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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo.
Ich möchte in den Nächten Wochen nach Holland zum fischen fahren. Auf die Maas Seen. Ich habe aber leider keinen Führerschein für ein Boot. Habe gelesen das bis Max 20 kmh frei ist. Ich fahre ein Quicksilver 450 sf. Aluminium Angelboot. Als AB hab ich einen 9,9 Ps Mercury 4t. Fährt das Boot mit dem Motor schneller als 20 kmh ? Konnte es nich nicht testen. Was brauche ich noch an Ausrüstung an Board ? Danke für eure Hilfe. Gruß Daniel. |
#2
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Hallo Der Hille,
mit der Geschwindigkeit das kannst du nur selbst rausfinden, ist jeden Falls grenzwertig, Erfahrungsgemäß wirst du ehr nicht angehalten wenn du Kennzeichen an beiden Seiten führst du brauchst Quickstop, Feuerlöscher, Kennzeichen an beiden Seiten und Rettungswesten für jede Person an Bord
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. ![]() Bertrand Russell |
#3
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Führerschein oder nicht, egal. Man fährt nicht mit einem Angelboot nach Helgoland! Jedenfalls nicht ohne Begleitboot. Das ist eine Hochseeinsel.
Gruß Marcus |
#4
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Du ich wollte nach Holland Kanäle und etwas größere Seen befischen / befahren und nicht nach Helgoland.
Mal zu den Daten des Bootes: Das 450SF wiegt ja schon mal 101kg dann noch der Umbau zum Angelboot und den 4 AGM Batterien, den 2 E-Motoren und den 9,9PS AB komme ich mit 2 Personen auf gut 400kg wenn nicht noch etwas mehr. Zählt das jetzt noch als schnelles Boot (über 20 kmH ) oder fällt das noch unter diese Grenze Brauch ich da auch diese Handbuch in Deutscher übersetzung für die Holländischen Verkehrsvorschriften an Board?? Hatte mich da schon im Netz durchgelesen aber hauptsächlich geht es mir um die Höchstgeschwindigkeit die mein Boot schafft. Geändert von Der Hille (16.08.2012 um 06:25 Uhr) |
#5
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Upps mein Fehler und ich hatte schon Angst. Entschuldige bitte.
Ich gehe davon aus das dein Boot, trotz des Gewichts, mit dem Motor ist Gleiten kommt. Dann wird es schneller aus 20 km/h sein. Das Problem wirst du aber wahrscheinlich nur haben ( wie immer ) wenn etwas passiert. Ich habe leider keine Ahnung von den Holländischen Gesetzten. Vielleicht kannst du das beim WSA Emden o. auch bei der Wasserschutz Holland oder Deutschland in Erfahrung bringen. Die haben auch sicher dir Holländischen Verkehrsregeln als Übersetzung. Ansonsten die Charter- Firmen ankucken was die so anbieten sollte da ein ähnliches Boot führerscheinfrei zu haben sein müsste es mit deinem Boot ja auch ok sein. Ich Wünsche dir viel Spaß. Und im Winter kannst du ja deinen Schein machen. Gruß Marcus Geändert von MaLuMaLu (16.08.2012 um 06:57 Uhr) |
#6
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![]() Zitat:
die tatsächliche Geschwindigkeit, die Dein Boot schafft, solltest Du vorher rausfinden. Erreicht es die 20 km/h, wäre es führerscheinpflichtig. Im Schlauchbootforum hatte die Tage ein niederländisches Mitglied die aktuellen Strafen dafür gepostet. Danach kostet das Fahren ohne Führerschein mit einem kleinen Boot 500,- EUR. Bei einem großen Boot sind es 1000,- EUR. Ich würde sagen, da lohnt sich das Testen mit einem GPS vor dem Urlaub.
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Viele Grüße aus Köln Thomas
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#7
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Ja den Führerschein wollte ich eh machen nur war er bis jetzt nicht so wichtig für mich weil ich eh bei uns auf dem Edersee nur mit E-Motor fahren darf. Ich habe ja auch noch einen 5Ps ler der schafft ja grad mal so die 10 Kmh. Wäre nur schön gewesen weil der 9,9er jetzt schon ne weile in meiner Garage steht und ich dafür einen mobilen Steuerstand und Hydrauliklenkung habe. Ich werde die Tage mal mit meinem Kollegen auf die Weser fahren und Testen was der 9,9 so drauf hat. Der hat den Schein.
