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  #1  
Alt 13.11.2012, 13:37
mischa.mole mischa.mole ist offline
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Standard Bootsname - Verwenden von möglicherweise rechtlich geschütztem Wort?

Hallo Leute!

Nachdem wir uns unsere erste Segelyacht angeschafft (siehe hier http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=162595 und hier http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=161051) und sie erfolgreich ins Winterlager (Bootswerft Gerdes in Varel ) überstellt haben, kommt, noch vor allen Reparaturen, der wichtigste Schritt: ein neuer Name

Wir planen, das Boot nach einer bekannten Zeichentrickfigur aus den 90ern zu benennen (welche wird noch nicht verraten), ich habe allerdings keine Ahnung, ob es da irgendwelche rechtlichen Probleme geben könnte?

Hat jemand derartige Erfahrungen, bzw. kennt sich irgendjemand mit dem Urheberrecht aus?

Da wir eine größere Reise planen, hätten wir auch vor, eine Internet-Domain zu registrieren (so in der Form http://www.sy-[name].at oder so), um Fotos etc. zu veröffentlichen. Könnte da irgendetwas sein?

Ich weiß auch nicht, wie ich am besten den Rechteinhaber herausfinden könnte, um um "Erlaubnis" oder so zu fragen...kann mir jemand Tipps geben?

Danke & Lg
Michael
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  #2  
Alt 13.11.2012, 13:55
WhiteShark225 WhiteShark225 ist offline
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Das Urheberrecht gilt ja nur im gewerblchen Bereich.
Du darfst ja auch für deinen privaten Bereich ein Buch oder eine DVD kopieren.
Wenn Du Deinen Sohn Asterix nennst, dann kannst Du das! Machst Du ne Kneipe auf und nennst die Asterix, könnte das Probleme geben. Macht Dein Sohn, den Du Asterix genannt hast, später ne Kneipe auf, die Asterix heißt, könnte es weniger Probleme geben.
Nennst Du dein privates Sportboot Asterix, kannst Du das. Machst Du aus dem Schiff allerdings nen Vergnügungsdampfer und nennst den Asterix könnte es Probleme geben.
Ich weiß allerdings, dass irgendein US Prominentenpaar den namen ihres Kindes als Patent angemeldet hat, weil sie vermeiden wollen, dass irgendwein anderes Kind genauso heißt. Ob das aber rechtlichen Bestand hat, ist nicht sicher!
Bei der Internet Domain wäre ich sehr,sehr vorsichtig! Da kannst Du Probleme bekommen. Auch wenn Du diese nur für private Dinge benutzt, kann Dir da leicht etwas untergeschoben werden!
www . asterix . de könnte sicherlich zu Problemen führen, www . segelyachtasterix. de glaube ich eher nicht!
Gruß
Chris
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  #3  
Alt 13.11.2012, 14:00
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karaya karaya ist offline
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Zitat:
Wir planen, das Boot nach einer bekannten Zeichentrickfigur aus den 90ern zu benennen (welche wird noch nicht verraten), ich habe allerdings keine Ahnung, ob es da irgendwelche rechtlichen Probleme geben könnte?
Bei einer rein privaten Nutzung des Namens für Deine Yacht sehe ich keine Probleme. Das ist so, wie wenn du Deinen Hund "Micky Maus" nennst. Geht niemand was an.

Probleme könnten entstehen, wenn Du Dich mit Deiner SY irgendwie gewerblich betätigst.

Zitat:
Da wir eine größere Reise planen, hätten wir auch vor, eine Internet-Domain zu registrieren (so in der Form http://www.sy-[name].at oder so), um Fotos etc. zu veröffentlichen. Könnte da irgendetwas sein?
Mit einer Domain "micky-maus.at" kannst du sicherlich Schwierigkeiten mit Disney kriegen. Nach deutscher Rechtslage könnten die wohl auch verlangen, dass du die domain löschen lässt oder herausgibst, soweit ich weiß.
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  #4  
Alt 13.11.2012, 14:06
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karaya karaya ist offline
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Zitat:
Zitat von WhiteShark225
Ich weiß allerdings, dass irgendein US Prominentenpaar den namen ihres Kindes als Patent angemeldet hat, weil sie vermeiden wollen, dass irgendwein anderes Kind genauso heißt. Ob das aber rechtlichen Bestand hat, ist nicht sicher!
Wohl kaum als Patent, vielleicht als Marke.

