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Segel Technik Technikfragen speziell für Segelboote.

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  #1  
Alt 14.06.2012, 08:23
strikemike strikemike ist offline
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Standard Verständnisfrage Führerscheinpflicht

Hallo,

Hoffe ich bin hier richtig gelandet. Ich habe eine Verständnisfrage:

Für Segelboote ohne Motor gibt es in Deutschland keine bundesweit geregelte Führerscheinpflicht. (Außer Berlin usw.) Sprich wenn jetzt die Führerscheingrenze auf 15 PS erweitert wird, kann jeder ohne Boots-Führerschein ein Segelboot mit einem 15 PS Ausenboardmotor bewegen?

Danke für eure Hilfe.

Mike
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  #2  
Alt 14.06.2012, 08:36
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von strikemike Beitrag anzeigen
Hallo,

Hoffe ich bin hier richtig gelandet. Ich habe eine Verständnisfrage:

Für Segelboote ohne Motor gibt es in Deutschland keine bundesweit geregelte Führerscheinpflicht. (Außer Berlin usw.) Sprich wenn jetzt die Führerscheingrenze auf 15 PS erweitert wird, kann jeder ohne Boots-Führerschein ein Segelboot mit einem 15 PS Ausenboardmotor bewegen?

Danke für eure Hilfe.

Mike
Einfache Antwort:
Ja, jetzt schon mit 5 PS und wenn die Erweiterung durch ist und ind den entsprechenden Reglewerken (binneschifffahrtstrassenordnung usw.) hinterlegt ist dann mit 15 PS

zusätzliche Ausnahme zu Berlin ist der Bodensee. Hier gilt Führerscheinpflicht ab 12m²
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  #3  
Alt 14.06.2012, 08:42
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Stephan-HB Stephan-HB ist offline
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Zitat:
Zitat von strikemike Beitrag anzeigen
Hallo,

Hoffe ich bin hier richtig gelandet. Ich habe eine Verständnisfrage:

Für Segelboote ohne Motor gibt es in Deutschland keine bundesweit geregelte Führerscheinpflicht. (Außer Berlin usw.) Sprich wenn jetzt die Führerscheingrenze auf 15 PS erweitert wird, kann jeder ohne Boots-Führerschein ein Segelboot mit einem 15 PS Ausenboardmotor bewegen?

Danke für eure Hilfe.

Mike
Natürlich ist in good old Germoney alles geregelt. Die Nummer mit den 15 PS vergiss mal vorerst wieder schnell, da tut sich nämlich zzt. nix, wie man hier höchstoffiziel lesen kann. Wenn du die SuFu benutzt, findest du zum Theman ausgiebigst, wie zum Bleistift hier: http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=156614

Es geht dort zwar um die gleiche Frage nur wegen SeeSchein, aber die Definition Binnen ändert sich nicht. Alles, was einen betriebsbereiten Motor hat, ist auch als Mashinenfahzeug zu betrachten. Also bis 5PS ohne Schein, darüber mit MoBoschein. Wenn also die Grenze angehoben wird, dann darfst du aus deinem Segler ein richtiges MoBo machen
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  #4  
Alt 14.06.2012, 22:09
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Moin Mike,

Zitat:
Zitat von strikemike Beitrag anzeigen
Für Segelboote ohne Motor gibt es in Deutschland keine bundesweit geregelte Führerscheinpflicht. (Außer Berlin usw.) Sprich wenn jetzt die Führerscheingrenze auf 15 PS erweitert wird, kann jeder ohne Boots-Führerschein ein Segelboot mit einem 15 PS Ausenboardmotor bewegen?
ob innen oder Außenborder ist dann egal. Wenn das Gesetz irgendwann mal durch ist, kannste also quasi Segelboote bis zu 3 Tonnen ohne Führerschein fahren. Damit werden fast alle Segelboote führerscheinfrei. Ausnahmen Berlin und Bodensee wurden schon genannt.

ciao,Michael
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  #5  
Alt 14.06.2012, 22:28
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Zitat:
Zitat von strikemike Beitrag anzeigen
Hallo,

Hoffe ich bin hier richtig gelandet. Ich habe eine Verständnisfrage:

Für Segelboote ohne Motor gibt es in Deutschland keine bundesweit geregelte Führerscheinpflicht. (Außer Berlin usw.) Sprich wenn jetzt die Führerscheingrenze auf 15 PS erweitert wird, kann jeder ohne Boots-Führerschein ein Segelboot mit einem 15 PS Ausenboardmotor bewegen?

