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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 06.06.2012, 18:39
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Standard Führerschein für Italien

Hallo Leute,

was für ein Führerschein brauch ich für italien???


Langt da ein Bodensee oder Binnen lappen ???
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  #2  
Alt 06.06.2012, 19:06
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Welches Revier? See oder Binnen (z.B. Gardasee)
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  #3  
Alt 11.06.2012, 07:38
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Meer. Lido di Jesolo
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  #4  
Alt 11.06.2012, 07:41
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SBF See, bitte.
Und Sicherheitsausrüstung für Meer. Da die Flüsse zubringer zum Meer sind.
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Gruß Christoph

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  #5  
Alt 11.06.2012, 07:44
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vielen dank
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  #6  
Alt 11.06.2012, 07:52
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Bitte.

Wird zwar selten kontrolliert, aber die Italiener sind dies Jahr etwas anders drauf. Habe selten so oft die Guardia Finanza in Lignano und Grado rumschippern sehn, wie dies Jahr.
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Gruß Christoph

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  #7  
Alt 11.06.2012, 07:59
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Niederrheiner Niederrheiner ist offline
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Laut dem Ministerium für Schifffahrt und Verkehr aus Rom, gelten in Italien folgende Führerscheinvorschriften:

Ausländische Bootsfahrer – auch Staatsbürger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union – müssen in Italien für ein Boot das nicht unter italienischer Flagge fährt, das nautische Befähigungszeugnis besitzen, das in ihrem Heimatland zum Befahren vergleichbarer Gewässer vorgeschrieben ist.

Danach gilt für unter der Flagge der Bundesrepublik Deutschland fahrende Boote folgendes:

Küstengewässer und Binnengewässer
Zum Führen von Booten mit Motoren über 3.68 kW (5 PS) ist der Sportbootführerschein-See bzw. Binnen erforderlich.

Bis zum 1. April 1989 ausgestellte Motorbootführerscheine für Binnenfahrt A des Deutschen Motoryachtverbandes und Segelscheine A des Deutschen Seglerverbandes mit dem Zusatz "Segelboot mit Hilfsmotor" gelten weiter.

Der Sportbootführerschein ist für das Führen von Wassersportfahrzeugen unter italienischer Flagge (z.B. Charterboote) verpflichtend, wenn die Motorleistung 30 kW (40,8 PS) übersteigt oder wenn, ohne die Motorleistung zu berücksichtigen, mehr als 6 Meilen von der Küste entfernt gefahren wird.
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"Rot im Sinne dieser Verordnung ist nicht grün, sondern gelb oder blau"

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  #8  
Alt 11.06.2012, 08:15
else else ist offline
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Also wie überall.....
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  #9  
Alt 11.06.2012, 10:19
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Thomas.R Thomas.R ist offline
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Zitat:
Zitat von christoph Beitrag anzeigen
Wird zwar selten kontrolliert, aber die Italiener sind dies Jahr etwas anders drauf. Habe selten so oft die Guardia Finanza in Lignano und Grado rumschippern sehn, wie dies Jahr.
Ich wurde letzte Saison bei insgesamt zehn Ausfahrten aus der Bucht von Marano 4xmal von der Guardia die Finanza aufgehalten und kontrolliert.
Zweimal sogar von den selben Leuten innerhalb von sechs Tagen....
Also ohne Führerschein sowieso nicht. Und auf die Versicherungsunterlagen sind sie am schärfsten.

Thomas
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Thomas


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  #10  
Alt 11.06.2012, 11:41
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Respekt!

Hätte ich den italiensichen Kollegen nicht zugetraut.

Aber da zeigt sich wieder, nie zu sicher fühlen.
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Gruß Christoph

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  #11  
Alt 21.02.2024, 13:18
Souli Souli ist offline
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Zitat:
Zitat von Niederrheiner Beitrag anzeigen
Ausländische Bootsfahrer – auch Staatsbürger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union – müssen in Italien für ein Boot das nicht unter italienischer Flagge fährt, das nautische Befähigungszeugnis besitzen, das in ihrem Heimatland zum Befahren vergleichbarer Gewässer vorgeschrieben ist.

Der Sportbootführerschein ist für das Führen von Wassersportfahrzeugen unter italienischer Flagge (z.B. Charterboote) verpflichtend, wenn die Motorleistung 30 kW (40,8 PS) übersteigt oder wenn, ohne die Motorleistung zu berücksichtigen, mehr als 6 Meilen von der Küste entfernt gefahren wird.
Hallo Zusammen,
Ich besitze den Schweizer SBF Binnen.
Wenn ich mit meinem eigenen 60PS Boot (Schweizer Flagge) italienisches Küstengewässer (Sardinien) befahre, brauche ich zusätzlich einen extra Führerschein? SBF See oder ähnliches? Danke vorab
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  #12  
Alt 21.02.2024, 15:29
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Dicke Lippe Dicke Lippe ist offline
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Wenn dieser bei Dir für Küstengewässer vorgeschrieben ist, sprich es gibt die Differenzierung Binnen /Buten, dann ist das selbstverständlich so, ist doch auch sinnvoll.

In internationalen Gewässern natürlich nicht, aber da muss man ja auch erst mal hinkommen. Und solange man für andere Crewmitglieder nach nationalem Recht verantwortlich ist, ist es entscheidend, ob man später ggf. Im Heimatland vor ein Seegericht kommt, da werden, wenn etwas passiert ist, alle Faktoren bewertet und ggf. beurteilt....
__________________
gregor

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  #13  
Alt 21.02.2024, 16:42
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Desertbyte Desertbyte ist offline
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Man weiß es eben nie, deswegen seh ich immer zu meine Unterlagen in einer gehefteten Form griffbereit zu haben.