Und es hat sicher keinen Bestand, soweit es nur darum geht, dass andere Eltern ihre Kinder genauso nennen. Das dürfen die. Ob irgendwelche Leute dann Magarine unter dem gleichen Namen verkaufen dürfen, ist eine andere Frage.
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  #5  
Alt 13.11.2012, 14:14
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Zitat:
Zitat von karaya Beitrag anzeigen
Wohl kaum als Patent, vielleicht als Marke.

Und es hat sicher keinen Bestand, soweit es nur darum geht, dass andere Eltern ihre Kinder genauso nennen. Das dürfen die. Ob irgendwelche Leute dann Magarine unter dem gleichen Namen verkaufen dürfen, ist eine andere Frage.

Der Rapper JAY-Z und Beyonce haben den namen Ihres Kindes zum US Patent angemeldet. Sie sind allerdings damit gescheitert!
Nun haben sie den Namen als geschütztes Warenzeichen (Trademark) eingetragen.
Chris

Geändert von WhiteShark225 (13.11.2012 um 14:35 Uhr)
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  #6  
Alt 13.11.2012, 14:43
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Moin,

Zitat:
Zitat von Mischa.mole
Wir planen, das Boot nach einer bekannten Zeichentrickfigur aus den 90ern zu benennen (welche wird noch nicht verraten), ich habe allerdings keine Ahnung, ob es da irgendwelche rechtlichen Probleme geben könnte?
Mickey und Asterix sind ja nun deutlich älter als "aus den 90ern". Wenn Du Dein Boot nach der kleineren der beiden bekannten Walter Moers - Figuren nennst, hast Du auf jeden Fall im Hafen und bei jeder Schleusenanmeldung genügend Gesprächsstoff. ("Hier ist das 'kleine Arschloch' im Unterwasser bereit zur Schleusung")

mfg
Martin
__________________


Ich bin dann mal weg:
www.Thelxinoe.de
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  #7  
Alt 13.11.2012, 14:56
mischa.mole mischa.mole ist offline
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Hehehe, "kleines Arschloch" wäre auch sehr gut, aber wir wollen es englisch halten, wer weiß wo es uns noch hinverschlägt.....

Aber vielen Dank für die Antworten, d.h. den Bootsnamen werden wir auf jeden Fall verwenden, und für die Internetadresse müssten wir uns wohl was anderes ausdenken...wobei das natürlich schon sehr cool wäre....

Mal sehen, vielleicht finde ich wirklich den Rechteinhaber raus und kann höchstpersönlich um Erlaubnis fragen....


Lg Michael
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  #8  
Alt 13.11.2012, 15:03
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Zitat:
Zitat von mischa.mole
und für die Internetadresse müssten wir uns wohl was anderes ausdenken...wobei das natürlich schon sehr cool wäre....
Also www.SegelyachtMickyMaus könnte schon gehen, weiß ich nicht. Rechteinhaber oder spezialisierten Anwalt fragen.
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  #9  
Alt 13.11.2012, 15:03
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Wie heißt es so schön: Sprechenden Menschen kann geholfen werden und Fragen kostet (meistens) nix. Also im einfachsten Fall mal den Verlag nachschlagen und dort anfragen.

Die hier hatten ihr Schiff nach einem Likör benannt und sind vom Hersteller sogar noch damit verproviantiert worden.

mfg
Martin
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Ich bin dann mal weg:
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  #10  
Alt 13.11.2012, 15:08
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Zitat:
Zitat von WhiteShark225
Der Rapper JAY-Z und Beyonce haben den namen Ihres Kindes zum US Patent angemeldet. Sie sind allerdings damit gescheitert!
Nun haben sie den Namen als geschütztes Warenzeichen (Trademark) eingetragen.
Kein Wunder: Zum Patent kann man auch nur Erfindungen anmelden. Erfindung = Anleitung zum technischen Handeln.

Warenzeichen = Trademark. Wird auf Deutsch jetzt "Marke" genannt, siehe Markengesetz.

http://www.gesetze-im-internet.de/markeng/
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  #11  
Alt 13.11.2012, 17:54
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von WhiteShark225 Beitrag anzeigen
[..] Nun haben sie den Namen als geschütztes Warenzeichen (Trademark) eingetragen.[..]
Das bringt nur denjenigen etwas, die an dem Vorgang der Anmeldung verdient haben.

Um eine Marke auch gegen Dritte verwenden zu können, muss sie für die
fraglichen Waren nicht nur eingetragen, sondern auch benutzt sein - und
zwar gewerblich als Marke.