Danke für eure Hilfe.

Mike
Hallo, auf Binnenwasserstraßen besteht führerscheinpflicht, auf seeschifffahrtsstraßen nicht, wenn dass Boot max 5 PS hat. So ist es wohl zur Zeit.

Dirk
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Grüße.

Ervin Rude
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  #6  
Alt 15.06.2012, 06:16
billi billi ist offline
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Zitat:
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Hallo, auf Binnenwasserstraßen besteht führerscheinpflicht, auf seeschifffahrtsstraßen nicht, wenn dass Boot max 5 PS hat. So ist es wohl zur Zeit.

Dirk
auch auf Binnenwasserstrassen besteht die Führerscheinfreiheit bis 5 PS
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  #7  
Alt 15.06.2012, 08:11
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.......doch nur für Segelboote........


Dirk
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Ervin Rude
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  #8  
Alt 15.06.2012, 08:20
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von Piranha23 Beitrag anzeigen
.......doch nur für Segelboote........


Dirk
Ein Schlauchboot mit <5PS ist auch führerscheinfrei
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  #9  
Alt 15.06.2012, 08:22
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Ein Schlauchboot mit <5PS ist auch führerscheinfrei
...? Na klar, eben nur Segelboote auf binsch nicht.

Dirk
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Ervin Rude
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  #10  
Alt 15.06.2012, 08:34
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von Piranha23 Beitrag anzeigen
...? Na klar, eben nur Segelboote auf binsch nicht.

Dirk
hääää

Für Segelboote besteht generell keine Führerscheinpflich außer in Berlin und dem Boodensee (in berlin waren es glaub ich ab 3m² Segelfläche und auf dem Bodensee ab 12m²).
Für Motorbetriebene Fahrzeuge besteht ab 5 PS oder 3,68KW eine Führerscheinpflicht. Egal ob 12m Segelboot oder Schlauchboot.
Die Person die das Fahrzeug führt muss min. 16 Jahre und Geistig und körperlich dazu in der Lage sein.
Kennzeichnungspflicht besteht für alle Fahrzeuge.
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  #11  
Alt 15.06.2012, 08:53
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Piranha23 Piranha23 ist offline
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....na dann.


Grüße.

Dirk
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Ervin Rude
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  #12  
Alt 15.06.2012, 09:23
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Na dann werde ich zur weiteren Verwirrung beitragen.

Die angesprochene und angefragte Führerscheinpflicht gibt es nicht auf allen deutschen Binnengewässern.

Auf bayerischen Gewässern, ausgenommen Bundeswasserstraßen und Bodensee, ist für Sportboote kein Führerschein vorgeschrieben. Egal ob 5, 15 oder 250 PS.

W
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  #13  
Alt 15.06.2012, 09:33
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...weil da Motorboote generell verboten sind?
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  #14  
Alt 15.06.2012, 09:38
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Nein, nicht verboten. Nur teuer (die Lizenz).

W
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  #15  
Alt 15.06.2012, 10:34
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Zitat:
Zitat von Warmduscher Beitrag anzeigen
Nein, nicht verboten. Nur teuer (die Lizenz).

W
drücken wirs mal so aus:

im Berich der
Binnenschiffahrtstrassenordnung,
Rheinschiffahrtspolizeiverordnung
Moselschiffahrtspolizeiverirdnung
Donauschiffahrtspolizeiverordnung

gilt die von mir oben genannte Regelung.

Landeswasserstrassen und Seen können hiervon abweichen
Wobei die Landeswasserstrassen sich wohl an die Binneschifffahrtstrasenordnung anlehen werden.
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  #16  
Alt 15.06.2012, 10:52
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Zitat:
Zitat von Warmduscher Beitrag anzeigen
Na dann werde ich zur weiteren Verwirrung beitragen.

