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  #1  
Alt 21.08.2012, 20:33
Benutzerbild von schimi
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Standard Eintragung Binnen- oder Seeregister

Schiffe, die unter deutsche Flagge auf deutschen Binnenschifffahrtsstraßen fahren und eine Verdrängung von mehr als 10 m³ haben, müssen in das Binnenschiffsregister eingetragen werden. Sie können aber auch ins Seeregister eingetragen werden, wenn sie unter 15m lang sind und somit keine Eintragungspflicht im Seeregister besteht.

Ich habe also die Wahl in welches Register ich mein Boot eintragen lasse.
Kann mir jemand sagen, welche Vor- oder Nachteile die Eintragung in das ein oder andere Register haben?
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  #2  
Alt 21.08.2012, 20:58
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Zitat:
Zitat von schimi Beitrag anzeigen
Schiffe, die unter deutsche Flagge auf deutschen Binnenschifffahrtsstraßen fahren und eine Verdrängung von mehr als 10 m³ haben, müssen in das Binnenschiffsregister eingetragen werden.
Bist Du da sicher?

Mein Boot war bereits,als ich es gekauft habe, ins Seeschiffsregister eingetragen und ich habe das so beibehalten.
Mein vorheriges Boot hatte ich mit geringem Aufwand beim WSA registriert.

Einen Unterschied in der Praxis zwischen beiden Eintragungsvarianten habe ich bisher nicht festgestellt.

Gruß
Peter
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  #3  
Alt 21.08.2012, 21:35
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Zitat:
Zitat von schimi Beitrag anzeigen
Schiffe, die unter deutsche Flagge auf deutschen Binnenschifffahrtsstraßen fahren und eine Verdrängung von mehr als 10 m³ haben, müssen in das Binnenschiffsregister eingetragen werden. Sie können aber auch ins Seeregister eingetragen werden, wenn sie unter 15m lang sind und somit keine Eintragungspflicht im Seeregister besteht.

Ich habe also die Wahl in welches Register ich mein Boot eintragen lasse.
Kann mir jemand sagen, welche Vor- oder Nachteile die Eintragung in das ein oder andere Register haben?

wenn Du einen Schiffsmeßbrief hast, kannst Du es im Binnenschiffsregister eintragen lassen.
Wenn nicht, lass es im Schiffsregister (See) eintragen. Beim BSH gibt es ein vereinfachtes Messverfahren für Sportboote, ist sehr einfach. Dann suchst Du Dir einen deutschen Seehafen -mit Registergericht- als Heimathafen aus (ich hab Hamburg genommen weil da auch das BSH den Sitz hat). Das BSH schickt die Unterlagen dorthin und Du brauchst nur noch zu bezahlen.

Ruf mal beim BSH an und lass dich beraten. Sind normal sehr nett dort.
__________________
Charly
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  #4  
Alt 22.08.2012, 07:03
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Unter 15 m reicht das Flaggenzertifikat für die See.
Ohne Vermessung, auch über das BSH, 8 Jahre gültig, dann für 25 € (aktuell) verlängern.
Die Zertifikatnummer gilt auch als Binnenkennzeichen.
http://www.bsh.de/de/Antraege/Flagge...ikat/index.jsp

Sollte das nicht mit Deiner Tonnage kollidieren, erkundige Dich auch mal darüber.
__________________
Gruß
Kai
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  #5  
Alt 22.08.2012, 09:32
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Zitat:
Zitat von KaiB Beitrag anzeigen

Unter 15 m reicht das Flaggenzertifikat für die See.
Ohne Vermessung, auch über das BSH, 8 Jahre gültig, dann für 25 € (aktuell) verlängern.
Das ist mir bekannt. Mir geht es bei meiner Frage aber um die Vor- oder Nachteile die man hat, wenn man sich in dem einen oder anderen Register anmeldet.
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  #6  
Alt 22.08.2012, 09:59
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Das ist hier ein gefährliches Thema, oft entstehen dann Scharmützel weil noch IBS, ADAC und die örtliche Bäckerei als amtlich bestallte Behörden bemüht werden
-Such mal spaßeshalber nach ADAC, IBS, Flaggenzertifikat etc..-

Vor und Nachteile ist relativ. Auf See gibt es ja für Sportboote zunächst mal gar keine Registrier- bzw. Kennzeichnungspflicht.

Eine reine Binnenregistrierung kann (!) , muss (!) aber nicht im Ausland Probleme bereiten.
Seeregister hat als weltweit anerkanntes Dokument, ebenso wie das Flaggenzertifikat den Vorteil zusätzlich auch als Binnenanmeldung gültig zu sein.

Seeregister ist einmal relativ teuer, bleibt einem aber dann sozusagen ewig treu.
Falggenzertifikat , als ein Nummer kleiner, ist mittelfristig gerechnet relativ günstig bei vergleichbarer Eignung für Sportboote.

Ich selber habe mich für das Fl-Zertifikat entschieden und bleibe dabei, ob allerdings irgendwo im In- oder Ausland doch noch jemand rumlatscht der das nicht kennt ist nicht 100% auszuschließen, was aber im Grunde mit jedem Dokument passieren kann.
__________________
Gruß
Kai
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  #7  
Alt 22.08.2012, 10:25
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Das Flaggenzertifikat habe ich unkompliziert und zeitnah bei der BSH durchführen können.
Falls du das Schiff beleihen willst, würde ich zuvor mit dem finanzierenden Institut deren Wünsche erörtern.
__________________
Gruss Thomas,

Glück und Zufriedenheit sind keine greifbaren Dinge; sie sind der Nebeneffekt von Leistung. Ray Kroc
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  #8  
Alt 22.08.2012, 10:26
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Zitat:
Zitat von charlyvoss Beitrag anzeigen
Dann suchst Du Dir einen deutschen Seehafen -mit Registergericht- als Heimathafen aus (ich hab Hamburg genommen weil da auch das BSH den Sitz hat).
Der Heimathafen muss, glaube ich, kein Registergericht haben, bei mir ist Heimathafen Travemünde, zuständiges Gericht ist in Lübeck.
Den Heimathafen hatte ich auch anfangs am Heck stehen. Irgendwann ging es mir aber so auf die Nerven, ständig auf Travemünde angesprochen zu werden (in NL bist Du damit ein Exot), so dass da jetzt (wider besseres Wissen) "Duisburg" steht.

Gruß
Peter
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  #9  
Alt 22.08.2012, 12:37
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Zitat:
Zitat von Rauti Beitrag anzeigen

Falls du das Schiff beleihen willst, würde ich zuvor mit dem finanzierenden Institut deren Wünsche erörtern.

Nein, darum geht es mir nicht.
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  #10  
Alt 22.08.2012, 12:57
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Moin

Geh zum Duisburger Seeregister, da stimmen dann alle Angaben (sogar der Heimathafen) und du hat weltweit Ruhe.
__________________
Gruß
Feddo

Schlechtes Wetter gibt es nicht...
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  #11  
Alt 23.08.2012, 12:26
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Zitat:
Zitat von (B)Eule Beitrag anzeigen
Moin

Geh zum Duisburger Seeregister, da stimmen dann alle Angaben (sogar der Heimathafen) und du hat weltweit Ruhe.
In Duisburg wird ein Seeregister geführt? Okay, man lernt auch dazu..., aber ich glaub, ich lass das trotzdem einfach so...

Gruß
Peter
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  #12  
Alt 23.08.2012, 12:33
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Duisburg ist ja auch wieder Seehafen......
Also Auto in USA bestellen und Zielhafen Duisburg und nicht mehr Rotterdam oder Bremerhaven
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Gruß
Feddo

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