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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Wucherrechnung Slippen, was kann man rechtlich machen?
Hallo Leute,
mich würde mal interessieren, was Ihr zu folgender Rechnungshöhe sagt, die mir mein Bootshändler ausgestellt hat. In meinem Augen ist es unverschämter Wucher, der mir Schaum vor den Mund treibt. Mein GFK-Motorboot ist etwas mehr als 7m lang und wiegt 2 Tonnen.
-Wie beurteilt ihr denn die Rechnungshöhe der einzelnen Positionen? -Wie empfehlt ihr mir, (rechtlich) vorzugehen? Es wird sicherlich nicht leicht, einen Fachanwalt für Vertragsrecht zu finden, der bei diesem geringen Streitwert tätig wird. Für Eure Hilfe, danke im voraus. Marcel |
#2
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So hoch finde ich die Gesamtrechnung nun auch nicht. Da wird dir ein Anwalt nicht helfen können. Sorry
Sava
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http://www.facebook.com/sava.pasic |
#3
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Ich fine den Preis inkl. Personal absolut fair!! zwei Mann sind damit ja gut und gerne 1,5h beschäftigt!
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW)
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#4
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Wenn vorher nix fest ausgemacht wurde ( Zeugen) hast du schlechte Karten. Bei meiner Werkstatt kostet das 50€ netto (10m Boot). Der ist aber direkt im Hafen.
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Gruß, Rene Manchmal schaue ich mir Menschen an und denke mir: "Das ist das Sperma, das gewonnen hat?"
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#5
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Was soll man dazu sagen, Marcel?
Auf den ersten Blick könnte ich nicht sagen, dass das zu teuer ist. Man kennt die Umstände nicht. Man ist aber immer kostenmäßig auf der sicheren Seite, wenn man vorher Absprachen tätigt und diese nach Möglichkeit im Sinne des Vertragsrechts inhaltlich schriftlich fixiert. Gruß Walter |
#6
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Ich denke mal, das der Preis noch so eben angebracht ist.
Wie lang braucht den dein Bootshändler um das Boot zu Slipen? Wir haben unser Boot auch mal auf Böcke gesetzt bzw wieder auf den Trailer gesetzt, ein Vorgang hat ca 10 min gedauert. (mit einem Gabelstapler) Gibt es keinen anderen Händler in deiner Nähe, wo du mal die Kosten erfragen kannst? |
#7
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Hallo Marcel,
das finde ich auch ganz schön happig. Wenn du dich nicht nach den einzelnen Positionen erkundigt hast, wirst du wohl nichts machen können. Er hat ja gesagt einfach slippen kostet 30.-. Du hast nicht nach preisen für aufbocken usw gefragt aber ihm anscheinend gesagt er soll es machen. Pech gehabt, da mußt du wohl zahlen.
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Gruß Torsten Träume nicht dein Leben, sondern lebe dein Traum Video Bavaria 33 Sport beim Kranen https://www.youtube.com/watch?v=7TjuBlM6t2s |
#8
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Was heißt den slippen incl Hafengebühr?
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#9
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Zitat:
Dienstleistungen müssen nun mal bezahlt werden und wer nicht vorher fragt, bekommt die A....karte umgehend serviert !
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#10
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Slippen inkl Hafengebühr heißt das die Tätigkeit des Slippens nebst Personalkosten und Fahrzeugeinsatz inkl. der Gebühr für den Hafenbetreiber( Nutzung der Slippbahn) berechnet wurde.
Deinen Ausführungen nach kann man davon ausgehen, das der Händler zudem Personalaufwand seinen Trailer nebst seines Zugfahrzeuges eingesetzt hat. Und wenn Du hier nichts vorab geklärt hast, dann mußt Du dich doch an die eigenen Nase fassen, statt nach dem Rechtsanwalt zu rufen. Gruß Frank Aus Schaden wird man klug Geändert von ferenc (29.04.2012 um 20:55 Uhr) |
#11
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Händler oder Bootshaus/ Marina? Hast du einen Jahresliegeplatz? In Berlin war es üblich 14 Monatsmieten im Jahr zu berappen, je eine für das Auf und Abslippen und der Rest dafür, dass der Kahn von unten nass war. Glaube nicht, dass du da irgend etwas machen kannst, bei mir stand es so im Mietvertrag.
