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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 11.01.2013, 12:24
georgk georgk ist offline
Lieutenant
 
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Standard Heute morgen Anhängerkontrolle...

Hallo Forum,

hier sind doch viele unterwegs, die sich mit Anhängelasten auskennen:

Ich war heute mit einem geliehenen Hänger unterwegs, dessen zulässiges Gesamtgewicht höher als die maximale Anhängelast meines Pkws war. Da der Hänger aber leer war und im Bereich dessen, was das Auto ziehen darf, dachte ich, ist dies kein Problem.

Nach knapp 20 Kilometern wurde ich von einem Streifenwagen auf einen Parkplatz eskortiert. Die beiden sehr freundlichen Beamten meinten, das zulässige Gesamtgewicht des Hängers wäre entscheiden. Tenor: Mit einem so kleinen Auto dürfte ich den großen Hänger nicht ziehen.

Allerdings müssten sie sich selbst erst schlau machen. Also haben sie meine Daten notiert und ich durfte weiterfahren.

Im Internet finde ich meine Sichtweise bestätigt. Allerdings wird auch ein maximales Zuggewicht von 3,5 Tonnen angegeben. Und dabei wird das maximal zulässige Gewicht (Auto plus Hänger) herangezogen. Oder ist das eine Führerscheintechnische Einschränkung? Ich habe noch den alten Dreier-Führerschein.

Kommt da was nach?

LG Georg

Geändert von georgk (11.01.2013 um 12:56 Uhr) Grund: Name nachgetragen...
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  #2  
Alt 11.01.2013, 12:27
JohnB JohnB ist offline
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Standard

Zitat:
Zitat von georgk Beitrag anzeigen
[..]
Ich war heute mit einem geliehenen Hänger unterwegs, dessen zulässiges Gesamtgewicht höher
als die maximale Anhängelast meines Pkws war. Da der Hänger aber leer war und im Bereich dessen,
was das Auto ziehen darf, [..]
Bei diesem Sachverhalt ist folgendes entscheidend:
Zitat:
Zitat von georgk Beitrag anzeigen
[..]
Ich habe noch den alten Dreier-Führerschein.
[..]
Die Beamten waren wohl schon auf den neuen FS B (ohne E) gepolt.
Mit 3er war die Fuhre zulässig.
__________________
Beste Grüße

John
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  #3  
Alt 11.01.2013, 12:33
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Triton05 Triton05 ist offline
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Hallo .... ,
das finde ich auch komisch. Ich meine auch, so lange der Anhänger leer die zulässige Anhängelast des Zufahrzeugs nicht überschreitet ist nichts falsch.
Das wurde hier im Forum aber auch schon diverse Male fachlich diskutiert.
ggf. mal unter: suchen nachforschen.
__________________
Gruß Hans-H.
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  #4  
Alt 11.01.2013, 12:34
Benutzerbild von clevertherm
clevertherm clevertherm ist offline
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Moin!

Mit dem alten 3er darfst Du LKW´s bir 7,5 to zul. GG nebst angehängtem Anhänger (1,6fache des zul GG vom LKW) fahren.
In der Summe macht das schlappe 18 to Zuggesamtgewicht.

Solange das zul. Gespanngewicht (technisch/siehe Typenschlid vom Zugfahrzeug), die zul. Anhängelast und die zul. Gesamtgewichte (Zugfahrzeug und Anhänger) nicht überschritten wurden, sehe ich kein Problem.
Ausschlaggebend ist die tatsächliche Anhängelast!

Beim Führerschein Klasse B und BE sieht´s anders aus. Da müssen zusätzlich noch die entsprechenden Gewichtsgrenzen (zul. GG) eingehalten werden.

viele Grüße
Arnt
__________________
Dem deutschen Insch´nör iss nix zu schwör.

