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  #1  
Alt 25.09.2002, 12:25
Benutzerbild von charlyvoss
charlyvoss charlyvoss ist offline
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Standard Aufpassen bei Versicherungsklauseln

Hallo,

einmal jährlich überprüfe ich meine Versicherungsvertäge. Zusätzlich hat meine Yacht-Kasko-Versicherung die Beiträge erhöht.
Dies nahm ich zum Anlass bei anderen Versicherern Angebote einzuholen.
Generell kamen für mich nur Versicherungen mit fester Taxe in Frage.
Dabei bin ich allerdings über eine Klausel gestolpert. Es heisst dort:

Der Versicherer haftet nicht für Schäden durch Abnutzung, Regen, Schnee, Frost, Rost, Osmose ......

hierauf habe ich folgende Frage an den Versicherer gestellt:
Hallo Herr x,

in Ihren Yacht-Kasko-bedingungen sind unter Ziff. 4.2 Ausschlüsse beschrieben.

Wie wirkt sich das auf folgendes Beispiel aus:

Das Boot sinkt, weil ein (geschlossenes)Seeventil durch Frost zerstört wurde.

Mit anderen Worten, sind nur die direkten Schäden ausgeschlossen, die durch die in Ziff. 4.2 aufgeführten Einwirkungen entstehen? Folgeschäden (wie im Beispiel) aber versichert? oder sind auch die Folgeschäden ausgeschlossen?


Die Antwort lautet:
Hallo Herr Voss,

generell sind alle Schäden gemäß § 4.2 vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, d.h. auch Folgeschäden. Wir können Ihnen jedoch gerne bestätigen, dass Folgeschäden versichert sind, wenn Sie alles unternehmen, um den Liegeplatz Ihrer Yacht durch Maschinen eisfrei zu halten, es jedoch durch einen überraschenden Ausfall dieser Maschinen trotzdem zu einem Frostschaden kommt. Entscheidend ist immer, ob Ihr Verhalten den Schaden grob fahrlässig herbeigeführt oder begünstigt hat. Dies wäre der Fall, wenn Sie Ihre Yacht ohne entsprechende Beaufsichtigung und Vorsorge in einem eisgehenden Hafen liegen hätten.

Bei weiteren Fragen rufen oder meilen Sie uns gerne an.

Schöne Grüße


Bei meiner bestehenden Versicherung heisst es dagegen im Vertrag:

Der Versicherer haftet für Verlust und Beschädigung der versicherten Sachen in
allen Fällen von Strandung, Wassereinbruch, Sinken, ...

Ausschlüsse wie oben werden nicht gemacht.


Fazit: nicht allein der Preis ist wichtig, die Bedingungen sind fast noch wichtiger!!! Also bleib ich doch bei meiner Versicherung auch wenns ein wenig teurer ist.
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Charly
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  #2  
Alt 25.09.2002, 12:37
Miky Miky ist offline
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Hi Charly,

erst mal Glückwunsch zur Beförderung zum Captain.

Bei welcher Versicherung bist Du denn? Suche noch.

Ahoi

Miky
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Grüße

Miky

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  #3  
Alt 25.09.2002, 12:39
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charlyvoss charlyvoss ist offline
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Danke Miky,

bei Pantaenius.
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Charly
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  #4  
Alt 25.09.2002, 12:42
Miky Miky ist offline
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Okay, habe ich mir gedacht... Aus Gesprächen mit anderen eignern habe ich Ähnliches erfahren, so daß ich auch zu Pantaenius tendiere. Mal sehen, Boot liegt ja noch in Halle auf Bock .

Miky
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Grüße

Miky

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  #5  
Alt 25.09.2002, 13:05
jfalkenstein jfalkenstein ist offline
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Hallo zusammen,

es ist ja so, daß man erst im Versicherungsfall mitbekommt, wieviel eine Versicherung wirklich wert ist. D.h. was wir hier machen, sind akademische Trockenübungen. Ich habe auch die Angebote unterschiedlicher Versicherungen verglichen, dann hat's vor ca. zweieinhalb Jahren einen großen Bericht in der Yacht zur Schadensregulierung bei einem Brand in Wedel gegeben, und das alles hat mich auch dazu bewogen, daß ich mein Schiffle bei Pantaenius versichert habe. Wahrscheinlich wird es so sein, daß es billigere gibt, ob die aber preiswerter sind, glaube ich kaum.
__________________
Gruß und ade
Jürgen

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  #6  
Alt 25.09.2002, 13:21
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Cyrus Cyrus ist offline
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In meiner neuen Versicherung steht ähnliches. Allerdings sind die Folgeschäden gedeckt. Also Dein Seeventil bekommst Du nicht ersetzt aber das ganze Boot...
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Mit sportlichen Grüßen

ᴒɦᴚᴝϩ


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  #7  
Alt 25.09.2002, 13:29
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Z-man Z-man ist offline
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Moin moin,

ich habe gerade eure Antworten gelesen.
Ich habe mein Boot 2001 bei der BMN Versicherung über den Kreuzerverband abgeschlossen. Habt Ihr Erfahrungen damit ob diese Versicherung gut ist? Das heißt gut sind sie ja erst wenn sie bei Schäden bezahlen müsse. Zumindestens sind sie günstiger als einige Vergleichbare.
__________________
Gruß Thomas
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Derjenige, der sagt:"Es geht nicht", der soll den nicht stören, der`s gerade tut.
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  #8  
Alt 25.09.2002, 13:43
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ventum ventum ist offline
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Charly, die von Dir zitierte Klausel ist fast ein Freibrief für den Versicherer.
Wenn Schäden durch "Abnutzung...Rost...Frost" ausgeschlossen sind, so hat die Versicherung nur zu leisten etwa bei Beschädigung durch Kollision, Seeschlag o.ä. und auch nur dann, wenn dieser Schaden vom Versicherten nicht grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Man darf fast sicher sein, dass gerade dieser Versicherer häufig versuchen wird, den Einwand der groben Fahrlässigkeit vorzubringen und dadurch die Regulierung zu verweigern.

