zitat:
Zitat von IngoNRW Beitrag anzeigen
Danke, aber nicht so eine Bastelkarre. Das Angebot an 7,5 To LKW mit Pritschen ist ja riesig, einfach Aufnahmen für das Boot drauf und fertig.
Zu dem PKW käme ja auch noch der Trailer. Das wäre dann doppelt so teuer wie direkt einen LKW kaufen. Hat aber auch noch Zeit. Fahre erst mal in Holland mit dem Boot.

Gruß Ingo
Es gibt auch 7,5 Tonner mit Ladekran, dann sparst noch die Krangebühren
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Alt 07.04.2009, 13:00
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dann fällt CE79 weg .. und man darf nur noch den rest fahren (anhänger ZGG bis maximal leergewicht des zugfahrzeuges) .. wäre beim jeep cherokee also nix mehr mit 3.5 tonnen am haken.
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  #20  
Alt 07.04.2009, 13:01
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n ladekran der 4 tonnen ins wasser hebt .... ???? die lkw haben ja ne kleinere zuladung, weil der kran so viel wiegt, aber 4,4 tonnen hebt er trotzdem nicht.

grins ...
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  #21  
Alt 07.04.2009, 13:28
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Zitat:
Zitat von jaka-bubi Beitrag anzeigen
n ladekran der 4 tonnen ins wasser hebt .... ???? die lkw haben ja ne kleinere zuladung, weil der kran so viel wiegt, aber 4,4 tonnen hebt er trotzdem nicht.

grins ...
war auch mehr ein scherz

(man beachte den hier )
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  #22  
Alt 07.04.2009, 13:40
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Zitat:
Zitat von jaka-bubi Beitrag anzeigen
am 7.5 t LKW darf ich doch 12 t anhänger dranbammeln - mit dem normalen PKW führerschein ... [...]
Nope.
PKW-Führerschein (ehemals Klasse 3, heute: CE79) berechtigt zum Führen von maximal dreiachsigen Zügen. Zu letzteren zählt ein Anhänger mit Tandemachse, sofern die Achsen weniger als 1m voneinander entfernt sind. Diese hat aber eine max. zulässige Achslast von 11t. (Daher auch 18,49t für den ganzen Zug).
Mag kleinlich erscheinen, ist aber halt ne Tonne weniger.
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  #23  
Alt 07.04.2009, 13:42
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Zitat:
Zitat von Seestern Beitrag anzeigen
Nope.
PKW-Führerschein (ehemals Klasse 3, heute: CE79) berechtigt zum Führen von maximal dreiachsigen Zügen. Zu letzteren zählt ein Anhänger mit Tandemachse, sofern die Achsen weniger als 1m voneinander entfernt sind. Diese hat aber eine max. zulässige Achslast von 11t. (Daher auch 18,49t für den ganzen Zug).
Mag kleinlich erscheinen, ist aber halt ne Tonne weniger.
Ich meine die Achsbeschränkung ist mit den neuen Führerscheinen gefallen!
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mit sportlichem Gruß
Hendrik
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  #24  
Alt 07.04.2009, 14:05
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Zitat:
Zitat von Emotion Beitrag anzeigen
Ich meine die Achsbeschränkung ist mit den neuen Führerscheinen gefallen!
Ist sie auch - für die neuen Führerscheine. Die neuen PKW-Scheine gehen bis 4to (oder sowas). Mit dem Zusatz CE79 wird der für ehemalige Klasse-3-Inhaber auf die alten Regeln erweitert (Besitzstandschutz) - aber eben mit der gleichen, "alten" Auflage von dreiachsigen Zügen.
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  #25  
Alt 07.04.2009, 14:14
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Um mich zu präzisieren:

Umgeschrieben wird die alte Klasse 3 in B / BE und C1 / C1E.

C1E umfasst Züge mit beliebig vielen Achsen bis 12t zGG des Zuges:
http://www.fahrlehrerverband-bw.de/07-FSKl/Kl_lkw.htm

Auf Antrag gibts außerdem CE79, also den "großen" CE mit der Einschränkung "79". Diese besagt letztendlich, dass für Züge >12to <18,5to nur einachsige Anhänger gefahren werden dürfen.

Oder umgekehrt: für vier- und mehrachsige Züge ab 12to und beliebige Züge ab 18,5to braucht man CE.

(Immer unter der Voraussetzung, dass die hier zitierten 18,5to durch 7,5to Zugmaschine + 11to Anhänger zustandekommen.)
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