Die angesprochene und angefragte Führerscheinpflicht gibt es nicht auf allen deutschen Binnengewässern.

Auf bayerischen Gewässern, ausgenommen Bundeswasserstraßen und Bodensee, ist für Sportboote kein Führerschein vorgeschrieben. Egal ob 5, 15 oder 250 PS.

W
Lieber nur mit Führerschein fahren dürfen und praktisch fahren dürfen als ohne Führerschein fahren dürfen aber praktisch nicht fahren dürfen

Wen es interessiert, wie das die Bayern geregelt haben.


Gruß Lutz
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  #17  
Alt 15.06.2012, 10:55
strikemike strikemike ist offline
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Hölle!
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  #18  
Alt 15.06.2012, 10:57
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Besonders die "Gastfreundschaft" gegenüber MoBo-Fahrern

Gruß Lutz
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  #19  
Alt 15.06.2012, 11:21
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Lieber nur mit Führerschein fahren dürfen und praktisch fahren dürfen als ohne Führerschein fahren dürfen aber praktisch nicht fahren dürfen

Ja, aber man darf ja fahren. Man muss nur warten und zahlen.

Auf dem Starnberger See gibt es 255 Motorboot-Lizenzen (5 Jahre Laufzeit) für private Boote mit Benzin- oder Dieselmotor.

1700 Bewerber sind auf der Warteliste. Durchschnittliche Wartezeit 13 Jahre.

Das Boot muss diversen Vorschriften entsprechen (u. a. BSO, ausser Oldtimer), eine TÜV Untersuchung haben, aber der Fahrer braucht keinen Führerschein. Grotesk.

Die meisten Fahrer die ich kenne haben aber trotzdem einen; Viele Bayern sind halt Anarchisten...

W.
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  #20  
Alt 15.06.2012, 11:55
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von Warmduscher Beitrag anzeigen
Ja, aber man darf ja fahren. Man muss nur warten und zahlen.

Auf dem Starnberger See gibt es 255 Motorboot-Lizenzen (5 Jahre Laufzeit) für private Boote mit Benzin- oder Dieselmotor.

1700 Bewerber sind auf der Warteliste. Durchschnittliche Wartezeit 13 Jahre.

Das Boot muss diversen Vorschriften entsprechen (u. a. BSO, ausser Oldtimer), eine TÜV Untersuchung haben, aber der Fahrer braucht keinen Führerschein. Grotesk.

Die meisten Fahrer die ich kenne haben aber trotzdem einen; Viele Bayern sind halt Anarchisten...

W.
das hat aber nichts mit Führerscheinlizenz zu tun. Sondern mit der Zulassung für den See aber meines Wissens besteht auf dem Starnberger generelle führerscheinpflicht schon ab 1 PS.

Und grundsätzlich braucht der Fahrer (rudergänger) ja keinen Führerschein nur der Schiffsführer. Es muss ja nur eine Person sein die min. 16 und geistig.... und es muss halt jemand an Bord mit entsprechendem Führereschein sein.
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  #21  
Alt 15.06.2012, 12:10
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
das hat aber nichts mit Führerscheinlizenz zu tun. Sondern mit der Zulassung für den See aber meines Wissens besteht auf dem Starnberger generelle führerscheinpflicht schon ab 1 PS.
Nein, nach einer Führerscheinlizenz (der Führerschein) wird bei der Beantragung und Ausstellung einer Zulassung gar nicht gefragt. Weil keine Führerscheinpflicht besteht.

Zitat:
Und grundsätzlich braucht der Fahrer (rudergänger) ja keinen Führerschein nur der Schiffsführer. Es muss ja nur eine Person sein die min. 16 und geistig.... und es muss halt jemand an Bord mit entsprechendem Führereschein sein.
Schiffsführer darf nur der Lizenzinhaber und bestimmte, namentlich benannte Personen (Verwandte ersten Grades, Eheparter...) sein.

--------------------------------------------------------------------

http://www.stmug.bayern.de/umwelt/na...boot_recht.htm

...

