![]() |
|
Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
![]() |
|
Themen-Optionen |
#21
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
dann warte ich bis zum ersten knölchen ! ![]() die häßlichen dinger kommen mir sonst nicht ans boot. gruß dirk |
#22
|
||||
|
||||
![]()
mein Boot so dermaßen verschandeln! Allerdings habe ich die "schöne" DHI-Beleuchtung immer dabei. Wenns sein muss, den Mast setzen, sonst ist er in der Ablage.
Ist ja wohl auch jedem klar, dass er, wenn er im Ausland unterwegs ist, auch DHI-Beleuchtung an seinem deutschen Boot haben muss. So ist halt die Voschrift, die Hella & Co. die Marge sichert. Wobei ich fest davon überzeugt bin, wenn einer sich mal traut, dagegen zu klagen, bekommt er in Brüssel recht, weil m.E. diese Vorschriften nicht EU-konform sind.
__________________
"Das immer wieder Schwierige im Leben ist nicht so sehr, andere zu beeinflussen und zu ändern - am schwierigsten ist es, sich entsprechend den Bedingungen, mit denen man konfrontiert wird, selbst zu ändern." Nelson Mandela
|
#23
|
|||
|
|||
![]()
Hat jemand einen Link zu der Verordnung, die die Bezeichnungen "starkes Licht"," helles Licht" und "gewöhnliches Licht" im Sinne der Binnenschifffahrtsordnung definiert??
Gruß Jörg |
#24
|
||||
|
||||
![]()
Die Auslegung der BinSchStrO bringt doch nichts, wenn es sich nachwievor um vorgeschriebene Leuchten handeln muss, die lt. BSH wiederum DHI-geprüft sein müssen. Da gibts es leider keine Schlupflöcher wie in der SeeSchStrO.
|
#25
|
|||
|
|||
![]()
ob einem das jetzt passt oder nicht: fakt ist, die dinger, mitsamt der reservelampe müssen dhi/bsh konform sein.
fertich. da gibts keine diskussion um schöner oder weniger hübsch. fakt ist auch, auch wenn jemand wieder eine tierische gewinnspanne vermutet, dass diese lampen der sicherheit dienen. was das ausland in dem fall macht, oder ob irgendwann mal jemand klagt, steht auf einem ganz anderen blatt. übrigens: dummheit schützt vor strafe nicht. wenn du einen schein hast, musst du das einfach wissen! ![]()
__________________
Ein segelboot macht aus einem hebeltiger noch lange keinen menschen.... |
#26
|
||||
|
||||
![]()
Moin Godewind Skipper
Die kleinsten zugelassenen Leuchten sind die Aquasignal 40 und 41 für Fahrzeuge bis 20 Meter Preis ca. 50-60 Eur Wenn ihr euch schon bei den kleinen Leuchten aufregt ...? Seht euch mal die Preise für die Aquasignal 60 und 70 an ![]() sind für Großfahrzeuge und mußten früher regelmäßig zur Überprüfung eingeschickt werden. Erhielten dann eine Gravur im Glas und Prüfbescheinigung. |
#27
|
|||
|
|||
![]()
Na klar. Steht alles in der Verordnung über Farbe und Stärke der Bordlichter in der Binnenschifffahrt. Link habe ich auf die Schnelle nicht gefunden.Vielleicht unter BSH oder WSV.
|
#28
|
||||
|
||||
![]()
Hi,
wie Ralf Schmitt schon schreibt. Bei Tag muß man keine Lichter führen/an Bord haben. Reicht es dann nicht, wenn ich meine serienmäsige nicht BSH Beleuchtung einfach außer Betrieb nehme? Wenn ich sie abbaue, sollte es keine Probleme mehr geben, aber reicht es nicht auch einfach Birne ausbauen/Kabel durchzwicken? Gruß Markus
__________________
Wer die Freiheit aufgibt, um mehr Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren. |
#29
|
||||
|
||||
![]()
Sorry das ich mich hier einmische,
wie hoch fällt das Verwarngeld aus wenn ich ohne Lampen meine Testfahrten durchführe? Und darf ichdann weiterfahren oder nicht.? Ihr kennt ja mein Problem: Ich möchte die Probefahrt durchführen auf der Donau. Und nicht alles im zusammengebauten Zustand probieren. |
#30
|
||||
|
||||
![]()
Hallo Glump,
ich glaube die durfen sogar auf dich schießen, wenn du mit deiner Illegalen Beleuchtung jemand gefährdest ![]() ![]() Also ich bin schon öffters angehalten worden, aber die Lichter haben dabei noch keinen interessiert. Kassiert haben sie aber meistens trotzdem ![]() Gruß Markus
__________________
Wer die Freiheit aufgibt, um mehr Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren. |
#31
|
||||
|
||||
![]()
Has heißt ich kann fahren wen ich etwas Kohle abdrücke.
|
#32
|
||||
|
||||
![]()
Gerade nachgefragt.
