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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 20.12.2012, 15:48
JohnB JohnB ist offline
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Standard Gibt es im Strassenverkehr "Vorfahrt" für Fussgänger?

Hallo ,

im Freundeskreis wurde heftig diskutiert, ob Fussgänger "Vorfahrt" haben
können.

Einfacher Fall:
Auto fährt auf Strasse A und biegt in Strasse B nach rechts ab. Auf dem
Fussweg der Strasse A geht ein Fussgänger. Er will geradeaus weiter und
damit die Strasse B überqueren.

Muss das Auto den Fussgänger durchlassen, oder hat das Auto Vorfahrt
vor dem Fussgänger?
Im täglichen Verhalten meinen Fussgänger i.d.R. sie haben Vorrang vor dem
Auto. Ich glaube aber, sie haben es nicht.

Was stimmt?
__________________
Beste Grüße

John
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  #2  
Alt 20.12.2012, 15:55
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lalao0 lalao0 ist offline
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Standard

§ 9 der StVo: Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren
(1) Wer abbiegen will, muß dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Wer nach rechts abbiegen will, hat sein Fahrzeug möglichst weit rechts, wer nach links abbiegen will, bis zur Mitte, auf Fahrbahnen für eine Richtung möglichst weit links einzuordnen, und zwar rechtzeitig. Wer nach links abbiegen will, darf sich auf längs verlegten Schienen nur einordnen, wenn er kein Schienenfahrzeug behindert. Vor dem Einordnen und nochmals vor dem Abbiegen ist auf den nachfolgenden Verkehr zu achten; vor dem Abbiegen ist es dann nicht nötig, wenn eine Gefährdung nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist.
(2) Wer mit dem Fahrrad nach links abbiegen will, braucht sich nicht einzuordnen, wenn die Fahrbahn hinter der Kreuzung oder Einmündung vom rechten Fahrbahnrand aus überquert werden soll. Beim Überqueren ist der Fahrzeugverkehr aus beiden Richtungen zu beachten. Wer über eine Radverkehrsführung abbiegt, muss dieser im Kreuzungs- und Einmündungsbereich folgen.
(3) Wer abbiegen will, muß entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor und Radfahrer auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen. Auf Fußgänger muß er besondere Rücksicht nehmen; wenn nötig, muß er warten.
(4) Wer nach links abbiegen will, muß entgegenkommende Fahrzeuge, die ihrerseits nach rechts abbiegen wollen, durchfahren lassen. Führer von Fahrzeugen, die einander entgegenkommen und jeweils nach links abbiegen wollen, müssen voreinander abbiegen, es sei denn, die Verkehrslage oder die Gestaltung der Kreuzung erfordern, erst dann abzubiegen, wenn die Fahrzeuge aneinander vorbeigefahren sind.
(5) Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren muß sich der Fahrzeugführer darüber hinaus so verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen.
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Liebe Grüße Lalao0 - Hartwig
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  #3  
Alt 20.12.2012, 15:58
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ottomotor ottomotor ist offline
Captain
 
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Meine Fahrschulzeit liegt doch jetzt schon paar und zwanzig Jahre zurück......
Der Fussgänger hat Vorfahrt.

Zumindest habe ich das so gelernt. Ob die rechtliche Situation so ist, weiss ich nicht
__________________
Guybrush Threepwood: "Hinter dir, ein dreiköpfiger Affe!"
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  #4  
Alt 20.12.2012, 16:08
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Flybridge Flybridge ist offline
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Die Vorfahrt erstreckt sich auf die gesamte Strassenbreite und gilt für alle Verkhersteilnehmer.

Also gilt das auch für Radler auf dem Radweg und Fußgänger auf dem Gehweg. Wer deren Weg kreuzt, muss warten und - ich würde mal sagen - Vorrang gewähren.
__________________
Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


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  #5  
Alt 20.12.2012, 16:12
Gerhart Gerhart ist offline
Ensign
 
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59 Danke in 31 Beiträgen
Standard

Meine Fahrschulzeit liegt doch jetzt schon paar und zwanzig Jahre zurück......
Der Fussgänger hat Vorfahrt.