Das Befahren mit Sportmotorbooten fällt in Bayern nicht unter diesen allgemein zulässigen Gemeingebrauch und bedarf daher einer schifffahrtsrechtlichen Genehmigung der Kreisverwaltungsbehörde (§ 8 WHG, § 3 Abs. 1 Satz 1 Schifffahrtsordnung - SchO). Für Sportmotorboote mit Elektromotor werden die Genehmigungen unbefristet, jedoch widerruflich erteilt. Für Sportmotorboote mit Verbrennungsmotor werden die Genehmigungen befristet auf höchstens fünf Jahre - ohne Verlängerungsmöglichkeit - und grundsätzlich nur auf dem Starnberger See und dem Ammersee und nur im Rahmen von Höchstzahlen erteilt.

Der Führer von Sportmotorbooten benötigt keinen Schiffsführerschein (§ 5 SchO).

Sportmotorboote - außer Elektromotorboote (*) - müssen von der Kreisverwaltungsbehörde zugelassen werden(§ 19 SchO). Alle Sportmotorboote müssen mit einem amtlichen Kennzeichen versehen sein (§ 29 SchO).


(*) stimmt nicht ganz, auch Elektromotorboote müssen z. T. zugelassen werden, aber ohne die langen Wartezeiten


W
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  #22  
Alt 15.06.2012, 13:22
billi billi ist offline
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in der SchO steht aber was anderes wie in deinen Text.
Laut SChO gibt es sogar einen Speziellen Führerschein für die Bayerischen Seen. Ausgestellt von der Kreisverwaltung.

http://www.bootsport.info/recht_deta...&article_id=63

Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen
§ 5
Führerscheinpflicht

1Ein Fahrgastschiff, ein Güterschiff oder ein schwimmendes Gerät mit eigenem Antrieb darf nur führen, wer einen Schiffs-führerschein der Kreisverwaltungsbehörde besitzt. 2Der Schiffsführerschein ist auf allen Fahrten mitzuführen und zu-ständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändi-gen.


und in
§ 13
Anerkennung anderer Schiffsführerscheine

1Einen Schiffsführerschein nach dieser Verordnung benötigt nicht, wer ein vergleichbares Befähigungszeugnis einer Be-hörde des Bundes, eines Landes der Bundesrepublik Deutsch-land oder einer vom Bund oder einem Land der Bundesrepu-blik Deutschland beauftragten Stelle besitzt. 2Das gleiche gilt für die Inhaber entsprechender ausländischer Befähigungs-zeugnisse.

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  #23  
Alt 15.06.2012, 13:25
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Zitat:
Zitat von Warmduscher Beitrag anzeigen
... Durchschnittliche Wartezeit 13 Jahre. ...
Das ist für mich ...

Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
... praktisch nicht fahren dürfen ...
Gruß Lutz

P.S. So lange musste man ja nichtmal auf nen Trabi warten
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  #24  
Alt 15.06.2012, 13:32
Benutzerbild von Warmduscher
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In § 5 SchO steht, das man bei einem Fahrgastschiff, ein Güterschiff oder ein schwimmendes Gerät mit eigenem Antrieb einen Führerschein braucht. Von Sportbooten ist nicht die Rede.

Auch auf bootsport.info steht das mit der nicht vorhandenen Führerscheinpflicht für Motorboote, allerdings versteckt z. B. hier: http://www.bootsport.info/links.php

Wegen den Wartezeiten - am Ammersee sind es nur 3 bis 4 Jahre...

W

Geändert von Warmduscher (15.06.2012 um 13:41 Uhr)
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  #25  
Alt 15.06.2012, 13:35
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
das hat aber nichts mit Führerscheinlizenz zu tun. Sondern mit der Zulassung für den See aber meines Wissens besteht auf dem Starnberger generelle führerscheinpflicht schon ab 1 PS. ...
Meinem Link aus #16 hast Du gelesen
Wohl eher nicht, da ist nämlich auch eine Broschüre zum Starnberger See.

Du hast Recht, ...

... wenn Du ein FAHRGASTSCHIFF, ein GÜTERSCHIFF oder ein SCHWIMMENDES GERÄT MIT EIGENEN ANTRIEB fahren willst, aber darüber reden wir nicht

Gruß Lutz
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