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  #1  
Alt 01.12.2012, 09:42
AndreOF AndreOF ist offline
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Standard Anmeldung Binnenschiff/Flaggenzertifikat

Hallo zusammen,
ich bin neu hier im Forum.
Nachdem wir nun fast 20Jahre mit einer GFK Nussschale unterwegs waren haben wir uns letzte Woche für einen Fahrzeugwechsel entschieden.

Das neue Schiff ist ein Stahlverdränger mit 14,75m und einer Verdrängung von 18t. Diese Daten sind aus dem vom Vorbesitzer IBS.

Jetzt stellen sich mir einige Fragen.
Ich wohne und liege mit meinem Schiff am Main in der Nähe von Frankfurt, demnach liegt ja hier der Fall "Binnenschiff" vor mit der entsprechenden Problematik der Binnenschiffsregistereintragung.

Da ich für das Schiff keine sonstigen Papiere (Messschein etc.) besitze bin ich nach langem Lesen hier im Forum und im sonstigen Internet auf die Idee mit dem Flaggenzertifikat gekommen.
Das Schiff ist seetauglich, wurde früher sogar in der Nordsee betrieben.

Nun meine Frage:

Kann ich ein Flaggenzertifikat beantragen obwohl ich mein Heimathafen wie gesagt in der Nähe Frankfurt ist und mir dadurch die Eintragung ins Binnenschiffsregister ersparen?

Ich freue mich auf eure Tipps,

Viele Grüße
Andre
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  #2  
Alt 01.12.2012, 09:43
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Ja ich lag in der Nähe von Karlsruhe mit einem Flaggenzertifikat.

Gilt auch binnen.
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Gruß Volker
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  #3  
Alt 01.12.2012, 10:04
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jannie jannie ist offline
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Moin,

das ist kein Problem. Als Heimathafen kannst Du Dir aussuchen ,was Du möchtest. Und als Binnenkennzeichen bekommst Du, wenn Du es im Antrag vermerkst, die Nr. des Flaggenzertifikates. Hatten wir auch so. Aber lies hier selber: http://www.bsh.de/de/Antraege/Flagge...zertifikat.pdf

gruesse
Hanse
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  #4  
Alt 01.12.2012, 10:33
AndreOF AndreOF ist offline
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Vielen Dank für die schnellen Antworten

Das bringt mich schon ein ganzes Stück weiter.

Macht es überhaupt noch Sinn einen IBS zu haben für das Schiff wenn man ein Flaggenzertifikat erhalten hat?

Gruß
Andre
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  #5  
Alt 01.12.2012, 10:34
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nein
Flaggenzertifikat ist gleichzusetzen oder sogar höher anzusiedeln wie der IBS da es auch für Berufsschiffe erteilt wird.
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  #6  
Alt 01.12.2012, 10:49
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Zitat:
Zitat von AndreOF Beitrag anzeigen
Vielen Dank für die schnellen Antworten

Das bringt mich schon ein ganzes Stück weiter.

Macht es überhaupt noch Sinn einen IBS zu haben für das Schiff wenn man ein Flaggenzertifikat erhalten hat?

Gruß
Andre
Nein, das macht keinen Sinn.
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Gruß Heinz-Dieter
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  #7  
Alt 01.12.2012, 11:00
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Das Zertifikat ist bis 15m Boot absolut ausreichend und weltweit anerkannt, binnen und buten gültig.
Es muss nach 8 Jahren verlängert werden, derzeit völlig problemlos für 25 €, habe das eben durch.

Der IBS ist ein Zettelchen das von den Verbänden bzw. dem ADAC sozusagen i. A. des Staates vertickt wird.
Aber wozu ein zweites, obendrein angeblich nur "fast weltweit" (da laufen noch Glaubenskriege bei den Anwendern) anerkanntes zusätzliches Papier besorgen, wenn man mit dem Flaggenzertifikat bereits 100% "Amtlich" registriert ist.
Bringt geringe Mehrkosten aber keinen praktischen Nutzen.
__________________
Gruß
Kai
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  #8  
Alt 01.12.2012, 11:53
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Hallo BF-Freunde .


Hallo Andre,

der Hanse hat Dir schon den richtigen Link gepostet .
Das BSH stellt Dir die Dokumente aus ( Vermessungsbrief ),
um damit bei einem der Deutschen Seeschiffregister ( Amtsgerichte )
Dein Boot als Seeschiff zu registrieren .

Hier noch ein BSH-Link, Beschreibung incl. der Amtsgerichte : http://www.bsh.de/de/Produkte/Infoma.../Faltblatt.pdf


Niemand fragt später, ob Dein Schiff im benannten Heimathafen liegt u. o. jemals war .


International findet das Deutsche Flaggenzertifikat auf See u. auch Binnen höchste Anerkennung .