Ich weiß noch wie wenn es gestern gewesen wäre: Erste Ausfahrt mit Schein für’s Meer…

…ungeheuere 80PS an dem kleinen Konsolenboot, das Ende der Dalbenreihe von Grado schon in Sicht…

…die Hand wollte schon zum Gashebel rüber…

…aber Zentimeter davor plärrt der Kutter der Küstenwache ich soll beidrehen zwecks Kontrolle.

All die Jahre vorher mit 40PS Leihboot: Nie 😁

Aber: Das Glück bevorzugt jene die vorbereitet sind.

LG, Roland
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  #14  
Alt 21.02.2024, 17:35
coffeemuc coffeemuc ist offline
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Zitat:
Zitat von Desertbyte Beitrag anzeigen

All die Jahre vorher mit 40PS Leihboot: Nie 😁
Deshalb fahren in Italien ja auch so viele 40er Motordeckel herum
__________________
Gruß Richard
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Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen
----------------------------------------------------------
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  #15  
Alt 21.02.2024, 18:10
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Zitat:
Zitat von coffeemuc Beitrag anzeigen
Deshalb fahren in Italien ja auch so viele 40er Motordeckel herum
Das stimmt, aber wer da zuviel fragt riskiert zuviel Antwort zu bekommen…
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  #16  
Alt 21.02.2024, 18:29
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Zitat:
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Hallo Zusammen,
Ich besitze den Schweizer SBF Binnen.
Wenn ich mit meinem eigenen 60PS Boot (Schweizer Flagge) italienisches Küstengewässer (Sardinien) befahre, brauche ich zusätzlich einen extra Führerschein? SBF See oder ähnliches? Danke vorab

Frag doch einfach in Bern beim Bundesamt nach die können dir sagen für was der binnenschein gilt. Ich habe das mal gemacht und gefrgt für kroatien, eigentlich ist der Binnenschein für Binnen und nicht für das Meer. Darum hbw ich uch den A schein gemacht. Aber wo kein Richter da kein kläger. Entweder auf gut Glück und sie kennen den Schein nicht oder dann auf sicher und den Schein machen.
__________________
Gruss Roger
Manchmal komme ich mir vor, wie in einem Asterix-Comic. Umzingelt von den Kollegen Denktnix, Machtnix, Weissnix und Kannix... und das Schlimmste ist, ich gehöre auch bald dazu, also Erklärnix, weil das Bringtnix!!!
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  #17  
Alt 21.02.2024, 20:34
Tinduck Tinduck ist offline
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Für welche nationalen Gewässer sollte denn ein schweizer SBF See gelten?

Da gibts bestimmt nur Binnen

bis denn,

Uwe
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  #18  
Alt 21.02.2024, 21:10
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Hi!

Die Schweizer wie auch die Österreicher können das Meer befahren und müssen irgendwie sich damit arrangieren, dass sie keine Küste haben.

Hier steht was, was nicht total falsch aussieht:

https://www.boatdriver.ch/infos/bootsfuehrerscheine
__________________
viele Grüße
Blondini

(Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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  #19  
Alt 22.02.2024, 06:47
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Christian30 Christian30 ist offline
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Gardasee -> Binnenschein
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  #20  
Alt 22.02.2024, 07:56
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von Tinduck Beitrag anzeigen
Für welche nationalen Gewässer sollte denn ein schweizer SBF See gelten?

Da gibts bestimmt nur Binnen

bis denn,

Uwe
der gilt für gar keine nationalen, aber dafür für sämtliche Seegewässer der Welt auf schweizer Booten, genauer gesagt ist er dort aufgrund schweizer Recht vorgeschrieben für den Bootsführer. Und da der einzige schweizer Seeschein der Hochseeausweis ist sind die Bedingungen, um mit einem schweizer Boot auf See zu fahren in der Tat deutlich härter als für deutsche Boote...

lg, justme
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  #21  
Alt 22.02.2024, 08:00
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von Dicke Lippe Beitrag anzeigen
In internationalen Gewässern natürlich nicht, aber da muss man ja auch erst mal hinkommen. Und solange man für andere Crewmitglieder nach nationalem Recht verantwortlich ist, ist es entscheidend, ob man später ggf. Im Heimatland vor ein Seegericht kommt, da werden, wenn etwas passiert ist, alle Faktoren bewertet und ggf. beurteilt....
diese Aussage ist falsch für schweizer Boote - es gilt in internationalen Gewässern immer das Recht des Flaggen- bzw. Registerstaats, und das schweizer Recht ist da sehr eindeutig: auf See ist für den Bootsführer immer der schweizer Hochseeausweis vorgeschrieben, völlig egal ob private oder gewerbliche Nutzung. In Deutschland ist das anders, da sind die entsprechenden höherwertigen Befähigungsnachweise (SKS/SSS/SHS) nur bei gewerblicher Nutzung vorgeschrieben, privat reicht der SBF See.

lg, justme
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  #22  
Alt 22.02.2024, 08:40
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Zitat:
es gilt in internationalen Gewässern immer das Recht des Flaggen- bzw. Registerstaats
... weshalb ja auch viele Schiffe unter Flaggen rumfahren, deren Ursprungsnation sie noch nie gesehen haben.

Dort gibt es halt niedrigere Gebühren und billig... äh vorteilhaftere Vorschriften, was Sicherheit, Crew etc. betrifft.

Als 'Privater' würde ich immer in dem Land registrieren, dessen Pass ich auch habe. Das dürfte Ärger im Falle des Falles minimieren.

bis denn,

Uwe
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