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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 25.06.2012, 13:49
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Bin zur Zeit Am Wolziger See und habe gestern gegen 15:00 Uhr die WaSchPo sehr schnell (ca. 50 km/h) über den See rauschen sehen. Es war kein Sondersignal in Aktion. Es gilt dort max. 25 km/h für Sportboote, sonst 12 km/h.

Nun meine Frage: Dürfen die denn das?

Auf der Straße dürfen sie wohl nicht, außer sie haben Sondersignal an.

Wa meint ihr dazu?

Bernd.
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Richterspruch A: Hinrichten, kann man nicht laufen lassen!
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  #2  
Alt 25.06.2012, 13:54
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Wenn du nichts sagst,sag ich auch nichts!
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  #3  
Alt 25.06.2012, 13:54
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Auf den Straßen dürfen sie das auch! Das Sondersignal soll ja nur für freie Fahrt sorgen und hat daher nichts mit einer Einsatzfahrt zu tun.
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Gruß Gerd

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  #4  
Alt 25.06.2012, 13:54
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Zitat:
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  #5  
Alt 25.06.2012, 13:56
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Die dürfen das auch auf der Straße OHNE Musik und Partylicht, da die Polizei sich immer darauf rausreden kann, Einsatzbedingt darauf verzichtet zu haben (um den Täter nicht auf sich aufmerksam zu machen). Haste keeene Chance, die Kameraden zu kriegen. LG vom Rhein - Lalao0
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  #6  
Alt 25.06.2012, 13:57
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Ohne auf die Ausnahme durch Sondersignal aufmerksam zu machen?

Bernd.
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  #7  
Alt 25.06.2012, 14:00
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Ja, da die meißten Einsätze ohne Sondersignal gefahren werden. Trotzdem soll man zügig am Einsatzort sein. Nur in wirklich dringenden Fällen muss das Signal für die Einsatzfahrt von der Leitstelle gegeben werden.
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  #8  
Alt 25.06.2012, 14:03
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Sonderrechte und Wegerecht

Die Feuerwehr und auch alle anderen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) wie Polizei, Zoll, THW und Rettungsdienst genießen in der Straßenverkehrsordnung einen Sonderstatus. Zur Ausübung Ihrer hoheitlichen Aufgaben werden ihnen Sonderrechte (§35 der Straßenverkehrsordnung) und Wegerecht (§38 der Straßenverkehrsordnung) eingeräumt.
Sonderrecht bedeutet, dass Fahrzeuge von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung befreit sind. Es ist dadurch "erlaubt", über rote Ampeln zu fahren, im Parkverbot zu parken oder gegen die Einbahnstraße zu fahren. Allerdings gilt in jedem Fall immer noch §1 der Straßenverkehrsordnung: "Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird."
Um dieses Sonderrecht in Anspruch zu nehmen, muss das Feuerwehrfahrzeug Blaulicht und Sondersignal nicht einschalten, denn die Rechte erhält die "Feuerwehr" automatisch nach der Alarmierung, sofern der Einsatz dies erforderlich macht (also zur Ausübung Ihrer hoheitlichen Aufgaben).

Gilt analog auch für die Polizei

LG Lalao0
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  #9  
Alt 25.06.2012, 14:11
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Zitat:
Zitat von Kuddel Beitrag anzeigen
Bin zur Zeit Am Wolziger See und habe gestern gegen 15:00 Uhr die WaSchPo sehr schnell (ca. 50 km/h) über den See rauschen sehen. Es war kein Sondersignal in Aktion. Es gilt dort max. 25 km/h für Sportboote, sonst 12 km/h.

Nun meine Frage: Dürfen die denn das?

Auf der Straße dürfen sie wohl nicht, außer sie haben Sondersignal an.

Wa meint ihr dazu?

Bernd.

...kurz vorher sind sie bei uns übern Hölzernen See gedonnert. Wir dachten erst, die wollen ihre Kollegen ablösen, die am Eingang zur Schmölde auf Lauer lagen...
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Grüße Ingo

...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...