Es kam am frühen Morgen. Es war klein. Es war wendig. Es war schnell. Es schlang die Arme um meinen Hals. Es drückte kräftig zu. Es raubte mir den Atem. Es suchte mein Gesicht. Es lächelte mich siegessicher an. Es gab kein Entrinnen. "Guten Morgen, Papa."
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  #5  
Alt 11.01.2013, 12:35
jaguar10 jaguar10 ist offline
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Warst du Privat oder Gerwerblich unterwegs ,da gab es auch unterschiede.
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  #6  
Alt 11.01.2013, 12:41
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Jokno Jokno ist offline
Ensign
 
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323 Danke in 147 Beiträgen
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Selbstverstaendlich darf man einen Anhaenger mit einem hoeheren zGG anhaengen, wenn er nur bis zur im FahrzeugscheinI des ziehenden Fahrzeuges eingetragenen zGG ( Anhaengelast) beladen ist. Alle anderen Vorgaben, hier Klasse B oder BE, interessieren in diesem Falle ueberhaupt nicht, da der Fragesteller ja noch den Fuehrerschein Kl. 3 hat.
__________________
Wir leben alle unter dem selben Himmel, haben aber nicht den gleichen Horizont

Den Tag nutzen und die Nacht geniessen
Joerg

Geändert von Jokno (11.01.2013 um 12:42 Uhr) Grund: Fehlerteufel versucht auszumerzen
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  #7  
Alt 11.01.2013, 12:47
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Cedrik270405 Cedrik270405 ist offline
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Zitat:
Zitat von georgk Beitrag anzeigen
Kommt da was nach?

Nein
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Gruß Harald
Ernsthafter Sport hat mit fair play nichts zu tun.
Er ist fest verbunden mit Hass, Eifersucht, Prahlerei, dem ignorieren aller Regel und dem sadistischen Vergnügen, Zeuge von Gewalt zu sein. George Orwell
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  #8  
Alt 11.01.2013, 12:51
georgk georgk ist offline
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Danke für die Antworten, bin schon wieder etwas beruhigter...

war privat unterwegs.

Die Beamten, die etwa mein Alter (38) hatten, also ebenfalls noch mit Führerschein Klasse 3 unterwegs sein dürften, waren definitiv der Meinung, ich dürfte keinen Hänger ziehen, dessen zulässiges Gesamtgewicht über der Anhängelast des Zugfahrzeugs liegt.

Das Gespann sah schon ungewöhnlich aus, Kompaktwagen und Riesenhänger dran....

LG Georg
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  #9  
Alt 11.01.2013, 13:07
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clevertherm clevertherm ist offline
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Moin!

So lange die oben von mir genannten (Gewichts-)Grenzen eingehalten wurden, darfst Du dich entspannt zurück legen.

Lustig wird´s auch, wenn man die Ladung bei einem ungebremsten Anhänger schlappe 2 m hinten und vorne überstehen lässt. Wie anders könnte man 6 m lange Stahlprofile auf einem 2 m langen Anhänger sonst transportieren?
Auch das ist zulässig, ist den grünen Männchen jedoch eine Kontrolle wert.

viele Grüße
Arnt
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Es kam am frühen Morgen. Es war klein. Es war wendig. Es war schnell. Es schlang die Arme um meinen Hals. Es drückte kräftig zu. Es raubte mir den Atem. Es suchte mein Gesicht. Es lächelte mich siegessicher an. Es gab kein Entrinnen. "Guten Morgen, Papa."
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  #10  
Alt 11.01.2013, 13:17
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barracuda75 barracuda75 ist offline
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Zitat:
Zitat von georgk Beitrag anzeigen
Danke für die Antworten, bin schon wieder etwas beruhigter...

war privat unterwegs.

Die Beamten, die etwa mein Alter (38) hatten, also ebenfalls noch mit Führerschein Klasse 3 unterwegs sein dürften, waren definitiv der Meinung, ich dürfte keinen Hänger ziehen, dessen zulässiges Gesamtgewicht über der Anhängelast des Zugfahrzeugs liegt.