Hallo Kai,
die 15m - Grenze unterscheidet hier nur kann u. ab 15m muß .

Sportfahrzeuge als Seeschiff registriert sind bis 24m Länge gleich,
darüber wird es deutlich aufwendiger u. sehr teurer .

Binnen gibt es dann aber noch bei 20m diverse andere Hürden,
anderes Thema .


Grüße : TOMMI
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  #9  
Alt 01.12.2012, 14:10
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Moin Tommi,

das musst Du etwas differenzierter schreiben.

Flaggenzertifikat ist zwar freiwillig -auf See- aber auch beschränkt auf Boote bis 15m.

Eintragung ins Seeregister ist für Boot ab 15m Pflicht, dann reicht aber das Flaggenzertifikat nicht mehr, da beschränkt auf 15m, sondern mit der Registrierung wird ein Schiffszertifikat ausgestellt.
__________________
Gruß
Kai
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  #10  
Alt 01.12.2012, 16:46
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Stimmt Kai,

u. die Eintragung eines Sportfahrzeuges ins Seeschiffregister bringt ja bereits
die Berechtigung zum Führen der Deutschen Flagge automatisch mit sich,
zumindestens in dem Bereich 20-24 m Länge .

So meine ich es noch in Erinnerung zu haben .
Vor geraumer Zeit informierte ich mich ausführlich .
Das BSH ist übrigens meine Lieblingsbehörde,
da äußerst unkompliziert u. entgegenkommend .

Die Internetseiten sind mitlerweile auch richtig gut geraten .




Aber mal zu den bis zu 15 m Booten :

Ist denn z.B. ein 14,99 m Boot, welches als binnen Kleinfahrzeug angemeldet ist,
berechtigt die Seewasserstraßen zu befahren ?




Grüße : TOMMI
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  #11  
Alt 01.12.2012, 16:46
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Moin,
um es nochmal klarzustellen, Andre braucht für sein Boot nur das Flaggenzertifikat, nichts anderes und kann damit weltweit binnen und auf See fahren. Weder Seeschiffsregister noch IBS oder irgendwas anderes sind nötig. Das Papier ist international bekannt und wird ganz problemlos akzeptiert.
gruesse
Hanse
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  #12  
Alt 01.12.2012, 16:51
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Grüße Dich Hanse,

dann ist es doch nur genau wie bei LENA oder nicht ?


TOMMI
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  #13  
Alt 01.12.2012, 16:59
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KaiB KaiB ist offline
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Zitat:
Zitat von LO-Technik Beitrag anzeigen
..
Ist denn z.B. ein 14,99 m Boot, welches als binnen Kleinfahrzeug angemeldet ist,
berechtigt die Seewasserstraßen zu befahren ?




Grüße : TOMMI
Ja, ist es.
Du darfst mit Binnen gemeldeten Sportbooten ebenso Seefahrtsstraßen befahren wie Dich mit Seeschiffen (Sportbooten!) in Binnengewässer begeben.
Allerdings erwarten halt die Binneknilche eine Kennzeichnung am Boot während auf See bei registrierten Sportbooten Name und Heimathafen erkennbar sein müssen.

Auf See gibt es für Boote bis 15m -derzeit- nicht mal eine Anmeldepflicht.

Ich (!) würde in jedem Fall von vornherein eine "reine" Binnenregistrierung (bei Sportbooten bis 15m /Sportbootführerschein Binnen ausreichend) vermeiden und

direkt

das Flaggenzertifikat des BSH wählen.
Eben weil es weltweit anerkannt ist und durch Übernahme der Zertifikatsnummer ans Boot auch als Binnenkennzeichen gültig ist.

Am Ende ist vieles davon auch Geschmackssache und eine Frage des Revieres.
Wer ausschließlich auf den Rhein rumgurkt wird sicher mit reinen Binnenzetteln zufrieden sein.
__________________
Gruß
Kai
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  #14  
Alt 01.12.2012, 17:12
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T-Technik T-Technik ist offline
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Zitat:
Zitat von KaiB Beitrag anzeigen
Auf See gibt es für Boote bis 15m -derzeit- nicht mal eine Anmeldepflicht.
Hammer,
das hätte ich mir in Deutschland nicht vorstellen können, Kai .
Man lernt ja nie aus !



Persönlich hatte ich mich um 20-24 m damals ausführlich informiert,
mit dem guten Ergebnis : BSH, einfache Vermessung u. dann zum Seeschiffsregister .





Grüße : TOMMI
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  #15  
Alt 01.12.2012, 17:27
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jannie jannie ist offline
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Zitat:
Zitat von LO-Technik Beitrag anzeigen
...............

Aber mal zu den bis zu 15 m Booten :

Ist denn z.B. ein 14,99 m Boot, welches als binnen Kleinfahrzeug angemeldet ist,
berechtigt die Seewasserstraßen zu befahren ?

