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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel

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  #1  
Alt 26.04.2012, 16:50
Benutzerbild von blue marlin 2
blue marlin 2 blue marlin 2 ist offline
Captain
 
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Standard Gasanlagenprüfung nicht überall Pflicht?

Hallo Forum,

hab gerade in Berlin die obligatorische 2-jährige Gasanlagenprüfung machen lassen.
Zu meinem Erstaunen sagte dann der "Gasmann", dass die Pflicht zu diesen Prüfungen Ländersache ist, in Berlin z.B. wäre sie freiwillig, in Brandenburg aber Pflicht und würde kontrolliert - aber nur auf Landeswasserstraßen! Auf Bundeswasserstraßen dürften Boote auch ohne gültige Prüf-Plakette unterwegs sein.

Was ist das?? Stimmt das, und habt ihr Erfahrungen damit?
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  #2  
Alt 26.04.2012, 17:04
bootsmann bootsmann ist offline
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Standard

Genau so ist es wohl!
Allerdings können auch Hafenbetreiber eine Gasprüfung verlangen!
Steht gelegentlich in den Pachtverträgen der Dauerlieger!
Daher sollte man sich schon vor Urlaubsantritt mal schlau machen ,in welchen Regionen eine Gasprüfung erforderlich ist!-oder gleich die Anlage abnehmen lassen!-was eigentlich zur Pflicht werden sollte!
Finde es schon manchmal seltsam, wenn Leute viele tausend € fürs Boot ausgeben und an der Gasprüfung für 30-40€ sparen wollen-ist ähnlich wie mit den telefonieren im Auto!-die fettesten Schleudern fahren ,aber kein Geld für nee Freisprecheinrichtung!-und dann noch zu dämlich mit einer Hand zu fahren!
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Gesundheit ist die langsamste Art zu sterben

Geändert von bootsmann (26.04.2012 um 17:16 Uhr)
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  #3  
Alt 26.04.2012, 23:00
Stromer Stromer ist offline
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Zitat:
Zitat von bootsmann Beitrag anzeigen
Genau so ist es wohl!
Allerdings können auch Hafenbetreiber eine Gasprüfung verlangen!
Steht gelegentlich in den Pachtverträgen der Dauerlieger!
Daher sollte man sich schon vor Urlaubsantritt mal schlau machen ,in welchen Regionen eine Gasprüfung erforderlich ist!-oder gleich die Anlage abnehmen lassen!-was eigentlich zur Pflicht werden sollte!
Finde es schon manchmal seltsam, wenn Leute viele tausend € fürs Boot ausgeben und an der Gasprüfung für 30-40€ sparen wollen-ist ähnlich wie mit den telefonieren im Auto!-die fettesten Schleudern fahren ,aber kein Geld für nee Freisprecheinrichtung!-und dann noch zu dämlich mit einer Hand zu fahren!
"Gasprüfung!" bei Bootsanlagen, wenn sie abgenommen wurden, ist genenell gesehen eine Abzockerei, vergleichbar mit der Kaminprüfung bei Haüsern mit Gasheizung !
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Gruß

Heiner

vom "unteren Oberrhein"
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  #4  
Alt 26.04.2012, 23:14
bootsmann bootsmann ist offline
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Zitat:
Zitat von Stromer Beitrag anzeigen
"Gasprüfung!" bei Bootsanlagen, wenn sie abgenommen wurden, ist genenell gesehen eine Abzockerei, vergleichbar mit der Kaminprüfung bei Haüsern mit Gasheizung !
Sehe ich völlig anders!
Eine regelmäßige Prüfung verhindert z.B.auch ,dass das Ablaufdatum bei Gasanschlußschläuchen und Druckreglern überprüft und eingehalten wird.
Von Schottdurchführungen,Scheuerstellen,rostenden Bauteilen aus dem Campingsektor u.s.w mal ganz zu schweigen.
Daher ist dein Vergleich völlig aus der Luft gegriffen!

