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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

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  #1  
Alt 18.06.2005, 18:05
Benutzerbild von Sissi
Sissi Sissi ist offline
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Standard Kosten für Permit in Croatien

Hat jemand dieses Jahr schon ein neues Permit gekauft? Wenn ja, was kostet es? Wir sind knapp 10Meter lang.
Gibt es das auch zeitlich begrenzt?
__________________
Gruß Sissi


"Nur wer seine Träume lebt, kann seine Sehnsucht stillen." Sergio Bambaren
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  #2  
Alt 18.06.2005, 20:06
Benutzerbild von Sissi
Sissi Sissi ist offline
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Boot: Beneteau 40 CC
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Standard

Haaaalllllooooo, war noch keiner in Croatien?
Wie könnt Ihr denn dann über die "Personenliste" schreiben?
__________________
Gruß Sissi


"Nur wer seine Träume lebt, kann seine Sehnsucht stillen." Sergio Bambaren
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  #3  
Alt 19.06.2005, 08:39
fei fei ist offline
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Standard permit

hallo sissi !

das permit für mein boot (31 fuss) kostet ca. 1.000,-- kuna -
ab dem zweiten jahr bekommst du jedesmal 10% rabatt darauf - bis
- 50% rabatt erreicht sind.

schönen gruss helmut
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  #4  
Alt 20.03.2007, 07:42
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Mermik Mermik ist offline
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Standard

Hi, ich schieb diesen Thread mal wieder nach vorne!

Kann mir jemand sagen was das Permit für 2007 kostet, für mein 17,1 Fuß langes Motorboot?

Vielen Dank!
__________________
Gruß Gregor



Eliten können keine großen Gruppen sein!
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  #5  
Alt 20.03.2007, 07:48
Benutzerbild von Jörg
Jörg Jörg ist offline
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Dieses jahr wird noch keiner die aktuellen preise haben, rechne mal mit ca 600-800kn
__________________
Gruß Jörg
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  #6  
Alt 20.03.2007, 08:06
Benutzerbild von hilgoli
hilgoli hilgoli ist offline
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Standard

für 17 Fuß ??

ich habe für 5,99 M in 2005 ca 450 Kuna gezahlt.
__________________
Gruß Olli
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  #7  
Alt 20.03.2007, 08:59
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Jörg Jörg ist offline
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Standard

Zitat:
Zitat von hilgoli Beitrag anzeigen
für 17 Fuß ??

ich habe für 5,99 M in 2005 ca 450 Kuna gezahlt.
kann auch sein, daß ich mich irre, glaube du hast Recht Olli
__________________
Gruß Jörg
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  #8  
Alt 20.03.2007, 09:32
fei fei ist offline
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Standard Permitkosten

Hallo !
Aus einem öst. Forum - hoffe, das die Preise stimmen !

