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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo
![]() im Freundeskreis wurde heftig diskutiert, ob Fussgänger "Vorfahrt" haben können. Einfacher Fall: Auto fährt auf Strasse A und biegt in Strasse B nach rechts ab. Auf demIm täglichen Verhalten meinen Fussgänger i.d.R. sie haben Vorrang vor dem Auto. Ich glaube aber, sie haben es nicht. Was stimmt? ![]()
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Beste Grüße John |
#2
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§ 9 der StVo: Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren
(1) Wer abbiegen will, muß dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Wer nach rechts abbiegen will, hat sein Fahrzeug möglichst weit rechts, wer nach links abbiegen will, bis zur Mitte, auf Fahrbahnen für eine Richtung möglichst weit links einzuordnen, und zwar rechtzeitig. Wer nach links abbiegen will, darf sich auf längs verlegten Schienen nur einordnen, wenn er kein Schienenfahrzeug behindert. Vor dem Einordnen und nochmals vor dem Abbiegen ist auf den nachfolgenden Verkehr zu achten; vor dem Abbiegen ist es dann nicht nötig, wenn eine Gefährdung nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. (2) Wer mit dem Fahrrad nach links abbiegen will, braucht sich nicht einzuordnen, wenn die Fahrbahn hinter der Kreuzung oder Einmündung vom rechten Fahrbahnrand aus überquert werden soll. Beim Überqueren ist der Fahrzeugverkehr aus beiden Richtungen zu beachten. Wer über eine Radverkehrsführung abbiegt, muss dieser im Kreuzungs- und Einmündungsbereich folgen. (3) Wer abbiegen will, muß entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor und Radfahrer auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen. Auf Fußgänger muß er besondere Rücksicht nehmen; wenn nötig, muß er warten. (4) Wer nach links abbiegen will, muß entgegenkommende Fahrzeuge, die ihrerseits nach rechts abbiegen wollen, durchfahren lassen. Führer von Fahrzeugen, die einander entgegenkommen und jeweils nach links abbiegen wollen, müssen voreinander abbiegen, es sei denn, die Verkehrslage oder die Gestaltung der Kreuzung erfordern, erst dann abzubiegen, wenn die Fahrzeuge aneinander vorbeigefahren sind. (5) Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren muß sich der Fahrzeugführer darüber hinaus so verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen.
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Liebe Grüße Lalao0 - Hartwig Hier geht´s zum Blog http://wavuvi.over-blog.com/ Hier kann sinnvoll Geld gespendet werden https://arche-stendal.de/unterstuetz...fuer-container WAVUVI steht wegen Neuanschaffung zum Verkauf. VB 70k Euro
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#3
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Meine Fahrschulzeit liegt doch jetzt schon paar und zwanzig Jahre zurück......
Der Fussgänger hat Vorfahrt. Zumindest habe ich das so gelernt. Ob die rechtliche Situation so ist, weiss ich nicht
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Guybrush Threepwood: "Hinter dir, ein dreiköpfiger Affe!"
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#4
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Die Vorfahrt erstreckt sich auf die gesamte Strassenbreite und gilt für alle Verkhersteilnehmer.
Also gilt das auch für Radler auf dem Radweg und Fußgänger auf dem Gehweg. Wer deren Weg kreuzt, muss warten und - ich würde mal sagen - Vorrang gewähren.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
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#5
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Meine Fahrschulzeit liegt doch jetzt schon paar und zwanzig Jahre zurück......
Der Fussgänger hat Vorfahrt. Zumindest habe ich das so gelernt. Ob die rechtliche Situation so ist, weiss ich nicht __________________ Ein Fußgänger hat keine Vorfahrt, er hat Vorrang! Aber der Autofahrer muß trotzdem warten, wenn er in eine Straße abbiegt Gerhard |
#6
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![]() Zitat:
der Fussgänger schon auf der Fahrbahn ist (der muss also nicht umkehren). Wenn man aus dem roten Satz ableiten wollte, der Fussgänger habe Vorrang, dann hätte er beim Linksabbiegen des Autos keinen Vorrang, denn in (4) fehlt der rote Satz. Das kann nicht sein, das Rechtsabbiegen und Linksabbiegen bzgl. Fussgänger unterschiedlich behandelt werden. Ich versteh den roten Satz deshalb so, dass das Auto auf Fussgänger zu achten hat, ohne dass die Vorrang hätten, wenn sie sich der Straßenüberquerung nähern.
