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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo,
Ich habe meinen kleinen 350 KG Schlauchboottrailer verkauft... der gute Mankam von der Schweiz nach Hessen.... Auch ok Er hat von mir folgende Papiere bekommen. Fahrzeugschein da angemeldet. Tüv Gutachten Und ein Vollabnahme Gutachten vom Trailer mit Bescheinigung für die Betriebserlaubniss...... Es gibt aber keinen typischen Fahrzeugbrief wie man es kennt. Genau das gleiche habe ich bei meinem Jetski Trailer.... Auch diverse Papiere zur Erlangung der Betriebserlaubniss aber keinen Brief..... Hat hier alles wunderbar geklappt...... Jetzt rief mich der arme verzweifelt an und berichtete mir... Hat sich extra einen Tag Urlaub genommen...... es könnte mir ja wurscht sein aber ich bin ja hilfsbereit..... Hat jemand eine Idee was man da machen könnte....... |
#2
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Wo genau ist das Problem?
Der fehlende Brief/ZB? Oder was ganz anderes? Grüße
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Marco, ![]() Ich bin so wie ich bin, die einen kennen mich und die anderen können mich... ![]() |
#3
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auch in der Schweiz wird es eine Moglichkeit der Vollabnahme geben, ohne weitere Infos was es da genau für ein Problem gibt,
wird dir auch keiner helfen können
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. ![]() Bertrand Russell |
#4
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So sehe ich das auch, aber vor einer Zulassung steht die Einverzollung vom Trailer in der Schweiz, da die Schweiz kein EU-Land ist.
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Gruß Dieter Boating is not just a pastime, its a way of life! |
#5
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Vielleicht hilft das weiter: http://www.ezv.admin.ch/zollinfo_pri...gpKfo&typ=.pdf
Hier sollte man aber wirklich wissen, ob es an den fehlenden Papieren oder etwas ganz anderem scheitert. An Anhänger werden in der Schweiz etwas andere Anforderungen gestellt, speziell was die Beleuchtung betrifft. Meinen 1700 kg-Tandemtrailer habe ich relativ problemlos zugelassen bekommen. Da er aber als Umzugsgut mitkam ist es etwas einfacher gewesen. Dazu kommt noch, was in einem Kanton akzeptiert wird, muss in einem anderen nicht unbedingt gehen. Zürich bspw. soll relativ streng sein. Gruss aus der Schweiz. |
#6
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Es geht nur darum das kein Brief existiert sondern nur diese papiere die dazu führen das man den fahrzeugschein bekommt........
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#7
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![]() Zitat:
evtl. kann man das ja noch nachholen
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. ![]() Bertrand Russell |
#8
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Ich habe ja die betriebserlaubniss und es wurde normal angemeldet......
Hier ist alles dabei vollgutachten alles... in DE kein Thema aber in der Schweiz so sagt er wollen die was haben wo oben drauf FAHRZEUGBRIEF steht..... Das habe ich nicht...... Und mein Jetskitrailer hat sowas auch nicht und auch hier keine Probleme..... Ich überlege ob er mir alles runterschickt und ob man hier einen Fahrzeugbrief klassischer Art erstellen kann und dann schicke ich es rüber... |
#9
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Ich befürchte mal, dass für dieses "Fahrzeug" kein klassischer Fahrzeugbrief (heuer Zulassungsbescheinigung Teil II) vorgesehen ist und man auch keinen bekommt. Trotzdem würde ich beim Strassenverkehrsamt nachfragen.
Mein nächster Ansatz wäre, beim Hersteller nach so etwas wie einer Konformitätsbescheinigung für die Schweiz zu fragen. Ist nur so eine Idee. Vielleicht hilft es ja. Viel Glück !
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Grüße Jens ![]() ![]() |
#10
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![]() Zitat:
Da hat der Schweizer aber eher sich nicht ausreichend informiert, woran die Zulassung nicht möglich ist, da für die Schweiz besondere Sicherheitsanforderungen verlangt werden (Beleuchtung, Bremsen) mit eigenem schweizerischen Gutachten, und ich denke das Du schlechte Karten hast und der Verkauf rückabgewickelt werden muß. Das Verlangen nach einem KFZ-Brief ist nonsense.
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Gruß Dieter Boating is not just a pastime, its a way of life! |
#11
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Welche besonderen Vorschriften gelten denn für die Schweiz im Bereich Bremsen und Beleuchtung?
Gruß Johnny |
#12
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Naja, rückabwickeln muss er den Kaufvertrag aus juristischer Sicht nicht. Der "Fehler" liegt ja auf der Seite des Schweitzers. Moralisch kann man das anders sehen, keine Frage.
Hoffentlich gibt es eine für beide Seiten befriedigende Lösung. Ich drück da mal die Daumen !
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Grüße Jens ![]() ![]() |
#13
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![]() Zitat:
Ich habe für meinen Trailer eine ZB Teil 1 und 2 bekommen. Grüße
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Marco, ![]() Ich bin so wie ich bin, die einen kennen mich und die anderen können mich... ![]()
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#14
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![]() Zitat:
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Gruß Dieter Boating is not just a pastime, its a way of life! |
#15
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Nicht so weit aus dem Fenster lehnen. Mein Steinbacher aus 2006 hat auch einen KFZ Schein.
Gruß Volker |
#16
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![]() Zitat:
Ist ein Eigenbau. Und ich konnte bei der Erstzulassung angeben ob ich ne Betriebselaubnis oder einen Schein haben will. Grüße
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#17
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zurücknehmen werde ich den Trailer auf keinen Fall.
Er sagte mir nur es ist kein Brief vorhanden und fertig er wird nicht zugelassen...... Ich habe die Zulassung mal angeschrieben.... Mal sehen was raus kommt. Mein Jetski Trailer ist ein Big Loader und die wer den tonnenweise hergestellt und hier i st auch kein Brief da.... Klar Heku oder Harbeck sind riesen Hersteller... Ich berichte mal wenn die Zulassngsstelle sich meldet.... Was meint ihr kostet solch ein schweizer gutachten.... Was soll den an der Elektrik bzw. An der Belechtung verändert werden ? Mehr wie links oder rechts blinken geht nicht |
#18
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Geh einfachzur Zulassungsstelle und lass dir nen Brief ausstellen.
Grüße
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#19
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Naja ,
Trailer und papiere sind in der schweiz ![]() De wollen den bestimmt sehen..... |
#20
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das mußt du auch nicht,
bei Lösung des Problems kann eh nur ein Schweizer helfen
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#21
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![]() Zitat:
Grüße
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#22
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wie gesagt meine anfrage läuft..vielleicht habe ich morgen schon eine info..
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#23
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Und ? Wie ist die Geschichte ausgegangen ?
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Grüße Jens ![]() ![]() |
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