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  #1  
Alt 14.05.2012, 12:58
medo medo ist offline
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Standard SBF Binnen Längenbegrenzung

Mit dem SBF Binnen dürfen Boote bis 15m Länge nichtgewerblich gesteuert werden, worauf bezieht sich die Längenangabe?

Ich finde nur die Information, dass damit die LüA von 15m ohne Bugspriet und Ruder gemeint ist, wie sieht das aber mit Badeplattformen aus?
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  #2  
Alt 14.05.2012, 13:22
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Zitat:
Zitat von medo Beitrag anzeigen
Mit dem SBF Binnen dürfen Boote bis 15m Länge nichtgewerblich gesteuert werden, worauf bezieht sich die Längenangabe?

Ich finde nur die Information, dass damit die LüA von 15m ohne Bugspriet und Ruder gemeint ist, wie sieht das aber mit Badeplattformen aus?
Wenn sie nicht separat mit im Text steht ist sie strenggenommen auch mitzuzählen.
Bin mir allerdings sicher, das sich keiner der "Blauen" die Mühe machen wird das Maßband auszupacken, wenn sonst alles i.O. ist
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  #3  
Alt 14.05.2012, 13:58
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Zitat:
Zitat von medo Beitrag anzeigen

wie sieht das aber mit Badeplattformen aus?
Es geht ja um die Rumpflänge.
Wenn eine Badeplattform nicht in den Rumpf integriert (also angebaut) ist, zählt sie nach meinen Informationen nicht zur Rumpflänge. Wird also wie ein Bugsprit behandelt.
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  #4  
Alt 14.05.2012, 13:59
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Genau genommen heißtes ja " weniger als 15m ",also 14,99,m.
Aber wie Skibää schon sagt, es wird kaum einer nachmessen.
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Grüße aus Mittelfranken
Michael

Alkohol und Drogen ist was für Weicheier.
Ich bin hart, ich nehm die Realität
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  #5  
Alt 14.05.2012, 14:01
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Zitat:
Zitat von maribde Beitrag anzeigen
Genau genommen heißtes ja " weniger als 15m ",also 14,99,m.
Aber wie Skibää schon sagt, es wird kaum einer nachmessen.
Was machst du, wenn du nach dem Meßbrief gefragt wirst?
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  #6  
Alt 14.05.2012, 14:04
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Zitat:
Was machst du, wenn du nach dem Meßbrief gefragt wirst?
...dann sage ich "ich habe keinen!"


Seit wann gibt es so etwas, wenn ich meine "Schüssel" beim WSA angemeldet habe?
__________________
Grüße Thomas
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  #7  
Alt 14.05.2012, 14:16
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Zitat:
Zitat von schimi Beitrag anzeigen
Was machst du, wenn du nach dem Meßbrief gefragt wirst?
Ist erst für Boote ab 15m Rumpflänge notwendig.

http://www.bsh.de/de/Produkte/Infoma.../Faltblatt.pdf
__________________
Grüße aus Mittelfranken
Michael

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  #8  
Alt 14.05.2012, 14:59
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Zitat:
Zitat von maribde Beitrag anzeigen
Genau genommen heißtes ja " weniger als 15m ",also 14,99,m.
Aber wie Skibää schon sagt, es wird kaum einer nachmessen.
Die Rumpflänge beträgt 14,99m, die LüA 15,45m, eventuell sind die 14,99 von der Werft genau deswegen gebaut worden.
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  #9  
Alt 14.05.2012, 15:13
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Medo... du hast es erfasst ;)

Die Länge ist ohne demontierbare Teile.
Wenn die Badeplattform, ebenso der Bugspriet, angeschraubt ist, gehört sie nicht dazu.
Wenn sie geschweißt ist oder in einem Guss laminiert ist, dann gehört sie zur Rumpflänge.
__________________
Gruß
Feddo

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  #10  
Alt 14.05.2012, 15:25
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Zitat:
Zitat von maribde Beitrag anzeigen
Ist erst für Boote ab 15m Rumpflänge notwendig.

http://www.bsh.de/de/Produkte/Infoma.../Faltblatt.pdf

Ich bin davon ausgegangen, das jemand solch ein Boot freiwillig ins Seeregister eintragen läßt.
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  #11  
Alt 14.05.2012, 16:23
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Hallo BF-ler !