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  #10  
Alt 25.06.2012, 14:11
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  #11  
Alt 25.06.2012, 14:21
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Zitat:
Zitat von hmigor Beitrag anzeigen
...kurz vorher sind sie bei uns übern Hölzernen See gedonnert. Wir dachten erst, die wollen ihre Kollegen ablösen, die am Eingang zur Schmölde auf Lauer lagen...

Hallo Ingo,

bist du kommendes WE auch dort?

Bernd.
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  #12  
Alt 25.06.2012, 14:30
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im strassenverkehr musst du ihnen aber nur platz machen, wenn sie licht- und schallsignal eingeschaltet haben.
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  #13  
Alt 25.06.2012, 16:12
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Tuckerboot-Lühe Tuckerboot-Lühe ist offline
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Zitat:
Zitat von lalao0 Beitrag anzeigen
Sonderrechte und Wegerecht

Die Feuerwehr und auch alle anderen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) wie Polizei, Zoll, THW und Rettungsdienst genießen in der Straßenverkehrsordnung einen Sonderstatus. Zur Ausübung Ihrer hoheitlichen Aufgaben werden ihnen Sonderrechte (§35 der Straßenverkehrsordnung) und Wegerecht (§38 der Straßenverkehrsordnung) eingeräumt.
Sonderrecht bedeutet, dass Fahrzeuge von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung befreit sind. Es ist dadurch "erlaubt", über rote Ampeln zu fahren, im Parkverbot zu parken oder gegen die Einbahnstraße zu fahren. Allerdings gilt in jedem Fall immer noch §1 der Straßenverkehrsordnung: "Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird."
Um dieses Sonderrecht in Anspruch zu nehmen, muss das Feuerwehrfahrzeug Blaulicht und Sondersignal nicht einschalten, denn die Rechte erhält die "Feuerwehr" automatisch nach der Alarmierung, sofern der Einsatz dies erforderlich macht (also zur Ausübung Ihrer hoheitlichen Aufgaben).

Gilt analog auch für die Polizei

LG Lalao0
Ergänzend dazu:
Das Sonderrecht ist sogar personenbezogen bei der Erfüllung hoheitlicher Aufgaben (Polizei, Bundeswehr, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Zoll). Damit darf dann auch der freiwillige Feuerwehrmann, so er über das Sonderrecht verfügt, mit seinem Privatwagen schneller als erlaubt zum Einsatz fahren.

An Fahrzeuge gebunden sind Sonderrechte beim Rettungsdienst, aber auch bspw. bei der Müllabfuhr oder bei der Strassenreinigung.

Sonderrecht: http://de.wikipedia.org/wiki/Sonderrechte
Wegerecht: http://de.wikipedia.org/wiki/Wegerec...rkehrsrecht%29


Allerdings stellt sind hier die frage, wie das bei Wasserstrassen geregelt ist. Die STVO gilt hier ja nun nicht.
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Viele Grüße
Michael
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  #14  
Alt 25.06.2012, 17:13
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Naja, wenn die Berliner WaschPo die Hebel auf den Tisch legt, folgt denen ein mittelschwerer Tsunami. Da erwarte ich schon, dass die mit Sondersignal fahren, damit man rechtzeitig die Uferbestuhlung retten kann.
Gottseidank kommt das selten vor, zu erkennen an der fürchterlichen Rußwolke, wenn endlich mal der Auspuff freigebrannt wird.
Ich gönne zwar der Waschpo vernünftige bequeme Arbeitsgeräte mit Stehöhe, eingebautem Bad, Klima, Ruhezone u.s.w., bin jedoch der Meinung, dass die Boote für den Ententeich wesentlich zu groß sind und für Alarmfahrten absolut ungeeignet sind. Da wären kleine Gleiter besser.
Früher hatten die Lotos o.ä. mit dem komischen Glasdach - da mit voller Montur bei 30° drinnesitzen war bestimmt nicht angenehm.
Aber so sollnse damit eben nur Patroullie-fahren, zum Leben-Retten aber vernünftige Boote nehmen. Gern könnse sich nen Schlauchi ranbammeln, aber mit Hochseekähnen durch Berlin brettern geht garnicht...
Gruß
Michael
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  #15  
Alt 25.06.2012, 18:49
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B4-Skipper B4-Skipper ist offline
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Zitat:
Zitat von Tuckerboot-Lühe Beitrag anzeigen
Allerdings stellt sind hier die frage, wie das bei Wasserstrassen geregelt ist. Die STVO gilt hier ja nun nicht.
Die Antwort ist recht simpel:

BinSchStrO


§ 1.24 Sonderregelung für Fahrzeuge im öffentlichen Dienst und für Wasserrettungsfahrzeuge
  1. Ein Fahrzeug der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, der Wasserschutzpolizei, der Bereitschaftspolizei, der Bundespolizei, des Bundeskriminalamtes, der Streitkräfte, des Zolldienstes, der Feuerwehr, des Zivil- und Katastrophenschutzes, der Wasserwirtschaftsverwaltungen oder der Fischereiaufsicht der Länder sind von der Beachtung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung befreit, soweit dies zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dringend geboten ist.
  2. Dies gilt auch für ein Wasserrettungsfahrzeug einer öffentlich-rechtlichen Anstalt oder Körperschaft oder einer als gemeinnützig anerkannten Körperschaft im Rettungseinsatz.
Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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  #16  
Alt 25.06.2012, 19:08
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Zitat:
Zitat von Kuddel Beitrag anzeigen
Bin zur Zeit Am Wolziger See und habe gestern gegen 15:00 Uhr die WaSchPo sehr schnell (ca. 50 km/h) über den See rauschen sehen. Es war kein Sondersignal in Aktion. Es gilt dort max. 25 km/h für Sportboote, sonst 12 km/h.

Nun meine Frage: Dürfen die denn das?

Auf der Straße dürfen sie wohl nicht, außer sie haben Sondersignal an.

Wa meint ihr dazu?

Bernd.


Bei "(ca. 50 km/h)" haben wir alle die möglichkeit uns als unschuldig darzustellen. Wird die WaSchPo wohl auch gebrauch von machen.
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  #17  
Alt 25.06.2012, 19:36
Wohnbusfahrer
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Zitat:
Zitat von GoldWing Beitrag anzeigen
Ja, da die meißten Einsätze ohne Sondersignal gefahren werden.
Das gilt aber nicht hier in berlin-Spandau. Während die Feuerwehr und Krankenwagen - ich wohne nahe einem Krkhs mit Rettungsstation - Musik nur anmacht, wenn es nötig ist (Fussgänger, die queren wollen, Autos voraus, Kreuzung) fährt die Polizei generell und zu jeder Tageszeit die ganze Strecke mit Sirene. Böse Zungen behaupten, das sei wichtig, weil sie sonst gefährliche Menschen am Tatort antreffen könnten ...
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  #18  
Alt 25.06.2012, 22:05
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Ich würde vorschlagen das du sie bei der nächsten WaschPo Station meldest oder anzeigst. Du wirst bei der nächsten Kontrolle ja merken was du davon hast
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Gruß, Alex


Endlich wird´s warm...
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  #19  
Alt 26.06.2012, 06:21
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Zitat:
Zitat von Wohnbusfahrer Beitrag anzeigen
Das gilt aber nicht hier in berlin-Spandau. Während die Feuerwehr und Krankenwagen - ich wohne nahe einem Krkhs mit Rettungsstation - Musik nur anmacht, wenn es nötig ist (Fussgänger, die queren wollen, Autos voraus, Kreuzung) fährt die Polizei generell und zu jeder Tageszeit die ganze Strecke mit Sirene. Böse Zungen behaupten, das sei wichtig, weil sie sonst gefährliche Menschen am Tatort antreffen könnten ...
Da macht der Fahrer des Krankenwagens und der Feuerwehr eigentlich was Illegales. Die Hörner müssen eigentlich durchlaufen, passiert ein Unfall weil jemand das Einsatzfahrzeug eben nicht wahrnehmen kann, so ist der Fahrer dran. Außer Du hast einen Patienten an Bord, der aufgrund seiner Verletzung/Gesundheitsstörung den Lärm nicht mitbekommen darf.
Die Fahrzeuge haben Datenschreiber welche u.A. den Betrieb der Signalanlage mit aufzeichnen. So ein Martin-Horn macht auch im Inneren einen ziemlichen Radau.