Grüße : TOMMI
Moin,
ja, es darf da fahren, weil es auf deutschen Seeschifffahrtsstrassen überhaupt keine Kennzeichen braucht. DAs Binnenkennzeichen stört da nicht. Und mit den Binnenkennzeichen zb. vom WSA kann man wohl auch in ganz Europa auf See und binnen rumfahren. Nur, wenn man das vorhat, ist ein Flaggenzertifikat besser, weil es mit Bootsnamen und Heimathafen eine international akzeptierte Kennzeichnung für Buten hat und zusätzlich ein amtliches Binnenkennzeichen führt.

Da waren alle ja wieder schneller als ich. Klar Tommi, war wie bei Lena.
gruesse
Hanse

Geändert von jannie (01.12.2012 um 17:32 Uhr)
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  #16  
Alt 01.12.2012, 20:20
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Das heist ja dann im Umkehrschluss das ich mein Boot(8 Meter, trailerbar) mit Flaggenzertifikat anmelden und den ganzen Binnenkram sparen kann?
Grüße
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Marco,



Ich bin so wie ich bin, die einen kennen mich und die anderen können mich...
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  #17  
Alt 01.12.2012, 20:28
Benutzerbild von KaiB
KaiB KaiB ist offline
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Ja,
Flaggenzertifikat beantragen, die Nummer des Zert. auf dem Rumpf ausreichend lesbar anbringen und Du bist auch binnen amtlich unterwegs.
Für buten reichte Heimathafen am Heck und Namen beidseits.

Niemand wird Dir verwehren Dein Boot binnen oder buten zu bewegen.

"Kann mit dem Zusatz: "-F" als amtliches Kennzeichen genutzt werden". So in der Form weist einen das Begleitschreiben darauf hin.
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Gruß
Kai
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  #18  
Alt 01.12.2012, 21:12
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hier mal 2 Links zur Information:

- Schiffsregisterordnung

http://www.gesetze-im-internet.de/bu...ego/gesamt.pdf


- und Flaggenrechtsgesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/bu...grg/gesamt.pdf

Gruss
Detlef
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  #19  
Alt 01.12.2012, 21:27
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Zitat:
Zitat von Snackman Beitrag anzeigen
Das heist ja dann im Umkehrschluss das ich mein Boot(8 Meter, trailerbar) mit Flaggenzertifikat anmelden und den ganzen Binnenkram sparen kann?
Grüße
Für was
WSA Zulassung ist billiger und mußt nicht verlängern und auf See darfst auch fahren.
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Servus Willi
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  #20  
Alt 01.12.2012, 21:53
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Zitat:
Zitat von Verdrängerwilli Beitrag anzeigen
Für was
WSA Zulassung ist billiger und mußt nicht verlängern und auf See darfst auch fahren.
Sind das dann die "normalen" Kennzeichen?
Was ist einfacher zu bekommen?
Boot ist ja ein Eigenbau, spielt das ne Rolle?
Grüße
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Marco,



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  #21  
Alt 01.12.2012, 22:00
Verdrängerwilli Verdrängerwilli ist offline
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Zitat:
Zitat von Snackman Beitrag anzeigen
Sind das dann die "normalen" Kennzeichen?
Was ist einfacher zu bekommen?
Boot ist ja ein Eigenbau, spielt das ne Rolle?
Grüße
Ja
WSA Zulassung
Nein
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Servus Willi
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  #22  
Alt 02.12.2012, 10:14
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jannie jannie ist offline
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Zitat:
Zitat von Verdrängerwilli Beitrag anzeigen
Für was
WSA Zulassung ist billiger und mußt nicht verlängern und auf See darfst auch fahren.
Moin,
er wollte doch die Eintragung ins Binnenschiffsregister vermeiden.
gruesse
Hanse
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  #23  
Alt 02.12.2012, 11:32
Verdrängerwilli Verdrängerwilli ist offline
Alm-Öhi
 
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Zitat:
Zitat von Snackman Beitrag anzeigen
Das heist ja dann im Umkehrschluss das ich mein Boot(8 Meter, trailerbar) mit Flaggenzertifikat anmelden und den ganzen Binnenkram sparen kann?
Grüße
Zitat:
Zitat von jannie Beitrag anzeigen
Moin,
er wollte doch die Eintragung ins Binnenschiffsregister vermeiden.
gruesse
Hanse
Hallo Hanse
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Servus Willi
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  #24  
Alt 02.12.2012, 18:32
AndreOF AndreOF ist offline
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Hallo alle zusammen,

Vielen Dank für eure zahlreichen Antworten, jetzt kann ich wesentlich beruhigter an das Thema Anmeldung bzw. Papierkrieg rangehen

Viele Grüße aus Offenbach,

Andre
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