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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Heute kam in der Familie ein Bussgeldbescheid an:
Tat: 36 statt 36 km/h innerorts. Tag: 20.09.2012 Erlass des Bescheides war am 19.12.2012, also am letzten Tag der Verjährungsfrist. ![]() Zur Steigerung: Es gab keine Aufforderung zum Verwarnungsgeld, also statt 10 EUR nun über 38 EUR. ![]()
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Beste Grüße John |
#2
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![]() Zitat:
http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=169788 ![]()
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Und auf vorgeschriebnen Bahnen Zieht die Menge durch die Flur; Den entrollten Lügenfahnen Folgen alle. – Schafsnatur! Johann Wolfgang von Goethe |
#3
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![]() ![]() ![]() Danke, das bessert die Situation. Natürlich 36 statt 30.
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Beste Grüße John |
#4
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zahl es erst am Donnerstag - man weiß ja nie!
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Viele Grüße vom Bodensee Tom FSD e.V.: www.fsd-info.de Bei Interesse gerne Infos per PN! |
#5
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Dann lieber ein Bußgeldbescheid als ein Bußgeldbescheid.....
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MfG Roland ![]() ![]() ![]() |
#6
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![]() Zitat:
LG Peter
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Über Griechenland lacht die Sonne und über Deutschland die ganze Welt...
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#7
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3 km/h schon abgezogen
![]() Selbst dann: 6km/h Überschreitung ist eine nicht ahnbare Bagatelle.
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. . Akki ![]() wenn's nicht explodiert, funktioniert's...
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#8
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War das schon das Einschreiben/Postzustellurkunde oder ein ganz normaler Brief.
Wenn letzteres, dann zählt's gar nicht, weil kein Zustellungs- resp. Empfangsnachweis! Gruß Volker
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![]() Rotwein hat keinen Alkohol! |
#9
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![]() Zitat:
Es zählt das Datum auf dem Bescheid. Der Bescheid kann ruhig ein paar Monate auf dem Amt liegen geblieben sein.
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Mit sportlichen Grüßen ᴒɦᴚᴝϩ Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal Propeller - Abgasanlagen - Generatoren Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens. Siehe auch www.kegel.de Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen. Kontaktdaten und Impressum |
#10
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Monate nicht.
Wenn die Zustellung binnen 2 Wo erfolgt, zählt das Datum des Erlass = Datum auf Briefkopf. Bußgeldbescheide werden mit Zustellungnachweis versendet, so auch hier. Zugang 21.12., also zählt das Datum des Erlasses = 19.12. = am letztmöglichen Tag. ![]() Es ging kein Anhörungsbogen mit Forderung eines Verwarnungsgelds zu, somit war keine Gelegenheit, um die Bearbeitungsgebühren etc, die das Ganze um über 20 EUR erhöhten, herumzukommen. Leider hat man keinen Anspruch darauf, einen Anhörungsbogen zu erhalten. Eine Möglichkeit gibt es nur dann, wenn das Amt keinen Anhörungsbogen verschickt hat. Dann fallen die Extragebühren weg. Wenn der Bogen aber den beliebten Weg des Postverlustes nahm, ist auch diese Option weg.
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Beste Grüße John |
#11
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![]() Zitat:
Wie meinst Du das mit der Bagatelle?
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Beste Grüße John |
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