Übrigens wird bei einer Kaminprüfung einiges mehr geprüft !-auch bei einer Gasheizung!
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Geändert von bootsmann (26.04.2012 um 23:57 Uhr)
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  #5  
Alt 26.04.2012, 23:43
Benutzerbild von ralfschmidt
ralfschmidt ralfschmidt ist offline
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Hallo blue marlin 2,
das stimmt soweit, in einigen Gegenden wird auch vom Hafenbetreiber verlangt, das die Gasprüfung i.O. ist, sonst gibt es keinen Liegeplatz
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
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  #6  
Alt 27.04.2012, 08:06
Kurt 52 Kurt 52 ist offline
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Hallo,

vergesst nicht den Versicherungsschutz. Wenn es mal knallt und die Anlage hat keinen TÜV, wer bezahlt? TÜV Bescheinigung nicht auf dem Boot aufheben " verbrennt mit " wenns so weit kommen sollte.

mfg

Kurt
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  #7  
Alt 27.04.2012, 08:10
comet 11 plus comet 11 plus ist offline
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Zitat:
Zitat von Kurt 52 Beitrag anzeigen
Hallo,

vergesst nicht den Versicherungsschutz. Wenn es mal knallt und die Anlage hat keinen TÜV, wer bezahlt? TÜV Bescheinigung nicht auf dem Boot aufheben " verbrennt mit " wenns so weit kommen sollte.

mfg

Kurt
Keine Gasprüfung, kein Versicherungsschutz.
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  #8  
Alt 27.04.2012, 08:32
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apiroma apiroma ist offline
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Zitat:
Zitat von Stromer Beitrag anzeigen
"Gasprüfung!" bei Bootsanlagen, wenn sie abgenommen wurden, ist genenell gesehen eine Abzockerei, vergleichbar mit der Kaminprüfung bei Haüsern mit Gasheizung !
Mir persönlich sind mehrere Fälle bekannt, wo es zu schweren Unfällen kam (in einem Fall hat der Vormieter den Kamin wegen Zugluft am Abgasrohr der Heizung mit Zeitung ausgestopft. Bei Inbetriebnahme der Feuerstelle ohne Kontrolle/Fachwissen kamen die anwesenden Personen durch CO ums Leben).

Gasheizungen sind besonders gefährlich da Du das Abgas u.U. überhaupt nicht bemerkst.

Und aus eigenem Erlebnis (Kamin akut verstopft durch Rußplatte) kann ich sagen, daß einige Menschen eine CO-Vergiftung nicht erkennen.
In meinem Fall hatte eine Person bereits 3 Tage Übelkeit und schob dies auf eine Magenverstimmung. Als ich die Wohnung betrat, ganz leichten Rauchgeruch (Holz/Ölheizung) wahrnahm und keine 2 Stunden später Kopfschmerzen bekam, räumte ich sofort die Bude. Beteiligte Personen beschwerten sich darüber, als aber der Kaminkehrer mit aktiviertem Meßgerät (vor dem Haus aktiviert und kalibriert!!) die Wohnung betrat, schlug dieses sofort an!!!!
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Grüße
Karl-Heinz
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"Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände:
Ein-Aus-Kaputt".
(Wau Holland)
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  #9  
Alt 27.04.2012, 08:50
Luna_Kapitän Luna_Kapitän ist offline
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Also das stimmt so nicht ganz. Wenn einmal die Gasanlage abgenommen worden ist muß Sie alle 2 Jahre abgenommen werden, wenn nicht braucht man es nicht. Aber ganz klar keine Abnahme kein Versicherungsschutz.
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  #10  
Alt 27.04.2012, 09:21
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Emma Emma ist offline
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Zitat:
Zitat von blue marlin 2 Beitrag anzeigen
..hab gerade in Berlin die obligatorische 2-jährige Gasanlagenprüfung machen lassen.
Zu meinem Erstaunen sagte dann der "Gasmann", dass die Pflicht zu diesen Prüfungen Ländersache ist, in Berlin z.B. wäre sie freiwillig, in Brandenburg aber Pflicht und würde kontrolliert - aber nur auf Landeswasserstraßen! Auf Bundeswasserstraßen dürften Boote auch ohne gültige Prüf-Plakette unterwegs sein.
Hi,
dieses Thema wird immer gern genommen und mit den abenteuerlichsten Vermutungen ausgeschmückt.
Ich muss gerade meine Heizung austauschen und habe mich ein wenig schlau gemacht. Du hast mit deinen Annahmen 100% recht. Es gibt gar keine offizielle Prüfplakette wie beim WoMo, hier kann sich jeder, der ein Druckprüfgerät halten kann, was buntes einfallen lassen.
Wichtig ist, dass die Geräte eine Typzulassung für Boote haben, das ist beileibe nicht immer der Fall. So spart sich z.B. Truma 55k€ für die Zulassung ihrer Combi-Geräte, auf Booten geht nur Heizung und Boiler extra. Druckminderer von 50 auf 30 mbar dürfen auch nicht eingebaut werden!
Das mit der Versicherung ist Quatsch. Entweder es steht in den Bedingungen drin oder nicht. Sonst könnte die ja hinterher auch verlangen, dass ich einen Schwimmfähigkeitsnachweis habe .