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Gruß Harald |
#12
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Ist man wirklich so blauäugig und gibt etwas in Auftrag ohne nach den Kosten zu fragen.
Hak´s ab - als eigene Dummheit
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Nehmt das Leben nicht so ernst - da kommt eh keiner lebend raus. Gruß Michael |
#13
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Immer wieder das selbe, Leistung ist erbracht, und dann kommt der große Schreck.
Marcel! erkundige dich das nächste mal vorher. Dann in die Verhandlung gehen und versuchen den Preis zu drücken. Sorry, ich denke da wirst du im nachhinein nichts mehr daran ändern können.
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Andree Das Leben ist ein Spiel, man kann gewinnen oder verlieren! |
#14
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Ja letztes Jahr beim rauskranen noch knappe 70€.
Dieses Jahr beim reinkranen 93€. |
#15
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Oben wurde ja schon gesagt: 2 Mann, ca. 1,5 h (übernehm ich mal so).
Das ganze 200,- Abzüglich 30,- Slipgebühr Abzüglich sagen wir mal 20,- für das Auto (12 km und 1,5 h). Etwas viel, aber ... Bleiben 150,- 150,- / 3 gibt 50,- EUR / h. Da nimmt mein VW Händler deutlich mehr. Billig ist das nicht, aber auch nicht aus der Welt, vor allem, wenn die beiden Arbeiter Facharbeiter sind und die Firma eigene Betriebsräume / eine eigene Werkstatt hat (für die Umlage im Stundensatz ist). Vielleicht haben die auch beim Abbocken länger gebraucht, weil ..., am Hafen warten müssen, ... . Wie auch immer - das lohnt nicht, wenn überhaupt, dann ist das Lehrgeld. Geändert von Hesti (29.04.2012 um 21:16 Uhr)
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#16
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Zitat:
-- Gruss - Badegast
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#17
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Ich finde den Preis absolut fair, eine ehrliche Dienstleistung verlangt nach einer ehrlichen Entlohnung.
Geiz ist nur geil wenn man Ihn im Vorfeld ankündigt. Was bedeutet den "Bootshändler"? Hast Du das Boot neu? Wenn "ja" wie sah die Preisfindung aus? Da wäre die Chance gewesen das einwässern rauszuhandeln. Wenn "nein" welche Kosten verursachte das auswassern?
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Gruß Christoph
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#18
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Hi Marcel
Wucher = NEIN. Sorry, aber ich finde den Betrag völlig in Ordnung. Da sind Personal-Kosten dahinter und die Leute haben auch Anrecht auf ihren Lohn. Dir gebe ich einen Tip. Komm niemals in die Schweiz. Einwassern mit dem Portal-Kran = 400 CHF, also in etwa 333.00 Euro. Noch Fragen?
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Mit Grüssen aus der Innerschweiz Skipper Hans Und meine Web-Seite: http://www.rc-schottel.ch
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#19
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Denke ich muss da nichts mehr hinzufügen. Keiner kennt hier genaue Umstände, das Gesamtpaket scheint preislich noch in Ordnung. Schließlich möchtech die Arbeiter für die Stunden auch entlohnt werden, auch müssen andere Unkosten für Geräte und Fahrzeuge gedeckt sein...
Wegen 200€ Streitwert zum Anwalt ist wirklich übertrieben... Gruß Hannes
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#20
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- zwei Angestellte
- 1 Fahrzeug mit Trailer - Unkosten im Hafen - Umladen von Böcken auf einen Trailer Ich hätte dir mindestens die gleiche Summe in Rechnung gestellt
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Grüße Ingo ...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...
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#21
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Hi!
Es kommt einzig und allein darauf an, was ihr abgemacht habt. Was angemessen ist und so weiter, spielt nur eine Rolle, wenn es Wucher ist und die Vorschrift kannst Du vergessen. Also, was habt ihr abgemacht? Viele Grüße blondini
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viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.) |
#22
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Ich hätte auch mindestens 200 genommen, wenn ich es überhaupt gemacht hätte....ohne Versicherung.
Die hat dein Händler aber..... Willy
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#23
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Bei Fragen, einfach fragen!
