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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #26  
Alt 23.10.2005, 09:07
Belem Belem ist offline
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Zitat:
Zitat von rds
Habe 2 Fragen ....

Man darf sich mit dem Binnen und See 5 Sm von der Küste entfernen.

Bedeutet dieses nun unter motor oder auf ein Schiff welches einen solchen dabei hat ? Ich könnte ja ansonsten theoretisch überall Segeln und an der Küste motoren .... Habe das nicht so ganz gestern im Kurs verstanden!
Nicht das Entfernen von der Küste ist das Problem, sondern das Annähern

Sobald Du Dich nämlich mit einem Sportboot auf einer deutschen Seeschiff-
fahrtsstraße befindest, tritt im Grundsatz Führerscheinpflicht ein. Dabei
kommt es nicht darauf an, ob ein vorhandener Motor auch tatsächlich ver-
wendet wird.

Belem
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  #27  
Alt 23.10.2005, 10:44
rds rds ist offline
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ja aber da gibt es doch 2 scheine bei euch in deutschland ... Küstengewässer und See ? oder habe ichd as falsch verstanden ???
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Alain
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  #28  
Alt 23.10.2005, 13:06
rds rds ist offline
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Habe gerade etwas über die << Luxemburger Schifffahrt >> gefunden ... in deutscher Sprache
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  #29  
Alt 23.10.2005, 13:13
Belem Belem ist offline
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Zitat:
Zitat von rds
ja aber da gibt es doch 2 scheine bei euch in deutschland ... Küstengewässer und See ? oder habe ichd as falsch verstanden ???
Für den privaten Gebrauch von Sportbooten auf deutschen Seeschiff-
fahrtsstraßen genügt der Sportbootführerschein See, alles andere ist
freiwillig.

Belem
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  #30  
Alt 23.10.2005, 13:36
rds rds ist offline
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ich rätsele immer noch darüber ob ich danach mit meinem Segelboot zwischen Italien und Kroatien / Griechenland / Türkei hin und her segeln darf mit meinem Luxemburger Motorbootschein.

Im Boot sollte sich dann ein 19Ps Diesel befinden
Ich darf aber nur 5 Sm mit meinem Luxemburger Motorbootschein von der Küste weg

Für reine Segelboote ohne Motor braucht man ja bekanntlicherweise überhaupt kein Schein
__________________
MFG
Alain
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  #31  
Alt 24.10.2005, 22:04
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Meines Wissens nach braucht man z.B. auch auf der Donau ab 12?? m2 einen Schein. Bin mir nicht sicher, da ich etwas weiniger (das war jetzt ein Freudscher ) habe, meine aber so etwas gelesen zu haben.
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  #32  
Alt 25.10.2005, 07:00
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Steinhuder und Dümmer Meer Verordnung sieht mindestens den Jüngstenschein vor, aber nur auf Kleinjollen bis soundsoviel qm, darüberhinaus min. A- oder R-Schein ( oder halt höher ).
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beste Grüße
Stefan
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  #33  
Alt 25.10.2005, 07:36
Belem Belem ist offline
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Zitat:
Zitat von rds
ich rätsele immer noch darüber ob ich danach mit meinem Segelboot zwischen Italien und Kroatien / Griechenland / Türkei hin und her segeln darf mit meinem Luxemburger Motorbootschein.
Eigentlich sollte man Deine Frage beim Motor Yacht Club du Grand Duché
de Luxembourg doch aus dem Stegreif beantworten können. Du wirst kaum
der erste Luxembuger sein, der im Mittelmeer segelt.


Ansonsten mal eine kurze Darstellung der Führerscheinsituation generell:

Jeder Staat kann einmal für seine Gewässer und dann auch für Schiffe
unter seiner Flagge Führerscheinvorschriften erlassen. Das Flaggenstaats-
prinzip gibt es in der Großschifffahrt. Jeder nautische Offizier muss ein
Patent gemäß den Vorschriften des Staates besitzen, in dessen Schiffs-
register es eingetragen ist. Wenn also ein griechischer Kapitän ein liberi-
anisches Schiff führen will, muss er zunächst ein liberianisches Patent er-
werben. Das bekommt er auch problemlos, wenn er sein Examen an einer
richtigen Seefahrtschule gemacht, wobei die Ausstellung natürlich einiges
an Gebühren kostet.

In der Sportschifffahrt kennt man dieses Flaggenstaatsprinzip meines Wis-
sens so nicht, jedenfalls soweit es sich um die private Nutzung von Sport-
booten handelt. Bei der Sportbootschifffahrt regelt das jeder Staat für sei-
ne Hoheitsgewässer, unabhängig von der Flagge, die am Heck des Fahr-
zeugs weht. Um nun Besucher aus anderen Ländern, egal ob sie mit Boot
einreisen oder im Land chartern wollen, nicht abzuschrecken, werden Aus-
länder, soweit sie nicht ständig im Inland leben, meist nach den Regeln
ihres Heimatlandes beurteilt.

Zitat:
Im Boot sollte sich dann ein 19Ps Diesel befinden
Ich darf aber nur 5 Sm mit meinem Luxemburger Motorbootschein von der Küste weg
Wenn Luxemburg nicht für Sportboote unter seiner Flagge besondere Vor-
schriften erlassen hat, was ich für höchst unwahrscheinlich halte, oder Du
nicht unter Luxemburger Flagge fährst, hängt der Gültigkeitsbereich Deines
Führerschein allein vom jeweiligen Küstenstaat ab.