Verwarngeld 20-40 Euro bis hin zur Anzeige ![]() |
#33
|
![]()
Also ich hab auch nur die "amtlich zugelassene internatione Befeuerung"
![]() ![]() ![]()
__________________
Viele Grüße Uwe ![]() --------------------------------------------------------- Du hast nur dies eine Leben. Wenn's vorbei ist, ist's vorbei. (Die Ärzte) |
#34
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
keine Ahnung könnte der Waschpo evtl. nicht reichen wegen der Verwechslungsgefahr
__________________
Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. ![]() Bertrand Russell |
#35
|
||||
|
||||
![]()
Hallo Goran
ich bin bis vor kurzem ohne Beleuchtung auf der Donau rumgeschippert. Und ich denke solange ich nicht bei Dunkelheit oder Unsichtigem Wetter fahre ist das kein Problem. Jetzt habe ich mir von Hella Seitenlichter Nr. 3562 mit Aufbausockel und und Weißes Rundum auf Mast am Heck montiert. Die Anordnung entspricht zwar nicht den Vorschriften für die Binnenschifffahrt aber das ist mir egal fahre dort sowieso nicht viel und schon gar nicht bei NAcht oder unsichtigem Wetter. Darüber hinaus sind diese Laternen zwar nicht DHI geprüft, entsprechen aber den Anforderungen der IMO für Boote kleiner 12 m. Und reicht das reicht mir vollkommen aus. Wenn die Waspo meint sie müsste meckern, kostet mich das ein müdes lächeln und ich drück die paar Euro ab. Aber schau dich doch mal um auf der Donau, am Bodensee oder am Meer. Wer fährt da schon BSH gerecht. Hätten die Bullen viel Arbeit die alle aufzuschreiben. Und noch ein Gedanke ..... kauf dir heute in D ein neues Sportboot, egal ob deutscher oder ausländischer Hersteller, wenn Beleuchtung dran ist, ist die NIE DHI geprüft. Hab letztens einen namhaften deutscher Hersteller auf der Messe darauf angesprochen. Weist du was die Antwort war .... ein müdes Grinsen des Inhabers der Firma. Soweit meine Gedanken zu dem Thema
__________________
Gruss - Peter Man sollte dem Leib etwas gutes bieten, damit die Seele Lust hat darin zu wohnen ![]() |
#36
|
|||
|
|||
![]()
Hier:
http://www.bsh.de/de/Schifffahrt/Spo...Broschuere.pdf steht alles über "Lichterführung und Schallsignalanlagen auf Fahrzeugen unter 20m in der Seeschifffahrt" drin. Zitat: Fahrzeuge unter deutscher Flagge dürfen ausschließlich vom BSH zugelassene Navigationslichter verwenden, die mit einer Baumusternummer versehen sind. Danach gilt für Maschinenfahrzeuge in Fahrt Entweder: 1. Geführt werden müssen: · 1 weißes Topplicht vorn · grüne und rote Seitenlichter auf einer Höhe · 1 weißes Hecklicht, so nahe wie möglich am Heck Regel 23 (a) KVR Oder: · 1 weißes Topplicht vorn · Seitenlichter in einer Zweifarbenlaterne · 1 weißes Hecklicht, so nahe wie möglich am Heck Regel 21 (b) u. 23 (a) KVR 2. Alternativ zu 1. können auf Maschinenfahrzeugen unter 12 Meter Länge geführt werden: Entweder: · 1 weißes Rundumlicht · Seitenlichter Regel 23 (c) (i) KVR Oder: · 1 weißes Rundumlicht · Zweifarbenlaterne Regel 23 (c) (i) KVR 3. Alternativ zu 1. und 2. können auf Maschinenfahrzeugen unter 7 Meter Länge und nicht mehr als 7 Knoten Höchstgeschwindigkeit geführt werden: · 1 weißes Rundumlicht · Seitenlichter (zwingend, wenn technisch machbar) Regel 23 (c) (i) u. (iii) KVR 4. Im Geltungsbereich der SeeSchStrO: Maschinenfahrzeuge unter 7 Meter Länge, die aufgrund der Bauart keine Lichter wie o. g. führen können, z. B. ungedeckte Maschinenfahrzeuge oder kleine Boote mit Motoren ohne Lichtmaschine, dürfen in der Zeit, in der die Lichterführung vorgeschrieben ist, nicht fahren – es sei denn, es liegt ein Notstand vor. In diesem Fall muss eine elektrische Leuchte (z. B. eine leistungsstarke Taschenlampe) oder eine Laterne mit weißem Licht ständig gebrauchsfertig mitgenommen werden, die zur Vermeidung eines Zusammenstoßes rechtzeitig gezeigt werden muss. § 10 (3) SeeSchStrO Danach MUSS ein Motorschiff mit entsprechenden BSH-Leuchten ausgerüstet sein, unabhängig davon, ob der Eigner vorhat, damit nicht bei unsichtigem Wetter oder Dunkelheit zu fahren. Da gibts nix rumzudeuteln. Nicht zugelassene Leuchten abzuschrauben ist wirklich eine schwachsinnige Lösung. ![]() Wenn jemand seine schönen Original-Leuchten nicht opfern will, ist das ja verständlich. Er muss aber akzeptieren, dass er dafür keine Extrawurst gebraten kriegt und damit die Spielregeln verletzt. Ich kann zumindest nichts falsches an einem Gesetz finden, das vorschreibt, dass ein Verkehrsteilnehmer eine geprüfte Beleuchtung fahren muss, die damit ihren Zweck auch sicher erfüllt. Oder? Gruß Uwe (dem gerade einfällt, das seine Buglaterne auch kein Prüfzeichen hat) |
#37
|
||||
|
||||
![]()
Uwe hat vollkommen recht. Der Bezug auf die SeeSchStrO ist vielleicht etwas irreführend.
Aber: Die BinSchStrO verweist bzgl. Lichterführung auf die RheinSchPV und MoselSchPV. Diese wiederum verweisen auf die BSH Baumusterzulassung Hier schliesst sich dann der Kreis. Details hier: http://www.elwis.de/Schifffahrtsrech...ads/index.html zu DHI: DHI-Leuchten haben Bestandsschutz. Neue Leuchten müssen aber den BSH-Richtlinien entsprechen: http://www.bsh.de/de/Schifffahrt/Spo...hter/index.jsp
__________________
Klaus Fair winds and clear skies Bekennender Segler |
#38
|
|||
|
|||
![]()
aber eine lustige sammlung von einfallsreichen stilblüten, um der baumusterpflicht zu entgehen!
__________________
Ein segelboot macht aus einem hebeltiger noch lange keinen menschen.... |
#39
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
führen = angeschaltet mitführen= gebrauchsfertig montiert (und zwar immer, egal ob jemand nachts fährt oder nicht) Außerdem verstehe ich die Diskussion nicht:...ich fahre nur bei Tag... Was ist wenn unsichtiges Wetter eintritt, oder die Reise länger als geplant dauert ? Boot festmachen,- oder was ?. Mann oh Mann, einigen von Euch möchte ich Nachts wirklich nicht begegnen ! Gruß Peter |
#40
|
||
![]() Zitat:
Fall 1: Hafenfest Datteln (Dortmund-Ems-Kanal), nach dem Feuerwerk 23:30 oder so Aufhebung der Schiffahrtssperre. Sportboote von 4 - 15m wild durcheinander, ein paar Berufer hinterher. Wer da ohne Licht fährt, gehört aufgeknüpft (und macht außer der DLRG auch keiner). Fall 2: Wir fahren regelmäßig bei Schönwetter zum Rhein. 3 Trailerboote, wolkenloser Himmel, 30 Grad, 11:00 Uhr rein ins Wasser, 19:00 wieder raus. Kaum eines dieser Boote hat eine tadellose DHI/BSH-Beleuchtung. So unsichtig kann das Wetter so schnell gar nicht werden, dass man da nicht schnell genug an Land käme - denn in einer offenen 4m-Schale bei Schietwetter auf dem Rhein ist mehr als nur unangenehm. Es gibt also m.E. Situationen, wo die Rechtslage überreguliert ist (was die Rechtslage nicht ändert) und was von der WaschPo in der Pflichtausübung auch oft so gesehen und interpretiert wird. Und dass ich mich nachts eigentlich darauf verlassen können sollte, dass andere Verkehrsteilnehmer (längenunabhängig) deutlich sichtbare, großflächige Leuchten führen, finde ich gut.
__________________
Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
![]() |
Themen-Optionen | |
|
|