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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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wieder schwerer Bootsunfall in Potsdam
Am Samstag wurde in Potsdam von einem Fahrgastschiff ein kleines Motorboot versenkt.
Gott sei Dank gab es keinen Personenschaden. Eine Wertung verkneif ich mir aus Mangel an Erkenntnissen http://www.pnn.de/potsdam/685686/ gruß Lutz
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Es gibt Menschen, da frage ich mich ob der Kopf nur eine Sicherheitskopie vom Arsch ist.
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#2
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War auch am Wochenende in Potsdam und habe wieder festgestellt dass sich die Berufsschiffahrt nicht an die vorgeschriebene Geschwindigkeit hält und stets ihren Vorfahrtsanspruch deutlich zeigt und geradezu erzwingt.
Gruß aus Hi
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#3
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Das kann ich nur bestätigen.
Von Werder kommend, Richtung Zernsee, genau an die Höchstgeschwindigkeit für Sportboote (12 km/h) gehalten, aufkommend ein Passagierschiff aus Ketzin, die Harmonie, und drückt mich kurz vor der Eisenbahnbrücke rücksichtslos fast in die Stahldalben. Dank meiner starken Motorisierung kam ich schnellfahrend frei. Eine Unverschämtheit. Der Käpten wollte ganz sicher schnell Feierabend machen. |
#4
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Wird Zeit dass bei den Berufern AIS eingeführt wird. Dann reicht ein Anruf bei der Rennleitung.
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Gruss Vestus |
#5
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Das mit der zulässigen Geschwindigkeit hatten wir schon an anderer Stelle.
Trotzdem, nach BinSchStrO §22.04 5. kann für ein Fahrgastschiff eine höhere Geschwindigkeit zugelassen werden. Auch § 6.02 1. ist interessant: "Ein Kleinfahrzeug ... kann nicht verlangen, dass ein Fahrzeug ihm ausweicht." Wir Sportboote sind halt die Letzten, wir müssen z.B. vor Durchfahren einer Brücke darauf achten, dass wir einem Berufsschiff "den für deren Kurs und zum Manövrieren notwendigen Raum lassen". Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#6
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Zitat:
Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#7
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Zitat:
In Freest/Peenestrom liegt ein Lotsenboot, einer von den wechselnden Schiffsführern war auch der Meinung Wellen gehören zum Wassersport, wenn er nachts um 0200 in den Hafen rauscht. Inzwischen ist er, dank Beschwerden von Gastliegern und anschliessender Auswertung der AIS-Daten, gaaaanz zahm geworden.
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Gruss Vestus |
#8
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Zitat:
Dem PNN-Artikel kann man aber entnehmen, daß das Mobo manövrierunfähig war, und daß der Fahrgastschipper einfach weitergefahren ist. Hier drängen sich nicht so sehr Parallelen zum Schlänitzsee-Unfall auf, sondern eher zum "Lichterfelde"-Unfall. |
#9
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Zitat:
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Gruss Vestus
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#10
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Wie ist das mit der roten Fahne, Lappen oder irgendetwas Rotes, wenn man manövrierunfähig ist
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Viele Grüße, Vero |
#11
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Zitat:
Mein Beitrag bezog sich aber auf: Zitat:
Auf der Spree sind auch alle Ausflugsdampfer schneller unterwegs als wir "Sportler" dürfen - trotzdem sind sie im Recht - ob mir das gefällt oder nicht. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#12
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Zitat:
Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#13
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Deswegen schrieb ich ja, daß es eher mit dem "Lichterfelde" -Unfall zu vergleichen ist. Die Weiße Flotte kann ja doch eher bremsen oder ausweichen als ein Schubverband. Und Unfallflucht geht auch gar nicht.
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#14
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Ick weess nich. Soweit mir bekannt ist, gelten die Geschwindigkeitsbegrenzungen auch für Fleischtransporter. Und wenn ich bei erlaubten 12 km/h diese auch fahre, sollte von achtern keine Gefahr drohen. Ich bin für AIS.
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Gruss Vestus
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#15
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Zitat:
Aber eigentlich ging es doch um zu schnell fahrende und rücksichtslose Passagierdampfer, die nicht bremsen oder ausweichen, sondern gnadenlos draufhalten.
