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  #1  
Alt 04.06.2012, 07:12
WhiteShark225 WhiteShark225 ist offline
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Standard Wo ist meine Heimat? Frage zum Heimathafen.

Hallo,
ich habe eine generelle Frage zum Heimathafen, welcher Hafen ist die Heimat?
- da, wo der Eigner wohnt?
- da wo der Sommerliegeplatz ist?
- da, wo der Winterliegeplatz ist?
- da, wo das Schiff gebaut wurde?
- oder darf man sich einen Lieblingsort hinten drauf schreiben und angeben?
Auf meinen Schiff steht eine Stadt, die ich kaum kenne. Hier sitzt die Verkaufsvertretung und es ist in der Nähe der Meldestelle.
Wie immer Danke im Voraus für Aufklärung!
Gruß
Chris

Geändert von WhiteShark225 (04.06.2012 um 07:47 Uhr)
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  #2  
Alt 04.06.2012, 08:10
Benutzerbild von klastey
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Das darfst du dir aussuchen, wenn der Ort mit dem Schiff über eine Wasserstraße zu erreichen ist.
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Gruß Klaus



Eigentlich bin ich ganz anders,
ich komme nur nicht dazu.
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  #3  
Alt 04.06.2012, 08:15
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miki miki ist offline
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Das ist entweder der Wohnort des Eigners oder der Heimatliegeplatz (im Wasser) des Bootes!
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  #4  
Alt 04.06.2012, 08:15
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(B)Eule (B)Eule ist offline
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Moin

Also... wenn ich als Hafenmeister die XYZ aus Düsseldorf suche, dann mit Sicherheit nicht in Hamburg.
Deswegen sollte es der Hafen sein, an dem sich das Boot meistens befindet oder über den es zu finden ist. Ihr meldet euch ja mit Sicherheit alle bei eurem Hafenmeister ab, wenn ihr länger abwesend seit.

Wenn das Boot im Register steht, ist es wieder was anderes, da dann der Registerort wichtig ist, denn da wird das Gericht nach dem Eigner angefragt.
__________________
Gruß
Feddo

Schlechtes Wetter gibt es nicht...
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  #5  
Alt 04.06.2012, 08:35
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Grundsätzlich ist es Binnen nicht vorgeschrieben,
deinen Heimathafen anzugeben.
Das amtliche Kennzeichen reicht da aus.

Anders ist das im Seebereich, wenn dein Schiff
in das Seeregister eingetragen werden soll. (Flaggenzertifikat usw.)

http://www.elwis.de/Schifffahrtsrech...itt/09/#inhalt
__________________
Gruß Klaus



Eigentlich bin ich ganz anders,
ich komme nur nicht dazu.
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  #6  
Alt 05.06.2012, 11:40
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Standard Heimathafen

Hallo zusamen,
ich habe für meine Red Pearl ein Flaggenzertifikat beantragt und auch erhalten.
Da war es erforderlich, einen Heimathafen anzugeben. Aber es gibt beim Flaggenzertifikat keine Vorschriften, welchen Hafen man angibt.
Ich habe mir Sneek ausgesucht, da mir diese Stadt gefällt und am Wasser liegt, also einen Zugang zum Gewässer hat.
Eigentlich liegt das Schiff in einer Schiffshalle in Heeg und ich wohne in Mendig (nicht am Wasser).
Sneek steht natürlich jetzt auch am Heck des Schiffes.

Gruß FJ
__________________
Viele Grüße aus dem Rheinland
Frank

„The captain´s word is law!”

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  #7  
Alt 05.06.2012, 15:07
Bernd66 Bernd66 ist offline
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Das Problem habe ich auch. Das Boot steht normalerweise bei mir zu Hause in der Garage auf dem Trailer. Fahren tue ich immer wo anderes, jedenfalls bisher nie mehrmals von der selben Stelle aus. Meinen Heimatort Jena dran zu schreiben kommt mir auch komisch vor: hier fließt zwar die Saale durch, aber da kann man höchstens Schlauchboot oder Kanu fahren. Bisher steht also nur der Name, aber kein Heimathafen auf dem Boot.

Bernd
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  #8  
Alt 05.06.2012, 15:22
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Zitat:
Zitat von Bernd66 Beitrag anzeigen
Das Problem habe ich auch. Das Boot steht normalerweise bei mir zu Hause in der Garage auf dem Trailer. Fahren tue ich immer wo anderes, jedenfalls bisher nie mehrmals von der selben Stelle aus. Meinen Heimatort Jena dran zu schreiben kommt mir auch komisch vor: hier fließt zwar die Saale durch, aber da kann man höchstens Schlauchboot oder Kanu fahren. Bisher steht also nur der Name, aber kein Heimathafen auf dem Boot.

Bernd
Laut Flaggenrecht: "Heimathafen ist jeder Ort, der an einem
schiffbaren Gewässer liegt", allerdings im Geltungsbereichs des Grundgesetzes.

http://www.bsh.de/de/Antraege/Flagge...zertifikat.pdf

Solange der angegebene Ort an einem schiffbaren Gewässer liegt, ist der Rest eine Frage von Sympathie, Geschmack und Sinnhaftigkeit.
Schlechtestenfalls ist der Registerhafen zu führen: §6 FlRG ...Hat es keinen oder keinen Heimathafen im Geltungsbereich des Grundgesetzes, so ist statt dessen außer in den Fällen des § 7 Abs. 1 und der §§ 10 und 11 Abs. 1 in gleicher Weise der Registerhafen zu führen.
__________________
Gruss Andreas

------------------
Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem.
(Karl Valentin)
www.albin25.eu
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  #9  
Alt 05.06.2012, 15:33
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Zitat:
Zitat von WhiteShark225 Beitrag anzeigen


Hier sitzt die Verkaufsvertretung und es ist in der Nähe der Meldestelle.


Ich gehe mal davon aus, das dein Boot im Seeregister eingetragen ist. Dann mußt du den Ort des Seeregisters als Heimathafen angeben.

In meinem Fall ist das Duisburg, obwohl ich dort nicht wohne.
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  #10  
Alt 06.06.2012, 20:43
Kurt_K Kurt_K ist offline
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Hi,

als ich das Flaggenzertifikat für unser Boot beantragt habe (Boot < 7 m, Flaggenzertifikat wg. Frankreich/See), da hat man mir vom BSH aus gesagt, dass ich den nächsten per Schiff erreichbaren Hafen eintragen soll.
Das war in meinem Fall Heilbronn, ich wohne im Hohenlohekreis, da ist weit und breit kein schiffbares Gewässer.
__________________
... Winterpause, aber am 7. März gehts wieder los!!!
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  #11  
Alt 06.06.2012, 23:29
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RobG_NL RobG_NL ist offline
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Bei uns ist es Wohnort, da liegt sie aber nicht, sollte theoretisch aber können wenn es keine Brücken und ausreichende Tiefe gab.

Ist in NL auch keine sache, die einzige offizielle registrationen in NL sind das Kennzeichen vor Schnellfahrer (20 kmh+) und das Kataster Brandmerk.
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