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  #1  
Alt 12.05.2005, 19:02
Benutzerbild von AlexH
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Standard Flaggenführung - Wie und Wo?

Hallöchen zusammen,

ich würde gerne wissen wo ich diese tolle Boote Forum Flagge die ich letztes Jahr erworben habe an meinem MoBo befestigen darf?

Hinten rechts am Flaggenstock habe ich die deutsche Flagge. Da ich mal vor längerer Zeit gelesen habe das ein(ige) Forumsmitglieder Probleme mit des WaschPo bekommen haben, weil Sie Ihre Flaggen nicht ordnungsgemäß montiert haben würde ich gerne von dem ungeheuren Wissensschatz des Forums profitieren
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Gruß, Alex


Endlich wird´s warm...
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  #2  
Alt 12.05.2005, 19:12
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Standard Re: Flaggenführung - Wie und Wo?

Zitat:
Zitat von AlexH
Hallöchen zusammen,

ich würde gerne wissen wo ich diese tolle Boote Forum Flagge die ich letztes Jahr erworben habe an meinem MoBo befestigen darf?
...........
Schau mal, wie Thomas I. das Problem gelöst hat



Gruß
UWE
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  #3  
Alt 12.05.2005, 19:20
TomHH
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..... und ein Beispiel wie es eigentlich nicht sein sollte.......

Geändert von TomHH (14.05.2007 um 10:21 Uhr)
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  #4  
Alt 12.05.2005, 19:25
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Zitat:
Zitat von TomHH
..... und ein Beispiel wie es eigentlich nicht sein sollte.......
Tom,
aber du darfst das doch jetzt, oder


Gruß
UWE
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sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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  #5  
Alt 12.05.2005, 19:30
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Ich hätte das jetzt wie Tom gemacht...

Darf ich die Flagge generell nicht hinten anbringen? Z.B. auf meiner Badeleiter? Eine Reling habe ich leider nicht.

Oder wie wäre es Backbordseitig neben der Scheibe an einem kleinen Flaggenstock?
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Gruß, Alex


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  #6  
Alt 12.05.2005, 19:31
TomHH
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Uwe,

das weiss ich nicht, ich habe den WaschPo Beamten seitdem nicht wieder getroffen.
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  #7  
Alt 12.05.2005, 19:35
TomHH
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Alex, das waren damals verkettungen von unglücklichen Umständen, es sollte eigentlich keine Probleme geben.

Bei mir ist es nur so das ich die Landesflagge (Hamburg) über dem Adenauer habe und das ist nicht zulässig, sonst no Problem....
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  #8  
Alt 12.05.2005, 19:37
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Okay,

wieviel kostet es mich denn falls es denen doch nicht gefällt

Ich klemme mir dann halt noch ne Piratenflagge ans Boot, vielleicht bekommen Sie dann ja Angst...
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Gruß, Alex


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  #9  
Alt 12.05.2005, 19:40
TomHH
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Zitat:
Zitat von Cooky-Crew
Zitat:
Zitat von TomHH
..... und ein Beispiel wie es eigentlich nicht sein sollte.......
Tom,
aber du darfst das doch jetzt, oder


Gruß
UWE
Eigentlich darf ich jetzt alles, habe seit kurzem den Schein §51 Abs. 2 (Vollmeise) da kann man mir gar nicht böse sein.......
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  #10  
Alt 13.05.2005, 01:12
Ixy
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Zitat:
Zitat von AlexH
Okay,

wieviel kostet es mich denn falls es denen doch nicht gefällt

Ich klemme mir dann halt noch ne Piratenflagge ans Boot, vielleicht bekommen Sie dann ja Angst...
Dafür könntest aber vvviiiiiiiiieeeeeeeeeeellllllllllllllllll Tanken. Selbst bei den jetzigen Spritpreisen.
Schau dir das mal an.

http://bundesrecht.juris.de/bundesre...grg/index.html

Zitat:
FlaggRG § 16

--------------------------------------------------------------------------------

(1) Ordnungswidrig handelt, wer als Führer eines Seeschiffes oder sonst für das Seeschiff Verantwortlicher vorsätzlich oder fahrlässig

1. die nach § 4 Abs. 2 vorgeschriebenen Urkunden während der Reise nicht an Bord mitführt,

2. einer Vorschrift des § 8 Abs. 3 über das Zeigen der Bundesflagge zuwiderhandelt,

3. einer Vorschrift des § 9 Abs. 1 oder 2 über die Bezeichnung eines Seeschiffes zuwiderhandelt oder

4. entgegen § 13 Abs. 2 Satz 2 die dort genannte Bescheinigung nicht mitführt.


(2) Ordnungswidrig handelt auch, wer vorsätzlich oder fahrlässig

1. als Führer eines Seeschiffes oder sonst für das Seeschiff Verantwortlicher oder Schiffsführer eines Binnenschiffes einer Vorschrift des § 8 Abs. 2, auch in Verbindung mit § 14 Abs. 2, über die Art und Weise der Flaggenführung zuwiderhandelt,

1a. entgegen § 9a Abs. 1 oder 2 nicht dafür sorgt, dass die IMO-Schiffsidentifikationsnummer oder die zusätzliche Markierung angebracht ist,

2. als Schiffsführer eines Binnenschiffes der Vorschrift des § 14 Abs. 1 über die Flaggenführung der Binnenschiffe zuwiderhandelt,

3. die in § 2 Abs. 3, § 7 Abs. 3 oder § 11 Abs. 2 vorgeschriebene Anzeige nicht oder nicht rechtzeitig erstattet oder

4. einer Rechtsverordnung nach § 22 Abs. 1 Nr. 2 zuwiderhandelt, soweit sie für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist.

(3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden.

(4) Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist die Flaggenbehörde.

Fußnote
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  #11  
Alt 13.05.2005, 09:31
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Standard

Ixy,

da steht aber SEESCHIFF oder BINNENSCHIFF, und sooo gross
sind unsere Pötte nicht, oder?

Martin
__________________
Machts gut, und danke für den vielen Fisch
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  #12  
Alt 13.05.2005, 09:47
Ixy
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Zitat:
Zitat von e-men
Ixy,

da steht aber SEESCHIFF oder BINNENSCHIFF, und sooo gross
sind unsere Pötte nicht, oder?

Martin
Bist du berechtigt eine Flagge zu führen?
Ich denke schon.
Und dann bist du auch verpflichtet den Regelungen im Flaggenrechtsgesetz nachzukommen.

Erster Abschnitt; 1. Recht zur Führung der Bundesflagge
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  #13  
Alt 13.05.2005, 09:58
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Standard Flaggenführung

Hi, die Piratenflagge ist nur eine Erfindung von Holywood. Das Flaggenrechtsgesetz gilt auch für Deutsche Schiffe im Ausland.
Ich selbst durfte mal DM 30.-bezahlen, weil der Adenauer ausgefranst und ausgeblichen war.
Im Ausland sehen es manche Länder sehr eng mit ihrer Flagge. Ich habe in Dänemark mal erlebt, wie ein Segler mit einer Gastlandsflagge, die mehr einem alten Scheuerlappen ähnelte, aus dem Hafen komplementiert wurde.
Einen schönen Tag wünscht katibert
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