Das ist bei der Verwendung als Kindernamen nicht der Fall.
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Beste Grüße

John
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  #12  
Alt 13.11.2012, 18:05
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Zitat:
Um eine Marke auch gegen Dritte verwenden zu können, muss sie für die
fraglichen Waren nicht nur eingetragen, sondern auch benutzt sein - und
zwar gewerblich als Marke.
Das ist bei der Verwendung als Kindernamen nicht der Fall.
Stimmt.
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  #13  
Alt 13.11.2012, 19:14
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ma-x111 ma-x111 ist offline
Commander
 
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Zitat:
Zitat von WhiteShark225 Beitrag anzeigen
Der Rapper JAY-Z und Beyonce haben den namen Ihres Kindes zum US Patent angemeldet. Sie sind allerdings damit gescheitert!
Nun haben sie den Namen als geschütztes Warenzeichen (Trademark) eingetragen.
Chris
Sorry,

aber die beiden haben nen richtiges Rad ab
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  #14  
Alt 14.11.2012, 08:48
WhiteShark225 WhiteShark225 ist offline
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Zitat:
Zitat von karaya Beitrag anzeigen
Kein Wunder: Zum Patent kann man auch nur Erfindungen anmelden. Erfindung = Anleitung zum technischen Handeln.

Warenzeichen = Trademark. Wird auf Deutsch jetzt "Marke" genannt, siehe Markengesetz.

http://www.gesetze-im-internet.de/markeng/

Bitte genau lesen! Ich habe geschrieben, dass die ein US Patent angemeldet haben. Die Patent-Regelungen in den USA unterscheiden sich!
Z.B. kennt man dort unser 'kleines Patent' den Gebrauchsmusterschutz nicht. Auch Trademark Eintrageungen regelt die US-Patentbehörde.
Gruß

Geändert von WhiteShark225 (14.11.2012 um 09:00 Uhr)
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  #15  
Alt 14.11.2012, 08:53
WhiteShark225 WhiteShark225 ist offline
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Zitat:
Zitat von ma-x111 Beitrag anzeigen
Sorry,

aber die beiden haben nen richtiges Rad ab

Wenn man den beiden etwas DUMMES unterstellen will, dann magst Du recht haben.
Prinzipiell ist der Sachverhalt aber ein ganz anderer! Die haben den Namen angemeldet, um sich und das Kind zukünftig vor dem Misbrauch des Namens zu schützen und um denen vorzubeugen, die sich diesen Namen im Vorfeld schützen lassen wollten, um dann einen finanziellen Vorteil zu bekommen oder - noch schlimmer - den beiden später das Schutzrecht teuer zu verkaufen.
Nicht die beiden haben ein Rad ab, sondern die Pilotfische und Trittbrettfahrer, die nur auf so eine Glegenheit warten!
Ich zumindest habe großes Verständnis!
chris
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  #16  
Alt 14.11.2012, 08:58
WhiteShark225 WhiteShark225 ist offline
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Das bringt nur denjenigen etwas, die an dem Vorgang der Anmeldung verdient haben.

Um eine Marke auch gegen Dritte verwenden zu können, muss sie für die
fraglichen Waren nicht nur eingetragen, sondern auch benutzt sein - und
zwar gewerblich als Marke.

Das ist bei der Verwendung als Kindernamen nicht der Fall.

Das ist nur bedingt richtig!
Ich kann eine Marke eintragen lassen, als zeitlich vorgezogenen Schutz. D.h. du weißt, dass Du in 4 Jahren ein Pulloverlabel auf den Markt bringen willst, dann kannst Du dir das Label schon heute schützen lassen.

Bezogen auf den Kindesnamen:
Die beiden haben sich den Namen heute schützen lassen, damit morgen nicht irgendwelche Haie den Namen benutzen, um Pullover mit diesem auf einmal populären Namen auf den Markt zu bringen.
Sie behalten sich damit vor, das übermorgen lieber selber zu machen!
Das ganze zeigt, dass die von sehr guten Beratern umgeben sind!
Gruß
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  #17  
Alt 14.11.2012, 09:38
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Zitat:
Zitat von WhiteShark225 Beitrag anzeigen
Wenn man den beiden etwas DUMMES unterstellen will, dann magst Du recht haben.
Prinzipiell ist der Sachverhalt aber ein ganz anderer! Die haben den Namen angemeldet, um sich und das Kind zukünftig vor dem Misbrauch des Namens zu schützen und um denen vorzubeugen, die sich diesen Namen im Vorfeld schützen lassen wollten, um dann einen finanziellen Vorteil zu bekommen oder - noch schlimmer - den beiden später das Schutzrecht teuer zu verkaufen.
Nicht die beiden haben ein Rad ab, sondern die Pilotfische und Trittbrettfahrer, die nur auf so eine Glegenheit warten!
Ich zumindest habe großes Verständnis!
chris
Deine Argumentation ist natürlich schlüssig, wäre alles aber komplett unsinnig, wenn die "Promis" ihren Kindern vernünftige Namen geben würden.

