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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo,
vielleicht kennt sich da ja jemand aus oder hat Erfahrung. Meine Tochter Lisa soll eine Zahnspange bekommen, also so eine Festinstallierte - nicht zum herausnehmen. Nun ist der Fall so, Lisas Mutter, von der ich seit Jahren getrennt lebe, geht aus Überzeugung keiner Tätigkeit nach und lebt vom Sozial/Arbeitsamt und natürlich von mir. Nach ihrer Auskunft(besser der von Lisa, denn sie redet nicht mit mir) würde die Krankenkasse sich an der Spange nicht beteiligen, da die Verschiebung der Zähne wohl nicht groß genug ist. Über die Notwendigkeit von Zahnspangen kann man sicherlich streiten, darum geht es mir hier aber nicht. Wenn ich meiner Tochter damit helfen kann werd ich das tun. Ich will mich nur nicht abzocken lassen. So eine Spange soll wohl ca. 3000Euro kosten und meine Frage ist nun ob es da wirklich keinen Zuschuß von Kasse/Sozialamt... gibt, so daß die Mutter 2x kassiert. Irgendjemand hat mir mal erzählt, es sei vom Erfolg der Behandlung abhängig ob die Kasse im Nachhinein Kosten erstattet. So selbst mit dem Arzt reden ist nicht, da wir nicht verheiratet waren. Gruß Markus
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Wer die Freiheit aufgibt, um mehr Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren. |
#2
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Es ist richtig, dass erst geprüft wird in wie weit eine Behandlung "notwendig" ist.
Ist die Verschiebung nicht so groß, zahlt die Kasse NICHT. In Grenzfällen kommt ein Gutachter ... Bei meinem Jüngsten stand es auch auf der Kippe => Zahlung oder nicht ... ![]() ![]() ![]() Während der Behandlung musst du allerdings 20% der Kosten übernehmen, die dann bei erfolgreicher Behandlung zurück gezahlt werden. Damit sollen vorzeitige Behandlungsabbrüche unterbunden werden. |
#3
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Danke Kirsten,
dann hatte ich mich doch recht erinnert. Wenn ich also eine richtige Rechnung von dem Arzt bekomme, kann ich davon ausgehen, daß die Kasse nichts bezahlt. Du hast dann praktisch nur eine Rechnung von der Kasse über die "vorzustreckenden" 20% erhalten - die eigentliche Arztrechnung hast Du nie gesehen weil der direkt mit der Kasse abgerechnet hat. Gruß Markus
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Wer die Freiheit aufgibt, um mehr Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren. |
#4
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Allerdings wundert es mich ein wenig, dass der (unverheiratete) Vater hier herangenommen wird. Bekommt das Kind nicht Alimente ??? ... auf die Idee wäre ich nie gekommen ![]() |
#5
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Gruß Markus
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Wer die Freiheit aufgibt, um mehr Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren. |
#6
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Konntest du wenigstens die Farbe bestimmen?? ![]() Hast recht Markus- dem Kind gehört eine Zahnspange. Ist ein feiner Zug von dir. Kümmere dich um dein Kind, es steht ihm zu.... Grüße Andi
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Wer sein Leben so einrichtet, dass er niemals auf die Schnauze fällt, der kann nur auf dem Bauch kriechen. |
#7
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#8
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Hallo zusammen,
ich habe kein Kind, aber selber mal eine ZAhnspange getragen, aber nur eine für nachts. Ich würde von einer festinstallierten abraten. Es dauert Monate bis sich die Zähne vonder festinstallierten wieder erholt haben. Auch der Reinigungs und Pflegeaufwand ist nicht zu unterschätzen. Es dauert dann zwar etwas länger, ist aber in jedem Fall einfacher.
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Gruß Christoph Rest in Peace!- John Fisher- Volvo Ocean Racer 3/2018 #foreverfish https://ineuropaunterwegs.travel.blog/ |
#9
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hmmm, wenn ich da mal meine unmassgebliche meinung zu festsitzend und herausnehmbar erläutern darf:
jede regulierung soll bewirken, dass der kauapparat (zähne in verbindung mit dem kiefergelenk + muskulatur) störungsfrei auf jahre hinaus funktionieren. die kosmetik ist da ein wilkommener nebeneffekt, bei manchen auch die hauptsache, aus diesem grunde (---) wurden die leistungen für kieferorthopädie reduziert, bzw. erst nach erfolgreicher behandlung erstattet. es gibt im groben zwei bekannte wege: 1. die "spange": sie wird eingesetzt, um zähne in eine neue, veränderte position ZU KIPPEN. dies setzt voraus, dass das kind über längere zeit an diese spange gebunden ist. leider wird bei dieser methode der zahn kaum körperlich bewegt, sondern nur gekippt. das liegt in der natur der sache. 2. "brackets" festsdsitzende haken, die auf die zähne geklebt werden, und mit drähten versehen, die zähne annöhernd körperlich in die neue lage bringen sollen. wie gesagt, ist der pflegeaufwand bei dieser lösung nicht ohne, aber der erfolg stellt sich schneller ein, es sollten die zähne nachder behandlung noch eine gewisse zeit in der neuen lage fixiert werden ("retainer"), um zu verhindern, dass sie wieder in die alte lage zurückgehen. welche methode zur anwendung kommt, hängt einmal von dem fall ab, zum anderen von der orientierung ("spezialisierung") der praxis.
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Ein segelboot macht aus einem hebeltiger noch lange keinen menschen.... |
#10
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Hi Markus
zufällig bin ich Zahntechniker bei einem Kieferorthopäden. Deshalb kann ich bestätigen dass der Patient für einen Zuschuss zur Behandlung in den sog. Kig, kieferorthopädische indikations Gruppe, fallen muss. Dazu müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein, z.B. eine Stufe zw. den oberen und unteren Schneidezähnen von mind 6mm. Ab dem achtzehnten Lebensjahr werden übrigens gar keine Zuschüsse mehr von der Kasse übernommen. Die Behandlungskosten liegen bei festsitzenden Zahnklammern, bei denen nachher immer und vorher oftmals noch lose Klammern getragen werden müssen, bei rund drei- bis viertausend Euro. Gruss, Nic |
#11
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tach kollege!
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Ein segelboot macht aus einem hebeltiger noch lange keinen menschen.... |
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