Zumindest habe ich das so gelernt. Ob die rechtliche Situation so ist, weiss ich nicht
__________________



Ein Fußgänger hat keine Vorfahrt, er hat Vorrang!
Aber der Autofahrer muß trotzdem warten, wenn er in eine Straße abbiegt

Gerhard
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  #6  
Alt 20.12.2012, 16:12
JohnB JohnB ist offline
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Standard

Zitat:
Zitat von lalao0 Beitrag anzeigen
[..] Auf Fußgänger muß er besondere Rücksicht nehmen; wenn nötig, muß er warten.
(4) Wer nach links abbiegen will, muß entgegenkommende Fahrzeuge, die
ihrerseits nach rechts abbiegen wollen, durchfahren lassen. Führer von Fahrzeugen,
die einander entgegenkommen und jeweils nach links abbiegen wollen, müssen
voreinander abbiegen, es sei denn, die Verkehrslage oder die Gestaltung der
Kreuzung erfordern, erst dann abzubiegen, wenn die Fahrzeuge aneinander
vorbeigefahren sind.[..]
Die Regel ist nicht eindeutig. Sie kann heissen, dass ich warten muss, wenn
der Fussgänger schon auf der Fahrbahn ist (der muss also nicht umkehren).

Wenn man aus dem roten Satz ableiten wollte, der Fussgänger habe Vorrang,
dann hätte er beim Linksabbiegen des Autos keinen Vorrang, denn in (4) fehlt
der rote Satz. Das kann nicht sein, das Rechtsabbiegen und Linksabbiegen bzgl.
Fussgänger unterschiedlich behandelt werden.

Ich versteh den roten Satz deshalb so, dass das Auto auf Fussgänger zu achten
hat, ohne dass die Vorrang hätten, wenn sie sich der Straßenüberquerung nähern.
__________________
Beste Grüße

John
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  #7  
Alt 20.12.2012, 16:17
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lalao0 lalao0 ist offline
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In Abs. 3 steht nichts von rechts oder links, in Abs. 4 wird auf entgegenkommende Fahrzeuge die Ihrerseits nach rechts abbiegen wollen Bezug genommen. Also egel ob rechts oder links abbiegen, der Fusgänger hat Vorrang.
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Liebe Grüße Lalao0 - Hartwig
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  #8  
Alt 20.12.2012, 16:24
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barracuda75 barracuda75 ist offline
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Standard

Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Hallo ,

im Freundeskreis wurde heftig diskutiert, ob Fussgänger "Vorfahrt" haben
können.

Einfacher Fall:
Auto fährt auf Strasse A und biegt in Strasse B nach rechts ab. Auf dem
Fussweg der Strasse A geht ein Fussgänger. Er will geradeaus weiter und
damit die Strasse B überqueren.

Muss das Auto den Fussgänger durchlassen, oder hat das Auto Vorfahrt
vor dem Fussgänger?
Im täglichen Verhalten meinen Fussgänger i.d.R. sie haben Vorrang vor dem
Auto. Ich glaube aber, sie haben es nicht.


Was stimmt?
und du hast einen gültigen Führerschein na logo haben die Fußgänger "Vorgang" denn die biegen ja nicht ab. Gleiches gilt auch, wenn man aus einem Kreisverkehr fährt und ein Fußgänger die Straße quert, hat er Vorfahrt
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Gruß Marco ....... Sent from my Composter using Tabaktalk ......................................... Gott schütze uns vor Sturm und Wind und Booten die gechartert sind
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  #9  
Alt 20.12.2012, 16:25
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vestus vestus ist offline
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Und wie schauts aus wenn es sich um eine rechtsabknickende Vorfahrtsstrasse handelt?
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Gruss Vestus
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  #10  
Alt 20.12.2012, 16:27
JohnB JohnB ist offline
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@ barracuda75 1. Ja. 2. blosse Behauptungen kenne ich.

