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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Moin Moin
![]() haben wir Mietrecht-Kenner hier? Brauche mal einen Rat. Folgende Situation: Wohnung hat Wasserschaden, soll repariert/saniert werden. Dadurch wird sie teilweise und komplett unbewohnbar. Ist der Vermieter verpflichtet eine Ausweichwohnung zu beschaffen? ![]()
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Gruß Daniel "Ich muss weg, Zeit zu geh´n, weit entfernt rumort die See. Mach´s dir selbst ..." |
#2
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Ja muss er ... auch die Mehraufwendungen wie Fahrtkosten usw.
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LG Maik
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#3
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kommt aber auch darauf an wodurch der Wasserschaden entstanden ist.
hat der Mieter den Schaden verursacht ist er selbst verantwortlich. in allen anderen Fällen ist es der Vermieter.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]()
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#4
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![]() Zitat:
Habt ihr evtll. mal ne Fundstelle/Quelle?
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#5
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ein beispiel
http://www.wer-weiss-was.de/theme64/article1237064.html im Prinzip an die Gebäudeversicherung wenden und schaden melden. Diese zahlt dann auch die Ersatzwohnung. (meines Wissens)
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]()
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#6
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![]() Zitat:
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Gruß Daniel "Ich muss weg, Zeit zu geh´n, weit entfernt rumort die See. Mach´s dir selbst ..." |
#7
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normalerweise, und so habe ich es auch bei google gefunden, muss der Mieter ganz normal weiterzahlen und die Versicherung zahlt die Ersatzwohnung.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]()
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#8
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Das ist soweit klar.
Muss er aber sich selbst eine Wohnung suchen oder der Vermieter ![]()
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Gruß Daniel "Ich muss weg, Zeit zu geh´n, weit entfernt rumort die See. Mach´s dir selbst ..." |
#9
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![]() Zitat:
![]() Ich denke hier müssen alle drei Parteien (Mieter, Vermieter, Versicherung)gleichermassen tätig werden. Mann kann ja auch nicht ne vie zu teure Wohnung nehmen. Eventuell ist für den Zeitraum der Nichtbenutzbarkeit, je nachdem Wie akut es ist sogar ein Hotelzimmer als ausweichquartier zuzumuten und die Möbel werden eingelagert. Ich würd direkt die Versicherung anfragen die weiss das am besten. Und die müssen es ja auch zahlen. Oder eventuell bei Haus und Grund (als vermieter) oder dem Mieterbund (als Mieter) nachfragen.
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#10
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Der Sachgutachter der Versicherung ist für alle Fragen zuständig, auch für eine Ersatzwohnung.
Es muss erst einmal festgestellt werden, ob die Wohnung unbewohnbar ist usw. Die Miete wird für die Zeit ausgesetzt und von der Versicherung übernommen. Auch alle anderen Kosten, Instandsetzung,Lagerung, Umzug, Stromkosten Trocknung usw. werde ersetzt. In der Regel werden sämtliche Maßnahmen wie Renovierung, andere Wohnung usw. zusammen mit dem Mieter, Vermieter und Versicherung abgeklärt und in einem protokoll festgehalten - wichtig - denn nach 4-6 Wochen weiß man nicht mehr jeder Einzelheit.
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AVERNA - Dirk Jeder kann was gut, ich kann gut am Meer sitzen GRÖMITZ Die Perle der Ostsee
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#11
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als bei unseren Mietern ein Wasserschaden war, haben die ein Schreiben an uns mit Antrag auf Mietnachlass fertig gemacht. Diesen habe ich unserer Versicherung gesendet und die Versicherung hat mir den Mietausfall ersetzt.
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Gruß Marco ![]() ![]() ![]() ![]()
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#12
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Das ob und wers´s bezahlt ist geregelt.
Aber wer zieht jetzt los und besorgt ne (gleichwertige, also nicht teurere) Wohnung? Kann ja ziemlich aufwendig werden diese Suche.
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Gruß Daniel "Ich muss weg, Zeit zu geh´n, weit entfernt rumort die See. Mach´s dir selbst ..." |
#13
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Quelle ist der gesunde Menschenverstand, Fundstelle wäre der Mietvertrag. Dessen wesentlicher Inhalt besteht darin, das der Vermieter dem Mieter eine bewohnbare Wohnung zur Verfügung stellt.