Übersetze mal Blue Ivy Carter ins deutsche. Da kommt das dabei raus:

Blauer Efeu Fuhrmann bzw. Fuhrunternehmer

Also..

Für mich klingt das ziemlich bescheuert...

Joachim
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  #18  
Alt 14.11.2012, 09:42
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Zitat:
Bitte genau lesen! Ich habe geschrieben, dass die ein US Patent angemeldet haben. Die Patent-Regelungen in den USA unterscheiden sich!
Z.B. kennt man dort unser 'kleines Patent' den Gebrauchsmusterschutz nicht.
Ich lese immer genau.

Ein bloßer Name ist bei uns auch als Gebrauchsmuster nicht schutzfähig und ich bin mir recht sicher, dass das in den USA nicht anders ist, großes und kleines Patent hin oder her. Dementsprechend wurde die Eintragung des Kindernamens als Patent von den US-Behörden ja auch verweigert - wie Du selbst ausgeführt hast.

Zitat:
Auch Trademark Eintrageungen regelt die US-Patentbehörde.
Genau wie bei uns.

Denn dazu bestimmt §32 Abs.1 S.1 MarkenG:

"Die Anmeldung zur Eintragung einer Marke in das Register ist beim Patentamt einzureichen."

Zitat:
Ich kann eine Marke eintragen lassen, als zeitlich vorgezogenen Schutz. D.h. du weißt, dass Du in 4 Jahren ein Pulloverlabel auf den Markt bringen willst, dann kannst Du dir das Label schon heute schützen lassen.
Siehe dazu §§26,25 u 43 MarkenG für die hiesige Rechtslage. Wie sich das in den USA verhält, weiß ich nicht.

Geändert von karaya (14.11.2012 um 10:57 Uhr)
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  #19  
Alt 14.11.2012, 09:50
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jugofahrer jugofahrer ist gerade online
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nur mal so: Unser letztes Böötle haben meine Töchter nach einer Firma getauft, die machen glaube ich, Computer, Smartphones und solches Zeugs....
Ärger gab es keinen, nur es gab wirklich Leute, die glaubten, der Hersteller wäre der gleiche..

Anhang 403875
__________________

Gruß Heinz,



Geändert von jugofahrer (02.12.2012 um 14:54 Uhr)
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  #20  
Alt 14.11.2012, 10:35
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von WhiteShark225 Beitrag anzeigen
Das ist nur bedingt richtig!
Ich kann eine Marke eintragen lassen, als zeitlich vorgezogenen Schutz.
D.h. du weißt, dass Du in 4 Jahren ein Pulloverlabel auf den Markt bringen
willst, dann kannst Du dir das Label schon heute schützen lassen.
[..]
Diese Benutzungsschonfrist gibt es in den USA so nicht. Es gibt im Übrigen
einige Unterschiede zwischen US (= anglikanisches Rechtssystem) und dem
Rest der Welt.

Das führt aber vom Thema ab. Wesentlich ist hier, dass der Name des
armen reichen Mädchens bestenfalls für gewerblich vertriebene Produkte
geschützt werden kann und nicht, wie es hier so durchklang, eine
Monopolisierung als Kindesname möglich ist.
__________________
Beste Grüße

John
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  #21  
Alt 14.11.2012, 10:52
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karaya karaya ist offline
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Zitat:
Wesentlich ist hier, dass der Name des
armen reichen Mädchens bestenfalls für gewerblich vertriebene Produkte
geschützt werden kann und nicht, wie es hier so durchklang, eine
Monopolisierung als Kindesname möglich ist.
Richtig. Und irgendwann müssen die Kindeseltern anfangen ihre Marke zu benutzen. Soweit ich weiß, kann in den USA sonst sogar von Amts wegen gelöscht werden.

Also ich finde die Idee mit der Anmeldung des Kindernamens als Trademark ....hhmmm...nur sehr eingeschränkt sinnvoll.

Geändert von karaya (14.11.2012 um 22:05 Uhr)
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