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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo Forum,
hier sind doch viele unterwegs, die sich mit Anhängelasten auskennen: Ich war heute mit einem geliehenen Hänger unterwegs, dessen zulässiges Gesamtgewicht höher als die maximale Anhängelast meines Pkws war. Da der Hänger aber leer war und im Bereich dessen, was das Auto ziehen darf, dachte ich, ist dies kein Problem. Nach knapp 20 Kilometern wurde ich von einem Streifenwagen auf einen Parkplatz eskortiert. Die beiden sehr freundlichen Beamten meinten, das zulässige Gesamtgewicht des Hängers wäre entscheiden. Tenor: Mit einem so kleinen Auto dürfte ich den großen Hänger nicht ziehen. Allerdings müssten sie sich selbst erst schlau machen. Also haben sie meine Daten notiert und ich durfte weiterfahren. Im Internet finde ich meine Sichtweise bestätigt. Allerdings wird auch ein maximales Zuggewicht von 3,5 Tonnen angegeben. Und dabei wird das maximal zulässige Gewicht (Auto plus Hänger) herangezogen. Oder ist das eine Führerscheintechnische Einschränkung? Ich habe noch den alten Dreier-Führerschein. Kommt da was nach? LG Georg Geändert von georgk (11.01.2013 um 12:56 Uhr) Grund: Name nachgetragen...
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#2
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![]() Zitat:
Die Beamten waren wohl schon auf den neuen FS B (ohne E) gepolt. Mit 3er war die Fuhre zulässig.
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Beste Grüße John
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#3
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Hallo .... ,
das finde ich auch komisch. Ich meine auch, so lange der Anhänger leer die zulässige Anhängelast des Zufahrzeugs nicht überschreitet ist nichts falsch ![]() Das wurde hier im Forum aber auch schon diverse Male fachlich diskutiert. ggf. mal unter: suchen nachforschen.
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Gruß Hans-H.
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#4
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Moin!
Mit dem alten 3er darfst Du LKW´s bir 7,5 to zul. GG nebst angehängtem Anhänger (1,6fache des zul GG vom LKW) fahren. In der Summe macht das schlappe 18 to Zuggesamtgewicht. Solange das zul. Gespanngewicht (technisch/siehe Typenschlid vom Zugfahrzeug), die zul. Anhängelast und die zul. Gesamtgewichte (Zugfahrzeug und Anhänger) nicht überschritten wurden, sehe ich kein Problem. Ausschlaggebend ist die tatsächliche Anhängelast! Beim Führerschein Klasse B und BE sieht´s anders aus. Da müssen zusätzlich noch die entsprechenden Gewichtsgrenzen (zul. GG) eingehalten werden. viele Grüße Arnt
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Dem deutschen Insch´nör iss nix zu schwör. ![]() Es kam am frühen Morgen. Es war klein. Es war wendig. Es war schnell. Es schlang die Arme um meinen Hals. Es drückte kräftig zu. Es raubte mir den Atem. Es suchte mein Gesicht. Es lächelte mich siegessicher an. Es gab kein Entrinnen. "Guten Morgen, Papa."
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#5
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Warst du Privat oder Gerwerblich unterwegs ,da gab es auch unterschiede.
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#6
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Selbstverstaendlich darf man einen Anhaenger mit einem hoeheren zGG anhaengen, wenn er nur bis zur im FahrzeugscheinI des ziehenden Fahrzeuges eingetragenen zGG ( Anhaengelast) beladen ist. Alle anderen Vorgaben, hier Klasse B oder BE, interessieren in diesem Falle ueberhaupt nicht, da der Fragesteller ja noch den Fuehrerschein Kl. 3 hat.
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Wir leben alle unter dem selben Himmel, haben aber nicht den gleichen Horizont Den Tag nutzen und die Nacht geniessen Joerg ![]() Geändert von Jokno (11.01.2013 um 12:42 Uhr) Grund: Fehlerteufel versucht auszumerzen
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#7
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Gruß Harald Ernsthafter Sport hat mit fair play nichts zu tun. Er ist fest verbunden mit Hass, Eifersucht, Prahlerei, dem ignorieren aller Regel und dem sadistischen Vergnügen, Zeuge von Gewalt zu sein. George Orwell |
#8
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Danke für die Antworten, bin schon wieder etwas beruhigter...
war privat unterwegs. Die Beamten, die etwa mein Alter (38) hatten, also ebenfalls noch mit Führerschein Klasse 3 unterwegs sein dürften, waren definitiv der Meinung, ich dürfte keinen Hänger ziehen, dessen zulässiges Gesamtgewicht über der Anhängelast des Zugfahrzeugs liegt. Das Gespann sah schon ungewöhnlich aus, Kompaktwagen und Riesenhänger dran.... LG Georg |
#9
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Moin!