Wenn die Wohnung nicht mehr bewohnbar ist, kommt der Vermieter seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nach. Bei Suche und Stellung der Ersatzwohnung sollte sich der Vermieter wirklich bemühen, ebenfalls beim Umzug (falls die Möbel auch raus müssen). Ansonsten geht der Mieter ins Hotel und präsentiert dem Vermieter die Rechnung und vielleicht diverse andere Kostenrechnungen sowie eine Minderung noch dazu. Ist doch ganz klar der Sachverhalt. Wie beim Auto. Mache ich wem das Auto kaputt, nimmt sich der für die Zeit einen Mietwagen. Habe ich einen Mietwagen und geht der kaputt, hat die Autovermietung ganz schnell einen anderen Mietwagen zu stellen um den Vertrag auch weiterhin zu erfüllen. Wenn nicht gehe ich zu einem anderen Autovermieter und miete da ein Auto, und präsentiere dem 1. Autovermieter die Rechnung. W
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#14
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Die Erfahrung zeigt leider, dass man damit oft ins Abseit gerät !
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien -------------------------------------
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#15
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Ja, naja, hast irgendwie schon recht.
Aber in so einem Fall ist es rechtlich recht einfach. Dem Mieter braucht übrigens nicht interessieren ob die Ersatzwohnung teurer oder billiger ist (sie wird aber i. d. R. teurer sein. Man hat nicht lange Zeit zum suchen und mietet ja nur für kurze Zeit) Der Mieter hat Anspruch auf eine zumutbare Unterbringung. Wenn er z. B. alleine in einer 150 qm Altbauwohnung lebt hat er jedoch nicht unbedingt Anspruch auf sowas als Ersatzwohnung. Ein ordentliches Appartement wäre erst mal auch zumutbar, ggf. kann er dann aber eine Minderung der Miete verlangen. Am besten ist wirklich mit dem Mieter offen zu reden und eine gütliche Vereinbarung zu treffen. Ist besser für alle. Und wenn eine Versicherung zahlt bzw. zahlen soll, muss man die natürlich von Anfang an auch einbinden. W |
#16
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![]() Zitat:
Einschlägige Erfahrungen sind nicht von Seltenheit gekürt. ![]()
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Gruß Daniel "Ich muss weg, Zeit zu geh´n, weit entfernt rumort die See. Mach´s dir selbst ..." |
#17
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Das erinnert mich an die Logik eines Mieters, der meinte wenn er einen Monat in Urlaub ist braucht er für die Zeit keine Miete zahlen, weil er ja nicht in der Wohnung wohnt.
Zitat:
Ausnahmen von der Ersatzpflicht gibt es übrigens, allerdings nur in extremen Fällen von wirklich (!) höherer Gewalt. Das der Vermieter für den Wasserschaden vielleicht nichts dafür kann tut aber nichts zur Sache. W PS: Ist im Mietvertrag eine wirksame (!) Klausel über die Verpflichtung des Mieters zu Schönheitsreparaturen (Malerarbeiten) ? Dann und evtl. auch sonst könnte man ihm den Vorteil darlegen, das nach dem Wasserschaden die Wohnung / einige Zimmer komplett neu gestrichen werden. Oder als Alternative das nur im Bereich der Wasserflecken herum ausgebessert wird... Sozusagen ein paar Wochen (oder 1 - 2 Monate ?) "Urlaub" in einer Ferienwohnung, und dann kommt er in eine picobello frisch gestrichene und geputzte Wohnung zurück. Geändert von Warmduscher (29.06.2012 um 12:01 Uhr) Grund: Nachtrag |
#18
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Gruß Daniel "Ich muss weg, Zeit zu geh´n, weit entfernt rumort die See. Mach´s dir selbst ..." |
#19
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Nein, das täuscht. Habe den Spruch nur irgendwo aufgeschnappt...
![]() W |
#20
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![]() Zitat:
der Verursacher............ ![]()
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AVERNA - Dirk Jeder kann was gut, ich kann gut am Meer sitzen GRÖMITZ Die Perle der Ostsee
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