Hallo Gottfried,
mit diesem großen Thema "Bootsmaße u. Vermessung, Zweck u. Einsatz"
habe ich mich mal ausführlich beschäftigt.
Primär für mich 19,99 bis 24 m Länge .

Zunächst ist Deine Eröffnungsfrage gut beantwortet worden,
also besteht Deine Badeplattform z.B. aus einem angeschweißten Edelstahlrahmen
oder -Gestell, erhöht dies nicht die Bootskörper-Länge .


Darüber hinaus sind das alles verschiedene Baustellen :


- (Kleine, vereinfachte) Vermessung nach BSH, z.B. zum Eintrag fürs Seeschiffregister .
Hier ist die größte Messtoleranz, auch die Länge des festen Schiffes .
Das Verfahren hat besondere Parameter .


- WSA , zweitrangig


- EU-Sportbootrichtlinien, hier wird wirklich die äußerste, feste Länge gemessen, mit nur max. 1% Toleranz .



- SUK (Z-SUK) für Fahrzeuge Binnen .
Privat erst wichtig, wenn es kein Kleinfahrzeug mehr ist, also ab 20 m Schiffslänge oder auch wenn die
Länge X Breite X der äußerste Tiefgang über 100m³ geht .



- WSP , Ich sprach in den letzten 3 Jahren mit über 25 verschiedenen Beamten, aus unterschiedlichen Landesteilen der Republik,
oft auf den großen Messen über das Thema in meinem Fall .

"Sie stoppen mich auf um zu prüfen, was wollen Sie wissen ?"

Keiner kommt zunächst mit der Messlatte an .
Wir kennen die Maße unseres Polizeiboot gut u. vergleichen zunächst .
Treten keine großen Unauffälligkeiten auf, wird auch niemand nachmessen,
was zu 99 % der Fall ist .

Besteht Zweifel,
würde im Härtefall durch ein Eichamt die Wahrheit ans Licht gebracht,
was vom Bootsführer auch zu bezahlen ist .
Dies würde auch ein vorläufiges untersagen der Weiterfahrt bedeuten .

Ein WSP-Beamter muß sich aber sicher sein, diesen Schritt einzuleiten .
Wegen cm macht das bestimmt niemand .



Grüße : TOMMI
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Turbo-LA mit 294 kW @ 2100 1/min sowie Mercedes OM601-606 bereiten mir Freude und Technikvergnügen !
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  #12  
Alt 14.05.2012, 18:19
bachbleamle bachbleamle ist offline
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Hallo,

Wie ist das dann mit den Z-Antrieben oder den Jet-Antrieben, werden diese mitgerechnet?

Das Ruder wird ja nicht mitgerechnet.

Eddi
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  #13  
Alt 14.05.2012, 18:58
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Moin,

es wird nur der Rumpf gemessen, ohne Anbauten

Der Z-Antrieb ist in diesem Fall das Ruder.
__________________
Gruss Vestus
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  #14  
Alt 14.05.2012, 20:21
medo medo ist offline
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Es ging bei dieser Frage um folgendes Boot:

http://www.holtermanyachting.nl/501.php

Wobei anzumerken ist, dass es sich eher um eine akademische Frage handelt, denn mir sind in der Zwischenzeit die Preise für Holterman Boote bekannt, lasst es mich so sagen, die eventuelle Überlänge ist nicht das größte Problem.
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  #15  
Alt 14.05.2012, 21:42
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T-Technik T-Technik ist offline
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Hallo Gottfried,

die vielen Hersteller kennen natürlich die verschiedenen Grenzen .

Kaum ein Boot in der 50' -Klasse das sich nicht mit dem SBF binnen bewegen läßt .