So lange die oben von mir genannten (Gewichts-)Grenzen eingehalten wurden, darfst Du dich entspannt zurück legen. Lustig wird´s auch, wenn man die Ladung bei einem ungebremsten Anhänger schlappe 2 m hinten und vorne überstehen lässt. Wie anders könnte man 6 m lange Stahlprofile auf einem 2 m langen Anhänger sonst transportieren? Auch das ist zulässig, ist den grünen Männchen jedoch eine Kontrolle wert. ![]() viele Grüße Arnt
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Dem deutschen Insch´nör iss nix zu schwör. ![]() Es kam am frühen Morgen. Es war klein. Es war wendig. Es war schnell. Es schlang die Arme um meinen Hals. Es drückte kräftig zu. Es raubte mir den Atem. Es suchte mein Gesicht. Es lächelte mich siegessicher an. Es gab kein Entrinnen. "Guten Morgen, Papa."
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#10
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![]() Zitat:
evtl. hatten die beiden ja nie einen Führerschein gemacht ![]() ![]()
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Gruß Marco ![]() ![]() ![]() ![]()
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#11
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Wenn du das überschritten hast, durftest du die Fuhre so nicht fahren.
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. . Akki ![]() wenn's nicht explodiert, funktioniert's...
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#12
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das würde es erklären, so ein Streifenwagen wird ja selten kontrolliert... grins
aber im ernst, waren beide echt freundlich und umgänglich, der eine hat auch gleich gemeint, er muss sich erst kundig machen auf dem Revier
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#13
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tatsächliches Gewicht oder zulässiges Maximalgewicht von PKW und Hänger addiert?
das mit 3,5 Tonnen habe ich irgendwo im Netz gelesen. |
#14
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ersteres, also zum Zeitpunkt der Kontrolle auf der Waage
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. . Akki ![]() wenn's nicht explodiert, funktioniert's...
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#15
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da bin ich weit drunter...
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#16
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dann ist doch alles gut
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. . Akki ![]() wenn's nicht explodiert, funktioniert's...
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#17
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ER hat ja Klasse 3.
also wenn der Anhänger der mit seinem Tatsächlichen Gewicht nicht überladen war und der ANhängelast des Autos entspricht (bei ungebremsten ist das max. 750 kg) dann darv der Zug auch mehr als 3,5t wiegen. Wie will man sonst ein Boot inkl. Hänger mit 3,5 t Gewicht an einen Geländewagen hängen ? da hat der zug auch mehr als 4-5 t. Wenn er Klasse B hätte sehe das anders aus.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]()
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#18
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Wenn bei dem Zugfahrzeug ein max. Zuggewicht von 3,5t eingetragen ist, dann bleibt's dabei.
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. . Akki ![]() wenn's nicht explodiert, funktioniert's...
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#19
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@ billi: war ein gebremster Anhänger, aber das macht wohl auch keinen Unterschied.
Gruß Georg |
#20
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![]() Zitat:
...das macht dahingehend einen Unterschied, als daß die zulässige Anhängelast deines Zugfahrzeuges bei gebremsten Anhänger höher ist, als bei einem ungebremsten Anhänger. ![]()
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Grüße Ingo ![]() ![]() ![]()
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#21
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Da gibt es aber noch eine Falle: die Stützlast!
Normale Lastenanhänger sind da unproblematisch, aber ein Bootsanhänger, der für Boote mit Heckmotoren (AB oder Z) eingestellt ist kann leer erheblich mehr Last auf den Haken bringen wie beladen. Ich habe mal einen 3 Tonner abgeholt, der brachte leer runde 200 kg Stützlast, mit Boot waren es dann nur noch 75. Sowas könnte bei Kontrollen auch viel Ärger machen.
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Gruß Ewald
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#22
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![]() Zitat:
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#23
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Moin!
Wie oben schon geschrieben: ruhig bleiben ... ![]() Lass dich hier nicht verrückt machen. ![]() Guckst Du: http://www.verkehrslexikon.de/Texte/FEC7901.php ------Zitat------ Mit der alten Klasse 3 durften folgende Fahrzeuge geführt werden:
Wer anderer Meinung ist, möge diese bitte mit der entsprechenden Verordnung belegen. viele Grüße Arnt
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#24
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ich bin mit meinem BMW 316i compact + 3,5to Anhänger zum TÜV gefahren ..
war schon witzig mit so einem Gespann zu fahren wo der Anhänger breiter und fast doppelt so lang ist als der Zugwagen ... aber beim Tüv kein Problem und einer Polizeikontrolle ( so eine wo alle angehalten werden ) komische Blicke und getuschele .. aber sonst alles gut .. habe aber auch den alten FS 3
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By Karsten
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#25
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![]() Zitat:
Mit Boot ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]()
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Gruß Harald Ernsthafter Sport hat mit fair play nichts zu tun. Er ist fest verbunden mit Hass, Eifersucht, Prahlerei, dem ignorieren aller Regel und dem sadistischen Vergnügen, Zeuge von Gewalt zu sein. George Orwell |
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