ANLEITUNG
ÜBER DIE BESCHAFFUNG EINER VIGNETTE GEMÄSS DER VERORDNUNG
ÜBER DIE BEDINGUNGEN DER EINREISE UND DES AUFENTHALTES
AUSLÄNDISCHER YACHTEN UND BOOTE, DIE SPORT- UND
VERGNÜGUNGSZWECKEN IN DEN INNEREN MEERESGEWÄSSERN UND
DEM HOHEITSGEWÄSSER DER REPUBLIK KROATIEN DIENEN
Liebe Nautiker,
willkommen in den inneren Gewässern und dem Hoheitsgewässer der Republik
Kroatien! Mit dieser Anleitung möchten wir Sie mit unseren neuen Vorschriften und der
Art und Weise ihrer Anwendung bekannt machen, die, wie wir glauben, Ihren Aufenthalt
bei uns angenehmer und sicherer machen werden.
DAS VERFAHREN
Eine Person, die eine ausländische Yacht oder ein Boot (im weiteren Text: Schiff)
führt, ist beim Einlaufen in die inneren Meeresgewässer und das Hoheitsgewässer der
Republik Kroatien verpflichtet, auf kürzestem Wege in den nächsten, für den
internationalen, öffentlichen Verkehr geöffneten Hafen zu fahren, um die
Grenzkontrollformalitäten zu erledigen und eine Vignette im Hafenamt oder in einer
Hafenamtszweigstelle zu beschaffen.
Eine Person, die ein ausländisches Schiff führt, das auf dem Landweg in die
Republik Kroatien einreist, oder das sich zur Aufbewahrung in Kroatien befindet, ist
verpflichtet, vor dem Auslaufen eine Vignette im Hafenamt oder in einer
Hafenamtszweigstelle zu beschaffen.
Das Hafenamt/die Zweigstelle gibt die Vignette aus, und zwar aufgrund
folgender Dokumente, die die Person, die das Schiff führt, verpflichtet ist
vorzulegen:
1. Die Crewliste, welche Mannschaft und Reisende auf dem Schiff einschließt, wird vom
Hafenamt/von der Zweigstelle mit Unterschrift und Stempel bestätigt.
Wenn die Person, die das Schiff führt, nicht beabsichtigt, die Mannschaft während des
Aufenthalts in kroatischen Gewässern und während der Dauer der Vignettengültigkeit zu
ändern, braucht sie sich nicht mehr im Hafenamt oder in der Zweigstelle zu melden.
Die Person, die das Schiff führt, kann die Crew, mit der sie aus dem Ausland eingereist
ist, in Kroatien ausschiffen. In dem Fall hat sie dem Hafenamt die Änderung der Crew zu
melden und mit einer solchen geänderten Crew aus der Republik Kroatien auszureisen.
2. Die Personenliste
Den Nautikern wird ermöglicht, in der Republik Kroatien die Crew zu ändern, jedoch
unter der Bedingung, dass sie bei der Einreise bzw. vor Schifffahrtsbeginn die so
genannte „Personenliste“ ausfüllen. Die Gesamtzahl der Personen auf der Liste darf
nicht höher sein als die zweifache Kapazität des Schiffes.
Wenn Sie jedoch im Augenblick der Beschaffung der Vignette aus berechtigten
Gründen nicht in der Lage sind, alle Personen, die sich während der Vignettengültigkeit
auf dem Schiff aufhalten werden, anzuführen, werden mit Erlaubnis des Hafenamtes alle
verbliebenen Personen beim ersten Einschiffen der neuen Crewmitglieder eingetragen
werden.
Ausnahmsweise kann die Personenliste mit Erlaubnis des Hafenamtes bis zu
höchstens 30 % der Kapazität des Schiffes verlängert werden, jedoch unter der
Bedingung, dass sich der Schiffseigner auf dem Schiff befindet.
Das Schiff, für welches die Personenliste (bis zur erlaubten Personenzahl) in
Gänze ausgefüllt ist, muss sich während des Wechselns von Personen, die auf der
Liste aufgeführt sind, nicht mehr im Hafenamt melden.
Die Zahl der Wechsel der auf der Liste aufgeführten Personen ist
unbegrenzt.
Wenn Sie in der Situation sind, dass Sie anstelle der auf der Personenliste
aufgeführten Person eine andere Person einschiffen müssen, haben Sie darüber ebenfalls
vor dem Auslaufen das Hafenamt oder die Zweigstelle zwecks entsprechender Änderung
der Personenliste zu benachrichtigen.
Personen, die sich auf Ihrem Schiff aufhalten, brauchen während des Aufenthalts
im Hafen oder am Ankerplatz nicht angemeldet zu werden.
3. Den Nachweis über die Seetüchtigkeit des Schiffes gemäß der nationalen Vorschrift
des Staates, dessen Flagge das Schiff gesetzt hat. Wenn das Schiff keinen Nachweis über
die Seetüchtigkeit gemäß den nationalen Vorschriften des Flaggenstaates erbringt, wird
das Hafenamt/die Zweigstelle eine regelmäßige Kontrolle des Schiffes entsprechend den
Bestimmungen der Richtlinien über Boote und Yachten durchführen.
4. Den Nachweis, dass die Person, die das Schiff führt, befähigt ist, das Schiff
entsprechend den nationalen Vorschriften des Flaggenstaates, anderen nationalen
Vorschriften oder den Bestimmungen der Richtlinien über Boote und Yachten zu
führen.
Ausländische Personen, die gemäß den nationalen Vorschriften des Staates,
dessen Flagge gesetzt ist, keine Befähigung zur Führung des Schiffes zu haben brauchen,
müssen eine entsprechende Beglaubigung oder ein Zeugnis über die Befähigung gemäß
den Vorschriften der Republik Kroatien bis spätestens 01. Januar 2006 beibringen.