Gruß
Jan
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Christian Morgenstern
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  #11  
Alt 27.04.2012, 09:25
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Moin
Und der Versicherungsschutz ist das Eine,wenn jemand durch einen Fehler an einer Gasanlage(oft ist die eigene Familie betroffen)zu schaden kommt kann man sich für die paar gesparten Euro auch keinen Trost kaufen.
Auf booten die ja im gegensatz zu den meisten Häusern ständig in bewegung sind halte ich schon zwei Jahre für viel zu lang.Jeder Skipper der eine Gasanlage hat sollte wenigstens immer ein Lecksuchspray an Bord haben und nach jedem Flaschenwechsel mindestens den Teil der Anlage überprüfen an dem gerüttelt wurde.
gruss hein
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  #12  
Alt 27.04.2012, 10:35
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B4-Skipper B4-Skipper ist offline
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Zitat:
Zitat von blue marlin 2 Beitrag anzeigen
Hallo Forum,

hab gerade in Berlin die obligatorische 2-jährige Gasanlagenprüfung machen lassen.
Zu meinem Erstaunen sagte dann der "Gasmann", dass die Pflicht zu diesen Prüfungen Ländersache ist, in Berlin z.B. wäre sie freiwillig, in Brandenburg aber Pflicht und würde kontrolliert - aber nur auf Landeswasserstraßen! Auf Bundeswasserstraßen dürften Boote auch ohne gültige Prüf-Plakette unterwegs sein.

Was ist das?? Stimmt das, und habt ihr Erfahrungen damit?
Zitat:
Zitat von Luna_Kapitän Beitrag anzeigen
Also das stimmt so nicht ganz. Wenn einmal die Gasanlage abgenommen worden ist muß Sie alle 2 Jahre abgenommen werden, wenn nicht braucht man es nicht. Aber ganz klar keine Abnahme kein Versicherungsschutz.
Wo nehmt Ihr die "2 Jahre" her

Auf brandenburger Landesgewässern sind 3 Jahre vorgeschrieben.

Gruß Lutz
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  #13  
Alt 27.04.2012, 10:53
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Zitat:
Zitat von Luna_Kapitän Beitrag anzeigen
Wenn einmal die Gasanlage abgenommen worden ist muß Sie alle 2 Jahre abgenommen werden, wenn nicht braucht man es nicht.
Hast Du selbst den Satz verstanden?

Ansonsten prima geraten !

Gruß
Jan
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  #14  
Alt 27.04.2012, 10:53
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Superpapa Superpapa ist offline
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Also, wenn man eine Gasanlage nicht beachtet, wartet, kontrolliert, ist das in meinen Augen Leichtsinn.
Ob man dazu einen "Sachverständigen" aller 3 Jahre ins Boot schleppt, ändert nichts wesentliches daran.
Selber regelmäßig, und nicht nur aller x Jahre, nach dem Rechten zu sehen, bringt mehr, als jede Phantasieplakette.
Wer zu blöd ist, abgelaufene Daten, brüchige oder poröse Schläuche, rostende klappernde Rohre zu erkennen, dem ist nicht zu helfen - der sollte sich aber in wesentlich kürzeren Zeitabständen ne bunte Plakette holen. Für alle anderen ists Geldschneiderei und Bürokratenfutterr jedoch kein Sicherheitsgewinn.
Übrigens den Druckminderer vor der Zeit zu erneuern ist kein Fehler, diese olle Membran ist mir vor Jahrzehnten mal weggerostet - war ein interessantes Erlebnis mit Action-Charakter beim Frühstückskaffeekochen!
Gruß
Michael
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  #15  
Alt 27.04.2012, 11:12
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Wenn ich eine hätte würde ich Sie prüfen lassen.
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Grüße
Michael

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  #16  
Alt 27.04.2012, 11:56
achim1 achim1 ist offline
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Hi Leute,

hat jemand eine Ahnung wie das in Holland aussieht??? Ist es da Pflicht??? Ich frage nur aus Neugierde, ich lasse das alle 2 Jahre machen.