@ lalao0 Ok.

Es wird im Text ein deutlicher Unterschied gemacht zwischen "Durchlassen"
(Fahrzeuge, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor, Radfahrer,
Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen) und "besonders Rücksicht
nehmen" (Fussgänger).

Warum?
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Beste Grüße

John
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  #11  
Alt 20.12.2012, 16:29
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Kladower Kladower ist offline
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@ John: Wenn die Fußgänger keine "Vorfahrt" hätten - würdest Du auf Dein Recht pochen und sie umfahren?

Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Und wie schauts aus wenn es sich um eine rechtsabknickende Vorfahrtsstrasse handelt?
Bitte keine Fangfragen
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Viele Grüße
Gerhard

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  #12  
Alt 20.12.2012, 16:29
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vestus vestus ist offline
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
@ lalao0 Ok.

Es wird aber ein deutlicher Unterschied gemacht zwischen "Durchlassen"
(Fahrzeuge, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor, Radfahrer,
Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen) und "besonders Rücksicht
nehmen" (Fussgänger).

Warum?
Weil Fussgänger die schwächsten Verkehrsteilnehmer sind. Ich schliesse mich Marcos Frage nach dem Führerschein an.
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Gruss Vestus
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  #13  
Alt 20.12.2012, 16:30
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von Kladower Beitrag anzeigen
@ John: Wenn die Fußgänger keine "Vorfahrt" hätten - würdest Du auf Dein Recht pochen und sie umfahren?

[..]
Nur wenn sie hier so doofe Fragen stellen, die zum Thema nix beitragen.

Oder um Dich zu zitieren:
Zitat:
Zitat von Kladower Beitrag anzeigen
Bitte keine Fangfragen
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Beste Grüße

John

Geändert von JohnB (20.12.2012 um 16:55 Uhr)
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  #14  
Alt 20.12.2012, 16:34
JohnB JohnB ist offline
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Modifikation:

Auto kommt aus Straße an T-Kreuzung (also aus dem Fuß des T, kann also nur re oder li).
Fußgänger kommt a) von rechts, b) von links (quasi auf Querstrich des T).

Hat er Vorrang bei a) oder b)?

Ich glaube nicht.

Was sagen die versammelten Schupos.
__________________
Beste Grüße

John
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  #15  
Alt 20.12.2012, 16:38
Benutzerbild von lachshunter
lachshunter lachshunter ist offline
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Der Fußgänger folgt der vorfahrtsberechtigten Straße - du nicht...somit ist alles gesagt.


Gruß, Frank.
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Arbeite an dir selbst, nicht an deinem Selfie.
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  #16  
Alt 20.12.2012, 16:39
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Jörg 07 Jörg 07 ist offline
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Zitat:
Zitat von barracuda75 Beitrag anzeigen
und du hast einen gültigen Führerschein na logo haben die Fußgänger "Vorgang" denn die biegen ja nicht ab. Gleiches gilt auch, wenn man aus einem Kreisverkehr fährt und ein Fußgänger die Straße quert, hat er Vorfahrt
Haben DIE mich etwa damals verarscht, als sie mir beibrachten als Fußgänger

erst nach links sehen, dann nach rechts und vorm losgehen noch einmal

nach links !!

Hätte ich mein ganzes Leben lang, mir diese Mühe sparen können ???

Na ganz großes Kino
__________________
Gruß Jörg
___________
„Denn die einen sind im Dunkeln. Und die anderen sind im Licht.
Und man siehet die im Lichte. Die im Dunkeln sieht man nicht.”
Bertolt Brecht


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  #17  
Alt 20.12.2012, 16:40
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lalao0 lalao0 ist offline
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zu 14, Modifikation:

a und b Fusgänger ist wartepflichtig
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  #18  
Alt 20.12.2012, 16:44
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von lachshunter Beitrag anzeigen
Der Fußgänger folgt der vorfahrtsberechtigten Straße - du nicht...somit ist alles gesagt.