5. Den Nachweis über eine Haftpflichtversicherung gegen immaterielle Schäden für
Schiffe mit einer Antriebskraft von mehr als 15 kW.
6. Den Eigentumsnachweis bzw. eine Vollmacht, aus der hervorgeht, dass der
Schiffseigner mit der Nutzung des Schiffes einverstanden ist.
Mit der Beschaffung der Vignette begleichen Sie alle Verpflichtungen, die folgende
Gebühren einschließen:
a) für die Schifffahrtssicherheit (aufgrund der Verordnung über die Höhe der
Schiffssicherheitsgebühr, die ausländische Boote und Yachten zu zahlen
haben)
b) für die Nutzung von Schifffahrtssicherheitsobjekten (Leuchtfeuer – laut dem
Tarif der Gesellschaft Plovput d.o.o. Split)
c) für die informative Seekarte (laut der Preisliste des Kroatischen
hydrografischen Instituts)
d) für die Verwaltungsgebühr (aufgrund des Gesetzes über
Verwaltungsgebühren).
Die Höhe der Gebühren ist in der Verordnung vorgeschrieben, die sich in der Anlage zu
dieser Anleitung befindet. Daraus ist ersichtlich, dass die Preise auf dem Niveau des
vergangenen Jahres liegen. Auch wurde das Nachlasssystem für unsere Stammgäste
beibehalten.
Die Vignette wird an sichtbarer Stelle an den Rumpf oder den Aufbau des
Schiffes und der Vignetten-Coupon auf die Personenliste geklebt.
Schiffe, die im Laufe des Jahres 2004 die Anmeldung der Einreise und des
Aufenthaltes („Permit“) durchgeführt haben, können bis zum Ablauf der
Gültigkeitsfrist ihrer Anmeldung im Hoheitsgewässer und in den inneren
Meeresgewässern fahren.
Alle angeführten Vorschriften dienen dem Zweck, Ihnen einen sichereren Aufenthalt in
unseren Meeresgewässern zu gewährleisten.
Zusätzliche Informationen erhalten Sie per E-Mail:
strane-jahte@pomorstvo.hr
Wir wünschen Ihnen ein allzeit ruhiges Meer und eine sichere Schifffahrt sowie einen
angenehmen Aufenthalt in der Republik Kroatien.
DER MINISTER
Božidar Kalmeta
Aufgrund Artikel 1021 Absatz 3 in Bezug auf Artikel 12 Absatz 3 des Seegesetzbuches
(Narodne novine Nr. 181/04) erlässt der Minister für Seewesen, Tourismus, Verkehr und
Entwicklung folgende
VERORDNUNG
ÜBER DIE HÖHE DER GEBÜHREN FÜR DIE SICHERHEIT DER
SCHIFFFAHRT,
DIE AUSLÄNDISCHE YACHTEN UND BOOTE ZU ZAHLEN
HABEN
Artikel 1
Die Gebühr für die Sicherheit der Schifffahrt haben ausländische Yachten und Boote, die
dem Vergnügen, dem Sport oder der Erholung dienen und in den inneren Gewässern und
dem Hoheitsgewässer der Republik Kroatien zu Sport- und Vergnügungszwecken
fahren, zu zahlen.
Artikel 2
Die Gebühr aus Artikel 1 dieser Verordnung kassiert das Hafenamt bzw. die Zweigstelle
anlässlich der Vignetten-Ausgabe entsprechend der Länge der Yacht oder des Bootes in
folgender Höhe:
1. Für Boote:
· bis 2,5 Meter Länge mit einer Antriebsmotorkraft von über 5 kW – 140 Kuna
· von 2,5 bis 4 Meter Länge – 210 Kuna
· von 4 bis 5 Meter Länge – 280 Kuna
· von 5 bis 6 Meter Länge – 350 Kuna
· von 6 bis 7 Meter Länge – 525 Kuna
· von 7 bis 8 Meter Länge – 630 Kuna
· von 8 bis 9 Meter Länge – 735 Kuna
· von 9 bis 10 Meter Länge – 840 Kuna
· von 10 bis 11 Meter Länge – 945 Kuna
· von 11 bis 12 Meter Länge – 1050 Kuna
2. Für Yachten:
· von 12 bis 15 Meter Länge – 1.225 Kuna
· von 15 bis 20 Meter Länge – 1400 Kuna
· von 20 bis 30 Meter Länge – 1.575 Kuna
· über 30 Meter Länge – 1.750 Kuna
Die Beträge aus Artikel 2 dieser Verordnung verringern sich um 10 % für jede in Folge
ausgegebene Vignette bis höchsten 50 % der Gebührenhöhe.
Die Minderung der Gebührenhöhe aus dem vorigen Absatz dieses Artikels gilt auch für
ausländische Yachten und Boote, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung ihre Einreise
und ihren Aufenthalt in den inneren Meeresgewässern und dem Hoheitsgewässer der
Republik Kroatien in Folge angemeldet haben.
Artikel 3
Die Länge des Bootes oder der Yacht aus Artikel 2 dieser Verordnung ist die Länge, wie
sie in den Boots- oder Yachtdokumenten, ausgestellt im Einklang mit den nationalen
Vorschriften des Staates, dessen Flagge das Boot oder die Yacht befugt ist zu setzen,
angegeben ist.
Sollte das Boot oder die Yacht aus Artikel 2 dieser Verordnung keine ordentlichen
Dokumente haben, aus denen ihre Länge hervorgeht, dann wird als Länge des Bootes
oder der Yacht die Länge des Boots- oder Yachtrumpfes bzw. die Länge vom äußersten
Heck- bis zum äußersten Bugpunkt des integralen Rumpfteils des Schiffes, gemessen
parallel zur Wasserlinie, die dem Schiff entspricht, wenn es voll mit Proviant beladen ist
und die höchste erlaubte Belastung hat, festgestellt.
Artikel 4
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Gesetzblatt Narodne novine in
Kraft.
Klasse: 011-01/04-02/97
Reg.-Nr.: 530-04-04-3
Zagreb, den 30. Dezember 2004
DER MINISTER
Božidar Kalmeta