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Beste Grüße John |
#7
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In Abs. 3 steht nichts von rechts oder links, in Abs. 4 wird auf entgegenkommende Fahrzeuge die Ihrerseits nach rechts abbiegen wollen Bezug genommen. Also egel ob rechts oder links abbiegen, der Fusgänger hat Vorrang.
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Liebe Grüße Lalao0 - Hartwig Hier geht´s zum Blog http://wavuvi.over-blog.com/ Hier kann sinnvoll Geld gespendet werden https://arche-stendal.de/unterstuetz...fuer-container WAVUVI steht wegen Neuanschaffung zum Verkauf. VB 70k Euro |
#8
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![]() Zitat:
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Gruß Marco ![]() ![]() ![]() ![]() |
#9
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Und wie schauts aus wenn es sich um eine rechtsabknickende Vorfahrtsstrasse handelt
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Gruss Vestus |
#10
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@ barracuda75 1. Ja. 2. blosse Behauptungen kenne ich.
![]() @ lalao0 Ok. Es wird im Text ein deutlicher Unterschied gemacht zwischen "Durchlassen" (Fahrzeuge, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor, Radfahrer, Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen) und "besonders Rücksicht nehmen" (Fussgänger). Warum? ![]()
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Beste Grüße John |
#11
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@ John: Wenn die Fußgänger keine "Vorfahrt" hätten - würdest Du auf Dein Recht pochen und sie umfahren?
Zitat:
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#12
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Gruss Vestus
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#13
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![]() Zitat:
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Beste Grüße John Geändert von JohnB (20.12.2012 um 16:55 Uhr) |
#14
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Modifikation:
Auto kommt aus Straße an T-Kreuzung (also aus dem Fuß des T, kann also nur re oder li). Fußgänger kommt a) von rechts, b) von links (quasi auf Querstrich des T). Hat er Vorrang bei a) oder b)? Ich glaube nicht. Was sagen die versammelten Schupos.
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Beste Grüße John |
#15
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Der Fußgänger folgt der vorfahrtsberechtigten Straße - du nicht...somit ist alles gesagt
![]() Gruß, Frank ![]()
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Arbeite an dir selbst, nicht an deinem Selfie.
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#16
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![]() Zitat:
erst nach links sehen, dann nach rechts und vorm losgehen noch einmal nach links !! Hätte ich mein ganzes Leben lang, mir diese Mühe sparen können ??? ![]() Na ganz großes Kino ![]()
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Gruß Jörg ___________ „Denn die einen sind im Dunkeln. Und die anderen sind im Licht. Und man siehet die im Lichte. Die im Dunkeln sieht man nicht.” Bertolt Brecht |
#17
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zu 14, Modifikation:
a und b Fusgänger ist wartepflichtig
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#18
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![]() Zitat:
links? Die Vorfahrtsregel gilt doch nur für Fahrzeuge. Aber gegen die Einbahnstraße lässt Du in schon noch laufen, oder? Hat er nach Deiner Auffassung da von rechts auch Vorrang? Ne, ne, wenn wir Fußgänger den Autos gleichstellen, kommt Murks raus.
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Beste Grüße John |
#19
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Sehe ich auch so. Beim Beharren darauf hätte man vielfach Gelegenheit, die
Autofahrerquote im Strassenverkehr zu erhöhen. ![]()
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Beste Grüße John |
#20
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Bin zwar kein Schupo, aber in diesem Fall ist der Fussgänger wartepflichtig.
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Gruss Vestus |
#21
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![]() Zitat:
Grüße Ralf |
#22
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Gruss Vestus
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#23
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Nächste Frage zum Thema "einen auf die Haube legen":
Nach dem hektischen Vorweihnachtseinkauf im Aldi-Markt stehen am Straßenrand ein PKW und rechts vom PKW ein Fußgänger. Der PKW will rechts abbiegen, der Fußgänger die Straße überqueren. Wer hat Vorfahrt? Grüße Ralf |
#24
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Bitte präzisieren
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Liebe Grüße Lalao0 - Hartwig Hier geht´s zum Blog http://wavuvi.over-blog.com/ Hier kann sinnvoll Geld gespendet werden https://arche-stendal.de/unterstuetz...fuer-container WAVUVI steht wegen Neuanschaffung zum Verkauf. VB 70k Euro |
#25
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Gruß Marco ![]() ![]() ![]() ![]()
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