Gruß, Frank.
Dann hätte er bei Dir Vorrang, wenn er von rechts kommt, nicht aber von
links? Die Vorfahrtsregel gilt doch nur für Fahrzeuge.

Aber gegen die Einbahnstraße lässt Du in schon noch laufen, oder? Hat er
nach Deiner Auffassung da von rechts auch Vorrang?

Ne, ne, wenn wir Fußgänger den Autos gleichstellen, kommt Murks raus.
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Beste Grüße

John
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  #19  
Alt 20.12.2012, 16:46
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von lalao0 Beitrag anzeigen
zu 14, Modifikation:

a und b Fusgänger ist wartepflichtig
Sehe ich auch so. Beim Beharren darauf hätte man vielfach Gelegenheit, die
Autofahrerquote im Strassenverkehr zu erhöhen.
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Beste Grüße

John
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  #20  
Alt 20.12.2012, 16:48
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vestus vestus ist offline
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Modifikation:

Auto kommt aus Straße an T-Kreuzung (also aus dem Fuß des T, kann also nur re oder li).
Fußgänger kommt a) von rechts, b) von links (quasi auf Querstrich des T).

Hat er Vorrang bei a) oder b)?

Ich glaube nicht.

Was sagen die versammelten Schupos.
Bin zwar kein Schupo, aber in diesem Fall ist der Fussgänger wartepflichtig.
__________________
Gruss Vestus
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  #21  
Alt 20.12.2012, 16:49
Schärenkreuzer-Liebhaber Schärenkreuzer-Liebhaber ist offline
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Zitat:
Zitat von Jörg 07 Beitrag anzeigen
Haben DIE mich etwa damals verarscht, als sie mir beibrachten als Fußgänger

erst nach links sehen, dann nach rechts und vorm losgehen noch einmal

nach links !!

Hätte ich mein ganzes Leben lang, mir diese Mühe sparen können ???

Na ganz großes Kino
Du kannst ja mal im Stadtverkehr darauf verzichten. Du überlebst keine Woche.

Grüße

Ralf
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  #22  
Alt 20.12.2012, 16:52
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Zitat:
Zitat von Jörg 07 Beitrag anzeigen
Haben DIE mich etwa damals verarscht, als sie mir beibrachten als Fußgänger

erst nach links sehen, dann nach rechts und vorm losgehen noch einmal

nach links !!

Hätte ich mein ganzes Leben lang, mir diese Mühe sparen können ???

Na ganz großes Kino
Nach rechts und links schauen ist ja auch richtig, aber nicht nach vorne oder hinten ( obwohl es manchmal besser wäre).
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Gruss Vestus
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  #23  
Alt 20.12.2012, 16:56
Schärenkreuzer-Liebhaber Schärenkreuzer-Liebhaber ist offline
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Nächste Frage zum Thema "einen auf die Haube legen":

Nach dem hektischen Vorweihnachtseinkauf im Aldi-Markt stehen am Straßenrand ein PKW und rechts vom PKW ein Fußgänger.
Der PKW will rechts abbiegen, der Fußgänger die Straße überqueren.

Wer hat Vorfahrt?

Grüße

Ralf
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  #24  
Alt 20.12.2012, 17:01
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Zitat:
Zitat von Schärenkreuzer-Liebhaber Beitrag anzeigen
Der PKW will rechts abbiegen, der Fußgänger die Straße überqueren.
Bitte präzisieren
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  #25  
Alt 20.12.2012, 17:02
Benutzerbild von barracuda75
barracuda75 barracuda75 ist offline
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Zitat:
Zitat von Schärenkreuzer-Liebhaber Beitrag anzeigen
Nächste Frage zum Thema "einen auf die Haube legen":

Nach dem hektischen Vorweihnachtseinkauf im Aldi-Markt stehen am Straßenrand ein PKW und rechts vom PKW ein Fußgänger.
Der PKW will rechts abbiegen, der Fußgänger die Straße überqueren.

Wer hat Vorfahrt?

Grüße

Ralf
hast du den ersten post auch gelesen
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