Gruß Achim
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  #17  
Alt 27.04.2012, 12:05
bootsmann bootsmann ist offline
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Zitat:
Zitat von Superpapa Beitrag anzeigen
Also, wenn man eine Gasanlage nicht beachtet, wartet, kontrolliert, ist das in meinen Augen Leichtsinn.
Ob man dazu einen "Sachverständigen" aller 3 Jahre ins Boot schleppt, ändert nichts wesentliches daran.
Selber regelmäßig, und nicht nur aller x Jahre, nach dem Rechten zu sehen, bringt mehr, als jede Phantasieplakette.
Wer zu blöd ist, abgelaufene Daten, brüchige oder poröse Schläuche, rostende klappernde Rohre zu erkennen, dem ist nicht zu helfen - der sollte sich aber in wesentlich kürzeren Zeitabständen ne bunte Plakette holen. Für alle anderen ists Geldschneiderei und Bürokratenfutterr jedoch kein Sicherheitsgewinn.
Übrigens den Druckminderer vor der Zeit zu erneuern ist kein Fehler, diese olle Membran ist mir vor Jahrzehnten mal weggerostet - war ein interessantes Erlebnis mit Action-Charakter beim Frühstückskaffeekochen!
Gruß
Michael
Also,rostende Rohre ,rostende Druckminderer(Membranen können nicht rosten!)sind auf Booten unmöglich,da verboten!
Hier dürfen nur Materialien verwendet werden,die nichtrostend sind!

Edelstahl,Kupfer,Messing!

Würde daher doch mal einen Fachmann ran lassen!
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  #18  
Alt 27.04.2012, 12:22
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Superpapa Superpapa ist offline
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Zitat:
Zitat von bootsmann Beitrag anzeigen
Also,rostende Rohre ,rostende Druckminderer(Membranen können nicht rosten!)sind auf Booten unmöglich,da verboten!
Hier dürfen nur Materialien verwendet werden,die nichtrostend sind!

Edelstahl,Kupfer,Messing!

Würde daher doch mal einen Fachmann ran lassen!
Naja, vor Jahrzehnten hat sich jedenfalls mal eine Membrane aufgelöst, da waren Edelstähle noch nicht so recht verfügbar. Der Druckminderer war noch verschraubt. Damals musste die gesamte Anlage, auch der Kocher, noch in abflussfähigen Behältern betrieben werden und durch die Feuchtigkeit isses eben passiert.
Ich habe schon öfter steinzeitliche Anlagen gesehen....
Gruß
Michael
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  #19  
Alt 27.04.2012, 19:33
Stromer Stromer ist offline
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Hallo,
nochmal zur "Gasprüfung":

Dieses leidige Thema ist ja schon oft diskutiert worden. Ich habe mein Schiff seit Jahren dauerhaft in Frankreich liegen. Dort ist dieses Thema "Gasprüfung" unbekannt. Ich müßte folglich einen "Gasprüfer" aus Deutschland "einfliegen" lassen, um diese Prüfung vornehmen zu lassen - oder ich mache sie zu meiner Sicherheit selbst und vermerke dies in meinem Logbuch.

Mir ist nicht bekannt, daß in Frankreich öfter "Gasexplosionen" auftreten als bei uns. Man sollte also die Kirche im Dorf lassen.
__________________
Gruß

Heiner

vom "unteren Oberrhein"
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  #20  
Alt 27.04.2012, 19:59
Benutzerbild von Robert29566
Robert29566 Robert29566 ist offline
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Hallo,

eigendlich Schade... wenn einen die eigene Sicherheit keine 20€ in Jahr Wert ist.

Ich habe zwar nicht die G608, aber mache seit vielen Jahren die G607 Prüfungen.
Prüfung heisst bei mir.... nicht bloss eine Bunte Plakette Verkaufen.

Ich diesen Jahren habe ich schon vieles, Abenteuerliches gesehen und gefunden. Gerade bei den Leuten... die selbsternannte Allesmacher sind... und auch alles Kennen/Können/Erkennen.


Gruss

Robert
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  #21  
Alt 28.04.2012, 00:06
Stromer Stromer ist offline
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Zitat:
Zitat von Robert29566 Beitrag anzeigen
Hallo,

eigendlich Schade... wenn einen die eigene Sicherheit keine 20€ in Jahr Wert ist.

Ich habe zwar nicht die G608, aber mache seit vielen Jahren die G607 Prüfungen.
Prüfung heisst bei mir.... nicht bloss eine Bunte Plakette Verkaufen.

Ich diesen Jahren habe ich schon vieles, Abenteuerliches gesehen und gefunden. Gerade bei den Leuten... die selbsternannte Allesmacher sind... und auch alles Kennen/Können/Erkennen.