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Gruss Vestus |
#16
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Zitat:
Zitat:
Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#17
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Irgndwie scheinst Du eine komische Denke zu haben: Dass ein Kleinfahrzeug nicht verlangen kann dass ein "Grosser" ausweichen muss, passt ja. Aber daraus abzuleiten, dass ein "Kleinfahrzeug" einem "Grossen" ausweichen muss der grad "Wilde Sau" spielt, erscheint mir etwas abwegig.
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Gruss Vestus |
#18
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Zitat:
Nur aus der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 12 km/h abzuleiten, dass auch die Fahrgastschiffe nicht LEGAL schneller unterwegs sein dürfen ist schlichtweg ein Trugschluss und hat mit meiner Denke nichts zu tun. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#19
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Das habe ich auch nicht so geschrieben. Aber der "Aufkommende" muss die Belange des vor ihm fahrenden berücksichtigen. Z.B. ein kurzes Schallsignal.
So erlebt in der Ketziner Havel (6 km/h). Fahre also nichtsahnend am Anleger des Bootsclub von Ketzin vorbei, als ein lautes Signal ertönte. Sofort danach ein Funkanruf, dass er nicht ganz so langsam fahren könne, von wegen der Manövrierfähigkeit. Mit Entschuldigung. Der wollte zum Futtermischwerk von Ketzin und war ca. 8om lang. Dafür hat doch jeder Verständnis und weicht auch aus. Aber nicht mit Gewalt nur aufgrund der Größe etwas erzwingen wollen. Ich fahre seit Mitte der 70er in diesem Revier und habe mit der "richtigen" Berufsschiffahrt noch nie ein Problem gehabt. Gruß Peter
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#20
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Dass dieses grundsätzlich falsch ist, wurde gesagt. Aber in Luft auflösen kann sich ein Sportboot auch nicht, wenn so ein Dampfer von hinten heran rauscht und überholen möchte. Und da habe ich schon etliche kritische Situationen erlebt. Genieße ich also bei erlaubten 12 km/h dösend die Reise und bewege mich z. B. 20 m von einem Tonnenstrich entfernt, dann sollte ich schon damit rechnen, angeblasen zu werden. Fahre ich aber in angemessener Entfernung vom Rand der Fahrrinne, dann sollte ich auch mal dösen können.
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Gruß Wilfried |
#21
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Zum Verständnis: die Schiffahrsstraße (Binnen) ist die komplette Wasserfläche. Die Berufsschiffahrt ist nicht an den Tonnenstrich gebunden. Dösen ist als Verkehrsteilnehmer immer doof. Machst Du am besten festgemacht oder vor Anker (ankern da, wo man ganz sicher NICHT mit Berufsschiffahrt rechnen muß)
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#22
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Zitat:
So wat!
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Gruß Wilfried |
#23
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Zitat:
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Gruss Vestus |
#24
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Nur wegen Deiner blonden Perrücke nicht als Link sondern als Klartext:
Die zuständige Behörde kann abweichend von Nummer 1 bis 4 im Einzelfall für ein Fahrgastschiff, das nach einem festen Fahrplan nach § 9.01 verkehrt, für einzelne Strecken oder aus einem besonderen Anlass für ein Fahrgastschiff oder ein Aufsichtsboot eines Sportvereins oder -verbandes höhere Geschwindigkeiten zulassen, wenn dadurch der Zustand und die Benutzung der Wasserstraße sowie der übrige Schiffsverkehr nicht über Gebühr beeinträchtigt werden. Ist das wirklich so schwer zu verstehen Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#25
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Zitat:
Die Betonung liegt auf "Fahrgastschiff mit festem Fahrplan", das sind eigentlich nur Fähren. Jeder Ausflugsdampfer hat keinen festen Fahrplan, auch wenn Abfahrtzeiten am Anleger ausgeschrieben sind, denn er fährt nur, wenn genügend Fahrgäste an Bord sind. Die karierten Flaggen der Trainerboote von Ruderern, Kanuten oder Seglern, sind denk ich mal, allseits bekannt. Vor denen habe ich auch keine Angst, mit 10 Tonnen Stahl unterm Arsch. Ergo, hat kein Frachtschiff die Legitimation, mich im geschwindigkeitsbegrenzten Fahrwasser zu jagen. Trotzdem halte ich mich natürlich von sämtlichen Berufsschiffen und Trainer-Booten frei, weil ich weiss, das die nicht zum Spass auf dem Wasser sind, wie ich. Eine rechtliche Legitimation, kann ich nicht erkennen, das jedes Berufsschiff "rasen" darf, wie es will.
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Gruß Christoph
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