Zitat:
1. Wenn ich nicht über eine Rechnung überrascht sein möchte, dann frage ich VOR Beauftragung nach einem Kostenvoranschlag und bitte um Benachrichtigung, wenn es teurer werden sollte. 2. Ein professionelles Unternehmen zu beauftragen, die Arbeit machen zu lassen, um dann die Kosten damit zu vergleichen, als wenn man die Arbeit selbst machen würde... ist wirklich unglaublich! Das wäre als würde ich feststellen, dass es viel günstiger wäre, wenn ich die Wohnung selbst putzen würde, statt der Putzfrau... (wir haben keine!) 3. Wenn man ein wenig rechnet, bekommt man ein Verhältnis zu den hier genannten Zahlen: Ausgangsbasis: 200 EUR Reine Gebühr fürs Selbstslippen: 30 EUR Bleiben erstmal nur 170 EUR, die zur Diskussion stehen. In diesem 170 EUR sind schon mal rund 32 EUR Mwst. drin. Bleiben 138 EUR. Was hier nicht ausgeführt wurde ist: Wieviel Personal wurde für welche Zeit eingesetzt. Daher eine reine Annahme: 2 Personen á 18 EUR pro Std. Lohn; wären ca. 22 EUR Arbeitgeberkosten pro Std. 2 Std. Arbeitszeit, wären 88 EUR. Bleiben 50 EUR für Direkte Kosten wie z.B. Sprit (hier zu vernachlässigen), indirekte Kosten wie Versicherungen, Abschreibungen etc. und nicht zu vergessen GEWINN! Als Unternehmensziel muss in der Wirtschaft das erzielen von Gewinn stehen, auch wenn es einige nicht wahrhaben wollen! Bei einem Zielwert von 10% Umsatzrendite wären es 20 EUR, die der Unternehmer einfährt, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten, seine Altersvorsorge zu generieren und weitere Investitionen zu tätigen. Dafür müßte man von den o.g. 50 EUR nochmal 30 EUR abziehen, da Vater Staat vom Überschuss auch was abhaben will. Bleiben also 20 EUR die für die Deckung der Kosten oder für diese Diskussion übrig bleiben... Ob 180 EUR erträglicher gewesen wären... Trotzdem wünsche ich einen schönen Abend zusammen! Markus
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Irgendwas ist immer!
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#24
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Ich kann an der Rechnung auch keinen Wucher erkennen.
Ganz ehrlich hinterfrage ich da eher Deine Gesinnung, wenn Du bezüglich einer völlig legitim gestellten Rechnung hier um Rat bezüglich der rechtlichen Vorgehensweise fragst. booter´s "Zerlegung" der Rechnung sollte Dir doch aber schon die Augen öffnen. hoffe ich |
#25
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Moin,
Zitat:
Ich habe Samstag auch 200,-€ fürs Kranen im Rahmen eines Vereins-Kranens bezahlt, weil mein Boot zwar dort als Gastlieger auf meinem Trailer 10m neben der Sliprampe überwintert hat, mit 7to aber nicht mal eben zu slippen ist. Das ist zwar "ärgerliches Geld", regt mich aber nicht wirklich auf, denn die Alternative wäre entweder noch teurer (eigenen Kran bestellen) oder langweiliger (verbringen der Saison an Land mit Blick auf den Kanal) gewesen. Sieht imho ok aus. Bootfahren und das ganze Drumherum kostet nun mal Geld. Mit "unverschämtem Wucher" hat das in meinen Augen herzlich wenig zu tun. Nur weil man etwas selbst billiger machen könnte, als wenn man jemanden beauftragt es für einen zu tun (sei es aus Bequemlichkeit, Zeitmangel oder schlicht weil einem die Möglichkeiten fehlen), heißt das ja nicht automatisch, daß der Auftragnehmer einen abzockt. Zitat:
Da es sich ja nicht um ein Trailerboot zu handeln scheint: Gib noch ein paar Euro mehr für eine ordentliche Flasche Wein aus, setz Dich heute abend aufs Boot und genieß den anbrechenden Früh-Sommer (morgen ist Feiertag). Das macht es zwar auch nicht billiger, hilft aber vielleicht über den (imho eigentlich völlig unbegründeten) Frust weg. mfg Martin
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