Da aber nächstes Jahr die 15Ps frei werden bin ich am überlegen ob ich nur den See Schein mache (fürs Ausland) ich habe nicht vor mir für das Boot nen größeren zu holen da ich ja nur angeln will und nich durch die gegend fahren. |
#8
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den Water Almanach brauchst du nicht, der ist nur für Boote Vorschrift auf denen man übernachten kann
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. ![]() Bertrand Russell |
#9
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Moin, mit nem voll bepacktem IBIS2 und 2 Personen (Gewicht in etwa gleich )mit 9,9 Yamaha kam ich fast ins Gleiten bei sehr ruhigem Wasser. Dein Boot sollte schneller sein als die 20 KMH. Andy
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________alle sagen das geht nicht...bis einer kommt und es einfach macht.__________ |
#10
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Bist Du da sicher? Insbesondere den Teil 1 betreffen...?
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Ne schöne Jrooß uss Kölle Jörg |
#11
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Hallo Daniel,
ich denke hier wirst du alles Wissenswerte aus erster Hand finden ... http://www.segler-in-holland.de/pdf/...ehrer_2012.pdf bzw. http://www.politie.nl/KLPD/download/ --> Vaarwijzer 2012 (NL) Gruß, Ralf |
#12
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![]() Zitat:
Dazu ist "Almanak" sowieso kein Vorschrift. Vorschrift lautet: Mann soll die letzte Ausgabe der Wasser verbundene Regel (BPR, RPR usw) sowie das Handbuch Seefunk (wenn mann Funk hat) an bord haben, eine elektronische Version und/oder Deutsche Übersetzung wird akzeptiert (Und auf Teile der Maas gilt ein anderes Reglement als BPR!) Ausgenommen sind die Fahrzeuge/Boote wo das Mitführen des BPR aus praktischen Grund nicht möglich ist. Praktisch sind das nur Surfbretter, kleine Segelbote wie Laser usw. Als mann in ein Boot Angler, Bier, Triebstoff usw mitfuhren kann, kann mann auch das BPR mitfuhren. Also fur Angelboot keine ausnahme. Vorteil des "Almanak": Die hat alle darin ..
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Rob Der Fliegenden Holländer Verdrängt 11 Tonnen Wasser mit 1x84Ps, auch auf dem Rhein zur Berg
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#13
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Hallo Hille
Lass dich nicht Irre führen mit den 20Kmh. Wenn du dein eigenes Boot mitbringst das hier in Deutschland gemeldet ist gilt die Regelung ,bei mehr als 3,68 Kw ist ein Führerschein erforderlich. Diese 20 kmh Sache gilt für Charterboote,wenn du dir also in Holland ein Boot charterst das nicht schneller ist benötigst du auch keinen Führerschein,sondern wirst in einem ca. 2 stündigem Kurs eingewiesen und erhälst dann eine Charterbescheinigung. MFG |
#14
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Es dürfte so sein wie Quicky gesagt hat. Als Deutscher gilt für dich auch deutsches Recht. Demnach brauchst du den Führerschein (ist das gleiche wie in Italien auf dem Gardasee). Daher am besten noch warten bis die Führerscheingrenze auf 15 PS angehoben wird. Wobei ich mir da nicht sicher bin, ob dann nicht die 20 km/h Grenze für dich gilt
![]() Auf jeden Fall ein hoch auf die EU ![]() Gruß Christian |
#15
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![]() Zitat:
schaut euch mal den 1.Link an, da ist das ganz gut erklärt
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. ![]() Bertrand Russell |
#16
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hier ist eine gute Beschreibung der Vorschriften und Regeln für den Wassersport in den Niederlanden
http://www.dmyv.de/index.php?id=381 Gruss Detlef |
#17
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Erst mal besten dank für eure Hilfe hier.. Ich glaube ich bekomme so langsam Kopfschmerzen , ich will doch nur fischen und da kommt so ein Gesetzes -schwachsinn oh man wo sind wir in der EU bloß angekommen.
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#18
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hast du eigendlich einen Angelschein um vom Boot aus angeln zu dürfen
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. ![]() Bertrand Russell |
#19
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![]() Zitat:
Da steht z.B. auch dass der SBF-See nur für Sportboote unter 25 Meter anerkannt wird. Damit wäre es dann wohl nix mit der gegenseitigen Anerkennung und der urlaubende NL-Skipper bräuchte für seinen Verdränger hierzulande auch einen FS.