Die Schiffskörper werden an die 15m geschoben, wie es nur irgendwie geht .
Alles zusätzliche wird dann halt anmontiert .


An den kleineren Booten z.B. 12m-Klasse beobachte ich vermehrt eine Verlängerung des Körpers um damit dann z.B. eine Badeplattform zu tragen .
Hier ist ja folglich genug Spielraum in der Länge vorhanden u. es hat noch den Vorteil, die Wasserlinie etwas zu vergrößern (Rumpf-V Verdränger) .


Grüße : TOMMI
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  #16  
Alt 15.05.2012, 06:25
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Moin

Bei den kleinen Größen wird dann auch gleich die größere Typenbezeichnung genommen,..... Ist ja größer. Da wird schnell aus dem eigentlichen 7 Metern eine 8 Meter Bezeichnung, nur weil die Badeplattform nicht mehr angesetzt ist.
__________________
Gruß
Feddo

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  #17  
Alt 15.05.2012, 07:09
Skibbää Skibbää ist offline
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Zitat:
Zitat von LO-Technik Beitrag anzeigen
Hallo Gottfried,

die vielen Hersteller kennen natürlich die verschiedenen Grenzen .

Kaum ein Boot in der 50' -Klasse das sich nicht mit dem SBF binnen bewegen läßt .

Die Schiffskörper werden an die 15m geschoben, wie es nur irgendwie geht .
Alles zusätzliche wird dann halt anmontiert .



Grüße : TOMMI

Ist das wirklich so?
Gilt diese 15m Regel etwa international???
Falls nicht - wovon ich einfach mal ausgehe - dann kann ich mir nicht vorstellen, das sich fast alle internationale Bootsbauer gerade an diese Regel bis fast auf den mm "herankämpfen"
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  #18  
Alt 15.05.2012, 08:10
medo medo ist offline
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In AT darf man mit dem kleinsten Binnenschein nur bis 10m fahren, der nächstgrössere ist nur mit hohen Kosten und Aufwand machbar.

Allerdings ist DE ein Riesenmarkt, wenn ich mir die holländischen Werften so ansehe, dann gibt es da schon eine Bootsklasse, die sich genau an die 15m herantastet.

Linssen 500: 14,98m
Holterman 50 Open: 15,00m (wobei das exakt betrachtet zu viel ist)
Van der Valk: 14,99m
Privateer Flybridge 14,95m
Pivateer Trawler: 14,99m

Diese Liste lässt sich ziemlich beliebig fortsetzen.

Hier noch ein Text von der Privateer Homepage:

Zitat:
The 49 has been especially designed to also meet German inland waterway regulations and French canal dimensions, which also means you can explore well inland in the US too.
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  #19  
Alt 15.05.2012, 10:45
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Genau das ist der Punkt .

Ich sah bisher auch noch keine 50er Klasse,
die sich um die 15,24 m bewegt .

Die einzelnen Gesetze zur Fahrerlaubnis in den vielen, anderen Länder der Welt,
kenne ich natürlich nicht .
Hier könnte man besser unsere Welt-Langfahrer mal fragen,
wo man überall so binnen mit z.B. unserem SBF binnen fahren darf .


Aber wenn ich Boote kostengünstig in Serie herstellen möchte,
würde ich auch mit einem bestimmten Typ möglichst den ganzen globalen
Markt bedienen können .

Z.B. in Asien werden viele Rümpfe in Formen zusammengebacken
u. das mit niedrigen Lohnkosten .
Aber nun zwei Formen für eine 50er herzustellen u. einzusetzen,
ist auch dort zu teuer .


Grüße : TOMMI
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Alt 17.05.2012, 11:11
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Man darf darauf vertrauen, dass alle europäischen Boote der entsprechenden Klasse mit (nicht ganz) 15 m ausgewiesen werden.

Ausgewiesen!

Gemessen hat das wohl noch keine WSP, da die Boote die div. Kennzeichen ja nach Angaben der Hersteller erhalten ...
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Hier stand mal mein Name.
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