Das Gespann sah schon ungewöhnlich aus, Kompaktwagen und Riesenhänger dran....

LG Georg

evtl. hatten die beiden ja nie einen Führerschein gemacht
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Gruß Marco ....... Sent from my Composter using Tabaktalk ......................................... Gott schütze uns vor Sturm und Wind und Booten die gechartert sind
Vögeln soll man 3 mal täglich Wasser geben
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  #11  
Alt 11.01.2013, 13:43
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Akki Akki ist offline
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Zitat:
Zitat von georgk Beitrag anzeigen
...Allerdings wird auch ein maximales Zuggewicht von 3,5 Tonnen angegeben...
Wenn du das überschritten hast, durftest du die Fuhre so nicht fahren.
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Akki

wenn's nicht explodiert, funktioniert's...
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  #12  
Alt 11.01.2013, 13:46
georgk georgk ist offline
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Zitat:
Zitat von barracuda75 Beitrag anzeigen
evtl. hatten die beiden ja nie einen Führerschein gemacht
das würde es erklären, so ein Streifenwagen wird ja selten kontrolliert... grins

aber im ernst, waren beide echt freundlich und umgänglich, der eine hat auch gleich gemeint, er muss sich erst kundig machen auf dem Revier
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  #13  
Alt 11.01.2013, 13:48
georgk georgk ist offline
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Zitat:
Zitat von Akki Beitrag anzeigen
Wenn du das überschritten hast, durftest du die Fuhre so nicht fahren.
tatsächliches Gewicht oder zulässiges Maximalgewicht von PKW und Hänger addiert?

das mit 3,5 Tonnen habe ich irgendwo im Netz gelesen.
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  #14  
Alt 11.01.2013, 13:50
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Akki Akki ist offline
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ersteres, also zum Zeitpunkt der Kontrolle auf der Waage
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Akki

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  #15  
Alt 11.01.2013, 13:52
georgk georgk ist offline
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Zitat:
Zitat von Akki Beitrag anzeigen
ersteres, also zum Zeitpunkt der Kontrolle auf der Waage
da bin ich weit drunter...
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  #16  
Alt 11.01.2013, 13:54
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Akki Akki ist offline
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dann ist doch alles gut
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Akki

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  #17  
Alt 11.01.2013, 13:57
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billi billi ist gerade online
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ER hat ja Klasse 3.

also wenn der Anhänger der mit seinem Tatsächlichen Gewicht nicht überladen war und der ANhängelast des Autos entspricht (bei ungebremsten ist das max. 750 kg) dann darv der Zug auch mehr als 3,5t wiegen.
Wie will man sonst ein Boot inkl. Hänger mit 3,5 t Gewicht an einen Geländewagen hängen ?

da hat der zug auch mehr als 4-5 t.

Wenn er Klasse B hätte sehe das anders aus.
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Gruß Volker
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  #18  
Alt 11.01.2013, 14:06
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Akki Akki ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
...Wie will man sonst ein Boot inkl. Hänger mit 3,5 t Gewicht an einen Geländewagen hängen ?

da hat der zug auch mehr als 4-5 t...
Wenn bei dem Zugfahrzeug ein max. Zuggewicht von 3,5t eingetragen ist, dann bleibt's dabei.
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Akki

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  #19  
Alt 11.01.2013, 14:08
georgk georgk ist offline
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@ billi: war ein gebremster Anhänger, aber das macht wohl auch keinen Unterschied.

Gruß Georg
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  #20  
Alt 11.01.2013, 14:17
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hmigor hmigor ist offline
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Zitat:
Zitat von georgk Beitrag anzeigen
@ billi: war ein gebremster Anhänger, aber das macht wohl auch keinen Unterschied.

Gruß Georg

...das macht dahingehend einen Unterschied, als daß die zulässige Anhängelast deines Zugfahrzeuges bei gebremsten Anhänger höher ist, als bei einem ungebremsten Anhänger.
__________________
Grüße Ingo

...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...

