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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Hallo Tom,
nach den Angaben aus Fall 2 sind 16% Einfuhrumsatzsteuer (auf realistischen Zeitwert) + 1,7% Zoll fällig. Gruß Norman ![]() |
#5
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Hallo Tom,
es sind die Bootskosten + Frachtkosten + 1,7% Zoll + 16% Einfuhrumsatzsteuer fällig. ![]()
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Mit sportlichen Grüßen ᴒɦᴚᴝϩ Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal Propeller - Abgasanlagen - Generatoren Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens. Siehe auch www.kegel.de Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen. Kontaktdaten und Impressum |
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Die Aussage von Cyrus ist genau so richtig, ich habe gestern ein Boot aus der Schweiz abgeholt und den Affenzirkus am Zoll mitgemacht.
Glaube nicht, Du kommst so durch Zoll. Wenn der deutsche oder östereichische Zoll ein Sportboot aus Richtung Schweiz kommen sieht, werden die ziemlich rege ![]() Am einfachsten geht es, wenn Du direkt von der Schweiz nach Deutschland einführst und nicht Schweiz -->> Österreich -->> Deutschland. Für die Zollformalitäten benötigst Du vor Ort noch ein Zollbüro (Spedition), die Dir die entsprechenden Papiere ausfüllen. Werden ab einem Wert von 1000 € benötigt. Achso, vorher natürlich erstmal bei den Schweizern das Boot ausführen. ![]() Trotz der Fahrerei und Stress beim Zoll hat es sich für uns vom Kaufpreis her immer noch gelohnt. Wichtig, wie schon weiter oben geschrieben, die Höhe der EUST (Einfuhrumsatzsteuer) richtet sich nach dem im Kaufvertrag angegebenen Betrag. Sollte dieser dem Zoll zuniedrig vorkommen, schauen die sich das Boot an. Wenn der Zoll dann immer nocht nicht überzeugt ist, schalten die einen Gutachter ein. Zusammenfassend: Kaufpreis + 1,7 % Zoll = Summe. Diese Summe + 16 % EUST. Dazu noch ca. 40 € Gebühren in der Spedition. Bei Fragen, PN, dann schicke ich Dir meine Handynummer |
#8
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#9
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Hallo Tom
Wenn Du ein Boot (oder auch was anderes) aus der Schweiz ausführst und dies von einem Händler kaufst der MWSt (schweizer Mehrwertsteuer) abrechnet, kannst Du diesen Betrag am Schweizer Zoll zurückverlangen. Alternativ kann der Händler den MWSt Betrag bei der Verrechnung abziehen, wenn er den Vermerk angiebt: EXPORT und eine Einfuhrbestätigung für <D> von Dir im Nachhinein erhält. Grüsse aus der Zentralschweiz Christian
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Wer in diesem Posting ein Rechtschreibfehler entdeckt, darf ihn behalten. |
#10
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... noch einfacher ist es, wenn ein deutscher Händler für dich importiert ... der kauft nämlich ohne die schweizerischen Steuern und versteuert erst in Deutschland ...
Gruß Uwe
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Gruß Uwe |
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