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Gruss Vestus |
#20
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![]() Zitat:
http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=31333 so kenne ich die rechtslage. das warum habe ich aber auch nie ganz verstanden ![]()
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#21
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Das ist Grund:
(1) Wer auf den Seeschifffahrtsstraßen ein Sportboot führen will, bedarf der Erlaubnis (Fahrerlaubnis). Sportboot im Sinne dieser Verordnung ist ein von seinem Bootsführer nicht gewerbsmäßig für Sport- oder Erholungszwecke verwendetes Wasserfahrzeug oder Wassermotorrad. Keiner Erlaubnis bedürfen... ... 2. ausländische Staatsangehörige mit Wohnsitz außerhalb des Geltungsbereiches dieser Verordnung, die sich nicht länger als ein Jahr im Geltungsbereich dieser Verordnung aufhalten, es sei denn, dass in dem Staat ihres Wohnsitzes für das Führen von Sportbooten auf Wasserstraßen, die mit den Seeschifffahrtsstraßen vergleichbar sind, ein Befähigungsnachweis amtlich vorgeschrieben ist; in diesem Fall sind die Inhaber des in dem Staat ihres Wohnsitzes geltenden Befähigungsnachweises ausgenommen, soweit Gegenseitigkeit gewährleistet ist, Quelle:http://www.buzer.de/gesetz/4710/a65444.htm Binnen ist es genauso. Was meine Leute bei Dir dürfen, dürfen Deine auch bei mir.
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Gruss Vestus
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#22
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Das ist ja in der ach so hochgelobten Europäischen Union das scheinbare Kuriosum:
Unser Schiff: Stahl-Verdränger, nach neuesten (ungenauen) Messungen ~9m lang, 4,5t Wasserverdrängung, eine Antriebs-Maschine mit 42 PS, AK voraus 12,2 km/h. In den Niederlanden ist sie damit auch ohne "kleen vaarbewijs" fahrbar. Rein theoretisch...! Nun weht an ihrem Heck eine Bundesflagge, sie ist mit einer deutschen Registrierung markiert, und damit fällt sie unter die deutschen Zulassungs-Vorschriften, welche von ihrem Skipper eine hierin definierte, dem Revier angemessene Erlaubnis verlangt. Ebenfalls gelten an Bord dieses Schiffes ausschließlich die die Ruderwache betreffenden deutschen Vorschriften. Jetzt könnte man monieren, ja super, wofür haben wir denn dann eine EU, die die Krümmungswinkel von Bananen europaweit verbindlich festlegen kann, es aber zulässt, dass solche sicherheits-relevanten Vorschriften von Land zu Land teils extrem unterschiedlich sind... Eine mögliche Antwort ist die Tatsache, dass Seerecht vor den Landesgrenzen nicht Halt macht; ebensowenig wie ein Schiff. Zu dem haben Schiffe die Angewohnheit, sich oft über längere Zeiträume in Gewässern aufzuhalten, die kein Staat als seinen Rechtsraum beansprucht. Sie sind oft im "Niemandsland", aka "Internationale Gewässer". Theoretisch gelten dort keine Gesetze. In der Praxis hat die Weltgemeinschaft erkannt, dass es diesen Zustand nicht geben darf, da er unter Menschen unberechenbare, gar archaische Verhaltensweisen hervorrufen kann. Der Mensch ist, trotz all seiner angeblichen Intelligenz, genau so auf Strukturen angewiesen wie jedes Tier! Also hat man sich schon früh - zuerst jeder Staat für sich und dann alle im Konsens - darauf geeinigt, dass auf einem Schiff in internationalen Gewässern, also ausserhalb jedes Hohheitsgebietes, die Gesetze des Staates gelten, dessen Flagge das Schiff führt, woher es demnach stammt. Das hat sich bis heute gehalten. Und schon damals galt dies nur an Bord, genau wie heute. Die Fahr-Regeln waren nunmal revierbezogen, sodass jede Hoheit für die ihr unterstehenden Reviere Fahrregeln festlegen konnte; ja, sogar musste! Im Zuge des internationalen Völkerrechts hat sich diese Trennung von Anbord<->Aussenbords durchgesetzt. D.h., jedes Land kann für das Befahren der eigenen Hoheitsgewässer Auflagen erteilen, die der Leichtigkeit des Verkehrs in diesem Land zuträglich sind. Es muss aber im Gegenzug die Regulierungen des Flaggen-Staates anerkennen.
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Ne schöne Jrooß uss Kölle Jörg |
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