Zitat:
Für reine Segelboote ohne Motor braucht man ja bekanntlicherweise überhaupt kein Schein
Vorsicht, das gilt für deutsche Seeschifffahrtsstraßen. Wenn ich nicht irre,
braucht man z.B. in den Niederlanden ab 15m Schiffslänge einen Führer-
schein unabhängig von der Motorisierung (Ich weiß allerdings nicht, ob
das nur für den Inlandsbereich bis incl. Waddenzee gilt oder auch darüber
hinaus). Andere Länder können für ihre Küstengewässer auch andere Re-
geln haben.

Wie ich eingangs schon schrieb, sollte man in Deinem Ausbildungsclub zur
konkreten Situation in den einzelnen Mittelmeerländern etwas sagen kön-
ne. Außerdem müsste doch das Commissariat aux Affaires Maritimes da-
rüber informiert sein, oder wofür sind die zuständig?

Belem
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  #34  
Alt 25.10.2005, 19:05
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Zitat:
Zitat von Belem
Wenn ich nicht irre, braucht man z.B. in den Niederlanden ab 15m Schiffslänge einen Führerschein unabhängig von der Motorisierung (Ich weiß allerdings nicht, ob das nur für den Inlandsbereich bis incl. Waddenzee gilt oder auch darüber hinaus)
Absolut korrekt, gilt in allen NL-Gewässern, eine Unterscheidung binnen-buiten wird nicht gemacht.

Groetjes

Matthias.
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  #35  
Alt 27.10.2005, 22:14
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Hallo!

Also ich versteh nicht, wieso ich als Inhaber des Sportbootführerschein Binnens (Motor) auch Segelboote fahren darf.

In meinem Führerschein ist nämlich der Bereich "unter Segel" durch XXXXXX überXt ;)
__________________
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Paradieshafen
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  #36  
Alt 28.10.2005, 06:25
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und bei mir "unter Motor"...
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  #37  
Alt 28.10.2005, 06:32
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Hallo,
bei mir auch, wenn ich allerdings den Schein umdrehe, dann steht es da wieder anders.

Ciao
Barracuda
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  #38  
Alt 28.10.2005, 07:41
Belem Belem ist offline
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Zitat:
Zitat von Firstclass
Also ich versteh nicht, wieso ich als Inhaber des Sportbootführerschein Binnens (Motor) auch Segelboote fahren darf.
Weil Segeln nicht führerscheinpflichtig ist (mit den bekannten Ausnahmen).

Belem
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  #39  
Alt 28.10.2005, 14:25
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Ist das Segeln überichst (Xe drauf), verfällt vielleicht dein Versicherungsschutz, aber das wurde ja schon häufiger diskutiert!
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  #40  
Alt 28.10.2005, 17:52
jfalkenstein jfalkenstein ist offline
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Mit Verlaub, ich möcht mich da nicht unqualifiziert einmischen, aber das mit der Suchfunktion könnte durchaus hilfreich sein. Diese Themen wurden schon mehrfach durchgekaut.

Grundsätzlich: im Binnenbereich sind Sportboot Binnen und auf der See Sportboot See vorgeschrieben. Die überzwerchen Spitzfindigkeiten, wann das gerade noch eben nicht nötig ist, sind eine akademische Diskussion. Es gibt noch Reviere, auf denen ein zusätzliches Papier erforderlich ist, z.B. der Bodensee. Aus Gründen der persönlichen Weiterqualifizierung, aus Versicherungsgründen oder, wenn man chartern will, ist es sinnvoll bis empfehlenswert, weitere Scheine zu machen. Mehr gibt es dazu eigentlich nicht zu sagen.
__________________
Gruß und ade
Jürgen

http://www.seekreuzer.net/mb/sommerwind/sommerwind.jpg
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  #41  
Alt 28.10.2005, 21:13
rds rds ist offline
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Habe heute eine Antwort bekommen ....

Wer unter Luxemburger Flagge fahren will muss beide Scheine haben ! Binnen/See + Hochsee

Unter der Belgischen / Französischen usw. braucht man das nicht !
Anscheinend sollte man als Sportbootfahrer entweder ein unglaublicher luxemburger Patriot sein oder eben bei uns eine Rederei anmelden denn ansonsten rechnen sich die Imatrikulationsgebühren in keinem fall ...


Ok
Welche Flagge sollte ich den nun wählen ...
Wer weis etwas über die Slovenische oder gar die von Venezuela ?
__________________
MFG
Alain
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  #42  
Alt 30.10.2005, 08:54
Belem Belem ist offline
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Zitat:
Zitat von rds
Welche Flagge sollte ich den nun wählen ...
Jetzt muss doch noch einmal fragen ob Du überhaupt eine Wahl hast. Nach
deutschem Recht beispielsweise ist jeder, der berechtigt ist, eine deutsche
Flagge zu führen, dazu auch verpflichtet. Das gilt inbesondere für deutsche
Staatsbürger mit ständigem Wohnsitz in Deutschland, die persönlich Eigen-
ihrer Yacht sind.

Wie das Letzeborger Recht in diesem Punkt aussieht, weiß ich allerdings
nicht.

Man kann sich seine Flagge normalerweise halt nicht so einfach aussuchen,
obwohl gerade einige exotische Staaten wunderbar farbkomponierte Tücher
haben.

Belem
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