Gruss

Robert
Es ist eigentlich mehr als schade, wenn sich mehr oder weniger selbst ernannte "Prüfer" mit Horrorszenarien Geld verdienen wollen. Ich habe schon einige "Gasprüfungen" erlebt und ich sehe partout nicht ein,
1. einen "Gasprüfer" zu meinem Liegeplatz in Frankreich einfliegen zu lassen, oder
2, mein Schiff zur"Gasprüfung" nach Deutschland zu fahren. Das wären immerhin ca. 200 Schleusen für eine farce, wenn man weiß, was eine "farce" ist.
__________________
Gruß

Heiner

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  #22  
Alt 28.04.2012, 00:10
bootsmann bootsmann ist offline
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Zitat:
Zitat von Stromer Beitrag anzeigen
Es ist eigentlich mehr als schade, wenn sich mehr oder weniger selbst ernannte "Prüfer" mit Horrorszenarien Geld verdienen wollen. Ich habe schon einige "Gasprüfungen" erlebt und ich sehe partout nicht ein,
1. einen "Gasprüfer" zu meinem Liegeplatz in Frankreich einfliegen zu lassen, oder
2, mein Schiff zur"Gasprüfung" nach Deutschland zu fahren. Das wären immerhin ca. 200 Schleusen für eine farce, wenn man weiß, was eine "farce" ist.
Selten so einen Quatsch gelesen!
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  #23  
Alt 29.04.2012, 09:14
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Zitat:
Zitat von bootsmann Beitrag anzeigen
Selten so einen Quatsch gelesen!
Der Ausdruck "Quatsch" ist für eine sachdienliche Diskussion wenig hilfreich und zeigt nur, wie "Gasprüfer" denken !!
__________________
Gruß

Heiner

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  #24  
Alt 29.04.2012, 10:32
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Zitat:
Zitat von Stromer Beitrag anzeigen
Der Ausdruck "Quatsch" ist für eine sachdienliche Diskussion wenig hilfreich und zeigt nur, wie "Gasprüfer" denken !!
Du wilst doch nicht allen Ernstes deine Aussage als "sachlich" bezeichnen?

Sicherlich gibt es schwarze Schafe bei den "Sachkundigen"! aber die gibt es ebenso in allen anderen Berufen!
Einige "Gasanlagen" ,die ich bei den Prüfungen vorgefunden habe,würde ich heute unter dem Begriff "Selbstmordvorbereitung" einordnen!

Da wird das komplette Material vom Campingfritzen gekauft-(Stahlrohr,verzinkte Verschraubungen,falsche Schläuche,falsche Druckregler und Kabelbinder als Rohrhalter!) und selber zusammengefriegelt und dann wundern die "Experten" sich, wenn ich denen die Plakette verweigere
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  #25  
Alt 29.04.2012, 13:00
Stromer Stromer ist offline
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Zitat:
Zitat von bootsmann Beitrag anzeigen
Du wilst doch nicht allen Ernstes deine Aussage als "sachlich" bezeichnen?

Sicherlich gibt es schwarze Schafe bei den "Sachkundigen"! aber die gibt es ebenso in allen anderen Berufen!
Einige "Gasanlagen" ,die ich bei den Prüfungen vorgefunden habe,würde ich heute unter dem Begriff "Selbstmordvorbereitung" einordnen!

Da wird das komplette Material vom Campingfritzen gekauft-(Stahlrohr,verzinkte Verschraubungen,falsche Schläuche,falsche Druckregler und Kabelbinder als Rohrhalter!) und selber zusammengefriegelt und dann wundern die "Experten" sich, wenn ich denen die Plakette verweigere
Ich hatte eingangs geschrieben, daß ich von einer ordnungsgemäßen Erstabnehme ausgehe.

Und für alle, die gottseidank keine "Gasprüfer" brauchen können/wollen:

Selbstprüfung:

Maßstab ist das blaue Abnahmeheft der Erstprüfung.
Also:
Sichtkontrolle aller Komponenten,
Sind alle Geräte innerhalb des Gebrauchzeitraumes ?
Korrosion ?
Festigkeitskontrolle - Rütteltest
Dichtigkeitstest mit angebautem Druckminderer
Wenn 1 h bei abgedrehter Flasche kein Druckabfall vorkommt - dann OK -kann man regelmäßig machen.
Flamme ausblasen oder Abgasrohr zuhalten. Wenn gaszufuhr autom. durch Zündsicherung unterbrochen wird - dann OK
Prüfung mit Blasen-Spray.
Und zu guter Letzt, einen Gaswächter einbauen und regelmäßig mit Gasfeuerzeug testen.

Mehr geht nicht.

Wenn man diese Prüfung dann auch noch ins Logbuch einträgt, hat man schon den Nachweis erbracht, daß man nicht grob fahrlässig handelt.

Einen "Gasprüfer" braucht man nicht mehr. Basta !
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Heiner

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