Schönen Gruss - fei
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  #9  
Alt 20.03.2007, 10:29
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Hallo,

glaube die Preise sind alt oder? Denke ich hab 2006 für 20ft 650kn bezahlt (ohne Rabatt)

Bernd
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  #10  
Alt 20.03.2007, 10:31
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Die Kosten für das Permit setzen sich aber aus drei Elementen zusammen:
Schiffssicherheitsgebühr (siehe Tabelle)
+ 40 Kuna Stempelgebühr (einheitlich)
+ „Leuchtturmgebühr“ (siehe unten)

Letztere wird wie folgt berechnet:
Für Boote (ohne Übernachtungsmöglichkeit): 12,50 Kuna x Bootslänge
für Yachten: 31 Kuna x Bootslänge

Der Wiederkommer-Rabatt wird nur auf die Schiffssicherheitsgebühr gewährt, nicht aber auf Stempel- und Leuchtturmgebühr!! Deshalb kommt man nicht zum richtigen Ergebnis, wenn man von dem im Vorjahr insgesamt bezahlten Betrag 10 Prozent abzieht. Bezogen auf die Gesamtbebühr ist der Rabatt gegenüber dem Vorjahr also geringer als 10 Prozent!!!
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Gruß Olli
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  #11  
Alt 20.03.2007, 12:41
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Sind zwar nicht die Kosten,

aber wie sieht das mit ner Ausweiskopie aus, wird das anerkannt? Ich erreich meinen HCaptain ned und vllt. weis das ja einer von euch? (für was gibts das Forum )
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  #12  
Alt 20.03.2007, 12:50
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Personalausweis Kopie ?? Ich denke er wird einen originalen Ausweis sehen wollen. Das sollte auch kein Problem sein, oder ?

Wenn das Boot nicht auf eine selbst angemeldet ist, benötigt man eine Vollmacht des Eigner um die Crewliste ändern zu können etc.

ich habe meinem Vater z.B mein Boot geliehen; er konnte ohne meine Vollmacht die Crewliste nicht ändern ( obwohl er schon auf der Personenliste war) . Es wurde aber ein Fax von mir aus Deutschland ( inkl Ausweis Kopie) akzeptiert.
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Gruß Olli
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  #13  
Alt 20.03.2007, 12:57
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Ist mein Boot =),

ne problem ist, ich würde gerne meine Schwester und Ihren Freund und ein paar Bekannte mit eintragen lassen wollen. Und nicht erst dann wenn sie mitfahren sondern alles in einem Aufwasch. Hmmm ich muss Davo doch erreichen wenn ichs weis sag ich Bescheid.
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  #14  
Alt 20.03.2007, 13:23
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Zitat:
Zitat von tavi Beitrag anzeigen
Ist mein Boot =),

ne problem ist, ich würde gerne meine Schwester und Ihren Freund und ein paar Bekannte mit eintragen lassen wollen.
Hallo,

wir haben im letzten Jahr andere Crewmitglieder mit Ausweiskopien eingetragen.