Die Pol. verhält sich dagegen rechtskonform, auch wenn es den Anwohnern nicht paßt. DIe haben aber wahrsch. auch leise Hörner, bzw. Stadt-Land Umschaltung.
__________________
Grüße
Karl-Heinz
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"Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände:
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  #20  
Alt 26.06.2012, 06:35
Miniboot Miniboot ist offline
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Standard Illegal ?

Was illegales ist das sicher nicht. Er verzichte damit auf das Wegerecht da er es in diesem Moment nicht benötigt. Das Sonderrecht bleibt Ihm erhalten.
Beim Unfall hat er da bin ich deiner Meinung schlechte Karten.
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  #21  
Alt 26.06.2012, 08:04
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Zitat:
Zitat von apiroma Beitrag anzeigen
Da macht der Fahrer des Krankenwagens und der Feuerwehr eigentlich was Illegales. Die Hörner müssen eigentlich durchlaufen, passiert ein Unfall weil jemand das Einsatzfahrzeug eben nicht wahrnehmen kann, so ist der Fahrer dran.
Es handelt sich um eine Straße mit Mittelstreifen, der Fahrer kann sehr gut sehen, wo etwas kommen kann. und wenn vor ihm keine Autos fahren, keine Fußgänger zu sehen sind (zumal an dieser Straßenseite kein Fußweg ist) und keine Kreuzung oder Einmündung in Sicht ist - wozu dann der Lärm?
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  #22  
Alt 26.06.2012, 08:15
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Zitat:
Zitat von Kuddel Beitrag anzeigen
Hallo Ingo,

bist du kommendes WE auch dort?

Bernd.

...ja...
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  #23  
Alt 26.06.2012, 11:52
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Zitat:
Zitat von Wohnbusfahrer Beitrag anzeigen
Es handelt sich um eine Straße mit Mittelstreifen, der Fahrer kann sehr gut sehen, wo etwas kommen kann. und wenn vor ihm keine Autos fahren, keine Fußgänger zu sehen sind (zumal an dieser Straßenseite kein Fußweg ist) und keine Kreuzung oder Einmündung in Sicht ist - wozu dann der Lärm?
Wie @Miniboot schon schrieb:
Durch Ausschalten der "Musik" verzichtet der Fahrer auf das Wegerecht (das er bei freier Strasse ja auch nicht braucht). Im Falle eines Unfalls ist die Schuldfrage bei ausgeschalteter "Musik" natürlich spannend.
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Michael
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  #24  
Alt 26.06.2012, 12:37
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Zitat:
Zitat von Tuckerboot-Lühe Beitrag anzeigen
Wie @Miniboot schon schrieb:
Durch Ausschalten der "Musik" verzichtet der Fahrer auf das Wegerecht (das er bei freier Strasse ja auch nicht braucht). Im Falle eines Unfalls ist die Schuldfrage bei ausgeschalteter "Musik" natürlich spannend.
Und der Unfall kann schneller passieren als man denkt. Schön wenn bspw. ein Pkw ohne Blinkernutzung abbiegen will.
http://www.nonstopnews.de/meldung/15386

Gerade im Einsatzfall.
Manche Hi-Orgs haben interne Anweisungen das Horn immer in Verbindung mit der Dachdisko zu nutzen, egal ob nachts, vor Allem nach entspr. Erfahrung (VU und Anschluß-Gerichtsverhandlung).
Bei mir bleibt das Horn auch immer in Betrieb, außer entspr. Verletzungsmuster erfordert Schleichfahrt.
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Grüße
Karl-Heinz
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Alt 26.06.2012, 12:49
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Zitat:
Zitat von apiroma Beitrag anzeigen
Und der Unfall kann schneller passieren als man denkt. Schön wenn bspw. ein Pkw ohne Blinkernutzung abbiegen will.
http://www.nonstopnews.de/meldung/15386
Und hier hatte das Einsatzfahrzeug die "Musik" sogar an...
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