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  #21  
Alt 11.01.2013, 14:25
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Da gibt es aber noch eine Falle: die Stützlast!
Normale Lastenanhänger sind da unproblematisch, aber ein Bootsanhänger, der für Boote mit Heckmotoren (AB oder Z) eingestellt ist kann leer erheblich mehr Last auf den Haken bringen wie beladen.
Ich habe mal einen 3 Tonner abgeholt, der brachte leer runde 200 kg Stützlast, mit Boot waren es dann nur noch 75.

Sowas könnte bei Kontrollen auch viel Ärger machen.
__________________
Gruß
Ewald
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  #22  
Alt 11.01.2013, 14:30
georgk georgk ist offline
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Zitat:
Zitat von Libertad Beitrag anzeigen
Da gibt es aber noch eine Falle: die Stützlast!
Normale Lastenanhänger sind da unproblematisch, aber ein Bootsanhänger, der für Boote mit Heckmotoren (AB oder Z) eingestellt ist kann leer erheblich mehr Last auf den Haken bringen wie beladen.
Ich habe mal einen 3 Tonner abgeholt, der brachte leer runde 200 kg Stützlast, mit Boot waren es dann nur noch 75.

Sowas könnte bei Kontrollen auch viel Ärger machen.
war ein normaler Lastenhänger, nix Boot.
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  #23  
Alt 11.01.2013, 15:09
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clevertherm clevertherm ist offline
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Moin!

Wie oben schon geschrieben:
ruhig bleiben ...

Lass dich hier nicht verrückt machen.

Guckst Du:
http://www.verkehrslexikon.de/Texte/FEC7901.php
------Zitat------
Mit der alten Klasse 3 durften folgende Fahrzeuge geführt werden:
  • Kraftwagen und Zugmaschinen bis 7,5t
  • dreiachsige Fahrzeug-Kombinationen bis 18,5t
  • Kleinkrafträder bis 50 ccm
  • Leichtkrafträder bis 125 ccm (wenn die Fahrerlaubnis vor dem 01.04.1980 erteilt war)
----------Zitat Ende-----------

Wer anderer Meinung ist, möge diese bitte mit der entsprechenden Verordnung belegen.

viele Grüße
Arnt
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  #24  
Alt 11.01.2013, 15:22
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Karlsson Karlsson ist offline
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Ort: bei Hannover
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Boot: leider zur Zeit nur das vom Nachbarn..
Rufzeichen oder MMSI: äääh was ??
5.797 Danke in 3.290 Beiträgen
Standard

ich bin mit meinem BMW 316i compact + 3,5to Anhänger zum TÜV gefahren ..
war schon witzig mit so einem Gespann zu fahren wo der Anhänger breiter und fast doppelt so lang ist als der Zugwagen ... aber beim Tüv kein Problem und einer Polizeikontrolle ( so eine wo alle angehalten werden ) komische Blicke und getuschele .. aber sonst alles gut .. habe aber auch den alten FS 3
__________________

By Karsten
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  #25  
Alt 11.01.2013, 15:32
Benutzerbild von Cedrik270405
Cedrik270405 Cedrik270405 ist offline
Admiral
 
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Ort: Schwabach
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Boot: Stingray 729 ZP Ski Nautique 196 5,8L V8
Rufzeichen oder MMSI: ohne Funke
4.976 Danke in 1.788 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Karlsson Beitrag anzeigen
ich bin mit meinem BMW 316i compact + 3,5to Anhänger zum TÜV gefahren ..
war schon witzig mit so einem Gespann zu fahren wo der Anhänger breiter und fast doppelt so lang ist als der Zugwagen ... aber beim Tüv kein Problem und einer Polizeikontrolle ( so eine wo alle angehalten werden ) komische Blicke und getuschele .. aber sonst alles gut .. habe aber auch den alten FS 3

Mit Boot


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Gruß Harald
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