Mit freundlichen Grüßen

Volker
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Gruß
Volker
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  #15  
Alt 20.03.2007, 13:35
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Ausweiskopie sollte genügen, die brauchen nur Nr und Namen
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Gruß Jörg
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  #16  
Alt 20.03.2007, 14:20
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Super, vielen Dank für die Info

ps: Bekannte: darunter befindet sich auch meine Beste Freundin
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  #17  
Alt 20.03.2007, 22:11
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Zitat:
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Ist mein Boot =),

ne problem ist, ich würde gerne meine Schwester und Ihren Freund und ein paar Bekannte mit eintragen lassen wollen. Und nicht erst dann wenn sie mitfahren sondern alles in einem Aufwasch. Hmmm ich muss Davo doch erreichen wenn ichs weis sag ich Bescheid.
wird net gehen, da du zu jedem crewwechsel zum Hafenkapitän mußt.
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  #18  
Alt 20.03.2007, 22:15
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glaub ich kaum da die doppelte anzahl + x aufs boot dürfen und das sollte reichen.
Und ich kann mir nicht vorstellen, dass man nur die eintragen darf, die aktuell dabei sind!
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  #19  
Alt 21.03.2007, 00:00
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Zitat:
Zitat von tavi Beitrag anzeigen
Und ich kann mir nicht vorstellen, dass man nur die eintragen darf, die aktuell dabei sind!

Ne natürlich nicht. Wir haben auch gewechselt. War mit meiner Family 3 Wochen unten, und jeweils 1,5 wochen 2 unterschiedliche andere Familien dazu. Einfach beim anmelden gleich alle namen eintragen solange das X*2+30% Limit nicht überschritten wird ist das kein Problem.

Bernd
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  #20  
Alt 21.03.2007, 05:21
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phu danke bin ich beruhigt
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  #21  
Alt 21.03.2007, 07:14
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das gilt aber nur für die Personenliste des Permits !!! Da kannst du gleich alle eintragen die über die Saison aufs Boot kommen.

Die Crewliste muss aber immer aktuell sein. Danach wird z.B auch bei Übernachtungen in anderen Marinas oder Stadthäfen die Kurtaxe oder evtl auch die Höhe der Liegegebühren berechnet ( z.B in Bojenfeldern)
Bei einer Kontrolle gibt es ein kräftiges Bußgeld wenn auf der Crewliste zu viel oder auch zu wenig Personen eingetragen sind !!
__________________
Gruß Olli
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  #22  
Alt 21.03.2007, 09:33
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verstehe. Nur sinn machts für mich wieder nicht *grübel*
ok ich trage alle auf die Personenliste muss dann aber trotzdem wieder hin um aktuell mitfahrende einzutragen? Sinn?

aber danke will mit den behörden in HR bestimmt keinen ärger *)
__________________
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  #23  
Alt 21.03.2007, 12:04
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Hi,

was kostet denn nu das Permit für ein 17Fuß Boot, am besten in € oder bitten den Kurs Kund/€ angeben.

Ich war das letzte mal 2004 in Kroatien da habe ich ca. 80€ bezahlt.

Weiß zufällig jemand was die Fähre nach Rab kostet.
Auto mit 5m Boot

Gruß Carsten
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Gruß Carsten
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  #24  
Alt 21.03.2007, 12:52
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Zitat:
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verstehe. Nur sinn machts für mich wieder nicht *grübel*
ok ich trage alle auf die Personenliste muss dann aber trotzdem wieder hin um aktuell mitfahrende einzutragen? Sinn?

aber danke will mit den behörden in HR bestimmt keinen ärger *)
Der Sinn= Wenn du vermißt wirst oder einen Unfall hattest, wissen eure Retter wieviele Personen gesucht werden und beenden die Suche nicht wenn noch jemand im Wasser liegt oder suchen jemanden der gar nicht an Bord war. Der Personenbestand der Crewlisten wird im EDV System der HK immer aktuell gepflegt.
__________________
Gruß Olli
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  #25  
Alt 21.03.2007, 12:54
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Zitat:
Zitat von kaptainkoch Beitrag anzeigen
Hi,

was kostet denn nu das Permit für ein 17Fuß Boot, am besten in € oder bitten den Kurs Kund/€ angeben.

Ich war das letzte mal 2004 in Kroatien da habe ich ca. 80€ bezahlt.

Weiß zufällig jemand was die Fähre nach Rab kostet.
Auto mit 5m Boot

Gruß Carsten
Du wirst ca 50 Euro zahlen

7,36 Kuna = 1 Euro. Wird aber zu Saison meist etwas weniger ~ 7,15

Beim Anmelden musst du in Kuna zahlen. Ist aber eigentlich selbstverständlich im Urlaub mit der einheimischen Währung zu zahlen
__________________
Gruß Olli
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