Die Dir erteilte Auskunft ist ausserdem zumindest missverständlich, wahrscheinlich falsch. Die "grobe Fahrlässigkeit" führt immer zu dem Verlust des vertraglichen Anspruchs gegen den Versicherer (nach dem Versicherungsvertragsgesetz) und dies hat überhaupt nichts mit den Vertragsbedingungen im konkreten Einzelfall zu tun. Dies bedeutet hier, dass der Anspruch auf Ersatz von Folgeschäden nicht etwa dann gegeben wäre, wenn keine grobe Fahrlässigkeit zum Schadenseintritt geführt hat. Der Ersatzanspruch ist vielmehr unabhängig vom Fahrlässigkeitsgrad bereits bedingungsgemäss ausgeschlossen.

Über eine solche Kaskoversicherung wie die von Dir beschriebene würde ich überhaupt nicht weiter nachdenken. Da hätte man den Stress bei der Abwicklung des Schadensfalls wahrscheinlich immer gleich mitgebucht.
__________________
Gruss,
Helmut

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  #9  
Alt 25.09.2002, 13:59
Holger Schink Holger Schink ist offline
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Hallo Charly,

mal ne kurze Frage! Du beschäftigst dich ja momentan mit den néuen Versicherungsklauseln. Gibt es Neuerungen für Versicherungsschäden im Zusammenhang mit Trinkwasser oder Gasanlagen, die vom Stand 09/01 abweichen?

MfG Holger
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  #10  
Alt 25.09.2002, 15:04
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charlyvoss charlyvoss ist offline
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@ Helmut. Dabei handelt es sich hier um einen sehr renommierten Hamburger Versicherungsmakler.



@Holger. Von Pantaenius hab ich keine neuen Bedingungen. Vom oben beschriebenen Anbieter sind die Kasko Bedingungen von 10/2001. Aber Gasanlagen und Trinkwasser sind dort nicht extra erwähnt.
__________________
Charly
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  #11  
Alt 25.09.2002, 15:55
Holger Schink Holger Schink ist offline
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Hallo Charly,

danke erstmal für die Info. Was TW bzw. FG betrifft wurde in den Poliecen bisher recht allgemein gehalten (z.B... für den technischen Zustand verantwortlich unter Wahrnehmung der gegebenen Intervalle zur Sicherung des Betriebszustandes....bla,bla !)

MfG Holger
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  #12  
Alt 25.09.2002, 19:19
Peter Peter ist offline
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Hallo Charlyvoss,
hast Du schon man bei Eerdmans nachgeschaut?
Ich bin bis jetzt ganz zufrieden mit denen,
die sind auch preislich interessant, gerade für "Hollandlieger".
Ich werd aber auch noch mal nachlesen, Dein Beispiel ist gar nicht
schlecht, mal sehen was bei mir drin steht.
Gruss
Peter
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  #13  
Alt 25.09.2002, 19:56
Segelwilly
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nabend,
da habe ich auch mal ne Frage. Gibts eigentlich Saisonversicherungen für Boote? Mich ärgert, das ich für schlappe 6 Wochen für 52 Wochen zahle.
Gruß Willy
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  #14  
Alt 25.09.2002, 20:34
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charlyvoss charlyvoss ist offline
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@ Peter: Ich hab im vorigen Jahr bevor ich mein Boot gekauft habe bei ca 15 Versicherungen Angebote eingeholt, Preise und Bedingungen verglichen.

Ich kann mich nicht mehr genau erinnern was bei Eerdmanns im einzelnen war. Aber was mich bei den holl. Anbietern besonders gestört hat, ist dass die den Versicherungswert Feste Taxe bei gebrauchten Booten nur für 3 Jahre festschreiben. Danach wird nur noch der Zeitwert ausgezahlt oder das Boot muß neu taxiert werden.

Bei meinen Vergleichen habe ich erkannt, dass man keine allgemeingültige Empfehlung abgeben kann. Jeder muß sich den speziell für sich passenden Versicherer aussuchen. Z.B. der von mir bemängelte Passus ist eventuell für den Bootsbesitzer mit Kunststoffboot (das nicht rostet) das jeden Winter in geheizter Halle steht (kein Frost) völlig unwichtig.

Für mich wichtig ist auch das Fahrgebiet welches meine Versicherung ideal anbietet (europ. Binnen- und Küstengewässer bis zu 200 sm von der Küstenlinie.


@:Willy
Das wird es wohl geben. Aber welche willst Du denn nur für so kurze Zeit?
Die Haftpflichtversicherung? lohnt sich doch kaum bei dem geringen Preis.

Und was ist wenn im Winterlager ein Kabelbrand entsteht und fremde Sachen in Mitleidenschaft gezogen werden?

oder die Kasko? wird nur während der Saison geklaut?

Ich glaube für die meisten Bootseigner hier im Forum gehören Versicherungsbeiträge sicher zu den kleinen Kosten im Gegensatz zu den materiellen Verlusten bei einem Schaden. Aber Vergleichen muß man schon.
__________________
Charly
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  #15  
Alt 25.09.2002, 20:55
Segelwilly
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Hi Charli,
im Grunde hast du ja recht, doch es ärgert mich halt.
Danke, Willy
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